Rechtsprechung
EuG, 16.11.2011 - T-484/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Powerball - Ältere nicht eingetragene Wortmarke POWERBALL - Relative Eintragungshindernisse - Art. 8 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
- Europäischer Gerichtshof
McLoughney / OHMI - Kern (Powerball)
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Powerball - Ältere nicht eingetragene Wortmarke POWERBALL - Relative Eintragungshindernisse - Art. 8 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
- EU-Kommission
Rory McLoughney gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gemeinschaftsmarke; Widerspruchsverfahren; Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Powerball; Relatives Eintragungshindernis infolge älterer nicht eingetragene Wortmarke POWERBALL; Anforderungen an eine Klageschrift; Rory McLoughney gegen HABM
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Powerball - Ältere nicht eingetragene Wortmarke POWERBALL - Relative Eintragungshindernisse - Art. 8 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
- rechtsportal.de
Gemeinschaftsmarke; Widerspruchsverfahren; Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Powerball; Relatives Eintragungshindernis infolge älterer nicht eingetragene Wortmarke POWERBALL; Anforderungen an eine Klageschrift; Rory McLoughney gegen HABM
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 27. November 2009 - McLoughney/HABM - Kern (Powerball)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Klage des Inhabers der nicht eingetragenen Marke "POWERBALL" auf Aufhebung der Entscheidung R 1547/2006-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 30. September 2009 über die Zurückweisung der Beschwerde des ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuG, 29.11.1993 - T-56/92
Casper Koelman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Klage - …
Auszug aus EuG, 16.11.2011 - T-484/09
Dieser Wortlaut kann zwar in speziellen Punkten durch Verweisungen auf bestimmte Stellen beigefügter Schriftstücke gestützt und ergänzt werden, eine allgemeine Verweisung auf andere Schriftstücke, selbst wenn sie der Klageschrift beigefügt sind, kann jedoch das Fehlen wesentlicher Umstände in der Klageschrift nicht ausgleichen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 29. November 1993, Koelman/Kommission, T-56/92, Slg. 1993, II-1267, Randnr. 21).Schließlich obliegt es dem Kläger und seinem Anwalt, die tatsächlichen und rechtlichen Gründe darzulegen, auf die sie die Klage stützen wollen, und das Gericht kann nicht an ihrer Stelle versuchen, in allen Beweisen, auf die die Klageschrift global verweist, selbst die Umstände aufzusuchen und zu identifizieren, die es als Grundlage für die in der Klageschrift gestellten Anträge betrachten könnte (vgl. in diesem Sinne Beschluss Koelman/Kommission, Randnr. 23).
- EuG, 14.05.1998 - T-348/94
Enso Española / Kommission
Auszug aus EuG, 16.11.2011 - T-484/09
Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich, aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998, Enso Española/Kommission, T-348/94, Slg. 1998, II-1875, Randnr. 143). - EuG, 27.09.2005 - T-123/04
Cargo Partner / HABM (CARGO PARTNER) - Gemeinschaftsmarke - Wortzeichen CARGO …
Auszug aus EuG, 16.11.2011 - T-484/09
Diese Darstellung muss so klar und genau sein, dass sie dem Beklagten die Vorbereitung seiner Verteidigung und dem Gericht die Entscheidung über die Klage, gegebenenfalls auch ohne weitere Informationen, ermöglicht (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2005, Cargo Partner/HABM [CARGO PARTNER], T-123/04, Slg. 2005, II-3979, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 12.12.2002 - T-247/01
eCopy / OHMI (ECOPY)
Auszug aus EuG, 16.11.2011 - T-484/09
Daher entspricht die bloß abstrakte Nennung des Klagegrundes nicht den Erfordernissen der Verfahrensordnung (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2002, eCopy/HABM [ECOPY], T-247/01, Slg. 2002, II-5301, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).