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   EuG, 15.09.2016 - T-76/14   

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https://dejure.org/2016,28449
EuG, 15.09.2016 - T-76/14 (https://dejure.org/2016,28449)
EuG, Entscheidung vom 15.09.2016 - T-76/14 (https://dejure.org/2016,28449)
EuG, Entscheidung vom 15. September 2016 - T-76/14 (https://dejure.org/2016,28449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Morningstar / Kommission

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Weltweiter Markt für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen - Beschluss, mit dem die vom Unternehmen in marktbeherrschender Stellung angebotenen Verpflichtungszusagen für bindend erklärt werden - Art. 9 der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Morningstar / Kommission

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Weltweiter Markt für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen - Beschluss, mit dem die vom Unternehmen in marktbeherrschender Stellung angebotenen Verpflichtungszusagen für bindend erklärt werden - Art. 9 der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer auf die Feststellung des Ausnutzens einer marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens gerichteten Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Das Gericht der EU bestätigt die Entscheidung der Kommission, die Verpflichtungszusagen, die Thomson Reuters gemacht hat, um seinem Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für konsolidierte EchtzeitDateneinspeisungen abzuhelfen, für ...

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verpflichtungszusagen wegen Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verpflichtungszusagen wegen Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marktmissbrauch bei konsolidierten Echtzeit-Dateneinspeisungen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Morningstar / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2012 (ABl. 2013, C 326, S. 4) in einem Verfahren nach Art. 102 AEUV und Art. 54 des EWR-Abkommens betreffend einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Weltmarkt für konsolidierte ...

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 02.02.2022 - T-616/18

    Das Gericht weist die Klage gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die

    Sie soll es den Unternehmen ermöglichen, sich dadurch in vollem Umfang an dem Verfahren zu beteiligen, dass sie die Lösungen vorschlagen, die ihnen am besten geeignet und am angemessensten erscheinen, um die genannten Bedenken auszuräumen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, im Folgenden: Urteil Alrosa, EU:C:2010:377, Rn. 35, und vom 15. September 2016, Morningstar/Kommission, T-76/14, im Folgenden: Urteil Morningstar, EU:T:2016:481, Rn. 39).

    Folglich unterscheidet sich die Verpflichtung der Kommission, die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen, nach Umfang und Inhalt, je nachdem, im Rahmen welches der beiden Artikel sie geprüft wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Alrosa, Rn. 36 bis 38 und 46, sowie Urteil Morningstar, Rn. 43 und 44).

    Bei dieser Prüfung muss die Kommission die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen, d. h. insbesondere die Interessen Dritter und den Umfang der festgestellten Bedenken (vgl. in diesem Sinne Urteil Alrosa, Rn. 40 und 41, Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 105, und Urteil Morningstar, Rn. 45).

    Somit bezieht sich diese Kontrolle allein auf die Frage ob die Beurteilung, zu der die Kommission gelangt ist, offensichtlich fehlerhaft ist, und der Unionsrichter kann nicht seine eigene Beurteilung dadurch an die Stelle der Beurteilung der Kommission setzen, dass er seine eigene Beurteilung der komplexen wirtschaftlichen Umstände darlegt, da er andernfalls in den Beurteilungsspielraum der Kommission eingreifen würde, anstatt die Rechtmäßigkeit der fraglichen Beurteilung zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Alrosa, Rn. 42, 60 und 67, sowie Urteil Morningstar, Rn. 41).

  • EuG, 12.12.2018 - T-873/16

    Groupe Canal + / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Ausstrahlung im Fernsehen -

    Berücksichtigt man darüber hinaus, dass die Klägerin als interessierte Dritte zur Teilnahme am Verwaltungsverfahren zugelassen wurde und auf der Grundlage eines Dokuments, das ihr die Kommission übermittelt hatte, eine Stellungnahme abgegeben hat (vgl. oben, Rn. 4 und 5), ist festzustellen, dass sie in Bezug auf den angefochtenen Beschluss klagebefugt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 90, und vom 15. September 2016, Morningstar/Kommission, T-76/14, EU:T:2016:481, Rn. 31 bis 34), was die Kommission zudem nicht bestreitet.
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