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   EuG, 17.02.1995 - T-308/94 R   

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https://dejure.org/1995,2967
EuG, 17.02.1995 - T-308/94 R (https://dejure.org/1995,2967)
EuG, Entscheidung vom 17.02.1995 - T-308/94 R (https://dejure.org/1995,2967)
EuG, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - T-308/94 R (https://dejure.org/1995,2967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Cascades SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Zahlung der Geldbuße - Bankbürgschaft - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 85; ; EG-Vertrag Art. 185; ; EG-Vertrag Art. 214

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.03.1994 - C-6/94

    Descom Scales Manufacturing / Rat

    Auszug aus EuG, 17.02.1995 - T-308/94
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine Aussetzung des Vollzugs ausserdem voraus, daß bei der Abwägung der betroffenen Belange mehr für als gegen eine solche Maßnahme spricht (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. März 1994 in der Rechtssache C-6/94 R, Descom/Kommission, Slg. 1994, I-867, Randnr. 14).
  • EuG, 25.08.1994 - T-156/94

    Siderúrgica Aristrain Madrid SL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 17.02.1995 - T-308/94
    22 Zur Stichhaltigkeit der Argumentation der Antragstellerin trägt die Kommission zunächst vor, der Begriff der "aussergewöhnlichen Umstände" im Sinne der in Betracht kommenden Rechtsprechung (insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano, Slg. 1983, 725, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715) sei eng auszulegen.
  • EuG, 21.12.1994 - T-301/94

    Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 17.02.1995 - T-308/94
    43 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag nur stattgegeben werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen (zuletzt Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 21. Dezember 1994 in den Rechtssachen T-295/94 R, Buchmann/Kommission, und T-301/94 R, Laakmann/Kommission, Slg. 1994, II-0000).
  • EuGH, 15.03.1983 - 234/82

    Ferriere di Roè Volciano / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.02.1995 - T-308/94
    22 Zur Stichhaltigkeit der Argumentation der Antragstellerin trägt die Kommission zunächst vor, der Begriff der "aussergewöhnlichen Umstände" im Sinne der in Betracht kommenden Rechtsprechung (insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano, Slg. 1983, 725, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715) sei eng auszulegen.
  • EuGH, 06.05.1982 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.02.1995 - T-308/94
    Soweit der Antrag der Antragstellerin darauf abziele, sei er insoweit zurückzuweisen, weil er mangels Dringlichkeit zwangsläufig unbegründet sei (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549).
  • EuG, 21.12.1994 - T-295/94

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 17.02.1995 - T-308/94
    43 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag nur stattgegeben werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen (zuletzt Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 21. Dezember 1994 in den Rechtssachen T-295/94 R, Buchmann/Kommission, und T-301/94 R, Laakmann/Kommission, Slg. 1994, II-0000).
  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus EuG, 17.02.1995 - T-308/94
    15 Zur Begründung der Rüge des Verstosses gegen Artikel 85 und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften führt die Antragstellerin zunächst aus, die Vereinbarung und die abgestimmte Verhaltensweise, die die Kommission festgestellt habe, seien ihr nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86, Ahmed Säed Flugreisen und Silver Line Reisebüro, Slg. 1989, 803) nicht zuzurechnen, weil sie eine unmittelbare und ausschließliche Folge des unüberwindbaren Zwangs gewesen seien, den die Anführer der beanstandeten Verhaltensweisen auf sie ausgeuebt hätten.
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