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   EuG, 16.03.2016 - T-173/11 DEP   

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https://dejure.org/2016,5822
EuG, 16.03.2016 - T-173/11 DEP (https://dejure.org/2016,5822)
EuG, Entscheidung vom 16.03.2016 - T-173/11 DEP (https://dejure.org/2016,5822)
EuG, Entscheidung vom 16. März 2016 - T-173/11 DEP (https://dejure.org/2016,5822)
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  • EuG, 28.06.2004 - T-342/99

    Airtours / Kommission - Kostenfestsetzung - Honorar der Solicitors und Barristers

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-173/11
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass das Gericht in Ermangelung einer unionsrechtlichen Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen hat, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (Beschlüsse vom 28. Juni 2004, Airtours/Kommission, T-342/99 DEP, Slg, EU:T:2004:192, Rn. 18, und vom 17. Juli 2007, El Corte Inglés/HABM, T-8/03 DEP, EU:T:2007:232, Rn. 15).

    Drittens hat der Unionsrichter bei der Bestimmung des Umfangs des dem Prozessbevollmächtigten der Streithelferin entstandenen Arbeitsaufwands grundsätzlich die Gesamtzahl der Arbeitsstunden zu berücksichtigen, die für das Verfahren vor dem Gericht objektiv erforderlich waren (vgl. Beschlüsse Airtours/Kommission, oben Rn. 14 angeführt, EU:T:2004:192, Rn. 30, und vom 22. März 2010, Mülhens/HABM - Spa Monopole [MINERAL SPA], T-93/06 DEP, EU:T:2010:106, Rn. 21).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter den Wert der geleisteten Arbeit nur nach Maßgabe der Genauigkeit der gelieferten Informationen beurteilen kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss Airtours/Kommission, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2004:192, Rn. 30).

  • EuGH, 21.01.2016 - C-50/15

    Hesse / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-173/11
    Mit Rechtsmittelschrift, die am 5. Februar 2015 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist und unter der Nr. C-50/15 P eingetragen wurde, legte Herr Hesse nach Art. 56 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts ein.

    Mit Beschluss vom 31. Juli 2015 hat der Präsident der Ersten Kammer des Gerichts das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zur abschließenden Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache C-50/15 P ausgesetzt.

    Mit Urteil vom 21. Januar 2016, Hesse/HABM (C-50/15 P, Slg, EU:C:2016:34), hat der Gerichtshof das von Herrn Hesse eingelegte Rechtsmittel zurückgewiesen und ihm die Kosten auferlegt.

  • EuG, 27.11.2014 - T-173/11

    Hesse und Lutter & Partner / OHMI - Porsche (Carrera) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-173/11
    wegen Festsetzung der Kosten, die die Kläger der Streithelferin im Anschluss an das Urteil vom 27. November 2014, Hesse und Lutter & Partner/HABM - Porsche (Carrera) (T-173/11, EU:T:2014:1001) zu erstatten haben,.

    Mit Urteil vom 27. November 2014, Hesse und Lutter & Partner/HABM - Porsche (Carrera) (T-173/11, EU:T:2014:1001, im Folgenden: Urteil des Gerichts), wies das Gericht die Klage ab und verurteilte die Kläger auf der Grundlage von Art. 87 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts vom 2. Mai 1991, ihre eigenen Kosten sowie jeweils die Hälfte der Kosten des HABM und der Streithelferin zu tragen.

  • EuG, 12.06.2007 - T-60/04

    Budejovický Budvar / OHMI - Anheuser-Busch (BUD)

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-173/11
    Aufgrund dieses Umstands wurde ihr teilweise die Arbeit erleichtert, und die für die Vorbereitung der Klagebeantwortung erforderliche Zeit verkürzte sich (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 13. Januar 2006, 1PK-München/Kommission, T-331/94 DEP, Slg, EU:T:2006:11, Rn. 59, und vom 17. Juli 2012, Budejovický Budvar/HABM - Anheuser-Busch [BUD], T-60/04 DEP bis T-64/04 DEP, EU:T:2012:390, Rn. 19).
  • EuG, 17.07.2007 - T-8/03

    El Corte Inglés / OHMI - Pucci

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-173/11
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass das Gericht in Ermangelung einer unionsrechtlichen Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen hat, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (Beschlüsse vom 28. Juni 2004, Airtours/Kommission, T-342/99 DEP, Slg, EU:T:2004:192, Rn. 18, und vom 17. Juli 2007, El Corte Inglés/HABM, T-8/03 DEP, EU:T:2007:232, Rn. 15).
  • EuG, 13.01.2006 - T-331/94

    IPK-München / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-173/11
    Aufgrund dieses Umstands wurde ihr teilweise die Arbeit erleichtert, und die für die Vorbereitung der Klagebeantwortung erforderliche Zeit verkürzte sich (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 13. Januar 2006, 1PK-München/Kommission, T-331/94 DEP, Slg, EU:T:2006:11, Rn. 59, und vom 17. Juli 2012, Budejovický Budvar/HABM - Anheuser-Busch [BUD], T-60/04 DEP bis T-64/04 DEP, EU:T:2012:390, Rn. 19).
  • EuG, 24.10.2011 - T-176/04

    Marcuccio / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-173/11
    Bei Fehlen solcher Informationen ist das Gericht zwar nicht daran gehindert, die Höhe der erstattungsfähigen Kosten nach billigem Ermessen festzusetzen, doch muss es in einem solchen Fall die Forderungen des Antragstellers zwangsläufig streng beurteilen (vgl. Beschlüsse vom 27. April 2009, Mülhens/HABM - Conceria Toska [TOSKA], T-263/03 DEP, EU:T:2009:118, Rn. 18, und vom 24. Oktober 2011, Marcuccio/Kommission, T-176/04 DEP II, EU:T:2011:616, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.03.2010 - T-93/06

    Mülhens / OHMI - Spa Monopole (MINERAL SPA)

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-173/11
    Drittens hat der Unionsrichter bei der Bestimmung des Umfangs des dem Prozessbevollmächtigten der Streithelferin entstandenen Arbeitsaufwands grundsätzlich die Gesamtzahl der Arbeitsstunden zu berücksichtigen, die für das Verfahren vor dem Gericht objektiv erforderlich waren (vgl. Beschlüsse Airtours/Kommission, oben Rn. 14 angeführt, EU:T:2004:192, Rn. 30, und vom 22. März 2010, Mülhens/HABM - Spa Monopole [MINERAL SPA], T-93/06 DEP, EU:T:2010:106, Rn. 21).
  • EuG, 17.07.2012 - T-60/04

    Budejovický Budvar / OHMI - Anheuser-Busch (BUD)

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-173/11
    Aufgrund dieses Umstands wurde ihr teilweise die Arbeit erleichtert, und die für die Vorbereitung der Klagebeantwortung erforderliche Zeit verkürzte sich (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 13. Januar 2006, 1PK-München/Kommission, T-331/94 DEP, Slg, EU:T:2006:11, Rn. 59, und vom 17. Juli 2012, Budejovický Budvar/HABM - Anheuser-Busch [BUD], T-60/04 DEP bis T-64/04 DEP, EU:T:2012:390, Rn. 19).
  • EuG, 27.04.2009 - T-263/03

    Mülhens / OHMI - Conceria Toska (TOSKA)

    Auszug aus EuG, 16.03.2016 - T-173/11
    Bei Fehlen solcher Informationen ist das Gericht zwar nicht daran gehindert, die Höhe der erstattungsfähigen Kosten nach billigem Ermessen festzusetzen, doch muss es in einem solchen Fall die Forderungen des Antragstellers zwangsläufig streng beurteilen (vgl. Beschlüsse vom 27. April 2009, Mülhens/HABM - Conceria Toska [TOSKA], T-263/03 DEP, EU:T:2009:118, Rn. 18, und vom 24. Oktober 2011, Marcuccio/Kommission, T-176/04 DEP II, EU:T:2011:616, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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