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   EuG, 17.03.2021 - T-226/20   

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https://dejure.org/2021,5843
EuG, 17.03.2021 - T-226/20 (https://dejure.org/2021,5843)
EuG, Entscheidung vom 17.03.2021 - T-226/20 (https://dejure.org/2021,5843)
EuG, Entscheidung vom 17. März 2021 - T-226/20 (https://dejure.org/2021,5843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Steinel/ EUIPO (MobileHeat)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke MobileHeat - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001

  • Wolters Kluwer

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 17.05.2017 - C-437/15

    EUIPO / Deluxe Entertainment Services Group - Rechtsmittel - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 17.03.2021 - T-226/20
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung zum einen die Prüfung der absoluten Eintragungshindernisse auf alle Waren oder Dienstleistungen zu erstrecken ist, für die die Eintragung der Marke beantragt wird, und dass zum anderen die Entscheidung, mit der die zuständige Behörde die Eintragung einer Marke ablehnt, grundsätzlich in Bezug auf jede dieser Waren oder Dienstleistungen zu begründen ist (vgl. Urteil vom 17. Mai 2017, EUIPO/Deluxe Entertainment Services Group, C-437/15 P, EU:C:2017:380, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Soweit es sich um das letztgenannte Erfordernis handelt, kann sich die zuständige Behörde jedoch auf eine pauschale Begründung für alle betroffenen Waren und Dienstleistungen beschränken, wenn dasselbe Eintragungshindernis einer Kategorie oder einer Gruppe von Waren oder Dienstleistungen entgegengehalten wird (vgl. Urteil vom 17. Mai 2017, EUIPO/Deluxe Entertainment Services Group, C-437/15 P, EU:C:2017:380, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 17.03.2021 - T-226/20
    Die Bestimmung erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, vgl. auch Urteil vom 8. Mai 2019, Battelle Memorial Institute/EUIPO [HEATCOAT], T-469/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:302, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 22.11.2018 - T-9/18

    Addiko Bank/ EUIPO (STRAIGHTFORWARD BANKING)

    Auszug aus EuG, 17.03.2021 - T-226/20
    Da das angemeldete Zeichen, wie sich aus der Prüfung des ersten Klagegrundes ergibt, im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 beschreibend ist und bereits dieser Grund die Ablehnung der Eintragung rechtfertigt, braucht somit im vorliegenden Fall die Begründetheit des Klagegrundes eines Verstoßes gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung nicht geprüft zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2018, Addiko Bank/EUIPO [STRAIGHTFORWARD BANKING], T-9/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:827, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.12.2019 - T-69/19

    Südwestdeutsche Salzwerke/ EUIPO (Bad Reichenhaller Alpensaline) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 17.03.2021 - T-226/20
    Es genügt, dass das Zeichen zu diesem Zweck verwendet werden kann (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2019, Südwestdeutsche Salzwerke/EUIPO [Bad Reichenhaller Alpensaline], T-69/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:895, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.09.2019 - T-650/18

    Reaktor Group/ EUIPO (REAKTOR)

    Auszug aus EuG, 17.03.2021 - T-226/20
    Eine solche Möglichkeit besteht nur für Waren und Dienstleistungen, zwischen denen ein so hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang besteht, dass sie eine Kategorie bilden, die so homogen ist, dass der gesamte Komplex der tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, die die Begründung der in Rede stehenden Entscheidung darstellen, zum einen die Erwägungen der Beschwerdekammer für jede Ware oder Dienstleistung dieser Kategorie hinreichend deutlich macht und zum anderen ohne Unterschied auf jede der betreffenden Waren oder Dienstleistungen angewandt werden kann (vgl. Urteil vom 20. September 2019, Reaktor Group/EUIPO [REAKTOR], T-650/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:635, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.02.2019 - T-333/18

    Marry Me Group/ EUIPO (marry me) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke

    Auszug aus EuG, 17.03.2021 - T-226/20
    Würde in einem solchen Fall das fragliche Zeichen für die genannte Kategorie als Unionsmarke eingetragen, wäre sein Inhaber nämlich durch nichts gehindert, es auch für die Waren oder Dienstleistungen dieser Kategorie zu verwenden, für die es beschreibend ist (vgl. Urteil vom 6. Februar 2019, Marry Me Group/EUIPO [marry me], T-333/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:60, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.10.2018 - T-93/16

    Rheinmetall Waffe Munition / EUIPO (VANGUARD) - Unionsmarke - Internationale

    Auszug aus EuG, 17.03.2021 - T-226/20
    Gemäß der Rechtsprechung obliegt es nämlich dem EUIPO, die Bedeutung eines Zeichens im Rahmen der Beurteilung seines beschreibenden Charakters nicht abstrakt, sondern vielmehr im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und nach dem Verständnis der maßgeblichen Verkehrskreise zu untersuchen (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2018, Rheinmetall Waffe Munition/EUIPO [VANGUARD], T-93/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:671, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 17.03.2021 - T-226/20
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein Zeichen, wie sich aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 ergibt, bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29).
  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 17.03.2021 - T-226/20
    Folglich fällt ein Zeichen unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 aufgestellte Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den fraglichen Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es dem betreffenden Publikum ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteil vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.10.2005 - T-379/03

    Peek & Cloppenburg / HABM (Cloppenburg) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 17.03.2021 - T-226/20
    Ob ein Zeichen einen beschreibenden Charakter hat, kann nur in Bezug auf die betroffenen Waren und Dienstleistungen sowie im Hinblick auf das Verständnis, das die maßgeblichen Verkehrskreise von ihm haben, beurteilt werden (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2005, Peek & Cloppenburg/HABM [Cloppenburg], T-379/03, EU:T:2005:373, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2018 - T-802/17

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY

  • EuG, 31.05.2016 - T-454/14

    Warimex / EUIPO (STONE) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke STONE -

  • EuG, 08.05.2019 - T-469/18

    Battelle Memorial Institute/ EUIPO (HEATCOAT) - Unionsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 13.11.2008 - T-346/07

    Duro Sweden / HABM (EASYCOVER)

  • EuG, 06.07.2011 - T-258/09

    i-content / HABM (BETWIN)

  • EuG, 06.12.2023 - T-85/23

    DGC Switzerland/ EUIPO (cyberscan) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Zum anderen muss das EUIPO, um die Eintragung eines Zeichens gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 abzulehnen, nach ständiger Rechtsprechung nicht nachweisen, dass das als Unionsmarke angemeldete Zeichen in Wörterbüchern verzeichnet ist (vgl. Urteil vom 17. März 2021, Steinel/EUIPO [MobileHeat], T-226/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:148, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Würde in einem solchen Fall das fragliche Zeichen für die genannte Kategorie als Unionsmarke eingetragen, wäre sein Inhaber nämlich durch nichts gehindert, es auch für die Waren oder Dienstleistungen dieser Kategorie zu verwenden, für die es beschreibend ist (vgl. Urteil vom 17. März 2021, MobileHeat, T-226/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:148, Rn. 39).

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