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   EuG, 15.10.2008 - T-345/05   

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EuG, 15.10.2008 - T-345/05 (https://dejure.org/2008,5458)
EuG, Entscheidung vom 15.10.2008 - T-345/05 (https://dejure.org/2008,5458)
EuG, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - T-345/05 (https://dejure.org/2008,5458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen Parlaments - Aufhebung der Immunität

  • Europäischer Gerichtshof

    Mote / Parlament

    Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen Parlaments - Aufhebung der Immunität

  • EU-Kommission PDF

    Mote / Parlament

    Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen Parlaments - Aufhebung der Immunität

  • EU-Kommission

    Mote / Parlament

    Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen Parlaments - Aufhebung der Immunität“

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage eines Mitglieds des Europäischen Parlaments gegen die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität; Parlamentarische Entschließung über die Aufhebung der parlamentarischen Immunität eines Mitglieds des Europäischen Parlaments als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Vorrechte und Befreiungen - DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHLIESSUNG DES PARLAMENTS ÜBER DIE AUFHEBUNG DER IMMUNITÄT EINES SEINER MITGLIEDER AB

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Mote / Parlament

    Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen Parlaments - Aufhebung der Immunität

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Europäisches Parlament durfte Immunität eines seiner Mitglieder aufheben - Englischer Abgeordneter wurde nach Aufhebung der Immunität zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 5. September 2005 -V / Parlament

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments vom 5. Juli 2005 über die Aufhebung der Immunität des Klägers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 23.03.1993 - C-314/91

    Weber / Parlament

    Auszug aus EuG, 15.10.2008 - T-345/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Europäische Gemeinschaft eine Rechtsgemeinschaft, in der weder ihre Mitgliedstaaten noch ihre Organe der Kontrolle entzogen sind, ob ihre Handlungen mit der Verfassungsurkunde der Gemeinschaft, dem Vertrag, im Einklang stehen; mit diesem Vertrag ist ein umfassendes System von Rechtsbehelfen und Verfahren geschaffen worden, das dem Gerichtshof die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe zuweist (Urteile des Gerichtshofs vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament, 294/83, Slg. 1986, 1339, Randnr. 23, und vom 23. März 1993, Weber/Parlament, C-314/91, Slg. 1993, I-1093, Randnr. 8; Urteil des Gerichts vom 2. Oktober 2001, Martinez u. a./Parlament, T-222/99, T-327/99 und T-329/99, Slg. 2001, II-2823, Randnr. 48).

    Handlungen des Parlaments, die nur die interne Organisation seiner Arbeit betreffen, sind nicht mit der Nichtigkeitsklage angreifbar (Beschlüsse des Gerichtshofs vom 4. Juni 1986, Fraktion der Europäischen Rechten/Parlament, 78/85, Slg. 1986, 1753, Randnr. 11, und vom 22. Mai 1990, Blot und Front national/Parlament, C-68/90, Slg. 1990, I-2101, Randnr. 11, Urteil Weber/Parlament, Randnr. 9).

    Zu dieser Kategorie gehören Handlungen des Parlaments, die entweder überhaupt keine Rechtswirkungen oder solche nur innerhalb des Parlaments in Bezug auf die interne Organisation der Arbeit entfalten und in durch die Geschäftsordnung des Parlaments geregelten Verfahren überprüft werden können (Urteile Weber/Parlament, Randnr. 10, und Martinez u. a./Parlament, Randnr. 52).

    Dagegen können Handlungen des Parlaments, die Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfalten oder entfalten sollen, also Handlungen, deren Rechtswirkungen über die interne Organisation der Arbeit des Parlaments hinausgehen, bei den Gemeinschaftsgerichten angefochten werden (Urteile Weber/Parlament, Randnr. 11, und Martinez u. a./Parlament, Randnr. 53).

    Gemäß den vom Gerichtshof im Urteil Weber/Parlament festgelegten Kriterien muss sie daher einer Rechtmäßigkeitskontrolle durch die Gemeinschaftsgerichte gemäß Art. 230 Abs. 1 EG unterzogen werden können.

  • EuG, 02.10.2001 - T-222/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGEN VON ABGEORDNETEN UND DER FRONT

    Auszug aus EuG, 15.10.2008 - T-345/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Europäische Gemeinschaft eine Rechtsgemeinschaft, in der weder ihre Mitgliedstaaten noch ihre Organe der Kontrolle entzogen sind, ob ihre Handlungen mit der Verfassungsurkunde der Gemeinschaft, dem Vertrag, im Einklang stehen; mit diesem Vertrag ist ein umfassendes System von Rechtsbehelfen und Verfahren geschaffen worden, das dem Gerichtshof die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe zuweist (Urteile des Gerichtshofs vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament, 294/83, Slg. 1986, 1339, Randnr. 23, und vom 23. März 1993, Weber/Parlament, C-314/91, Slg. 1993, I-1093, Randnr. 8; Urteil des Gerichts vom 2. Oktober 2001, Martinez u. a./Parlament, T-222/99, T-327/99 und T-329/99, Slg. 2001, II-2823, Randnr. 48).

    Zu dieser Kategorie gehören Handlungen des Parlaments, die entweder überhaupt keine Rechtswirkungen oder solche nur innerhalb des Parlaments in Bezug auf die interne Organisation der Arbeit entfalten und in durch die Geschäftsordnung des Parlaments geregelten Verfahren überprüft werden können (Urteile Weber/Parlament, Randnr. 10, und Martinez u. a./Parlament, Randnr. 52).

    Dagegen können Handlungen des Parlaments, die Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfalten oder entfalten sollen, also Handlungen, deren Rechtswirkungen über die interne Organisation der Arbeit des Parlaments hinausgehen, bei den Gemeinschaftsgerichten angefochten werden (Urteile Weber/Parlament, Randnr. 11, und Martinez u. a./Parlament, Randnr. 53).

    Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass die Mitglieder des Parlaments, die ein Mandat als Vertreter der Völker der in der Gemeinschaft vereinigten Staaten innehaben, gegenüber einer Handlung des Parlaments mit Rechtswirkungen, die die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Mandats betreffen, als Dritte im Sinne von Art. 230 Abs. 1 EG anzusehen sind (Urteil Martinez u. a./Parlament, Randnr. 61).

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Auszug aus EuG, 15.10.2008 - T-345/05
    Zwar kann ihr Text zu speziellen Punkten durch Bezugnahmen auf bestimmte Abschnitte beigefügter Schriftstücke untermauert und ergänzt werden, doch kann eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, auch wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind, nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der Rechtsausführungen ausgleichen, die nach den oben genannten Vorschriften in der Klageschrift enthalten sein müssen (Urteil des Gerichtshofs vom 31. März 1992, Kommission/Dänemark, C-52/90, Slg. 1992, I-2187, Randnr. 17; Beschlüsse des Gerichts vom 29. November 1993, Koelman/Kommission, T-56/92, Slg. 1993, II-1267, Randnr. 21, und vom 21. Mai 1999, Asia Motor France u. a./Kommission, T-154/98, Slg. 1999, II-1703, Randnr. 49, Urteil des Gerichts vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission, T-201/04, Slg. 2007, II-3601, Randnr. 94).

    Folglich ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu identifizieren, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (Urteile des Gerichts vom 7. November 1997, Cipeke/Kommission, T-84/96, Slg. 1997, II-2081, Randnr. 34, und Microsoft/Kommission, Randnr. 94).

  • EuG, 21.05.1999 - T-154/98

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin automobiles SA und Europe auto

    Auszug aus EuG, 15.10.2008 - T-345/05
    Zwar kann ihr Text zu speziellen Punkten durch Bezugnahmen auf bestimmte Abschnitte beigefügter Schriftstücke untermauert und ergänzt werden, doch kann eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, auch wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind, nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der Rechtsausführungen ausgleichen, die nach den oben genannten Vorschriften in der Klageschrift enthalten sein müssen (Urteil des Gerichtshofs vom 31. März 1992, Kommission/Dänemark, C-52/90, Slg. 1992, I-2187, Randnr. 17; Beschlüsse des Gerichts vom 29. November 1993, Koelman/Kommission, T-56/92, Slg. 1993, II-1267, Randnr. 21, und vom 21. Mai 1999, Asia Motor France u. a./Kommission, T-154/98, Slg. 1999, II-1703, Randnr. 49, Urteil des Gerichts vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission, T-201/04, Slg. 2007, II-3601, Randnr. 94).
  • EuGH, 15.09.1981 - 208/80

    Lord Bruce of Donington / Aspden

    Auszug aus EuG, 15.10.2008 - T-345/05
    Der Gerichtshof hat für Recht erkannt, dass Art. 8 Abs. 1 des Protokolls den Mitgliedstaaten verbietet, u. a. auch durch ihre Besteuerungspraktiken, die Reisefreiheit der Mitglieder des Parlaments verwaltungsmäßigen Beschränkungen zu unterwerfen (Urteil des Gerichtshofs vom 15. September 1981, Bruce of Donington, 208/80, Slg. 1981, 2205, Randnr. 14).
  • EuGH, 31.03.1992 - C-52/90

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus EuG, 15.10.2008 - T-345/05
    Zwar kann ihr Text zu speziellen Punkten durch Bezugnahmen auf bestimmte Abschnitte beigefügter Schriftstücke untermauert und ergänzt werden, doch kann eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, auch wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind, nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der Rechtsausführungen ausgleichen, die nach den oben genannten Vorschriften in der Klageschrift enthalten sein müssen (Urteil des Gerichtshofs vom 31. März 1992, Kommission/Dänemark, C-52/90, Slg. 1992, I-2187, Randnr. 17; Beschlüsse des Gerichts vom 29. November 1993, Koelman/Kommission, T-56/92, Slg. 1993, II-1267, Randnr. 21, und vom 21. Mai 1999, Asia Motor France u. a./Kommission, T-154/98, Slg. 1999, II-1703, Randnr. 49, Urteil des Gerichts vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission, T-201/04, Slg. 2007, II-3601, Randnr. 94).
  • EuG, 07.11.1997 - T-84/96

    Cipeke / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.10.2008 - T-345/05
    Folglich ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu identifizieren, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (Urteile des Gerichts vom 7. November 1997, Cipeke/Kommission, T-84/96, Slg. 1997, II-2081, Randnr. 34, und Microsoft/Kommission, Randnr. 94).
  • EuGH, 29.06.2004 - C-486/01

    Front national / Parlament

    Auszug aus EuG, 15.10.2008 - T-345/05
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert das unmittelbare Betroffensein, dass die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf die Rechtsstellung des Einzelnen unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission, C-404/96 P, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteile vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, Randnr. 28).
  • EuG, 21.03.2002 - T-231/99

    Joynson / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.10.2008 - T-345/05
    Das Gleiche gilt für eine zur Stützung eines Klagegrundes vorgebrachte Rüge (Urteil des Gerichts vom 21. März 2002, Joynson/Kommission, T-231/99, Slg. 2002, II-2085, Randnr. 156).
  • EuG, 29.11.1993 - T-56/92

    Casper Koelman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Klage -

    Auszug aus EuG, 15.10.2008 - T-345/05
    Zwar kann ihr Text zu speziellen Punkten durch Bezugnahmen auf bestimmte Abschnitte beigefügter Schriftstücke untermauert und ergänzt werden, doch kann eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, auch wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind, nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der Rechtsausführungen ausgleichen, die nach den oben genannten Vorschriften in der Klageschrift enthalten sein müssen (Urteil des Gerichtshofs vom 31. März 1992, Kommission/Dänemark, C-52/90, Slg. 1992, I-2187, Randnr. 17; Beschlüsse des Gerichts vom 29. November 1993, Koelman/Kommission, T-56/92, Slg. 1993, II-1267, Randnr. 21, und vom 21. Mai 1999, Asia Motor France u. a./Kommission, T-154/98, Slg. 1999, II-1703, Randnr. 49, Urteil des Gerichts vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission, T-201/04, Slg. 2007, II-3601, Randnr. 94).
  • EuGH, 02.05.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • EuGH, 05.05.1998 - C-404/96

    Glencore Grain / Kommission

  • EuG, 02.05.2000 - T-17/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ERLÄSST EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN IN

  • EuG, 20.09.1990 - T-37/89

    Jack Hanning gegen Europäisches Parlament. - Beamter - In die Eignungsliste

  • EuGH, 13.07.1990 - 2/88

    Strafverfahren gegen Zwartveld u.a.

  • EuGH, 04.06.1986 - 78/85

    Groupe des Droites européennes / Parlament

  • EuGH, 22.05.1990 - C-68/90

    Blot und Front National / Parlament

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-831/18

    Kommission/ RQ

    23 Urteil vom 15. Oktober 2008 (T-345/05, EU:T:2008:440).

    29 Urteil vom 15. Oktober 2008 (T-345/05, EU:T:2008:440).

    40 Urteil vom 15. Oktober 2008 (T-345/05, EU:T:2008:440).

    43 Urteil vom 15. Oktober 2008 (T-345/05, EU:T:2008:440).

    48 Urteil vom 15. Oktober 2008 (T-345/05, EU:T:2008:440).

  • EuG, 15.12.2020 - T-24/20

    Institutionelles Recht

    Insoweit genügt der Hinweis, dass den Europaabgeordneten durch die Art. 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 subjektive Rechte verliehen werden und nicht durch die Bestimmungen der Geschäftsordnung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament, T-345/05, EU:T:2008:440, Rn. 28, und vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament, T-346/11 und T-347/11, EU:T:2013:23, Rn. 58).

    Fünftens macht der Kläger geltend, die Klage gegen die angebliche Ablehnung des Antrags von Frau Riba i Giner vom 20. Dezember 2019 sei im Wesentlichen im Einklang mit dem Urteil vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament (T-345/05, EU:T:2008:440), zulässig, da der Gerichtshof im Urteil vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies (C-502/19, EU:C:2019:1115), entschieden habe, dass sich der Inhalt der Immunität nach Art. 9 Abs. 2 des Protokolls Nr. 7 allein anhand des Unionsrechts bestimme.

    In der Rechtssache, in der das Urteil vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament (T-345/05, EU:T:2008:440), ergangen ist, ging es um einen Beschluss des Parlaments, die Immunität eines Europaabgeordneten aufzuheben.

    Dieser Beschluss entfaltet insofern verbindliche Rechtswirkungen, als er dem betroffenen Europaabgeordneten automatisch seine Immunität entzieht und es den nationalen Behörden demzufolge erlaubt, Gerichtsverfahren gegen ihn einzuleiten oder fortzuführen (Urteil vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament, T-345/05, EU:T:2008:440, Rn. 29 und 30).

  • EuGöD, 13.01.2010 - F-124/05

    A / Kommission

    Das Protokoll verleiht mithin den darin bezeichneten Personen ein subjektives Recht (vgl. Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament, T-345/05, Slg. 2008, II-2849, Randnrn. 27 und 28).

    Eine Entscheidung über die Aufhebung der Immunität eines Beamten oder sonstigen Bediensteten ändert somit dessen Rechtsstellung allein durch die Aufhebung dieses Schutzes dadurch, dass sie dessen Stellung als dem allgemeinen Recht der Mitgliedstaaten unterworfene Person wiederherstellt und ihn damit, ohne dass eine Durchführungsvorschrift erforderlich wäre, Maßnahmen, insbesondere solchen des Freiheitsentzugs und der Strafverfolgung, aussetzt, die das allgemeine Recht vorsieht (vgl. entsprechend Urteil Mote/Parlament, Randnr. 34).

    Der Ermessensspielraum, der den nationalen Behörden nach der Aufhebung der Immunität in Bezug auf die Wiederaufnahme oder die Einstellung des gegen den Beamten oder sonstigen Bediensteten eingeleiteten Strafverfahrens belassen wird, wirkt sich darauf, dass dessen Rechtsstellung unmittelbar berührt wird, nicht aus, da die mit der Entscheidung über die Aufhebung der Immunität verbundenen Wirkungen sich auf die Beseitigung des Schutzes beschränken, den der Betroffene aufgrund seiner Eigenschaft als Beamter oder sonstiger Bediensteter genossen hat, und keine zusätzliche Durchführungsmaßnahme voraussetzen (vgl. entsprechend Urteil Mote/Parlament, Randnr. 35).

  • EuGH, 18.06.2020 - C-831/18

    Kommission/ RQ

    Zum anderen hätten die Urteile vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament (T-345/05, EU:T:2008:440), und vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament (T-346/11 und T-347/11, EU:T:2013:23), Mitglieder des Europäischen Parlaments und nicht Beamte der Union betroffen.

    Da die in Art. 11 Buchst. a des Protokolls Nr. 7 vorgesehene Befreiung eines Unionsbeamten von der Gerichtsbarkeit durch Entscheidung der Anstellungsbehörde seines Organs aufgehoben wird, die damit seine Rechtsstellung verändert, macht die Kommission zu Unrecht geltend, dass das Gericht nicht ähnlich wie im Urteil vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament (T-345/05, EU:T:2008:440), habe entscheiden dürfen.

  • EuG, 24.10.2018 - T-29/17

    RQ / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Generaldirektor des OLAF -

    Zweitens ist zum Urteil vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament (T-345/05, EU:T:2008:440), festzustellen, dass dieses zwar, wie die Kommission vorträgt, die Situation eines Mitglieds des Parlaments und nicht eines Beamten betrifft.

    Daher ist das Vorbringen der Kommission, es sei im vorliegenden Fall nicht möglich, das Urteil vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament (T-345/05, EU:T:2008:440), im Wege der Analogie heranzuziehen, rechtsirrig.

  • EuG, 19.03.2010 - T-42/06

    Gollnisch / Parlament - Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen

    Das Protokoll verleiht mithin den darin bezeichneten Personen ein subjektives Recht, dessen Schutz durch das vom Vertrag geschaffene Rechtsschutzsystem gewährleistet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament, T-345/05, Slg. 2008, II-2849, Randnr. 28; vgl. auch entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1960, Humblet/Belgischer Staat, 6/60, Slg. 1960, 1165, 1187).

    Die Beanstandung der Begründung des vom Rechtsausschuss verfassten Berichts ist daher als gegen die Begründung des angefochtenen Beschlusses gerichtet anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Mote/Parlament, oben in Randnr. 94 angeführt, Randnr. 59).

  • EuG, 21.09.2011 - T-325/09

    Adjemian u.a. / Kommission

    77 und 144 des angefochtenen Urteils zu Recht festgestellt, dass es nicht Sache des Gerichts ist, die Anlagen zur Klageschrift auf Angaben zu durchsuchen, die eine Lücke in der Klageschrift schließen könnten, da den Anlagen eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion zukommt (Urteile des Gerichts vom 18. Oktober 2001, X/EZB, T-333/99, Slg. 2001, II-3021, Randnr. 190, vom 20. März 2002, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, T-31/99, Slg. 2002, II-1881, Randnr. 113, und vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament, T-345/05, Slg. 2008, II-2849, Randnr. 75).
  • EuG, 27.03.2014 - T-56/09

    Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen

    Da sie jedoch zur Unterstützung des sechsten Klagegrundes geltend gemacht wird, der in der Klageschrift aufgeführt ist und mit dem ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gerügt wird, und da sie mit diesem in engem Zusammenhang steht, muss sie nach ständiger Rechtsprechung für zulässig erklärt werden (Urteile des Gerichts Joynson/Kommission, oben in Rn. 301 angeführt, Rn. 156, und vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament, T-345/05, Slg. 2008, II-2849, Rn. 85).
  • EuG, 23.01.2014 - T-384/09

    SKW Stahl-Metallurgie Holding und SKW Stahl-Metallurgie / Kommission - Wettbewerb

    Jedoch muss ein Vorbringen, das eine Erweiterung eines bereits unmittelbar oder mittelbar in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels darstellt und das in engem Zusammenhang mit diesem steht, für zulässig erklärt werden (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament, T-345/05, Slg. 2008, II-2849, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Jedoch muss ein Vorbringen, das eine Erweiterung eines bereits unmittelbar oder mittelbar in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels darstellt und das in engem Zusammenhang mit diesem steht, für zulässig erklärt werden (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament, T-345/05, Slg. 2008, II-2849, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.02.2018 - T-919/16

    Collins / Parlament

  • EuG, 17.01.2013 - T-346/11

    Die beiden Beschlüsse des Europäischen Parlaments, die Immunität von Herrn

  • EuG, 22.04.2016 - T-60/06

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 92/81/EWG -

  • EuG, 12.12.2012 - T-352/09

    Novácke chemické závody / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-163/10

    Generalanwalt Niilo Jääskinen erläutert die Bedeutung des Begriffs "in Ausübung

  • EuG, 16.01.2024 - T-46/23

    Kaili/ Parlament und EUStA

  • EuG, 21.10.2010 - T-474/08

    Umbach / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • EuG, 18.09.2014 - T-317/12

    Holcim (Romania) / Kommission - Außervertragliche Haftung - System für den Handel

  • EuG, 01.03.2017 - T-698/15

    Silvan / Kommission

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für

  • EuGöD, 29.09.2009 - F-69/07

    O / Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Art. 88 BSB -

  • EuG, 05.07.2023 - T-115/20

    Die Klage von Herrn Carles Puigdemont i Casamajó, Herrn Antoni Comín i Oliveres

  • EuG, 19.05.2010 - T-19/05

    Boliden u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

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