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   EuG, 15.11.2013 - T-570/08 RENV   

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https://dejure.org/2013,33274
EuG, 15.11.2013 - T-570/08 RENV (https://dejure.org/2013,33274)
EuG, Entscheidung vom 15.11.2013 - T-570/08 RENV (https://dejure.org/2013,33274)
EuG, Entscheidung vom 15. November 2013 - T-570/08 RENV (https://dejure.org/2013,33274)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der im Rahmen ergänzender Ermittlungen betreffend die staatliche Beihilfe der deutschen Behörden an die Deutsche Post AG (Beihilfe C 36/07 [ex NN 25/07]) getroffenen Entscheidung K(2008) 6468 der Kommission vom 30. Oktober 2008 (ABl. C 245, S. 21), mit der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 08.12.2011 - T-421/07

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen

    Auszug aus EuG, 15.11.2013 - T-570/08
    Das Urteil des Gerichts vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, Slg. 2011, II-8105), mit dem diese Klage als unzulässig abgewiesen wurde, wurde vom Gerichtshof (Urteil des Gerichtshofs vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission, C-77/12 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) aufgehoben und die Rechtssache an das Gericht zurückverwiesen.".

    "... Die Eröffnungsentscheidung von 2007 war Gegenstand einer Klage der Klägerin vom 22. November 2007, die mit Urteil des Gerichts vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gegen das derzeit ein Rechtsmittel anhängig ist (Rechtssache C-77/12 P), als unzulässig abgewiesen wurde.".

  • EuGH, 24.10.2013 - C-77/12

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

    Auszug aus EuG, 15.11.2013 - T-570/08
    Das Urteil des Gerichts vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, Slg. 2011, II-8105), mit dem diese Klage als unzulässig abgewiesen wurde, wurde vom Gerichtshof (Urteil des Gerichtshofs vom 24. Oktober 2013, Deutsche Post/Kommission, C-77/12 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) aufgehoben und die Rechtssache an das Gericht zurückverwiesen.".

    "... Die Eröffnungsentscheidung von 2007 war Gegenstand einer Klage der Klägerin vom 22. November 2007, die mit Urteil des Gerichts vom 8. Dezember 2011, Deutsche Post/Kommission (T-421/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gegen das derzeit ein Rechtsmittel anhängig ist (Rechtssache C-77/12 P), als unzulässig abgewiesen wurde.".

  • EuG, 14.07.2016 - T-143/12

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem

    Sowohl die Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache T-571/08) als auch die Deutsche Post (Rechtssache T-570/08) erhoben Klage auf Nichtigerklärung der Anordnung von 2008.

    Mit Beschlüssen vom 14. Juli 2010, Deutsche Post/Kommission (T-570/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:311) und Deutschland/Kommission (T-571/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:312), wies das Gericht die Klagen gegen die Anordnung von 2008 als unzulässig ab.

    Mit Urteil vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission (C-463/10 P und C-465/10 P, EU:C:2011:656), hob der Gerichtshof die Beschlüsse vom 14. Juli 2010, Deutsche Post/Kommission (T-570/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:311) und Deutschland/Kommission (T-571/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:312), mit der Begründung auf, dass die Anordnung von 2008 die Deutsche Post unmittelbar und individuell betreffe, und verwies die Rechtssachen an das Gericht zurück (Rechtssachen T-570/08 RENV und T-571/08 RENV).

    Mit Urteil vom 12. November 2013, Deutsche Post/Kommission (T-570/08 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:589), wies das Gericht die Klage der Deutschen Post gegen die Anordnung von 2008 ab.

    Das Urteil wurde wegen einer Unrichtigkeit berichtigt (Beschluss vom 15. November 2013, Deutsche Post/Kommission, T-570/08 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:606).

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