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   EuG, 16.10.2019 - T-684/18   

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https://dejure.org/2019,33789
EuG, 16.10.2019 - T-684/18 (https://dejure.org/2019,33789)
EuG, Entscheidung vom 16.10.2019 - T-684/18 (https://dejure.org/2019,33789)
EuG, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - T-684/18 (https://dejure.org/2019,33789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    ZV/ Kommission

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    ZV/ Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Stellenausschreibung - Stellvertretender Mediator der Kommission - Verfahren - Beurteilung der Verdienste

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 16.06.2021 - T-355/19

    EG/ Ausschuss der Regionen

    Eine Rechtshandlung ist nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das das Statut speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Oktober 2019, ZV/Kommission, T-684/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:748, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.07.2023 - T-223/21

    SE/ Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung soll die Begründungspflicht nach Art. 25 Abs. 2 des Statuts, der nur die in Art. 296 EG verankerte allgemeine Verpflichtung wiederholt, zum einen dem Betroffenen ausreichende Hinweise geben, um die Begründetheit der ihn beschwerenden Maßnahme und die Zweckmäßigkeit einer Klageerhebung beim Gericht zu beurteilen, und zum anderen dem Gericht ermöglichen, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu überprüfen (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2019, ZV/Kommission, T-684/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:748, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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