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   EuG, 16.03.2017 - T-473/15   

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https://dejure.org/2017,6519
EuG, 16.03.2017 - T-473/15 (https://dejure.org/2017,6519)
EuG, Entscheidung vom 16.03.2017 - T-473/15 (https://dejure.org/2017,6519)
EuG, Entscheidung vom 16. März 2017 - T-473/15 (https://dejure.org/2017,6519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Capella / EUIPO - Abus (APUS)

    Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke APUS - Ältere nationale Wortmarke ABUS - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Verwechslungsgefahr - Vor der Beschwerdekammer vorgenommene ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke APUS - Ältere nationale Wortmarke ABUS - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Verwechslungsgefahr - Vor der Beschwerdekammer vorgenommene ...

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassenem Hinweis der Beschwerdekammer auf Mängel einer Einschränkung der Anmeldung während des Beschwerdeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Capella / EUIPO - Abus (APUS)

    Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke APUS - Ältere nationale Wortmarke ABUS - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Verwechslungsgefahr - Vor der Beschwerdekammer vorgenommene ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Capella / EUIPO - Abus (APUS)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke APUS - Ältere nationale Wortmarke ABUS - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Verwechslungsgefahr - Vor der Beschwerdekammer vorgenommene ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 13.06.2012 - T-542/10

    XXXLutz Marken / OHMI - Meyer Manufacturing (CIRCON) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 16.03.2017 - T-473/15
    Diese Vorschrift stellt einen besonderen Anwendungsfall des auch in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegten allgemeinen Grundsatzes des Schutzes der Verteidigungsrechte dar, wonach Personen, deren Interessen durch eine amtliche Entscheidung berührt werden, Gelegenheit erhalten müssen, ihren Standpunkt gebührend darzulegen (vgl. Urteil vom 13. Juni 2012, XXXLutz Marken/HABM - Meyer Manufacturing [CIRCON], T-542/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:294, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch wenn die Parteien nach Treu und Glauben zu handeln haben und das EUIPO auf Versäumnisse oder Fehler, die sie in den vom EUIPO an sie gerichteten Schreiben erkennen konnten, frühzeitig aufmerksam zu machen haben, obliegt es doch dem EUIPO, nachzuweisen, dass es seinen eigenen Verpflichtungen aus Art. 75 Satz 2 der Verordnung Nr. 207/2009 genügt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2012, CIRCON, T-542/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:294, Rn. 72).

  • EuG, 14.06.2012 - T-293/10

    Seven Towns / HABM (Représentation de sept carrés de couleurs différentes)

    Auszug aus EuG, 16.03.2017 - T-473/15
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass von der Beschwerdekammer nicht verlangt werden kann, dass sie die Parteien im Voraus darüber in Kenntnis setzt, wie sie beabsichtigt, das Recht anzuwenden (vgl. Urteil vom 14. Juni 2012, Seven Towns/HABM [Darstellung von sieben Quadraten in unterschiedlichen Farben], T-293/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:302, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Darüber hinaus obliegt es ihr, sich zu vergewissern, dass die in dieser Vorschrift festgelegten Bedingungen erfüllt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2012, Darstellung von sieben Quadraten in unterschiedlichen Farben, T-293/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:302, Rn. 43).

  • EuGH, 13.03.2007 - C-29/05

    HABM / Kaul - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus EuG, 16.03.2017 - T-473/15
    Darüber hinaus wird die Beschwerdekammer, wenn sie selbst über einen Widerspruch nach Art. 64 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 entscheidet, im Rahmen der Zuständigkeit der Widerspruchsabteilung tätig und durch die Wirkung der bei ihr anhängig gemachten Beschwerde damit betraut, eine vollständige neue Prüfung der Begründetheit des Widerspruchs sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 56 und 57).
  • EuGH, 19.01.2012 - C-53/11

    HABM / Nike International - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus EuG, 16.03.2017 - T-473/15
    Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidungen der Beschwerdekammern über die Eintragung eines Zeichens als Unionsmarke gemäß der Verordnung Nr. 207/2009 gebundene Entscheidungen und keine Ermessensentscheidungen sind, so dass die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen allein auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Januar 2012, HABM/Nike International, C-53/11 P, EU:C:2012:27, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.10.2012 - T-584/10

    Yilmaz / OHMI - Tequila Cuervo (TEQUILA MATADOR HECHO EN MEXICO) -

    Auszug aus EuG, 16.03.2017 - T-473/15
    Darüber hinaus ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass Regel 13 der Verordnung Nr. 2868/95 für Einschränkungen des in einer Unionsmarkenanmeldung enthaltenen Verzeichnisses der Waren oder Dienstleistungen gemäß Art. 43 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 gilt, die während des Beschwerdeverfahrens vorgenommen wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Oktober 2004, KWS Saat/HABM, C-447/02 P, EU:C:2004:649, Rn. 52, vom 3. Oktober 2012, Yilmaz/HABM - Tequila Cuervo [TEQUILA MATADOR HECHO EN MEXICO], T-584/10, EU:T:2012:518, Rn. 19, und vom 8. November 2013, Kessel/HABM - Janssen-Cilag [Premeno], T-536/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:586, Rn. 39).
  • EuGH, 08.09.2015 - C-62/15

    DTL Corporación / HABM

    Auszug aus EuG, 16.03.2017 - T-473/15
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich auf alle tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage der Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Beschluss vom 8. September 2015, DTL Corporación/HABM, C-62/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:568, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.11.2013 - T-536/10

    Kessel / OHMI - Janssen-Cilag (Premeno) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 16.03.2017 - T-473/15
    Darüber hinaus ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass Regel 13 der Verordnung Nr. 2868/95 für Einschränkungen des in einer Unionsmarkenanmeldung enthaltenen Verzeichnisses der Waren oder Dienstleistungen gemäß Art. 43 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 gilt, die während des Beschwerdeverfahrens vorgenommen wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Oktober 2004, KWS Saat/HABM, C-447/02 P, EU:C:2004:649, Rn. 52, vom 3. Oktober 2012, Yilmaz/HABM - Tequila Cuervo [TEQUILA MATADOR HECHO EN MEXICO], T-584/10, EU:T:2012:518, Rn. 19, und vom 8. November 2013, Kessel/HABM - Janssen-Cilag [Premeno], T-536/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:586, Rn. 39).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

    Auszug aus EuG, 16.03.2017 - T-473/15
    Darüber hinaus ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass Regel 13 der Verordnung Nr. 2868/95 für Einschränkungen des in einer Unionsmarkenanmeldung enthaltenen Verzeichnisses der Waren oder Dienstleistungen gemäß Art. 43 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 gilt, die während des Beschwerdeverfahrens vorgenommen wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Oktober 2004, KWS Saat/HABM, C-447/02 P, EU:C:2004:649, Rn. 52, vom 3. Oktober 2012, Yilmaz/HABM - Tequila Cuervo [TEQUILA MATADOR HECHO EN MEXICO], T-584/10, EU:T:2012:518, Rn. 19, und vom 8. November 2013, Kessel/HABM - Janssen-Cilag [Premeno], T-536/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:586, Rn. 39).
  • EuG, 14.07.2011 - T-222/10

    ratiopharm / OHMI - Nycomed (ZUFAL)

    Auszug aus EuG, 16.03.2017 - T-473/15
    Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass im Fall der Einschränkung des Verzeichnisses der mit der Anmeldemarke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu einem Zeitpunkt, in dem die Entscheidung der Widerspruchsabteilung über den Widerspruch gegen die Eintragung dieser Marke vor der Beschwerdekammer angefochten wird, nach der Rechtsprechung die Beschwerdekammer dafür zuständig wird, über eine solche Einschränkung zu entscheiden (Urteile vom 17. Oktober 2006, Hammarplast/HABM - Steninge Slott [STENINGE SLOTT], T-499/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2006:324, Rn. 33, und vom 14. Juli 2011, ratiopharm/HABM - Nycomed [ZUFAL], T-222/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:383, Rn. 23 bis 28).
  • EuG, 17.10.2006 - T-499/04

    Hammarplast / OHMI - Steninge Slott (STENINGE SLOTT)

    Auszug aus EuG, 16.03.2017 - T-473/15
    Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass im Fall der Einschränkung des Verzeichnisses der mit der Anmeldemarke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu einem Zeitpunkt, in dem die Entscheidung der Widerspruchsabteilung über den Widerspruch gegen die Eintragung dieser Marke vor der Beschwerdekammer angefochten wird, nach der Rechtsprechung die Beschwerdekammer dafür zuständig wird, über eine solche Einschränkung zu entscheiden (Urteile vom 17. Oktober 2006, Hammarplast/HABM - Steninge Slott [STENINGE SLOTT], T-499/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2006:324, Rn. 33, und vom 14. Juli 2011, ratiopharm/HABM - Nycomed [ZUFAL], T-222/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:383, Rn. 23 bis 28).
  • EuG, 15.07.2015 - T-611/13

    Australian Gold / OHMI - Effect Management & Holding (HOT) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 12.09.2012 - T-295/11

    Duscholux Ibérica / OHMI - Duschprodukter i Skandinavien (duschy)

  • EuG, 20.03.2019 - T-138/17

    Prim / EUIPO - Primed Halberstadt Medizintechnik (PRIMED) - Unionsmarke -

    En outre, il appartient à celle-ci de s'assurer que les conditions prescrites par cette disposition ont été respectées [voir arrêt du 16 mars 2017, Capella/EUIPO - Abus (APUS), T-473/15, non publié, EU:T:2017:174, point 59 et jurisprudence citée].

    Ainsi, l'impartialité de la chambre de recours ne saurait s'opposer à ce qu'elle soit tenue, dans un cas comme celui de l'espèce, de permettre à la requérante de prendre position sur l'usage sérieux des marques nationales antérieures au titre d'une période non débattue au cours de la procédure (voir, par analogie, arrêt du 16 mars 2017, APUS, T-473/15, non publié, EU:T:2017:174, point 72).

  • EuG, 07.05.2019 - T-629/18

    mobile.de/ EUIPO (Représentation d'une voiture dans une infobulle) - Unionsmarke

    Da die Klägerin als Markenanmelderin einen Antrag auf Einschränkung des Verzeichnisses der von der Anmeldung der betreffenden Marke erfassten Waren und Dienstleistungen zu einem Zeitpunkt gestellt hat, zu dem die Entscheidung der Prüferin über eine Ablehnung der Eintragung dieser Marke vor der Beschwerdekammer angefochten wurde, wurde die Beschwerdekammer dafür zuständig, über einen solchen Einschränkungsantrag zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. März 2017, Capella/EUIPO - Abus [APUS], T-473/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:174, Rn. 36).

    Eine Einschränkung des Verzeichnisses der von einer Unionsmarkenanmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen kann somit nach Art. 49 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 jederzeit und daher auch während des Verfahrens vor der Beschwerdekammer vorgenommen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. März 2017, APUS, T-473/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:174, Rn. 37).

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