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   EuG, 16.06.2011 - T-235/07, T-240/07   

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EuG, 16.06.2011 - T-235/07, T-240/07 (https://dejure.org/2011,2186)
EuG, Entscheidung vom 16.06.2011 - T-235/07, T-240/07 (https://dejure.org/2011,2186)
EuG, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - T-235/07, T-240/07 (https://dejure.org/2011,2186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Nachweis der Zuwiderhandlung - Akteneinsicht - Geldbußen - Grundsatz der Gleichbehandlung - Angemessene Verfahrensdauer

  • Europäischer Gerichtshof

    Bavaria / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Nachweis der Zuwiderhandlung - Akteneinsicht - Geldbußen - Grundsatz der Gleichbehandlung - Angemessene Verfahrensdauer

  • EU-Kommission PDF

    Bavaria / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Nachweis der Zuwiderhandlung - Akteneinsicht - Geldbußen - Grundsatz der Gleichbehandlung - Angemessene Verfahrensdauer

  • EU-Kommission

    Bavaria / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Nachweis der Zuwiderhandlung - Akteneinsicht - Geldbußen - Grundsatz der Gleichbehandlung - Angemessene Verfahrensdauer“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Nachweis der Zuwiderhandlung - Akteneinsicht - Geldbußen - Grundsatz der Gleichbehandlung - Angemessene Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen die Heineken NV und ihre Tochtergesellschaft Heineken Nederland BV sowie gegen die Bavaria NV wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell auf dem niederländischen Biermarkt verhängt wurden

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Bavaria / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Nachweis der Zuwiderhandlung - Akteneinsicht - Geldbußen - Grundsatz der Gleichbehandlung - Angemessene Verfahrensdauer

  • kartellblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Tag der Kartellurteile

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Bavaria / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 4. Juli 2007 - Bavaria / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2007) 1697 endg. der Kommission vom 18. April 2007 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag (Sache COMP/B-2/37.766 - Niederländischer Biermarkt) in Bezug auf ein Kartell auf dem niederländischen Biermarkt betreffend die Koordinierung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (39)

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-235/07
    Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnrn.

    Hat sich die Kommission für ihre Feststellung einer wettbewerbswidrigen Vereinbarung oder Verhaltensweise auf schriftliche Beweisstücke gestützt, haben die Parteien, die diese Feststellung vor dem Gericht anfechten, nicht bloß eine plausible Alternative zur Darstellung der Kommission darzutun, sondern müssen außerdem aufzeigen, dass die in der angefochtenen Entscheidung angeführten Beweise für den Nachweis der Zuwiderhandlung nicht genügen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 187).

    Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die den Art. 81 EG und 82 EG zuwiderlaufen, nicht tragbar und mit der durch den EG-Vertrag der Kommission übertragenen Aufgabe, die richtige Anwendung dieser Bestimmungen zu überwachen, nicht zu vereinbaren (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 192 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Unternehmen können sich in einer solchen Situation insoweit sachgerecht verteidigen, als sie die Möglichkeit haben, alle von der Kommission gegen sie angeführten Beweise zu kommentieren (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 203, vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 25. Januar 2007, Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, C-403/04 P und C-405/04 P, Slg. 2007, I-729, Randnr. 50).

    Er konnte daher nicht leichthin das Bestehen einer Zuwiderhandlung einräumen, ohne die Konsequenzen dieser Handlungsweise abzuwägen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, LR AF 1998/Kommission, T-23/99, Slg. 2002, II-1705, Randnr. 45, und JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 206).

    Gewiss ist zu beachten, dass eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einer Absprache beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden kann, wenn sie nicht durch andere Beweismittel untermauert wird (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, Enso-Gutzeit/Kommission, T-337/94, Slg. 1998, II-1571, Randnr. 91, und JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 219).

    Soweit außerdem ein Schriftstück nicht in offenkundigem Widerspruch zu der Erklärung von InBev über das Vorliegen oder den wesentlichen Inhalt der inkriminierten Verhaltensweisen steht, kommt ihm bereits dann ein gewisser Wert als erhärtendes Beweisstück im Bündel belastender Beweise zu, wenn es signifikante Merkmale der in der Erklärung von InBev beschriebenen Verhaltensweisen belegt (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 220 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-235/07
    Ist am Ende des Verwaltungsverfahrens das Vorliegen einer Zuwiderhandlung tatsächlich erwiesen, so kann ein Beweis dafür, dass die Kommission während dieses Verfahrens verfrüht ihre Überzeugung vom Vorliegen dieser Zuwiderhandlung zum Ausdruck gebracht hat, den tatsächlichen Nachweis der Zuwiderhandlung selbst nicht entkräften (Urteil des Gerichts vom 15. März 2000, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Slg. 2000, II-491, Randnr. 726).

    Die Antworten auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte sind nicht Teil der eigentlichen Ermittlungsakte (Urteil Cimenteries CBR u. a./Kommission, oben in Randnr. 226 angeführt, Randnr. 380).

    Will sich die Kommission zum einen auf ein neues belastendes Beweismaterial, das sie einer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte entnimmt, stützen, um das Bestehen einer Zuwiderhandlung nachzuweisen, müssen nach ständiger Rechtsprechung die anderen Beteiligten dieses Verfahrens in die Lage versetzt werden, sich zu einem solchen neuen Beweismittel zu äußern (Urteile des Gerichts Cimenteries CBR u. a./Kommission, oben in Randnr. 226 angeführt, Randnr. 386, und vom 27. September 2006, Avebe/Kommission, T-314/01, Slg. 2006, II-3085, Randnr. 50).

    Hat die Kommission im Verwaltungsverfahren den Antrag eines Klägers auf Einsicht in Unterlagen, die sich nicht in der Ermittlungsakte befinden, abgelehnt, so kann eine Verletzung der Verteidigungsrechte nur dann festgestellt werden, wenn nachgewiesen ist, dass das Verwaltungsverfahren möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, wenn der Kläger die fraglichen Unterlagen in diesem Verfahren hätte einsehen können (Urteil Cimenteries CBR u. a./Kommission, oben in Randnr. 226 angeführt, Randnr. 383).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-235/07
    Bei den aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen handelt es sich um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinne gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (Urteile des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 115, und Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 158).

    81 Abs. 1 EG steht jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbers beeinflusst oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer selbst entschlossen ist oder das er in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn diese Fühlungnahme eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnrn.

    Was den Nachweis eines Verstoßes gegen Art. 81 Abs. 1 EG betrifft, hat die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen, durch die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend bewiesen wird (Urteile des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 58, und Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 86).

    Zwar betreffen diese Dokumente vor allem die Gespräche zwischen Heineken und Grolsch, die Klägerin war jedoch über diese Gespräche, die zumindest teilweise in ihrer Anwesenheit geführt wurden (vgl. im Erwägungsgrund 249 der angefochtenen Entscheidung und in Randnr. 125 des vorliegenden Urteils angeführtes Dokument), auf dem Laufenden und kann daher dafür zur Verantwortung gezogen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-235/07
    Es genügt, dass das Unternehmen dartut, dass es die fraglichen entlastenden Schriftstücke zu seiner Verteidigung hätte einsetzen können (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 318, und Urteil Hercules Chemicals/Kommission, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 81), und insbesondere dartut, dass es Gesichtspunkte hätte geltend machen können, die nicht mit der im Stadium der Mitteilung der Beschwerdepunkte von der Kommission vorgenommenen Beurteilung übereinstimmten und daher, in welcher Weise auch immer, die in der Entscheidung vorgenommenen Beurteilungen hätten beeinflussen können (Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 75).

    Die Einhaltung einer angemessenen Frist bei der Abwicklung der Verwaltungsverfahren auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik stellt einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, dessen Wahrung die Unionsgerichte zu sichern haben (Urteile des Gerichtshofs Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 239 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-235/07
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die frühere Entscheidungspraxis der Kommission nicht den rechtlichen Rahmen für Geldbußen in Wettbewerbssachen bildet (Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Michelin/Kommission, T-203/01, Slg. 2003, II-4071, Randnr. 292) und dass die Kommission bei der Festsetzung der Geldbußen im Rahmen der Verordnung Nr. 17 und der Verordnung Nr. 1/2003 über ein Ermessen verfügt, damit sie die Unternehmen dazu anhalten kann, die Wettbewerbsregeln einzuhalten (Urteil des Gerichts vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Slg. 2004, II-1181, Randnr. 216), und das Niveau der Geldbußen jederzeit den Erfordernissen dieser Politik anpassen kann (Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 270 angeführt, Randnr. 169).

    Mit dieser Vorgehensweise hat die Kommission für die Einteilung der Kartellteilnehmer in drei Gruppen eine in sich stimmige Methode gewählt, die durch den Unterschied zwischen den jeweiligen Marktanteilen der Unternehmen dieser drei Gruppen objektiv gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Tokai Carbon u. a./Kommission, oben in Randnr. 288 angeführt, Randnr. 220).

  • EuG, 27.09.2006 - T-43/02

    Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-235/07
    Insbesondere muss sie die etwaigen entlastenden Beweismittel benennen oder einen Hinweis liefern, der ihr Vorliegen und somit ihren Nutzen für das Verfahren glaubhaft macht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnrn.

    Soweit sie geltend macht, die übrigen Unternehmen hätten in ihren Antworten auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte ebenfalls Argumente vorgetragen, mit denen die Zuwiderhandlung bestritten werde, ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dies allein nicht ausreicht, um diese Argumente als entlastendes Beweismaterial anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 251 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-235/07
    Das Ermessen der Kommission und die diesem von ihr selbst gezogenen Grenzen greifen jedoch nicht der Ausübung der dem Unionsrichter zustehenden Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung vor (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 538), die ihn ermächtigt, die von der Kommission verhängte Geldbuße aufzuheben, zu ermäßigen oder zu erhöhen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Randnrn.

    Zudem gehören derartige Kartelle nach ständiger Rechtsprechung zu den schwerwiegendsten Arten der Beeinträchtigung des Wettbewerbs, da sie schlichtweg darauf abzielen, den Wettbewerb zwischen den beteiligten Unternehmen auszuschalten, und damit den grundlegenden Zielen der Union zuwiderlaufen (vgl. in diesem Sinne Urteil Groupe Danone/Kommission vom 25. Oktober 2005, oben in Randnr. 272 angeführt, Randnr. 147 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-235/07
    Eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG liegt schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg. 2002, II-1487, Randnr. 199).

    Vom Abschluss einer Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG kann ausgegangen werden, wenn hinsichtlich der Wettbewerbsbeschränkung als solcher ein übereinstimmender Wille vorliegt, selbst wenn die einzelnen Bestandteile der beabsichtigten Beschränkung noch Gegenstand von Verhandlungen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 16.12.2003 - T-5/00

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-235/07
    Daher ist die Dauer des ersten Verfahrensabschnitts in Ermangelung ergänzender Angaben oder einer ergänzenden Rechtfertigung der Kommission zu den in dieser Zeit vorgenommenen Untersuchungen als übermäßig lang anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Randnr. 77).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON

    Auszug aus EuG, 16.06.2011 - T-235/07
    Die Unternehmen können sich in einer solchen Situation insoweit sachgerecht verteidigen, als sie die Möglichkeit haben, alle von der Kommission gegen sie angeführten Beweise zu kommentieren (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 203, vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 25. Januar 2007, Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, C-403/04 P und C-405/04 P, Slg. 2007, I-729, Randnr. 50).
  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

  • EuG, 27.09.2006 - T-44/02

    DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE

  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM

  • EuGH, 21.09.2006 - C-113/04

    Technische Unie / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuG, 14.05.1998 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt -

  • EuG, 30.09.2009 - T-161/05

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRES WETTBEWERBSWIDRIGEN VERHALTENS

  • EuG, 13.01.2004 - T-67/01

    JCB Service / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vertriebsvereinbarungen

  • EuG, 27.09.2006 - T-314/01

    Avebe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG -

  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER

  • EuGH, 02.10.2003 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 16.11.2006 - T-120/04

    Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide -

  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle

  • EuG, 27.09.2006 - T-330/01

    Akzo Nobel / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG

  • EuG, 08.10.2008 - T-69/04

    Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuG, 24.09.2019 - T-105/17

    Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger

    Die Frage, ob sich ein etwaiger Mangel an objektiver Unparteilichkeit der Kommission infolge eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung gegenüber HSBC beim Erlass des Vergleichsbeschlusses möglicherweise auf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses ausgewirkt hat, lässt sich jedoch nicht von der Frage trennen, ob die Feststellungen im letztgenannten Beschluss von den durch die Kommission vorgelegten Beweisen ausreichend getragen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 2000, Volkswagen/Kommission, T-62/98, EU:T:2000:180, Rn. 270, und vom 16. Juni 2011, Bavaria/Kommission, T-235/07, EU:T:2011:283, Rn. 226).

    Die Klägerinnen machen in ihrer Erwiderung geltend, der Mangel an objektiver Unparteilichkeit der Kommission sei unter den Umständen des vorliegenden Falls gravierender als in den Rechtssachen, die zu den Urteilen vom 6. Juli 2000, Volkswagen/Kommission (T-62/98, EU:T:2000:180, Rn. 270 und 283), und vom 16. Juni 2011, Bavaria/Kommission (T-235/07, EU:T:2011:283, Rn. 226), geführt hätten, da sich die Kommission in jenen Rechtssachen nach Anhörung der Parteien voreingenommen gezeigt habe.

  • EuG, 10.11.2017 - T-180/15

    Das Gericht der EU erklärt den Kommissionsbeschluss, der in den Kartellsachen

    Was erstens die Beteiligung von Icap an den in Rede stehenden Zuwiderhandlungen betrifft, ist die Frage, ob eine möglicherweise fehlende objektive Unparteilichkeit der Kommission eine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses haben konnte, nicht von der Frage zu trennen, ob die Feststellungen in diesem Beschluss von den durch die Kommission vorgelegten Beweisen ausreichend getragen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 2000, Volkswagen/Kommission, T-62/98, EU:T:2000:180, Rn. 270, und vom 16. Juni 2011, Bavaria/Kommission, T-235/07, EU:T:2011:283, Rn. 226), die im Rahmen der Prüfung des zweiten und des dritten Klagegrundes untersucht wurde.
  • EuG, 18.11.2020 - T-814/17

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der Missbrauch einer

    Zwar hat sie angegeben, zu welchem Zeitpunkt die betroffenen Angestellten aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, doch hat sie nicht dargelegt, warum genau es für die Ausübung der Verteidigungsrechte unabdingbar gewesen wäre, Auskünfte von den genannten Personen zu erhalten, und vor allem, aufgrund welcher Umstände es nicht mehr möglich war, Auskünfte von diesen Personen zu erhalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2011, Bavaria/Kommission, T-235/07, EU:T:2011:283, Rn. 331).

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung und vorbehaltlich der Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die frühere Entscheidungspraxis der Kommission nicht den rechtlichen Rahmen für Geldbußen in Wettbewerbssachen bildet und die Kommission bei der Festsetzung der Geldbußen im Rahmen der Verordnung Nr. 1/2003 über ein Ermessen verfügt, damit sie die Unternehmen dazu anhalten kann, die Wettbewerbsregeln einzuhalten, und das Niveau der Geldbußen jederzeit den Erfordernissen dieser Politik anpassen kann (Urteil vom 16. Juni 2011, Bavaria/Kommission, T-235/07, EU:T:2011:283, Rn. 288; vgl. auch Urteil vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, EU:T:2011:284, Rn. 345 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die

    A fortiori, il conviendrait, dans un cas tel que celui de l'espèce, où les requérantes admettent avoir eu accès à une version expurgée du document en cause par le biais d'un tiers, que celles-ci indiquent les éléments à décharge potentiels ou fournissent un indice accréditant leur existence et, partant, leur utilité pour les besoins de l'instance (voir, en ce sens, arrêts du 16 juin 2011, Bavaria/Commission, T-235/07, EU:T:2011:283, point 251, et du 16 juin 2011, Heineken Nederland et Heineken/Commission, T-240/07, EU:T:2011:284, point 257), ce que les requérantes ont omis de faire.
  • EuGH, 05.09.2019 - C-447/17

    Europäische Union/ Guardian Europe - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Art.

    Unter diesen Umständen ist nach Ansicht von Guardian Europe die einzige in der vorliegenden Rechtssache angemessene Form der Wiedergutmachung eine als Prozentsatz ihrer Geldbuße berechnete finanzielle Entschädigung, wie das Gericht im Urteil vom 16. Juni 2011, Bavaria/Kommission (T-235/07, EU:T:2011:283" Rn. 342 und 343), entschieden habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-295/12

    Generalanwalt Melchior Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, die Rechtssache, in

    78 - Vgl. auch Urteile vom 16. Juni 2011, Putters International/Kommission (T-211/08, Slg. 2011, II-3729), und vom 7. Juli 1994, Dunlop Slazenger/Kommission (T-43/92, Slg. 1994, II-441), Tokai Carbon u. a./Kommission sowie vom 16. Juni 2011, Bavaria/Kommission (T-235/07, Slg. 2011, II-3229), in denen das Gericht seine eigene Beurteilung an die Stelle derjenigen der Kommission gesetzt bzw. die Angemessenheit der Geldbuße geprüft hat.
  • EuG, 12.12.2018 - T-679/14

    Teva UK u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

    À titre liminaire, il convient de relever que les juridictions de l'Union ont jugé que la pratique décisionnelle antérieure de la Commission ne servait pas de cadre juridique aux amendes en matière de concurrence et que des décisions concernant d'autres affaires ne revêtaient qu'un caractère indicatif en ce qui concerne l'existence éventuelle d'une discrimination (arrêt du 19 avril 2012, Tomra Systems e.a./Commission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, point 104), étant donné qu'il est peu vraisemblable que les circonstances propres à celles-ci, telles que les marchés, les produits, les entreprises et les périodes concernés, soient identiques (voir, en ce sens, arrêt du 16 juin 2011, Bavaria/Commission, T-235/07, EU:T:2011:283, point 290).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-58/12

    Groupe Gascogne / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Branche der

    86 - Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011 (T-235/07, Slg. 2011, II-3229).
  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

    Il y a lieu de rappeler qu'il résulte d'une jurisprudence constante que l'observation d'un délai raisonnable dans la conduite de la procédure administrative en matière de politique de la concurrence constitue un principe général du droit de l'Union, qui figure expressément à l'article 41 de la charte des droits fondamentaux, dont les juridictions de l'Union assurent le respect (voir, en ce sens, arrêt de la Cour du 19 décembre 2012, Bavaria/Commission, C-445/11 P, non publié au Recueil, point 77, et la jurisprudence citée, et arrêt du Tribunal du 16 juin 2011, Bavaria/Commission, T-235/07, Rec. p. II-3229, point 316).
  • EuG, 09.12.2014 - T-92/10

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

    Il y a lieu de rappeler qu'il résulte d'une jurisprudence constante que l'observation d'un délai raisonnable dans la conduite de la procédure administrative en matière de politique de la concurrence constitue un principe général du droit de l'Union, dont les juridictions de l'Union assurent le respect (voir arrêt de la Cour du 19 décembre 2012, Bavaria/Commission, C-445/11 P, non publié au Recueil, point 77, et la jurisprudence citée ; arrêt du Tribunal du 16 juin 2011, Bavaria/Commission, T-235/07, Rec. p. II-3229, point 316).
  • EuGH, 19.12.2012 - C-445/11

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbußen in Höhe von 198 Millionen Euro und 20,71

  • EuG, 09.11.2022 - T-655/19

    Das Gericht bestätigt die Sanktionen in Höhe von 2,2 bis 5,1 Mio. Euro, die die

  • EuG, 12.12.2018 - T-680/14

    Lupin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-588/15

    LG Electronics / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-85/10

    Alfa Acciai / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-50/12

    Kendrion / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Branche der Industriesäcke

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