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   EuG, 15.10.2020 - T-38/20   

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EuG, 15.10.2020 - T-38/20 (https://dejure.org/2020,32313)
EuG, Entscheidung vom 15.10.2020 - T-38/20 (https://dejure.org/2020,32313)
EuG, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - T-38/20 (https://dejure.org/2020,32313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lotto24/ EUIPO (LOTTO24)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke LOTTO24 - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 - Art. 7 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001 - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuG, 07.05.2019 - T-423/18

    Fissler/ EUIPO (vita) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke vita -

    Auszug aus EuG, 15.10.2020 - T-38/20
    Ein Zeichen fällt unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den angesprochenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, Deutsche Post EURO EXPRESS/HABM [EUROPREMIUM], T-334/03, EU:T:2005:4, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. Mai 2019, Fissler/EUIPO [vita], T-423/18, EU:T:2019:291, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der beschreibende Charakter ist daher in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, und in Bezug auf das Verständnis zu beurteilen, das die angesprochenen Verkehrskreise, die sich aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen zusammensetzen, von dem Zeichen haben (vgl. Urteil vom 7. Mai 2019, vita, T-423/18, EU:T:2019:291, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Vorschrift schließt aus, dass die betreffenden Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31) und dass ein Unternehmen die Verwendung einer beschreibenden Bezeichnung zum Nachteil anderer Unternehmer, einschließlich seiner Wettbewerber, monopolisiert, denen dann zur Beschreibung ihrer eigenen Erzeugnisse nur ein entsprechend verringerter Wortschatz zur Verfügung stünde (vgl. Urteil vom 7. Mai 2019, vita, T-423/18, EU:T:2019:291, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie aber vom EUIPO in seiner Klagebeantwortung zu Recht ausgeführt und wie oben in Rn. 14 in Erinnerung gerufen, ist bei der Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 lediglich zu prüfen, ob aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise das als Marke angemeldete Zeichen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es diesen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung dieser Waren und Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, EUROPREMIUM, T-334/03, EU:T:2005:4, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Juni 2005, PAPERLAB, T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. Mai 2019, vita, T-423/18, EU:T:2019:291, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 15.10.2020 - T-38/20
    Ein Zeichen fällt unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den angesprochenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, Deutsche Post EURO EXPRESS/HABM [EUROPREMIUM], T-334/03, EU:T:2005:4, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. Mai 2019, Fissler/EUIPO [vita], T-423/18, EU:T:2019:291, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie aber vom EUIPO in seiner Klagebeantwortung zu Recht ausgeführt und wie oben in Rn. 14 in Erinnerung gerufen, ist bei der Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 lediglich zu prüfen, ob aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise das als Marke angemeldete Zeichen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es diesen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung dieser Waren und Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, EUROPREMIUM, T-334/03, EU:T:2005:4, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Juni 2005, PAPERLAB, T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. Mai 2019, vita, T-423/18, EU:T:2019:291, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.01.2005 - T-334/03

    Deutsche Post EURO EXPRESS / HABM (EUROPREMIUM) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 15.10.2020 - T-38/20
    Ein Zeichen fällt unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den angesprochenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, Deutsche Post EURO EXPRESS/HABM [EUROPREMIUM], T-334/03, EU:T:2005:4, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. Mai 2019, Fissler/EUIPO [vita], T-423/18, EU:T:2019:291, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie aber vom EUIPO in seiner Klagebeantwortung zu Recht ausgeführt und wie oben in Rn. 14 in Erinnerung gerufen, ist bei der Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 lediglich zu prüfen, ob aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise das als Marke angemeldete Zeichen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es diesen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung dieser Waren und Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, EUROPREMIUM, T-334/03, EU:T:2005:4, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Juni 2005, PAPERLAB, T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. Mai 2019, vita, T-423/18, EU:T:2019:291, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 14.02.2019 - T-123/18

    Bayer Intellectual Property/ EUIPO (Représentation d'un coeur) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 15.10.2020 - T-38/20
    Folglich sind die Beschwerdekammern durch frühere Entscheidungen des EUIPO nicht gebunden (vgl. Urteil vom 14. Februar 2019, Bayer Intellectual Property/EUIPO [Darstellung eines Herzens], T-123/18, EU:T:2019:95, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 19. Dezember 2019, Nosio/EUIPO [BIANCOFINO], T-54/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:893, Rn. 51).
  • EuG, 24.09.2019 - T-749/18

    Daimler/ EUIPO (ROAD EFFICIENCY)

    Auszug aus EuG, 15.10.2020 - T-38/20
    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber ein Zeichen von der Eintragung als Unionsmarke bereits dann ausgeschlossen, wenn eines der absoluten Eintragungshindernisse im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 vorliegt (Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29, und vom 24. September 2019, Daimler/EUIPO [ROAD EFFICIENCY], T-749/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:688, Rn. 46).
  • EuGH, 06.06.2018 - C-32/17

    Apcoa Parking Holdings / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 15.10.2020 - T-38/20
    Folglich ist die Eintragungsfähigkeit eines Zeichens als Unionsmarke allein auf der Grundlage der einschlägigen Unionsregelung zu beurteilen, so dass das EUIPO und gegebenenfalls der Unionsrichter nicht an eine auf der Ebene eines Mitgliedstaats ergangene Entscheidung gebunden sind, mit der die Eintragungsfähigkeit desselben Zeichens als nationale Marke bejaht wird (vgl. Urteil vom 6. Juni 2018, Apcoa Parking Holdings/EUIPO, C-32/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:396, Rn. 31 und 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.12.2019 - T-54/19

    Nosio/ EUIPO (BIANCOFINO)

    Auszug aus EuG, 15.10.2020 - T-38/20
    Folglich sind die Beschwerdekammern durch frühere Entscheidungen des EUIPO nicht gebunden (vgl. Urteil vom 14. Februar 2019, Bayer Intellectual Property/EUIPO [Darstellung eines Herzens], T-123/18, EU:T:2019:95, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 19. Dezember 2019, Nosio/EUIPO [BIANCOFINO], T-54/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:893, Rn. 51).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 15.10.2020 - T-38/20
    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber ein Zeichen von der Eintragung als Unionsmarke bereits dann ausgeschlossen, wenn eines der absoluten Eintragungshindernisse im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 vorliegt (Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29, und vom 24. September 2019, Daimler/EUIPO [ROAD EFFICIENCY], T-749/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:688, Rn. 46).
  • EuG, 27.11.2018 - T-756/17

    CMS Hasche Sigle/ EUIPO (WORLD LAW GROUP)

    Auszug aus EuG, 15.10.2020 - T-38/20
    Im vorliegenden Fall hält sich das Gericht für durch die Aktenstücke hinreichend unterrichtet und trifft in Anwendung dieses Artikels die Entscheidung, ohne Fortsetzung des Verfahrens zu entscheiden, auch wenn eine Partei die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt hat (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 7. Juni 2016, Beele Engineering/EUIPO [WE CARE], T-220/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:346, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 27. November 2018, CMS Hasche Sigle/EUIPO [WORLD LAW GROUP], T-756/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:846, Rn. 11, und vom 12. September 2019, Puma/EUIPO [SOFTFOAM], T-182/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:604, Rn. 10).
  • EuG, 14.07.2017 - T-194/16

    Klassisk investment / EUIPO (CLASSIC FINE FOODS)

    Auszug aus EuG, 15.10.2020 - T-38/20
    In Bezug auf Marken, die aus mehreren Wort- und Bildbestandteilen zusammengesetzt sind, ist aber darauf hinzuweisen, dass zur Beurteilung des beschreibenden Charakters einer komplexen Marke nicht nur die verschiedenen Bestandteile, aus denen sie sich zusammensetzt, zu prüfen sind, sondern auch die Marke in ihrer Gesamtheit, so dass die Beurteilung auf die Gesamtwahrnehmung der Marke durch die maßgeblichen Verkehrskreise gestützt sein muss (Urteile vom 14. Juli 2017, Klassisk investment/EUIPO [CLASSIC FINE FOODS], T-194/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:498, Rn. 23, und vom 5. November 2019, APEDA/EUIPO - Burraq Travel & Tours General Tourism Office [SIR BASMATI RICE], T-361/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:777, Rn. 36).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuG, 26.06.2019 - T-117/18

    Agencja Wydawnicza Technopol/ EUIPO (200 PANORAMICZNYCH) - Unionsmarke -

  • EuG, 22.11.2011 - T-275/10

    mPAY24 / OHMI - Ultra (MPAY24)

  • EuG, 09.04.2019 - T-277/18

    Zitro IP/ EUIPO (PICK & WIN MULTISLOT)

  • EuG, 05.11.2019 - T-361/18

    APEDA/ EUIPO - Burraq Travel & Tours General Tourism Office (SIR BASMATI RICE)

  • EuG, 07.06.2016 - T-220/15

    Beele Engineering / EUIPO (WE CARE)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

  • EuG, 12.09.2019 - T-182/19

    Puma/ EUIPO (SOFTFOAM)

  • EuG, 21.05.2021 - T-158/20

    TrekStor/ EUIPO - Yuneec Europe (Breeze) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Im vorliegenden Fall hält sich das Gericht auf der Grundlage des Akteninhalts für ausreichend unterrichtet und beschließt in Anwendung von Art. 126 der Verfahrensordnung, ohne Fortsetzung des Verfahrens zu entscheiden, auch wenn die Klägerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juni 2018, Apcoa Parking Holdings/EUIPO, C-32/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:396, Rn. 22; Beschlüsse vom 10. Juli 2020, Katjes Fassin/EUIPO - Haribo The Netherlands & Belgium [WONDERLAND], T-616/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:334, Rn. 16, und vom 15. Oktober 2020, Lotto24/EUIPO [LOTTO24], T-38/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:496, Rn. 10).
  • EuG, 21.12.2021 - T-205/21

    Kewazo/ EUIPO (Liftbot) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Liftbot -

    Im vorliegenden Fall hält sich das Gericht durch die Aktenstücke für hinreichend unterrichtet und entscheidet in Anwendung dieses Artikels ohne Fortsetzung des Verfahrens, auch wenn eine Partei beantragt hat, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 15. Oktober 2020, Lotto24/EUIPO [LOTTO24], T-38/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:496, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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