Rechtsprechung
EuG, 17.03.2023 - T-829/22 |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Hausburg/ Deutschland
Offensichtliche Unzuständigkeit
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Hausburg/ Deutschland
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuG, 25.04.2018 - T-48/18
VU/ Deutschland - Offensichtliche Unzuständigkeit
Auszug aus EuG, 17.03.2023 - T-829/22
Nach diesen Bestimmungen ist das Gericht für Entscheidungen über Klagen gemäß Art. 263 AEUV nur zuständig, wenn sie sich gegen Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union richten (Beschluss vom 25. April 2018, VU/Deutschland, T-48/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:236, Rn. 7). - EuG, 15.09.2016 - T-256/16
Niculae u.a. / Rumänien u.a.
Auszug aus EuG, 17.03.2023 - T-829/22
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht weder für einen Rechtsstreit zwischen einer natürlichen oder juristischen Person und einem Mitgliedstaat zuständig ist (vgl. Beschluss vom 15. September 2016, Niculae u. a./Rumänien u. a., T-256/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:524, Rn. 6 und die dort angeführte Rechtsprechung) noch befugt ist, den Mitgliedstaaten Anordnungen zu erteilen (…vgl. Beschluss vom 30. September 2010, Platis/Rat und Griechenland, T-311/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:421, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 30.09.2010 - T-311/10
Platis / Rat und Griechenland
Auszug aus EuG, 17.03.2023 - T-829/22
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht weder für einen Rechtsstreit zwischen einer natürlichen oder juristischen Person und einem Mitgliedstaat zuständig ist (…vgl. Beschluss vom 15. September 2016, Niculae u. a./Rumänien u. a., T-256/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:524, Rn. 6 und die dort angeführte Rechtsprechung) noch befugt ist, den Mitgliedstaaten Anordnungen zu erteilen (vgl. Beschluss vom 30. September 2010, Platis/Rat und Griechenland, T-311/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:421, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 11.07.2018 - T-266/18
Tabacki/ Deutschland - Offensichtliche Unzuständigkeit
Auszug aus EuG, 17.03.2023 - T-829/22
Folglich kann er nicht berücksichtigt werden (Beschluss vom 11. Juli 2018, Tabacki/Deutschland, T-266/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:490, Rn. 11).