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   EuG, 17.03.2016 - T-78/15   

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https://dejure.org/2016,4165
EuG, 17.03.2016 - T-78/15 (https://dejure.org/2016,4165)
EuG, Entscheidung vom 17.03.2016 - T-78/15 (https://dejure.org/2016,4165)
EuG, Entscheidung vom 17. März 2016 - T-78/15 (https://dejure.org/2016,4165)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Mudhook Marketing / HABM (IPVanish)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke IPVanish - Absolutes Eintragungshindernis - Keine Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuG, 15.03.2023 - T-178/22

    FA World Entertainment/ EUIPO (FUCKING AWESOME)

    Tout d'abord, s'agissant de l'argument de la requérante concernant l'absence de référence, dans le signe en cause, à une caractéristique spécifique ou à la qualité des produits, il y a lieu de rappeler que, pour constater l'absence de caractère distinctif, il suffit que le contenu sémantique du signe verbal en cause indique au consommateur une caractéristique du produit ou du service qui, sans être précise, procède d'une information à caractère promotionnel ou publicitaire que le public pertinent percevra en tant que telle, plutôt que comme une indication de l'origine commerciale des produits ou des services [arrêts du 17 mars 2016, Mudhook Marketing/OHMI (IPVanish), T-78/15, non publié, EU:T:2016:155, point 25, et du 14 juillet 2016, Volkswagen/EUIPO (ConnectedWork), T-491/15, non publié, EU:T:2016:407, point 32].
  • EuG, 01.02.2023 - T-253/22

    Groschopp/ EUIPO (Sustainability through Quality) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Zeichen den Verbraucher auf ein Merkmal der von ihm erfassten Waren oder Dienstleistungen hinweist, das, ohne präzise zu sein, eine verkaufsfördernde Information oder eine Werbebotschaft vermittelt, die von den maßgeblichen Verkehrskreisen als eine solche und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden wird (Urteile vom 17. März 2016, Mudhook Marketing/HABM [IPVanish], T-78/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:155, Rn. 25, und vom 14. Juli 2016, Volkswagen/EUIPO [ConnectedWork], T-491/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:407, Rn. 32).
  • EuG, 24.04.2018 - T-297/17

    VSM/ EUIPO (WE KNOW ABRASIVES) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke WE

    Die in Rede stehende Kombination weist nämlich in grammatischer oder syntaktischer Hinsicht keinen erkennbaren Unterschied zur Konstruktion eines Satzes auf, der ausschließlich als Hinweis darauf verstanden wird, dass die Klägerin über besondere Kenntnisse im Bereich der Schleifmittel verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Dezember 2015, Growth Delivered, T-528/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:920, Rn. 44, und vom 17. März 2016, Mudhook Marketing/HABM [IPVanish], T-78/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:155, Rn. 39).

    Dazu ist festzustellen, dass das Weglassen einer Präposition, die nach den syntaktischen Regeln des Englischen in dem in Rede stehenden Zeichen das Verb mit dem Objekt verbinden müsste, die maßgeblichen Verkehrskreise nicht daran hindert, seine Bedeutung zu erfassen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 17. März 2016, 1PVanish, T-78/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:155, Rn. 40).

  • EuG, 27.09.2018 - T-825/17

    Carbon System Verwaltungs/ EUIPO (LIGHTBOUNCE) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Die fragliche Kombination weist nämlich in grammatischer oder syntaktischer Hinsicht keinen erkennbaren Unterschied zur Konstruktion eines Satzes auf, der diese Botschaft vermitteln soll, und die Gegenüberstellung der Elemente, die das in Rede stehende Wort bilden, ist in ihrer Struktur aus lexikalischer Sicht im Englischen als gewöhnlich anzusehen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 17. März 2016, Mudhook Marketing/HABM [IPVanish], T-78/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:155" Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zusammenschreibung der beiden fraglichen Wörter, die kein zusätzliches Merkmal aufweisen, ohne jede grafische oder inhaltliche Änderung der Kombination, die sie bilden, kann nichts an der Beurteilung ändern, dass das Zeichen nicht geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen der Klägerin von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. entsprechend Urteil vom 17. März 2016, 1PVanish, T-78/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:155" Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 25.04.2018 - T-213/17

    Romantik Hotels & Restaurants/ EUIPO - Hotel Preidlhof (ROMANTIK) - Unionsmarke -

    Folglich werden die maßgeblichen Verbraucher nicht von der mit der angemeldeten Marke vermittelten klaren Werbebotschaft abgelenkt (vgl. entsprechend Urteil vom 17. März 2016, Mudhook Marketing/HABM [IPVanish], T-78/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:155, Rn. 42), die unmittelbar auf die erfassten Dienstleistungen verweist.
  • EuG, 30.11.2017 - T-50/17

    Mackevision Medien Design / EUIPO (TO CREATE REALITY) - Unionsmarke - Anmeldung

    Daraus folgt, dass die maßgeblichen Verkehrskreise nicht von der eindeutigen Werbeaussage abgelenkt werden, die von der angemeldeten Marke vermittelt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 17. März 2016, Mudhook Marketing/HABM [IPVanish], T-78/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:155, Rn. 42) und die direkt auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen verweist.
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