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   EuG, 17.05.2023 - T-314/20   

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https://dejure.org/2023,10681
EuG, 17.05.2023 - T-314/20 (https://dejure.org/2023,10681)
EuG, Entscheidung vom 17.05.2023 - T-314/20 (https://dejure.org/2023,10681)
EuG, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - T-314/20 (https://dejure.org/2023,10681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Stadtwerke Hameln Weserbergland/ Kommission

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt - Beschluss, mit dem der Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Nichtigkeitsklage - Fehlende Klagebefugnis - Keine aktive Teilnahme - Unzulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt - Beschluss, mit dem der Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Nichtigkeitsklage - Fehlende Klagebefugnis - Keine aktive Teilnahme - Unzulässigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 04.07.2006 - T-177/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

    Auszug aus EuG, 17.05.2023 - T-314/20
    Da der Wille der am Zusammenschluss M.8871 Beteiligten, diesen zu bewirken, nicht in Frage stand, konnten die auf dem oder den betroffenen Märkten tätigen Wirtschaftsunternehmen im Zeitpunkt des angefochtenen Beschlusses eine unmittelbare oder schnelle Änderung des Marktzustands als sicher erachten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juli 2006, easyJet/Kommission, T-177/04, EU:T:2006:187, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zur individuellen Betroffenheit der Klägerin ist als Zweites darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Personen, die nicht Adressat eines Beschlusses sind, nur dann geltend machen können, individuell betroffen zu sein, wenn dieser Beschluss sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten des Beschlusses (vgl. Urteil vom 4. Juli 2006, easyJet/Kommission, T-177/04, EU:T:2006:187, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die bloße Teilnahme am Verfahren genügt zwar allein nicht, um festzustellen, dass der Kläger von dem Beschluss individuell betroffen ist, zumal wenn es sich um Zusammenschlüsse handelt, deren eingehende Prüfung regelmäßige Kontakte mit zahlreichen Unternehmen erfordert, doch ist die aktive Teilnahme am Verwaltungsverfahren ein Faktor, den die Rechtsprechung bei Wettbewerbsfragen einschließlich des spezielleren Gebietes der Kontrolle von Zusammenschlüssen regelmäßig berücksichtigt, um in Verbindung mit anderen spezifischen Umständen die Zulässigkeit der Klage festzustellen (vgl. Urteil vom 4. Juli 2006, easyJet/Kommission, T-177/04, EU:T:2006:187, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.02.2014 - C-133/12

    Stichting Woonlinie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 17.05.2023 - T-314/20
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt jedoch das Kriterium, das die Zulässigkeit der Klage einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine Entscheidung, die nicht an sie gerichtet ist, von den in Art. 263 Abs. 4 AEUV festgelegten Zulässigkeitsvoraussetzungen abhängig macht, eine unverzichtbare Prozessvoraussetzung dar, deren Vorliegen die Unionsgerichte jederzeit - auch von Amts wegen - zu prüfen haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2014, Stichting Woonlinie u. a./Kommission, C-133/12 P, EU:C:2014:105, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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