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   EuG, 16.09.1998 - T-133/95 und T-204/95   

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https://dejure.org/1998,2644
EuG, 16.09.1998 - T-133/95 und T-204/95 (https://dejure.org/1998,2644)
EuG, Entscheidung vom 16.09.1998 - T-133/95 und T-204/95 (https://dejure.org/1998,2644)
EuG, Entscheidung vom 16. September 1998 - T-133/95 und T-204/95 (https://dejure.org/1998,2644)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission PDF

    International Express Carriers Conference (IECC) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173 und 176
    1 Nichtigkeitsklage - Befugnisse des Gemeinschaftsrichters - Antrag auf Erlaß einer Anordnung, Maßnahmen zur Durchführung eines Urteils über die Nichtigerklärung einer Entscheidung zu treffen - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    International Express Carriers Conference (IECC) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Remailing - Nichtigkeitsklage - Teilweise Zurückweisung einer Beschwerde.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Zurückweisung einer Beschwerde hinsichtlich des Anhaltens von Remailsendungen von einigen öffentlichen Postbetreibern auf der Grundlage des Art. 25 des Weltpostvertrags; Beschwerde wegen Verweigerung der Zustellung von Post unter Berufung auf Art. 23 des ...

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Zurückweisung einer Beschwerde hinsichtlich des Anhaltens von Remailsendungen von einigen öffentlichen Postbetreibern auf der Grundlage des Art. 25 des Weltpostvertrags; Beschwerde wegen Verweigerung der Zustellung von Post unter Berufung auf Art. 23 des ...

  • Judicialis

    Weltpostvertrag Art. 25; ; Verordnung (EWG) Nr. 17/62; ; EGV Art. 85; ; EGV Art. 86; ; EGV Art. 190

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 86, 173 EGV
    Nichtigkeit der Kommissionsentscheidung zum Anhalten sog. ABA-Remailings

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung SG (95) D/4438 der Kommission, mit der der zweite Teil der auf die Artikel 85 und 86 EG-Vertrag gestützten Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen wird (IV/32.791 - Remail), die die Behinderungen der Remailing-Praktiken betrifft, die sich ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 1674
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 24.01.1995 - T-5/93

    Roger Tremblay, François Lucazeau und Harry Kestenberg gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-133/95
    Nach ständiger Rechtsprechung soll die Begründung einer Einzelfallentscheidunges ihrem Adressaten ermöglichen, die Gründe für die erlassene Maßnahme zuerfahren, damit er gegebenenfalls seine Rechte geltend machen und dieBegründetheit der Entscheidung prüfen kann, und den Gemeinschaftsrichter in dieLage versetzen, seine Rechtmäßigkeitskontrolle auszuüben (Urteile des Gerichtsvom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-5/93, Tremblay u. a./Kommission, Slg.1995, II-185, Randnr. 29, vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-102/92,Viho/Kommission, Slg 1995, II-17, Randnrn. 75 und 76, und vom 18. September1996 in der Rechtssache T-387/94, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1996,II-961, Randnrn. 103 und 104).
  • EuG, 12.01.1995 - T-102/92

    VIHO Europe BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-133/95
    Nach ständiger Rechtsprechung soll die Begründung einer Einzelfallentscheidunges ihrem Adressaten ermöglichen, die Gründe für die erlassene Maßnahme zuerfahren, damit er gegebenenfalls seine Rechte geltend machen und dieBegründetheit der Entscheidung prüfen kann, und den Gemeinschaftsrichter in dieLage versetzen, seine Rechtmäßigkeitskontrolle auszuüben (Urteile des Gerichtsvom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-5/93, Tremblay u. a./Kommission, Slg.1995, II-185, Randnr. 29, vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-102/92,Viho/Kommission, Slg 1995, II-17, Randnrn. 75 und 76, und vom 18. September1996 in der Rechtssache T-387/94, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1996,II-961, Randnrn. 103 und 104).
  • EuG, 18.09.1996 - T-387/94

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin Automobiles SA, Europe Auto

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-133/95
    Nach ständiger Rechtsprechung soll die Begründung einer Einzelfallentscheidunges ihrem Adressaten ermöglichen, die Gründe für die erlassene Maßnahme zuerfahren, damit er gegebenenfalls seine Rechte geltend machen und dieBegründetheit der Entscheidung prüfen kann, und den Gemeinschaftsrichter in dieLage versetzen, seine Rechtmäßigkeitskontrolle auszuüben (Urteile des Gerichtsvom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-5/93, Tremblay u. a./Kommission, Slg.1995, II-185, Randnr. 29, vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-102/92,Viho/Kommission, Slg 1995, II-17, Randnrn. 75 und 76, und vom 18. September1996 in der Rechtssache T-387/94, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1996,II-961, Randnrn. 103 und 104).
  • EuG, 28.09.1995 - T-95/94

    Chambre syndicale nationale des entreprises de transport de fonds et valeurs

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-133/95
    Es sei zudem nicht hinnehmbar, daß die Kommission diesen letzten Aspekt derBeschwerde in einer Entscheidung prüfe, die sie in einem späteren Stadium erlasse(Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-74/92,Ladbroke/Kommission, Slg. 1995, II-115, Randnr. 60, und vom 28. September 1995in der Rechtssache T-95/94, Sytraval und Brink's France/Kommission, Slg. 1995, II-2651, Randnr. 62).
  • EuG, 24.01.1995 - T-74/92

    Ladbroke Racing Deutschland GmbH gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-133/95
    Es sei zudem nicht hinnehmbar, daß die Kommission diesen letzten Aspekt derBeschwerde in einer Entscheidung prüfe, die sie in einem späteren Stadium erlasse(Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-74/92,Ladbroke/Kommission, Slg. 1995, II-115, Randnr. 60, und vom 28. September 1995in der Rechtssache T-95/94, Sytraval und Brink's France/Kommission, Slg. 1995, II-2651, Randnr. 62).
  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-133/95
    Diese Praxis verstoße aber gegen den Grundsatzder Trennung der Geschäfts- und der Regelungsfunktionen (Urteil desGerichtshofes vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-INNO-BM,Slg. 1991, I-5941, Randnrn.
  • EuGH, 27.09.1989 - 130/88

    Van de Bijl / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-133/95
    Im übrigen sei die Anwendung des Gemeinschaftsrechtsnur insoweit garantiert, als dieses Recht nicht mißbräuchlich genutzt werde, um dasnationale Recht zu umgehen (Urteile des Gerichtshofes vom 27. September 1989in der Rechtssache 130/88, Van de Bijl/Staatssecretaris van Economische Zaken,Slg. 1989, 3039, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-23/93, TV 10, Slg.1994, I-4795).
  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-133/95
    Ausdiesem Grund seien diese beiden Akte für inexistent zu erklären (Urteil desGerichtshofes vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 P, Kommission/BASFu. a., Slg. 1994, I-2555, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-133/95
    Jedoch brauchen nach Ansicht der Klägerin bei der Anwendung von Artikel 85Absatz 1 des Vertrages die tatsächlichen Auswirkungen einer Vereinbarung nichtberücksichtigt zu werden, wenn sich ergebe, daß diese eine Einschränkung,Verhinderung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecke (Urteil desGerichtshofes vom 13. Juli 1966 in den Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten undGrundig/Kommission, Slg. 1966, 322).
  • EuGH, 14.01.1981 - 819/79

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.09.1998 - T-133/95
    Im übrigen hängt nach der Rechtsprechung der genaue Umfang derBegründungspflicht von der Art des Rechtsakts und von den Umständen ab, unterdenen er erlassen wurde (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Januar 1981 in derRechtssache 819/79, Deutschland/Kommission, Slg. 1981, 21, Randnr. 19).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-23/93

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION BEZÜGLICH DES

  • EuG, 16.09.1998 - T-110/95

    TV10 / Commissariaat voor de Media

  • EuG, 16.09.1998 - T-28/95
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-449/98

    IECC / Kommission

    Mit den Rechtsmitteln in den Rechtssachen C-449/98 P und C-450/98 P begehrt die International Express Carriers Conference (im Folgenden: IECC) die Aufhebung der Urteile des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95(2) und in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95(3).

    Am 6. April 1995 übersandte die Kommission der Rechtsmittelführerin eine Entscheidung über den zweiten Teil ihrer Beschwerde, die Gegenstand der Nichtigkeitsklage in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 war und nunmehr im Rahmen des Rechtsmittels in der Rechtssache C-450/98 P zu prüfen ist (im Folgenden: Entscheidung vom 6. April 1995).

    Dieser Rechtsakt ist mit der Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-204/95, die mit der Rechtssache T-133/95 verbunden worden ist, angefochten worden und ist nunmehr im Rahmen des Rechtsmittels in der Rechtssache C-450/95 P zu prüfen (im Folgenden: Entscheidung vom 14. August 1995).

    Mit dem Urteil in den verbundenen Rechtssache T-133/95 und T-204/95 hat das Gericht die Entscheidung vom 6. April 1995 für nichtig erklärt, soweit sie materielle geschäftliche ABA-Remailsendungen betraf, und die Klage im Übrigen abgewiesen.

    Die Verfahrenskosten sind in der Rechtssache T-133/95 der Kommission und in der Rechtssache T-204/95 der Rechtsmittelführerin auferlegt worden.

    Noch verfehlter erscheint es, aus Randnummer 74 des angefochtenen Urteils und Randnummer 100 des Urteils in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 zu schließen, das Gericht hätte die angebliche Feststellung eines Verstoßes gegen Artikel 85 gebilligt.

    Die Kommission macht geltend, dieser Rechtsmittelgrund sei insgesamt unzulässig, da er neues Vorbringen in das Verfahren einführe, das die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-204/95 nicht enthalten habe.

    Da ich zu dem Ergebnis gelange, dass keiner der Rechtsmittelgründe gegen die Urteile des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95 und in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 durchgreift, schlage ich vor, das Rechtsmittel zurückzuweisen und der Rechtsmittelführerin die Kosten aufzuerlegen.

    2: - Slg. 1998, II-3605.3: - Slg. 1998, II-3645.4: - Seltsame Gebühren erwähnt Alejo Carpentier in El Siglo de las luces , dieser schönen Parabel über die Französische Revolution auf den Antillen: "Auf diese Felder der Vernichtung stießen in gierigem Sturzflug die unteren Kolonialbeamten hernieder ..., die für die Versendung eines Briefes ... den Ehering, einen Schmuckanhänger, ein eisernes Medaillon einsteckten - irgendeine Habseligkeit, verteidigt bis zur Erschöpfung wie ein letzter Anker, um noch um irgendeinen Grund zum Leben zu behalten" (Barcelona 1990, Seix Barral, 4. Auflage, S. 234).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2001 - C-450/98

    IECC / Kommission

    Mit den Rechtsmitteln in den Rechtssachen C-449/98 P und C-450/98 P begehrt die International Express Carriers Conference (im Folgenden: IECC) die Aufhebung der Urteile des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95(2) und in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95(3).

    Am 6. April 1995 übersandte die Kommission der Rechtsmittelführerin eine Entscheidung über den zweiten Teil ihrer Beschwerde, die Gegenstand der Nichtigkeitsklage in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 war und nunmehr im Rahmen des Rechtsmittels in der Rechtssache C-450/98 P zu prüfen ist (im Folgenden: Entscheidung vom 6. April 1995).

    Dieser Rechtsakt ist mit der Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-204/95, die mit der Rechtssache T-133/95 verbunden worden ist, angefochten worden und ist nunmehr im Rahmen des Rechtsmittels in der Rechtssache C-450/95 P zu prüfen (im Folgenden: Entscheidung vom 14. August 1995).

    Mit dem Urteil in den verbundenen Rechtssache T-133/95 und T-204/95 hat das Gericht die Entscheidung vom 6. April 1995 für nichtig erklärt, soweit sie materielle geschäftliche ABA-Remailsendungen betraf, und die Klage im Übrigen abgewiesen.

    Die Verfahrenskosten sind in der Rechtssache T-133/95 der Kommission und in der Rechtssache T-204/95 der Rechtsmittelführerin auferlegt worden.

    Noch verfehlter erscheint es, aus Randnummer 74 des angefochtenen Urteils und Randnummer 100 des Urteils in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 zu schließen, das Gericht hätte die angebliche Feststellung eines Verstoßes gegen Artikel 85 gebilligt.

    Die Kommission macht geltend, dieser Rechtsmittelgrund sei insgesamt unzulässig, da er neues Vorbringen in das Verfahren einführe, das die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-204/95 nicht enthalten habe.

    Da ich zu dem Ergebnis gelange, dass keiner der Rechtsmittelgründe gegen die Urteile des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95 und in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 durchgreift, schlage ich vor, das Rechtsmittel zurückzuweisen und der Rechtsmittelführerin die Kosten aufzuerlegen.

    2: - Slg. 1998, II-3605.3: - Slg. 1998, II-3645.4: - Seltsame Gebühren erwähnt Alejo Carpentier in El Siglo de las luces , dieser schönen Parabel über die Französische Revolution auf den Antillen: "Auf diese Felder der Vernichtung stießen in gierigem Sturzflug die unteren Kolonialbeamten hernieder ..., die für die Versendung eines Briefes ... den Ehering, einen Schmuckanhänger, ein eisernes Medaillon einsteckten - irgendeine Habseligkeit, verteidigt bis zur Erschöpfung wie ein letzter Anker, um noch um irgendeinen Grund zum Leben zu behalten" (Barcelona 1990, Seix Barral, 4. Auflage, S. 234).

  • EuGH, 17.05.2001 - C-450/98

    IECC / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in den Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3645) wegen Aufhebung dieses Urteils in Bezug auf die Rechtssache T-204/95 und der Randnummern 78 bis 83 bezüglich der Rechtssache T-133/95, andere Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch K. Wiedner als Bevollmächtigten im Beistand von N. Forwood, QC, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die International Express Carriers Conference (IECC) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 8. Dezember 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1998 in den Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3645, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung der Kommission vom 6. April 1995 über die Beschwerde der IECC für nichtig erklärt hat, soweit sie materielle geschäftliche ABA-Remailsendungen betraf, und die Klage der IECC im Übrigen abgewiesen hat.

    Die IECC hat mit Klageschrift, die am 20. Juni 1995 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist und unter dem Aktenzeichen T-133/95 eingetragen wurde, gemäß Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) Klage auf Nichtigerklärung der ersten streitigen Entscheidung erhoben.

    Mit Klageschrift, die am 28. Oktober 1995 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist und unter dem Aktenzeichen T-204/95 eingetragen wurde, hat die IECC gemäß Artikel 173 EG-Vertrag Klage auf Nichtigerklärung der zweiten streitigen Entscheidung erhoben.

    Nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten hat das Gericht gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung die Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    Die Kommission ist zur Tragung der Kosten der IECC in der Rechtssache T-133/95 und die IECC zur Tragung der Kosten der Kommission in der Rechtssache T-204/95 verurteilt worden; die Streithelfer sind zur Tragung ihrer eigenen Kosten in den beiden Rechtssachen verurteilt worden.

    Die IECC beantragt mit ihrem Rechtsmittel, - das angefochtene Urteil in Bezug auf die Rechtssache T-204/95 und die Randnummern 78 bis 83 bezüglich der Rechtssache T-133/95 aufzuheben; - gemäß Artikel 54 der EG-Satzung des Gerichtshofes den Rechtsstreit in der Rechtssache T-133/95 zu entscheiden und die erste streitige Entscheidung für nichtig zu erklären, soweit darin der IECC ein berechtigtes Interesse in Bezug auf nichtmaterielle ABA-Remailsendungen abgesprochen wird und die Beschwerde bezüglich des ABC-Remailings ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen wird; - gemäß Artikel 54 der EG-Satzung des Gerichtshofes den Rechtsstreit in der Rechtssache T-204/95 zu entscheiden und die zweite streitige Entscheidung für inexistent, hilfsweise, für nichtig zu erklären; - der Deutschen Post die Kosten aufzuerlegen, die der Rechtsmittelführerin im Zusammenhang mit der Streithilfe der Deutschen Post im Verfahren vor dem Gericht sowie im Zusammenhang mit der Erwiderung auf dieRechtsmittelbeantwortung der Deutschen Post vor dem Gerichtshof entstanden sind; - der Kommission die Kosten im Zusammenhang mit der Rechtssache T-204/95 und der Rechtssache T-133/95, falls das angefochtene Urteil teilweise aufgehoben wird, sowie die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen; - den Streithelfern im Verfahren vor dem Gericht die Kosten aufzuerlegen, die der Rechtsmittelführerin im Verfahren vor dem Gericht im Zusammenhang mit deren Streithilfe in diesem Verfahren entstanden sind; - hilfsweise, falls der Gerichtshof nicht in der Rechtssache entscheidet, die Kostenentscheidung vorzubehalten und die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen.

  • EuG, 16.09.1998 - T-110/95

    IECC / Kommission

    Um diese Entscheidung geht es in der Rechtssache T-133/95.

    Um diese Entscheidung geht es in der Rechtssache T-204/95.

    Mit Beschluß des Präsidenten der Dritten erweiterten Kammer des Gerichts vom 12. März 1997 sind die Rechtssachen T-28/95, T-110/95, T-133/95 und T-204/95, die von derselben Klägerin anhängig gemacht worden sind und ihrem Gegenstand nach zusammenhängen, gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden worden.

    Zum angeblichen Widerspruch zwischen der Mitteilung der Beschwerdepunkte und der Entscheidung vom 17. Februar 1995 hinsichtlich der Gefahr eines Rückfalls der öffentlichen Postbetreiber genügt die Feststellung, daß sich die von der Klägerin wiedergegebene Äußerung der Kommission (siehe oben, Randnr. 38) auf die von den öffentlichen Postbetreibern auf der Grundlage des Artikels 23 des Weltpostvertrags entwickelten Praktiken des Anhaltens von Postsendungen bezog, um die es in den Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 geht.

  • EuG, 15.06.2000 - T-298/97

    Alzetta u.a. / Kommission

    Es ist Sache des betreffenden Organs, gemäß Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG) die sich aus dem Nichtigkeitsurteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen und unter der Kontrolle des Gemeinschaftsrichters die ihm insofern zustehende Entscheidungsbefugnis unter Beachtung sowohl des Tenors als auch der Gründe des durchzuführenden Urteils sowie der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts auszuüben (u. a. Beschluß des Gerichts vom 29. November 1993 in der Rechtssache T-56/92, Koelman/Kommission, Slg. 1993, II-1267, Randnr. 18, sowie Urteile des Gerichts vom 9. November 1995 in der Rechtssache T-346/94, France-aviation/Kommission, Slg. 1995, II-2841, Randnr. 42, und vom 16. September 1998 in den Rechtssachen T-133/95 und T-204/95, IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3645, Randnr. 52).
  • EuG, 14.07.2016 - T-143/12

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem

    Ein Ermessens- oder Verfahrensmissbrauch liegt bei einem Beschluss aber nur dann vor, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass er zu anderen als den angegebenen Zwecken ergangen ist (Urteile vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat, C-84/94, EU:C:1996:431, Rn. 69, und vom 16. September 1998, 1ECC/Kommission, T-133/95 und T-204/95, EU:T:1998:215, Rn. 188).
  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -

    378 Da der neue Umstand, den ADM geltend macht, offenkundig erst nach dem Erlass der Entscheidung eingetreten ist, kann er deren Gültigkeit nicht berühren (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 16. September 1998 in den Rechtssachen T-133/95 und T-204/95, IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3645, Randnr. 37).
  • EuGH, 17.05.2001 - C-449/98

    IECC / Kommission

    Zum anderen hätten sowohl die Kommission als auch das Gericht selbst in den Randnummern 99 und 100 des am gleichen Tag wie das angefochtene Urteil verkündeten Urteils vom 16. September 1998 in den Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3645) ausdrücklich anerkannt, dass dieCEPT-Übereinkunft eine Preisfestsetzungsvereinbarung sei.
  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01

    Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel

    326 Da die von Roquette angeführte neue Tatsache dem Erlass der Entscheidung offenkundig nachgefolgt ist, kann sie deren Gültigkeit nicht berühren (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 16. September 1998 in den Rechtssachen T-133/94 und T-204/95, IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3645, Randnr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-147/97

    Deutsche Post

    Abschließenderinnere ich daran, daß die genannte Entscheidung, die die Kommission am 6. April 1995 gegenüber der IECC erlassen hat (siehe oben), mit Urteil vom 16. September 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3645, Nr. 2 des Tenors und Randnrn. 94 bis 106 der Entscheidungsgründe) für nichtig erklärt wurde, soweit sie die Beurteilung der Kommission über die Rechtmäßigkeit des Anhaltens materieller geschäftlicher ABA-Remailsendungen betrifft.
  • EuG, 17.05.2011 - T-299/08

    Das Gericht erhält die gegen Elf Aquitaine und Arkema France wegen Beteiligung an

  • EuG, 14.07.2011 - T-190/06

    Total und Elf Aquitaine / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-265/97

    VBA / Florimex u.a.

  • EuG, 05.06.2014 - T-269/13

    Brune / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung -

  • EuG, 19.03.2012 - T-273/09

    Associazione "Giùlemanidallajuve" / Kommission

  • EuG, 21.09.2004 - T-104/02

    Gondrand Frères / Kommission

  • EuG, 16.09.1998 - T-28/95
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