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   EuG, 15.12.2011 - T-437/08   

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https://dejure.org/2011,1183
EuG, 15.12.2011 - T-437/08 (https://dejure.org/2011,1183)
EuG, Entscheidung vom 15.12.2011 - T-437/08 (https://dejure.org/2011,1183)
EuG, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - T-437/08 (https://dejure.org/2011,1183)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Inhaltsverzeichnis der Verwaltungsakten eines Kartellverfahrens - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen Dritter - Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- ...

  • Europäischer Gerichtshof

    CDC Hydrogene Peroxide / Kommission

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Inhaltsverzeichnis der Verwaltungsakten eines Kartellverfahrens - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen Dritter - Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- ...

  • EU-Kommission PDF

    CDC Hydrogene Peroxide Cartel Damage Claims (CDC Hydrogene Peroxide) gegen Europäische Kommission.

  • EU-Kommission

    CDC Hydrogene Peroxide / Kommission

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Inhaltsverzeichnis der Verwaltungsakten eines Kartellverfahrens - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen Dritter - Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugang zu Dokumenten; Inhaltsverzeichnis der Verwaltungsakte eines Kartellverfahrens; Verweigerung des Zugangs; Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen Dritter; Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Inhaltsverzeichnis der Verwaltungsakten eines Kartellverfahrens - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen Dritter - Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 8. August 2008, mit der der Klägerin der Zugang zu den Akten eines Verwaltungsverfahrens gemäß Art. 81 EG und Art. 53 EWR (Sache COMP/F/38.620 - Wasserstoffperoxid und Perborat) betreffend ein Kartell auf dem ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 315
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN

    Auszug aus EuG, 15.12.2011 - T-437/08
    Aus diesem Grund können die auf die verschiedenen Untersuchungshandlungen bezüglichen Dokumente der Akte auch weiterhin unter die fragliche Ausnahme fallen, solange dieser Zweck nicht erreicht worden ist, selbst wenn die konkrete Untersuchung oder Inspektion, die zu dem Dokument geführt hat, zu dem Zugang begehrt wird, beendet ist (Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, API/Kommission, T-36/04, Slg. 2007, II-3201, Randnr. 133; vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, Slg. 2006, II-2023, Randnr. 110, und zur Anwendung des Verhaltenskodex von 1993 Urteil des Gerichts vom 13. September 2000, Denkavit Nederland/Kommission, T-20/99, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 48).

    Dabei ist außerdem zu beachten, dass, da jede Ausnahme vom Zugangsrecht eng auszulegen und anzuwenden ist, der Umstand allein, dass die angeforderten Dokumente ein geschütztes Interesse betreffen, nicht die Anwendung der geltend gemachten Ausnahme rechtfertigen kann, sondern die Kommission nachweisen muss, dass deren Verbreitung den Schutz des Zwecks ihrer Untersuchungstätigkeiten bezüglich der fraglichen Zuwiderhandlung tatsächlich beeinträchtigen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil API/Kommission, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnr. 127).

    Dieses Ergebnis stünde im Widerspruch zu dem Ziel, den größtmöglichen Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Organe zu gewährleisten, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Ausübung öffentlicher Gewalt wirksamer auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren (Urteil API/Kommission, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnr. 140; vgl. in diesem Sinne Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnr. 112).

  • EuG, 06.07.2006 - T-391/03

    Franchet und Byk / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuG, 15.12.2011 - T-437/08
    Aus diesem Grund können die auf die verschiedenen Untersuchungshandlungen bezüglichen Dokumente der Akte auch weiterhin unter die fragliche Ausnahme fallen, solange dieser Zweck nicht erreicht worden ist, selbst wenn die konkrete Untersuchung oder Inspektion, die zu dem Dokument geführt hat, zu dem Zugang begehrt wird, beendet ist (Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, API/Kommission, T-36/04, Slg. 2007, II-3201, Randnr. 133; vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, Slg. 2006, II-2023, Randnr. 110, und zur Anwendung des Verhaltenskodex von 1993 Urteil des Gerichts vom 13. September 2000, Denkavit Nederland/Kommission, T-20/99, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 48).

    Dieses Ergebnis stünde im Widerspruch zu dem Ziel, den größtmöglichen Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Organe zu gewährleisten, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Ausübung öffentlicher Gewalt wirksamer auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren (Urteil API/Kommission, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnr. 140; vgl. in diesem Sinne Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnr. 112).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus EuG, 15.12.2011 - T-437/08
    Auch wenn einer Gesellschaft dadurch, dass sie Schadensersatzklagen ausgesetzt ist, zweifellos hohe Kosten - und sei es auch nur in Form von Anwaltskosten - entstehen können, und dies auch dann, wenn solche Klagen am Ende als unbegründet abgewiesen werden sollten, ändert dies nichts daran, dass das Interesse einer an einem Kartell beteiligten Gesellschaft an der Vermeidung solcher Klagen nicht als geschäftliches Interesse eingestuft werden kann; jedenfalls ist es insbesondere im Hinblick auf das Recht eines jeden, Ersatz des Schadens zu verlangen, der ihm durch ein Verhalten entstanden ist, das den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, nicht schutzwürdig (Urteile des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 24 und 26, und vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, Slg. 2006, I-6619, Randnrn.

    Schadensersatzklagen vor den nationalen Gerichten können nämlich wesentlich zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Union beitragen (Urteil Courage und Crehan, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 27).

  • EuGH, 01.02.2007 - C-266/05

    Sison / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Verordnung

    Auszug aus EuG, 15.12.2011 - T-437/08
    Dieses Recht unterliegt aber dennoch Einschränkungen aufgrund öffentlicher oder privater Interessen (Urteile des Gerichtshofs vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, Slg. 2007, I-1233, Randnr. 62, vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, C-139/07 P, Slg. 2010, I-5885, Randnr. 53, und vom 21. September 2010, Schweden/API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 70).

    Da sie vom Grundsatz des größtmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten abweichen, sind die Ausnahmen gemäß Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 eng auszulegen und anzuwenden (Urteile des Gerichtshofs Sison/Rat, oben in Randnr. 33 angeführt, Randnr. 63, vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission, C-64/05 P, Slg. 2007, I-11389, Randnr. 66, und Schweden und Turco/Rat, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 36).

  • EuG, 13.09.2000 - T-20/99

    Denkavit Nederland / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.2011 - T-437/08
    Aus diesem Grund können die auf die verschiedenen Untersuchungshandlungen bezüglichen Dokumente der Akte auch weiterhin unter die fragliche Ausnahme fallen, solange dieser Zweck nicht erreicht worden ist, selbst wenn die konkrete Untersuchung oder Inspektion, die zu dem Dokument geführt hat, zu dem Zugang begehrt wird, beendet ist (Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, API/Kommission, T-36/04, Slg. 2007, II-3201, Randnr. 133; vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, Slg. 2006, II-2023, Randnr. 110, und zur Anwendung des Verhaltenskodex von 1993 Urteil des Gerichts vom 13. September 2000, Denkavit Nederland/Kommission, T-20/99, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 48).
  • EuGH, 29.06.2010 - C-139/07

    Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur

    Auszug aus EuG, 15.12.2011 - T-437/08
    Dieses Recht unterliegt aber dennoch Einschränkungen aufgrund öffentlicher oder privater Interessen (Urteile des Gerichtshofs vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, Slg. 2007, I-1233, Randnr. 62, vom 29. Juni 2010, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, C-139/07 P, Slg. 2010, I-5885, Randnr. 53, und vom 21. September 2010, Schweden/API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 70).
  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Auszug aus EuG, 15.12.2011 - T-437/08
    Im Übrigen ist im Rahmen einer Nichtigkeitsklage gemäß Art. 230 EG die Rechtmäßigkeit des betroffenen Rechtsakts nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen, die bei dessen Erlass bestanden (vgl. Urteile des Gerichts vom 28. März 2000, T. Port/Kommission, T-251/97, Slg. 2000, II-1775, Randnr. 38, und vom 11. September 2002, Alpharma/Rat, T-70/99, Slg. 2002, II-3495, Randnr. 248 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-39/05

    DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES

    Auszug aus EuG, 15.12.2011 - T-437/08
    Beschließt die Kommission, den Zugang zu einem Dokument zu verweigern, dessen Verbreitung bei ihr beantragt wurde, muss sie daher grundsätzlich erläutern, inwiefern der Zugang zu diesem Dokument das Interesse, das durch eine von ihr geltend gemachte Ausnahme nach Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 geschützt wird, tatsächlich konkret beeinträchtigen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, Slg. 2008, I-4723, Randnr. 49, Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, oben in Randnr. 33 angeführt, Randnr. 53, und Schweden/API und Kommission, oben in Randnr. 33 angeführt, Randnr. 72).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang der

    Auszug aus EuG, 15.12.2011 - T-437/08
    Da sie vom Grundsatz des größtmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten abweichen, sind die Ausnahmen gemäß Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 eng auszulegen und anzuwenden (Urteile des Gerichtshofs Sison/Rat, oben in Randnr. 33 angeführt, Randnr. 63, vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission, C-64/05 P, Slg. 2007, I-11389, Randnr. 66, und Schweden und Turco/Rat, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 36).
  • EuG, 30.01.2008 - T-380/04

    Terezakis / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.2011 - T-437/08
    Der Begriff der geschäftlichen Interessen ist in der Rechtsprechung zwar nicht definiert worden, doch hat das Gericht klargestellt, dass nicht jede Information über eine Gesellschaft und ihre Geschäftsbeziehungen unter den Schutz fallen kann, der den geschäftlichen Interessen nach Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 zu garantieren ist; andernfalls würde die Geltung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit einen größtmöglichen Zugang zu Dokumenten der Organe zu gewähren, vereitelt (Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2008, Terezakis/Kommission, T-380/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 93).
  • EuGH, 21.09.2010 - C-514/07

    Schweden / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der

  • EuG, 28.03.2000 - T-251/97

    T. Port / Kommission

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

  • EuG, 16.11.2012 - T-345/12

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb -

    Die Kommission habe eingeräumt, dass die Verbreitung von Informationen, die aus Anträgen auf Anwendung der Kronzeugenregelung stammten, geeignet sei, die Antragsteller schwer zu schädigen, da es sie bei gegen sie eingeleiteten Schadensersatzverfahren wesentlich benachteilige, und vor dem Gericht (Urteil vom 15. Dezember 2011, CDC Hydrogene Peroxide/Kommission, T-437/08, Slg. 2011, II-8251, Randnr. 57) wie auch vor dem Gerichtshof (Urteil vom 28. Juni 2012, Kommission/Éditions Odile Jacob, C-404/10 P, Randnr. 115) darauf hingewiesen, dass das Interesse an der Nichtverbreitung dieser Informationen insoweit schutzwürdig sei, als es grundlegend für das Funktionieren ihres Kronzeugenprogramms und ihrer Politik der Kartellbekämpfung sei.

    Schließlich wird in diesem Zusammenhang zu prüfen sein, inwieweit die von der Kommission vorliegend geäußerte These, die Durchsetzung des Kartellrechts im Wege von Schadensersatzklagen gehöre zur Sanktionierung von Wettbewerbsverstößen im Sinne von Randnr. 33 der Kronzeugenmitteilung, mit der Auffassung vereinbar ist, die sie in den Rechtssachen vertreten hat, in denen die Urteile CDC Hydrogene Peroxide/Kommission und EnBW Energie Baden-Württemberg/Kommission ergangen sind.

  • EuG, 29.07.2011 - T-302/11

    HeidelbergCement / Kommission

    Was die von der Antragstellerin angesprochene, zur Zeit anhängige Rechtssache T-437/08 (CDC Hydrogene Peroxide/Kommission) betrifft, so geht es dabei nicht um die etwaige Übermittlung einzelner sensibler Unternehmensdaten an Dritte, sondern lediglich um den Zugang zum Inhaltsverzeichnis der Verfahrensakte eines Kartellverfahrens, wobei die Kommission sogar diesen Zugang unter Hinweis auf die sonst drohende Gefährdung ihrer Untersuchungstätigkeit sowie der geschäftlichen Interessen der am Kartell beteiligten Unternehmen verweigert hat.
  • EuG, 16.11.2012 - T-341/12

    Evonik Degussa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb -

    Genau aus diesem Grund sei die zur Transparenzverordnung ergangene Rechtsprechung (Urteile TGI und Odile Jacob sowie Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 2011, CDC Hydrogene Peroxide/Kommission, T-437/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: CDC) vorliegend nicht anwendbar.
  • EuG, 21.11.2018 - T-545/11

    Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe / Kommission - Zugang zu Dokumenten

    Was den Begriff der geschäftlichen Interessen betrifft, so kann nach der Rechtsprechung nicht jede Information über eine Gesellschaft und ihre Geschäftsbeziehungen unter den Schutz fallen, der den geschäftlichen Interessen nach Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 zu garantieren ist; andernfalls würde die Geltung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit einen größtmöglichen Zugang zu Dokumenten der Organe zu gewähren, vereitelt (Urteile vom 15. Dezember 2011, CDC Hydrogene Peroxide/Kommission, T-437/08, EU:T:2011:752, Rn. 44, und vom 9. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, T-516/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:759, Rn. 81).
  • EuG, 05.02.2018 - T-718/15

    PTC Therapeutics International / EMA - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Was den Begriff der geschäftlichen Interessen betrifft, so kann nach der Rechtsprechung nicht jede Information über eine Gesellschaft und ihre Geschäftsbeziehungen unter den Schutz fallen, der den geschäftlichen Interessen nach Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 zu garantieren ist, da andernfalls die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit einen größtmöglichen Zugang zu den Dokumenten der Organe zu gewähren, vereitelt würde (Urteile vom 15. Dezember 2011, CDC Hydrogene Peroxide/Kommission, T-437/08, EU:T:2011:752, Rn. 44, und vom 9. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, T-516/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:759, Rn. 81).
  • EuG, 05.02.2018 - T-729/15

    MSD Animal Health Innovation und Intervet international / EMA - Zugang zu

    Was den Begriff der geschäftlichen Interessen betrifft, so kann nach der Rechtsprechung nicht jede Information über eine Gesellschaft und ihre Geschäftsbeziehungen unter den Schutz fallen, der den geschäftlichen Interessen nach Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 zu garantieren ist, da andernfalls die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit einen größtmöglichen Zugang zu den Dokumenten der Organe zu gewähren, vereitelt würde (Urteile vom 15. Dezember 2011, CDC Hydrogene Peroxide/Kommission, T-437/08, EU:T:2011:752, Rn. 44, und vom 9. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, T-516/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:759, Rn. 81).
  • EuG, 05.02.2018 - T-235/15

    Pari Pharma / EMA

    Was den Begriff der geschäftlichen Interessen betrifft, so kann nach der Rechtsprechung nicht jede Information über eine Gesellschaft und ihre Geschäftsbeziehungen unter den Schutz fallen, der den geschäftlichen Interessen nach Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 zu garantieren ist, da andernfalls die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit einen größtmöglichen Zugang zu den Dokumenten der Organe zu gewähren, vereitelt würde (Urteile vom 15. Dezember 2011, CDC Hydrogene Peroxide/Kommission, T-437/08, EU:T:2011:752, Rn. 44, und vom 9. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, T-516/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:759, Rn. 81).
  • EuG, 13.01.2017 - T-189/14

    Deza / ECHA - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente,

    Was den Begriff der geschäftlichen Interessen betrifft, so kann nach der Rechtsprechung nicht jede Information über eine Gesellschaft und ihre Geschäftsbeziehungen unter den Schutz fallen, der den geschäftlichen Interessen nach Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 zukommt, da andernfalls die Geltung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit einen größtmöglichen Zugang zu den Dokumenten der Organe zu gewähren, vereitelt würde (Urteile vom 15. Dezember 2011, CDC Hydrogene Peroxide/Kommission, T-437/08, EU:T:2011:752, Rn. 44, und vom 9. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, T-516/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:759, Rn. 81).
  • EuG, 05.02.2018 - T-611/15

    Edeka-Handelsgesellschaft Hessenring / Kommission - Zugang zu Dokumenten -

    Zudem greift das auf das Urteil vom 15. Dezember 2011, CDC Hydrogene Peroxide/Kommission (T-437/08, EU:T:2011:752), gestützte Argument der Klägerin nicht, da dieses Urteil vor dem Urteil vom 27. Februar 2014, Kommission/EnBW (C-365/12 P, EU:C:2014:112), ergangen war, in dem anerkannt wurde, dass für Dokumente aus der Verwaltungsakte in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV eine allgemeine Vermutung der Vertraulichkeit besteht (vgl. oben, Rn. 62).
  • EuG, 28.01.2015 - T-345/12

    Akzo Nobel u.a. / Kommission

    Was die Verweise der Klägerinnen auf den von der Kommission verfochtenen Standpunkt in den Rechtssachen anbelangt, in denen das Urteil des Gerichts vom 22. Mai 2012, EnBW Energie Baden-Württemberg/Kommission (T-344/08), und das Urteil des Gerichtshofs Kommission/EnBW Energie Baden-Württemberg (oben in Rn. 62 angeführt) sowie das Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 2011, CDC Hydrogene Peroxide/Kommission (T-437/08, Slg. 2011, II-8251), ergangen sind, so geht dieses Vorbringen im vorliegenden Fall ins Leere, da es, wie die Kommission zutreffend ausgeführt hat, in jenen Rechtssachen um eine Entscheidung ging, mit der der Zugang zu einer Untersuchungsakte verweigert wurde, die eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG betraf, bzw. um eine Entscheidung, mit der der Zugang zu dem Inhaltsverzeichnis einer Untersuchungsakte verweigert wurde, die eine solche Zuwiderhandlung betraf.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2019 - C-175/18

    PTC Therapeutics International/ EMA

  • EuG, 11.07.2018 - T-643/13

    Rogesa / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • EuG, 09.09.2014 - T-516/11

    MasterCard u.a. / Kommission

  • EuG, 25.09.2018 - T-33/17

    Amicus Therapeutics UK und Amicus Therapeutics / EMA

  • EuG, 20.09.2019 - T-433/17

    Dehousse/ Gerichtshof der Europäischen Union

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