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   EuG, 16.11.2017 - T-767/16   

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EuG, 16.11.2017 - T-767/16 (https://dejure.org/2017,43122)
EuG, Entscheidung vom 16.11.2017 - T-767/16 (https://dejure.org/2017,43122)
EuG, Entscheidung vom 16. November 2017 - T-767/16 (https://dejure.org/2017,43122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nanogate / EUIPO (metals)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke metals - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke metals - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001)

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Nanogate / EUIPO (metals)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke metals - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuG, 07.07.2011 - T-208/10

    Cree / HABM (TRUEWHITE)

    Auszug aus EuG, 16.11.2017 - T-767/16
    Diese Bestimmung verfolgt damit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 13).

    Demnach fällt ein Zeichen nur dann unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 vorgesehene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den betroffenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der fraglichen Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (vgl. Urteil vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der beschreibende Charakter eines Zeichens lässt sich ferner nur im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise und in Bezug auf die erfassten Waren oder Dienstleistungen beurteilen (Urteile vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:172, Rn. 32, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 17).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 16.11.2017 - T-767/16
    Mit Rücksicht auf die Grundsätze der Gleichbehandlung und der ordnungsgemäßen Verwaltung ist zwar entschieden worden, dass das EUIPO im Rahmen der Prüfung einer Unionsmarkenanmeldung die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten muss, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 74).

    Wer ein Zeichen als Marke anmeldet, kann sich folglich nicht auf eine etwaig fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen oder seiner selbst berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 75 und 76).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 77).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 16.11.2017 - T-767/16
    Diese Bestimmung verfolgt damit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 13).

    Dabei genügt es für die Zurückweisung einer Anmeldung durch das EUIPO nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009, dass das fragliche Zeichen zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der erfassten Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32).

  • EuG, 09.11.2016 - T-290/15

    Smarter Travel Media / EUIPO (SMARTER TRAVEL)

    Auszug aus EuG, 16.11.2017 - T-767/16
    Jedenfalls ist nach der Rechtsprechung der Umstand, dass eine angemeldete Marke einen Bildbestandteil enthält, der ein Minimum an Unterscheidungskraft besitzt oder sogar als Unionsmarke eingetragen ist, als solcher nicht aussagekräftig für die Beurteilung der Unterscheidungskraft dieser Marke als Ganzes (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Mai 2015, Mo Industries/HABM [Splendid], T-203/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:301, Rn. 31, und vom 9. November 2016, Smarter Travel Media/EUIPO [SMARTER TRAVEL], T-290/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:651, Rn. 85).
  • EuG, 22.09.2016 - T-512/15

    Sun Cali / EUIPO - Abercrombie & Fitch Europe (SUN CALI) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 16.11.2017 - T-767/16
    Desgleichen kann das Gericht die mit der Klage angefochtene Entscheidung nicht aus Gründen aufheben oder abändern, die erst nach ihrem Erlass eingetreten sind (vgl. Urteil vom 22. September 2016, Sun Cali/EUIPO - Abercrombie & Fitch Europe [SUN CALI], T-512/15, EU:T:2016:527, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.05.2015 - T-203/14

    Mo Industries / HABM (Splendid)

    Auszug aus EuG, 16.11.2017 - T-767/16
    Jedenfalls ist nach der Rechtsprechung der Umstand, dass eine angemeldete Marke einen Bildbestandteil enthält, der ein Minimum an Unterscheidungskraft besitzt oder sogar als Unionsmarke eingetragen ist, als solcher nicht aussagekräftig für die Beurteilung der Unterscheidungskraft dieser Marke als Ganzes (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Mai 2015, Mo Industries/HABM [Splendid], T-203/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:301, Rn. 31, und vom 9. November 2016, Smarter Travel Media/EUIPO [SMARTER TRAVEL], T-290/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:651, Rn. 85).
  • EuG, 03.03.2015 - T-492/13

    'Schmidt Spiele / HABM (Représentation d''un plateau de jeux de société)' -

    Auszug aus EuG, 16.11.2017 - T-767/16
    Wie die Beschwerdekammer in Rn. 22 der angefochtenen Entscheidung zutreffend dargelegt hat, ist zwar nach der Rechtsprechung ein Zeichen, das äußerst einfach ist und aus einer geometrischen Grundfigur wie einem Kreis, einer Linie, einem Rechteck oder einem üblichen Fünfeck besteht, als solches nicht geeignet, eine Aussage zu vermitteln, an die sich die Verbraucher erinnern können, so dass sie es nicht als eine Marke ansehen werden, sofern es nicht Unterscheidungskraft durch Benutzung erlangt hat; dies bedeutet jedoch nicht, dass jedes andere Bildzeichen notwendig originäre Unterscheidungskraft hätte (Urteil vom 3. März 2015, Schmidt Spiele/HABM [Darstellung von Spielbrettern von Gesellschaftsspielen], T-492/13 und T-493/13, EU:T:2015:128, Rn. 38).
  • EuG, 24.06.2014 - T-207/13

    1872 Holdings / OHMI - Havana Club International (THE SPIRIT OF CUBA)

    Auszug aus EuG, 16.11.2017 - T-767/16
    Dies ist auch dann der Fall, wenn eine solche Entscheidung gemäß nationalen Rechtsvorschriften, die die Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) oder die Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 2008, L 299, S. 25) umsetzen, oder in einem Land erlassen wurde, das zu dem Sprachraum gehört, in dem das Zeichen seinen Ursprung hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, EU:T:2002:43, Rn. 47, und vom 24. Juni 2014, 1872 Holdings/HABM - Havana Club International [THE SPIRIT OF CUBA], T-207/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:570, Rn. 32).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-70/13

    Getty Images / HABM

    Auszug aus EuG, 16.11.2017 - T-767/16
    Insoweit genügt der Hinweis, dass, wie aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 hervorgeht, ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der in dieser Vorschrift aufgezählten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 2013, Getty Images [US]/HABM, C-70/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:875, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.07.2013 - T-243/12

    Warsteiner Brauerei Haus Cramer / OHMI - Stuffer (ALOHA 100% NATURAL) -

    Auszug aus EuG, 16.11.2017 - T-767/16
    Daher ist die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern allein auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter und nicht auf der Grundlage einer vorhergehenden Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern zu beurteilen (vgl. Urteile vom 26. April 2007, Alcon/HABM, C-412/05 P, EU:C:2007:252, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 3. Juli 2013, Warsteiner Brauerei Haus Cramer/HABM - Stuffer [ALOHA 100% NATURAL], T-243/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:344, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.04.2008 - T-389/03

    'Dainichiseika Colour & Chemicals Mfg. / OHMI - Pelikan (Représentation d''un

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuG, 25.11.2003 - T-85/01

    IAMA Consulting / Kommission

  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

  • EuG, 05.12.2000 - T-32/00

    Messe München / HABM (electronica)

  • EuG, 08.11.2016 - T-268/15

    Apcoa Parking Holdings / EUIPO (PARKWAY) - Unionsmarke - Anmeldungen der

  • EuG, 12.05.2016 - T-32/15

    GRE / EUIPO (Mark1) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke Mark1 -

  • EuG, 11.12.2014 - T-618/13

    Oracle America / OHMI - Aava Mobile (AAVA CORE)

  • EuG, 12.06.2007 - T-339/05

    MacLean-Fogg / HABM (LOKTHREAD)

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