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   EuG, 16.12.2010 - T-497/09   

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https://dejure.org/2010,33320
EuG, 16.12.2010 - T-497/09 (https://dejure.org/2010,33320)
EuG, Entscheidung vom 16.12.2010 - T-497/09 (https://dejure.org/2010,33320)
EuG, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - T-497/09 (https://dejure.org/2010,33320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    LG Electronics / HABM (KOMPRESSOR PLUS)

  • EU-Kommission PDF

    LG Electronics, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    (fremdsprachig)

  • EU-Kommission

    LG Electronics, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke KOMPRESSOR PLUS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 7. Dezember 2009 - LG Electronics/HABM (KOMPRESSOR PLUS)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 397/2009"1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 23. September 2009, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Eintragung der Wortmarke "KOMPRESSOR PLUS" ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • EuGH, 10.11.2011 - C-88/11

    LG Electronics / HABM

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Dezember 2010, LG Electronics/HABM (T-497/09), mit dem die Klage der Rechtsmittelführerin gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. September 2009 (Sache R 397/2009-1) betreffend die Anmeldung des Wortzeichens KOMPRESSOR PLUS als Gemeinschaftsmarke abgewiesen wurde - Beschreibender Charakter der Marke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1) - Prüfung neuer Tatsachen durch das Gericht - Verfälschung von Beweisen.
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