Rechtsprechung
   EuG, 17.05.2017 - T-164/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17537
EuG, 17.05.2017 - T-164/16 (https://dejure.org/2017,17537)
EuG, Entscheidung vom 17.05.2017 - T-164/16 (https://dejure.org/2017,17537)
EuG, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - T-164/16 (https://dejure.org/2017,17537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,17537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Piper Verlag / EUIPO (THE TRAVEL EPISODES)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke THE TRAVEL EPISODES - Absolutes Eintragungshindernis - Abänderungsantrag - Handlung, die nicht von der Beschwerdekammer vorgenommen werden kann - Verstoß gegen Formerfordernisse - Unzulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke THE TRAVEL EPISODES - Absolutes Eintragungshindernis - Abänderungsantrag - Handlung, die nicht von der Beschwerdekammer vorgenommen werden kann - Verstoß gegen Formerfordernisse - Unzulässigkeit

  • rechtsportal.de

    Klageantrag zur Aufhebung oder Abänderung von Entscheidungen des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Piper Verlag / EUIPO (THE TRAVEL EPISODES)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke THE TRAVEL EPISODES - Absolutes Eintragungshindernis - Abänderungsantrag - Handlung, die nicht von der Beschwerdekammer vorgenommen werden kann - Verstoß gegen Formerfordernisse - Unzulässigkeit

Sonstiges (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 30.06.2009 - T-285/08

    Securvita / HABM (Natur-Aktien-Index) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 17.05.2017 - T-164/16
    Sie ist demnach nicht befugt, eine Anordnung an die Dienststelle zu richten, deren Entscheidung sie geprüft hat (Beschluss vom 30. Juni 2009, Securvita/HABM [Natur-Aktien-Index], T-285/08, EU:T:2009:230, Rn. 16).

    Demnach ist eine Beschwerdekammer nicht befugt, über einen Antrag zu entscheiden, der dahin geht, dass sie eine Unionsmarke einträgt (Beschluss vom 30. Juni 2009, Natur-Aktien-Index, T-285/08, EU:T:2009:230, Rn. 22).

    Unter diesen Umständen ist es auch nicht Sache des Gerichts, über einen Abänderungsantrag zu befinden, der dahin geht, dass es die Entscheidung einer Beschwerdekammer in diesem Sinne abändert (Beschluss vom 30. Juni 2009, Natur-Aktien-Index, T-285/08, EU:T:2009:230, Rn. 23).

  • EuG, 14.06.2016 - T-595/15

    Europäischer Tier- und Naturschutz und Giesen / Kommission - Nichtigkeitsklage -

    Auszug aus EuG, 17.05.2017 - T-164/16
    Ein erstmals im Rahmen der Stellungnahme zur Einrede der Unzulässigkeit formulierter Antrag ändert den ursprünglichen Gegenstand der Klage und ist daher als neuer Antrag anzusehen und folglich als unzulässig zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Juni 2016, Europäischer Tier- und Naturschutz und Giesen/Kommission, T-595/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:362, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.09.2011 - T-274/09

    Deutsche Bahn / OHMI - DSB (IC4)

    Auszug aus EuG, 17.05.2017 - T-164/16
    Zweitens bezieht sich die Abänderungsbefugnis des Gerichts darauf, dass das Gericht die Entscheidung erlässt, die die Beschwerdekammer nach der Verordnung Nr. 207/2009 hätte erlassen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2007, Koipe/HABM - Aceites del Sur [La Española], T-363/04, EU:T:2007:264, Rn. 29 und 30, vom 11. Februar 2009, Bayern Innovativ/HABM - Life Sciences Partners Perstock [LifeScience], T-413/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:34, Rn. 14 bis 16, und vom 9. September 2011, Deutsche Bahn/HABM - DSB [IC4], T-274/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:451, Rn. 22).
  • EuG, 11.02.2009 - T-413/07

    Bayern Innovativ / OHMI - Life Sciences Partners Perstock (LifeScience)

    Auszug aus EuG, 17.05.2017 - T-164/16
    Zweitens bezieht sich die Abänderungsbefugnis des Gerichts darauf, dass das Gericht die Entscheidung erlässt, die die Beschwerdekammer nach der Verordnung Nr. 207/2009 hätte erlassen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2007, Koipe/HABM - Aceites del Sur [La Española], T-363/04, EU:T:2007:264, Rn. 29 und 30, vom 11. Februar 2009, Bayern Innovativ/HABM - Life Sciences Partners Perstock [LifeScience], T-413/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:34, Rn. 14 bis 16, und vom 9. September 2011, Deutsche Bahn/HABM - DSB [IC4], T-274/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:451, Rn. 22).
  • EuG, 12.09.2007 - T-363/04

    Koipe / OHMI - Aceites del Sur (La Española) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 17.05.2017 - T-164/16
    Zweitens bezieht sich die Abänderungsbefugnis des Gerichts darauf, dass das Gericht die Entscheidung erlässt, die die Beschwerdekammer nach der Verordnung Nr. 207/2009 hätte erlassen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2007, Koipe/HABM - Aceites del Sur [La Española], T-363/04, EU:T:2007:264, Rn. 29 und 30, vom 11. Februar 2009, Bayern Innovativ/HABM - Life Sciences Partners Perstock [LifeScience], T-413/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:34, Rn. 14 bis 16, und vom 9. September 2011, Deutsche Bahn/HABM - DSB [IC4], T-274/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:451, Rn. 22).
  • EuG, 31.05.2005 - T-373/03

    Solo Italia / OHMI - Nuova Sala (PARMITALIA) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 17.05.2017 - T-164/16
    Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Art. 65 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 nach ständiger Rechtsprechung im Licht von deren Art. 65 Abs. 2, wonach "[d]ie Klage ... wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung des Vertrages, dieser Verordnung oder einer bei ihrer Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm oder wegen Ermessensmissbrauchs [zulässig ist]", und im Rahmen der Art. 261 und 263 AEUV zu sehen ist (Urteile vom 8. Juli 1999, Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], T-163/98, EU:T:1999:145, Rn. 50 und 51, sowie vom 31. Mai 2005, Solo Italia/HABM - Nuova Sala (PARMITALIA), T-373/03, EU:T:2005:191, Rn. 25).
  • EuG, 08.07.1999 - T-163/98

    Procter & Gamble / OHMI (BABY-DRY)

    Auszug aus EuG, 17.05.2017 - T-164/16
    Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Art. 65 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 nach ständiger Rechtsprechung im Licht von deren Art. 65 Abs. 2, wonach "[d]ie Klage ... wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung des Vertrages, dieser Verordnung oder einer bei ihrer Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm oder wegen Ermessensmissbrauchs [zulässig ist]", und im Rahmen der Art. 261 und 263 AEUV zu sehen ist (Urteile vom 8. Juli 1999, Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], T-163/98, EU:T:1999:145, Rn. 50 und 51, sowie vom 31. Mai 2005, Solo Italia/HABM - Nuova Sala (PARMITALIA), T-373/03, EU:T:2005:191, Rn. 25).
  • EuG, 12.09.2018 - T-204/18

    Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik/ EUIPO (Сила

    Daraus folgt, dass die Beschwerdekammer nicht befugt ist, eine Anordnung an die Dienststelle zu richten, deren Entscheidung sie geprüft hat (Beschlüsse vom 30. Juni 2009, Securvita/HABM [Natur-Aktien-Index], T-285/08, EU:T:2009:230, Rn. 16, und vom 17. Mai 2017, Piper Verlag/EUIPO [THE TRAVEL EPISODES], T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 18).

    Folglich ist eine Beschwerdekammer nicht befugt, über einen Antrag zu entscheiden, der darauf gerichtet ist, dass sie eine Unionsmarke einträgt (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2017, THE TRAVEL EPISODES, T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 01.02.2018 - T-265/17

    ExpressVPN/ EUIPO (EXPRESSVPN) - Unionsmarke - Internationale Registrierung mit

    Daraus folgt, dass die Beschwerdekammer nicht befugt ist, eine Anordnung an die Dienststelle zu richten, deren Entscheidung sie geprüft hat (Beschlüsse vom 30. Juni 2009, Securvita/HABM [Natur-Aktien-Index], T-285/08, EU:T:2009:230, Rn. 16, und vom 17. Mai 2017, Piper Verlag/EUIPO [THE TRAVEL EPISODES], T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 18).

    Daraus folgt, dass die Beschwerdekammer nicht befugt ist, über einen Antrag zu entscheiden, der darauf gerichtet ist, dass sie eine Unionsmarke einträgt (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2017, THE TRAVEL EPISODES, T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.09.2018 - T-206/18

    Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik/ EUIPO (Вкус

    Daraus folgt, dass die Beschwerdekammer nicht befugt ist, eine Anordnung an die Dienststelle zu richten, deren Entscheidung sie geprüft hat (Beschlüsse vom 30. Juni 2009, Securvita/HABM [Natur-Aktien-Index], T-285/08, EU:T:2009:230, Rn. 16, und vom 17. Mai 2017, Piper Verlag/EUIPO [THE TRAVEL EPISODES], T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 18).

    Folglich ist eine Beschwerdekammer nicht befugt, über einen Antrag zu entscheiden, der darauf gerichtet ist, dass sie eine Unionsmarke einträgt (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2017, THE TRAVEL EPISODES, T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.09.2018 - T-205/18

    Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik/ EUIPO (Сила

    Daraus folgt, dass die Beschwerdekammer nicht befugt ist, eine Anordnung an die Dienststelle zu richten, deren Entscheidung sie geprüft hat (Beschlüsse vom 30. Juni 2009, Securvita/HABM [Natur-Aktien-Index], T-285/08, EU:T:2009:230, Rn. 16, und vom 17. Mai 2017, Piper Verlag/EUIPO [THE TRAVEL EPISODES], T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 18).

    Folglich ist eine Beschwerdekammer nicht befugt, über einen Antrag zu entscheiden, der darauf gerichtet ist, dass sie eine Unionsmarke einträgt (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2017, THE TRAVEL EPISODES, T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.09.2018 - T-184/18

    Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik/ EUIPO

    Daraus folgt, dass die Beschwerdekammer nicht befugt ist, eine Anordnung an die Dienststelle zu richten, deren Entscheidung sie geprüft hat (Beschlüsse vom 30. Juni 2009, Securvita/HABM [Natur-Aktien-Index], T-285/08, EU:T:2009:230, Rn. 16, und vom 17. Mai 2017, Piper Verlag/EUIPO [THE TRAVEL EPISODES], T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 18).

    Folglich ist eine Beschwerdekammer nicht befugt, über einen Antrag zu entscheiden, der darauf gerichtet ist, dass sie eine Unionsmarke einträgt (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2017, THE TRAVEL EPISODES, T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.09.2018 - T-111/18

    Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik/ EUIPO

    Daraus folgt, dass die Beschwerdekammer nicht befugt ist, eine Anordnung an die Dienststelle zu richten, deren Entscheidung sie geprüft hat (Beschlüsse vom 30. Juni 2009, Securvita/HABM [Natur-Aktien-Index], T-285/08, EU:T:2009:230, Rn. 16, und vom 17. Mai 2017, Piper Verlag/EUIPO [THE TRAVEL EPISODES], T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 18).

    Folglich ist eine Beschwerdekammer nicht befugt, über einen Antrag zu entscheiden, der darauf gerichtet ist, dass sie eine Unionsmarke einträgt (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2017, THE TRAVEL EPISODES, T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 30.06.2021 - T-624/19

    Welter's/ EUIPO (Forme d'un manche avec une brossette) - Unionsmarke - Anmeldung

    Es trifft auch zu, dass bereits entschieden worden ist, dass eine Beschwerdekammer nicht befugt ist, über einen Antrag zu entscheiden, der dahin geht, dass sie eine Unionsmarke einträgt (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2017, Piper Verlag/EUIPO [THE TRAVEL EPISODES], T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung), so dass die im fraglichen Klageantrag genannte Maßnahme nicht zu denen gehört, die das Gericht aufgrund seiner Änderungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 der Verordnung 2017/1001 treffen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2004, MFE Marienfelde/HABM - Vétoquinol [HIPOVITON], T-334/01, EU:T:2004:223, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.01.2018 - T-765/16

    Grupo Ganaderos de Fuerteventura / EUIPO (EL TOFIO El sabor de CANARIAS)

    Partant, il n'appartient pas davantage au Tribunal de connaître d'une demande de réformation visant à ce qu'il modifie la décision d'une chambre de recours en ce sens [voir arrêt du 18 octobre 2016, Brauwelt, T-56/15, EU:T:2016:618, point 13 et jurisprudence citée ; voir également, en ce sens, ordonnance du 17 mai 2017, Piper Verlag/EUIPO (THE TRAVEL EPISODES), T-164/16, non publiée, EU:T:2017:352, points 19 à 25].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht