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   EuG, 17.07.1998 - T-111/96   

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EuG, 17.07.1998 - T-111/96 (https://dejure.org/1998,3590)
EuG, Entscheidung vom 17.07.1998 - T-111/96 (https://dejure.org/1998,3590)
EuG, Entscheidung vom 17. Juli 1998 - T-111/96 (https://dejure.org/1998,3590)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    ITT Promedia / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    ITT Promedia NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 86
    1 Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Mißbrauch - Begriff - Klage vor den nationalen Gerichten - Von der Kommission aufgestellte Beurteilungskriterien - Einschränkende Auslegung - Berücksichtigung des allgemeinen Grundsatzes des freien Zugangs zu den Gerichten

  • EU-Kommission

    ITT Promedia NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Nichtigkeitsklage - Zurückweisung einer Beschwerde - Artikel 86 EG-Vertrag - Mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung - Klagen vor den nationalen Gerichten - Rechtsschutzanspruch - Antrag auf Durchführung einer Vereinbarung - Offensichtlicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung durch Ausübung des ausschließlichen Rechts zur Herausgabe von Telefonbüchern; Vereinbarkeit des belgischen Rechts zur Zulassung zur Herausgabe von Telefonbüchern mit Gemeinschaftsrecht; Missbräuchlichkeit einer ...

  • Judicialis

    EG Art. 86; ; EG Art. 190

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • kartellblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Reverse payment patent settlements im Pharmasektor unter Generalverdacht - warum?

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 21. Mai 1996, mit der eine von der Klägerin auf der Grundlage von Artikel 86 des Vertrages eingelegte Beschwerde, die die Veröffentlichung und Vermarktung von Telefonverzeichnissen zum gewerblichen Gebrauch durch die ...

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus EuG, 17.07.1998 - T-111/96
    Die erste Klage der Klägerin sei bei einem nationalen Gericht anhängig gemacht worden, das selbst dafür zuständig sei, die Vereinbarkeit nationalen Rechts mit dem Gemeinschaftsrecht zu beurteilen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89, Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnr. 45, und des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-353/94, Postbank/Kommission, T-353/94, Slg. 1996, II-921, Randnrn.

    Mit Äußerungen zur Begründetheit einer bei den nationalen Gerichten anhängigen Klage würde die Kommission sowohl in Fragen des nationalen Rechts als auch des Gemeinschaftsrechts die Auffassung des nationalen Gerichts durch ihre eigene Auffassung ersetzen, was zur Verneinung der gemeinsamen Zuständigkeit der Kommission und der nationalen Gerichte bei der Anwendung von Artikel 86 des Vertrages führen würde (vgl. Urteile Delimitis und Postbank/Kommission, a. a. O.).

  • EuG, 09.01.1996 - T-575/93

    Mustervereinbarung über die Kabelübertragung von Fernsehprogrammen ; Faktische

    Auszug aus EuG, 17.07.1998 - T-111/96
    Im übrigen ist, soweit die Klägerin mit diesem Klagegrund rügt, die Kommission habe die unter den Nummern 94/5103 SG(94) A/23203 und 96/4067 SG(95) A/19911/2 registrierten Beschwerden in bezug auf die belgischen Rechtsvorschriften und damit auf Handlungen des belgischen Staates nicht zuvor untersucht, darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung die Ausübung des nach Artikel 90 Absatz 3 eingeräumten Ermessens bei der Beurteilung der Vereinbarkeit der staatlichen Maßnahmen mit den Vorschriften des Vertrages nicht mit einer Verpflichtung der Kommission zum Einschreiten verknüpft ist, so daß natürliche oder juristische Personen, die die Kommission zum Tätigwerden gemäß Artikel 90 Absatz 3 auffordern, nicht das Recht haben, gegen die Entscheidung der Kommission, von den ihr insoweit eingeräumten Befugnissen keinen Gebrauch zu machen, Klage zu erheben (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Januar 1996 in der Rechtssache T-575/93, Koelman/Kommission, Slg. 1996, II-1, Randnr. 71).
  • EuG, 12.12.1996 - T-16/91

    Rendo NV, Centraal Overijsselse Nutsbedrijven NV und Regionaal Energiebedrijf

    Auszug aus EuG, 17.07.1998 - T-111/96
    Belgacom weist darauf hin, daß der Umfang der Verpflichtung zur Begründung von Entscheidungen im Kontext der Sache beurteilt werden müsse (vgl. insbesondere Urteile des Gerichts vom 9. November 1994 in der Rechtssache T-46/92, Scottish Football/Kommission, Slg. 1994, II-1039, vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, und vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-16/91 RV, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1827).
  • EuG, 24.09.1996 - T-57/91

    National Association of Licensed Opencast Operators gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 17.07.1998 - T-111/96
    Zur Antwort der Klägerin in ihrem Schreiben vom 9. Februar 1996 weist die Kommission darauf hin, daß es nach ständiger Rechtsprechung Sache des Beschwerdeführers sei, der Kommission die tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zur Kenntnis zu bringen, auf die sich seine Beschwerde stütze (vgl. Urteile des Gerichts Automec/Kommission, a. a. O., Randnr. 79, und vom 24. September 1996 in der Rechtssache T-57/91, NALOO/Kommission, Slg. 1996, II-1019, Randnr. 258).
  • EuG, 09.11.1994 - T-46/92

    Scottish Football Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 17.07.1998 - T-111/96
    Belgacom weist darauf hin, daß der Umfang der Verpflichtung zur Begründung von Entscheidungen im Kontext der Sache beurteilt werden müsse (vgl. insbesondere Urteile des Gerichts vom 9. November 1994 in der Rechtssache T-46/92, Scottish Football/Kommission, Slg. 1994, II-1039, vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, und vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-16/91 RV, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1827).
  • EuG, 10.07.1990 - T-51/89

    Tetra Pak Rausing SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 17.07.1998 - T-111/96
    So kann der Abschluß einer Vereinbarung oder der Erwerb eines Rechts eine mißbräuchliche Ausnutzung im Sinne von Artikel 86 des Vertrages sein, wenn er durch ein Unternehmen in beherrschender Stellung erfolgt (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-51/89, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1990, II-309, Randnr. 23).
  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 17.07.1998 - T-111/96
    Belgacom weist darauf hin, daß der Umfang der Verpflichtung zur Begründung von Entscheidungen im Kontext der Sache beurteilt werden müsse (vgl. insbesondere Urteile des Gerichts vom 9. November 1994 in der Rechtssache T-46/92, Scottish Football/Kommission, Slg. 1994, II-1039, vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, und vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-16/91 RV, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1827).
  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus EuG, 17.07.1998 - T-111/96
    Als Beispiel verweist die Klägerin auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86 (Ahmed Saeed Flugreisen u. a., Slg. 1989, 803, Randnrn. 34 ff.), in dem dieser entschieden habe, daß die Anwendung eines Tarifs, die das Ergebnis einer Absprache sei, die als solche unter das Verbot des Artikels 85 des Vertrages fallen könne, eine mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung im Sinne von Artikel 86 darstellen könne (vgl. auch Entscheidung 92/262/EWG der Kommission vom 1. April 1992 in einem Verfahren nach den Artikeln 85 und 86 EWG-Vertrag [IV/32.450 - Reederausschüsse in der Frankreich-Westafrika-Fahrt; ABl. L 134, S. 1]).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-359/95

    Kommission / Ladbroke Racing

    Auszug aus EuG, 17.07.1998 - T-111/96
    Ist dies nicht der Fall, so sind die Artikel 85 und 86 des Vertrages nicht anwendbar (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in den Rechtssachen C-359/95 P und C-379/95 P, Kommission und Frankreich/Ladbroke Racing, Slg. 1997, I-6265, Randnrn.
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.07.1998 - T-111/96
    Der Begriff der mißbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung im Sinne von Artikel 86 des Vertrages ist nach der Rechtsprechung ein objektiver Begriff, der solche Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung erfaßt, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Präsenz des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die zur Folge haben, daß die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindert wird, die sich von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Marktbürger unterscheiden (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 91).
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuG, 29.06.1993 - T-7/92

    Asia Motor France SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 18.05.1994 - T-37/92

    Bureau européen des unions des consommateurs und National Consumer Council gegen

  • EuG, 18.09.1996 - T-387/94

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin Automobiles SA, Europe Auto

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 18.09.1995 - T-548/93

    Organisation und Bereitstellung von Wettdiensten bei Pferderennen; Verstoß gegen

  • EuG, 18.09.1996 - T-353/94

    Postbank NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

  • EuGH - 99/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Reynier / Kommission der EWG

  • EuG, 16.05.2017 - T-480/15

    Agria Polska u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Missbrauch einer

    Die ursprünglichen Beschwerdeführerinnen, gegen die verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen verhängt worden seien, hätten jedoch in bestimmten Fällen mittels Klagen vor den zuständigen nationalen Gerichten die Nichtigerklärung dieser Sanktionen oder eine beträchtliche Herabsetzung der verhängten Beträge erwirkt, was auf den missbräuchlichen und irreführenden Charakter der Erklärungen der in der Beschwerde bezeichneten Körperschaften hinweise, die die ursprünglichen Beschwerdeführerinnen als "böswillige Verfahren" im Sinne des Urteils vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), bezeichnen.

    In diesem Zusammenhang wies die Kommission darauf hin, dass sie die sich aus den Urteilen vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), und vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission (T-321/05, EU:T:2010:266), im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 6. Dezember 2012, AstraZeneca/Kommission (C-457/10 P, EU:C:2012:770), ergebende Rechtsprechung nicht für übertragbar auf Situationen halte, in denen Unternehmen nationale Behörden von vermeintlich rechtswidrigen Verhaltensweisen oder Maßnahmen anderer Unternehmen in Kenntnis setzten oder auf deren verwaltungs- oder strafrechtliche Verfolgung drängen.

    Mit dem ersten Teil werden ein offensichtlicher Fehler der Kommission bei der Beurteilung des Unionsinteresses an der Einleitung einer Untersuchung und in diesem Zusammenhang eine rechtsfehlerhafte Weigerung der Kommission geltend gemacht, im vorliegenden Fall die in den Urteilen vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), und vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission (T-321/05, EU:T:2010:266), aufgestellten Grundsätze anzuwenden.

    - Zur Anwendbarkeit der sich aus den Urteilen vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T - 111/96), und vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission (T - 321/05), ergebenden Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall.

    Die Klägerinnen treten der von der Kommission im angefochtenen Beschluss vertretenen Position entgegen, wonach die sich aus den Urteilen vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), und vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission (T-321/05, EU:T:2010:266), ergebende Rechtsprechung im vorliegenden Fall nicht anwendbar sei und daher nicht erlaube, das koordinierte Verhalten der in der Beschwerde bezeichneten Körperschaften als wettbewerbswidrig zu qualifizieren.

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission im angefochtenen Beschluss die Schwierigkeit, die in der Beschwerde gerügten Zuwiderhandlungen festzustellen, insbesondere damit rechtfertigte, dass die Tatsache, dass Unternehmen die nationalen Behörden von möglichen Verstößen, wie sie es ausdrückt, in Kenntnis gesetzt hätten, bzw. diese Verstöße bei den nationalen Behörden, wie es die Klägerinnen ausdrücken, angezeigt hätten, nicht von den Begriffen "böswillige Klage" oder "Missbrauch regulatorischer Verfahren" im Sinne der zum Begriff des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung entwickelten Rechtsprechung umfasst sei, die sich aus den Urteilen vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), und vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission (T-321/05, EU:T:2010:266), ergebe.

    In den Rn. 60 und 61 des Urteils vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), die in Verbindung mit Rn. 55 dieses Urteils zu lesen sind, hat das Gericht darauf hingewiesen, dass der Zugang zu den Gerichten, auch für ein Unternehmen in beherrschender Stellung, ein Grundrecht ist und ein allgemeines Prinzip darstellt, das die Wahrung des Rechts sicherstellt, und dass daher die Erhebung einer Klage durch ein Unternehmen in beherrschender Stellung gegen seinen Wettbewerber nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen als Missbrauch einer beherrschenden Stellung im Sinne des Art. 102 AEUV zu beurteilen sein kann.

    In den Urteilen vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), und vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission (T-321/05, EU:T:2010:266), ging es jedoch um ein Verhalten, das anders gelagert war als das Verhalten, das die Klägerinnen im vorliegenden Fall den in der Beschwerde bezeichneten Unternehmen zuschreiben.

    Es ist nämlich festzustellen, dass in den beiden Rechtssachen, in denen die Urteile vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), und vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission (T-321/05, EU:T:2010:266), ergangen sind, die von den betreffenden Unternehmen in beherrschender Stellung angerufenen Verwaltungs- und Justizbehörden bei der Beurteilung, ob es zweckmäßig sei oder nicht, dem Ersuchen dieser Unternehmen nachzukommen, kein Ermessen besaßen, ob es sich nun um eine vor einem nationalen Gericht erhobene Widerklage oder um die Entscheidung eines Unternehmens handelte, seinen Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens eines Medikaments zurückzuziehen.

    Folglich ist das Gericht - abgesehen davon, dass die Feststellung einer gemeinsamen beherrschenden Stellung der in der Beschwerde bezeichneten Unternehmen oder einer beherrschenden Stellung eines dieser Unternehmen, im vorliegenden Fall von RWA, auf der Grundlage der in der Beschwerde angeführten Beweise nicht offensichtlich war - der Ansicht, dass die Kommission ohne offensichtlichen Beurteilungsfehler befinden konnte, dass die Wahrscheinlichkeit, im vorliegenden Fall einen Verstoß gegen die Art. 101 und/oder 102 AEUV festzustellen, gering sei, und zwar auch deswegen, weil nicht offensichtlich war, dass das betreffende Verhalten im vorliegenden Fall unter den Begriff des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung im Sinne der Rechtsprechung fallen konnte, die sich aus den Urteilen vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), und vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission (T-321/05, EU:T:2010:266), ergibt.

    Diese Feststellung wird dadurch untermauert, dass der Unionsrichter im Urteil vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), auf den Ausnahmecharakter der Anerkennung eines Missbrauchs einer beherrschenden Stellung in der Situation, um die es in jener Rechtssache ging, hingewiesen hat.

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Da der Zugang zu den Gerichten ein Grundrecht ist und ein allgemeines Prinzip darstellt, das die Wahrung des Rechts sicherstellt, kann die Erhebung einer Klage nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht darstellen (Urteil vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission, T-111/96, EU:T:1998:183, Rn. 60).
  • EuGH, 20.09.2018 - C-373/17

    Agria Polska u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Abweisung einer

    Dies belege den missbräuchlichen und irreführenden Charakter der Erklärungen der in der Beschwerde bezeichneten Körperschaften, die die Beschwerdeführerinnen als "böswillige Verfahren" im Sinne des Urteils vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), bezeichnen.

    Die sich aus den Urteilen vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), und vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission (T-321/05, EU:T:2010:266), ergebende Rechtsprechung sei nicht auf Situationen übertragbar, in denen Unternehmen nationale Behörden von vermeintlich rechtswidrigen Verhaltensweisen oder Maßnahmen anderer Unternehmen in Kenntnis setzten oder auf deren verwaltungs- oder strafrechtliche Verfolgung drängten.

    Zweitens wenden sich die Rechtsmittelführerinnen gegen die Auslegung und Anwendung der durch die Urteile vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), und vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission (T-321/05, EU:T:2010:266), begründeten Rechtsprechung durch das Gericht in den Rn. 67 bis 73 des angefochtenen Urteils.

    Zum einen seien die im Urteil vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), genannten Voraussetzungen vorliegend erfüllt.

    Zweitens ist im Hinblick auf die behaupteten Fehler in den Rn. 67 bis 73 des angefochtenen Urteils bei der Anwendung der Rechtsprechung aus den Urteilen vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, EU:T:1998:183), und vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission (T-321/05, EU:T:2010:266), festzustellen, dass das Gericht in den Rn. 69 bis 71 des angefochtenen Urteils darauf hingewiesen hat, dass diese beiden Urteile andere Verhaltensweisen beträfen als die, die vorliegend den in der Beschwerde bezeichneten Körperschaften zugeschrieben würden.

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    30, 35 und 36, Urteile des Gerichts vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache T-111/96, ITT Promedia/Kommission, Slg. 1998, II-2937, Randnr. 96, Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 152, Randnr. 130, vom 30. März 2000 in der Rechtssache T-513/93, Consiglio Nazionale degli Spedizionieri Doganali/Kommission, Slg. 2000, II-1807, Randnrn.
  • EuG, 01.07.2010 - T-321/05

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der

    Drittens könne ein Missbrauch einer beherrschenden Stellung nur vorliegen, wenn das betrügerisch erlangte Patent angewandt werde und diese Anwendung die im Urteil des Gerichts vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, Slg. 1998, II-2937), angeführten Voraussetzungen erfülle.
  • EuG, 04.03.2003 - T-319/99

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE DER FENIN GEGEN DIE KOMMISSION AB

    Es genügt, dass sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach dem Aufbau der Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukommt (Urteil des Gerichts vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache T-111/96, ITT Promedia/Kommission, Slg. 1998, II-2937, Randnr. 131).
  • EuG, 09.09.2009 - T-301/04

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE KOMMISSIONSENTSCHEIDUNG AB, DER ZUFOLGE

    So folgt aus der Natur der in Art. 82 EG verankerten Pflichten, dass Unternehmen in beherrschender Stellung unter besonderen Umständen das Recht zu bestimmten Verhaltensweisen oder Maßnahmen abzusprechen ist, die für sich genommen nicht missbräuchlich sind und die sogar nicht zu beanstanden wären, wenn sie von nicht beherrschenden Unternehmen an den Tag gelegt oder vorgenommen würden (Urteil des Gerichts vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission, T-111/96, Slg. 1998, II-2937, Randnr. 139).
  • EuG, 30.01.2007 - T-340/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN FRANCE TÉLÉCOM WEGEN DES MISSBRAUCHS EINER

    Wie das Gericht in seinem Urteil vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission (T-111/96, Slg. 1998, II-2937, Randnr. 139), ausgeführt hat, folgt aus der Natur der in Art. 82 EG verankerten Pflichten, dass Unternehmen in beherrschender Stellung unter besonderen Umständen das Recht zu bestimmten Verhaltensweisen oder Maßnahmen abzusprechen ist, die für sich genommen nicht missbräuchlich sind und die sogar nicht zu beanstanden wären, wenn sie von nicht beherrschenden Unternehmen an den Tag gelegt oder vorgenommen würden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-377/20

    Wettbewerb

    Dies ist zum einen bei bestimmten Verdrängungspreispraktiken der Fall, wenn die Verkaufspreise unter den durchschnittlichen Gesamtkosten - d. h. Fixkosten plus variable Kosten -, jedoch über den durchschnittlichen variablen Kosten liegen, wobei der Gerichtshof anerkannt hat, dass solche Preise als missbräuchlich anzusehen sind, "wenn sie im Rahmen eines Plans festgesetzt wurden, der die Ausschaltung eines Konkurrenten zum Ziel hat" (vgl. Urteile AKZO [Rn. 72], Tetra Pak/Kommission [Rn. 41], und France Télécom [Rn. 109]), und zum anderen bei sogenannten "böswilligen" Verfahren, für die die Kommission zwei kumulative Kriterien aufgestellt hat, um die Fälle zu ermitteln, in denen eine Klage missbräuchlich ist, wobei das zweite Kriterium darin besteht, dass die Klage "Teil eines Planes [ist], mit dem der Wettbewerb beseitigt werden [soll]" (vgl. Urteil vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission, T-111/96, EU:T:1998:183, Rn. 55).

    118 Unter anderem wenn das beherrschende Unternehmen vor den nationalen Gerichten böswillig Klage erhebt (vgl. Urteil vom 17. Juli 1998, 1TT Promedia/Kommission, T-111/96, EU:T:1998:183, Rn. 55), oder öffentliche Stellen täuscht, um Generikahersteller auszuschließen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission, T-321/05, EU:T:2010:266, Rn. 359), sowie bei sogenannten "pay for delay"-Vereinbarungen (vgl. Urteil Generics [UK] [Rn. 161]).

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

    So genügt es, dass die Kommission in ihren Entscheidungen die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen darlegt, die in dem Zusammenhang der Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache T-111/96, ITT Promedia/Kommission, Slg. 1998, II-2937, Randnr. 131).
  • EuG, 12.12.2018 - T-679/14

    Teva UK u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 30.01.2002 - T-54/99

    max.mobil / Kommission

  • EuG, 22.03.2000 - T-125/97

    Coca-Cola / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-457/10

    AstraZeneca / Commisson - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 12.12.2018 - T-701/14

    Niche Generics / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 24.05.2007 - T-289/01

    Duales System Deutschland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - System der

  • EuG, 01.09.2021 - T-377/20

    KN/ EWSA

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-302/99

    Kommission / TF1

  • EuG, 12.12.2018 - T-705/14

    Unichem Laboratories / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 12.12.2018 - T-682/14

    Mylan Laboratories und Mylan / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-202/07

    France Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 12.12.2007 - T-56/06

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 12.12.2018 - T-680/14

    Lupin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-265/97

    VBA / Florimex u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2017 - C-470/16

    North East Pylon Pressure Campaign und Sheehy - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuG, 27.09.2006 - T-204/03

    Haladjian Frères / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Artikel 82 EG -

  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14d O 3/15

    Verpflichtung eines ausländischen Markenrechtsinhabers zur Bentragung der

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

  • EuG, 11.06.2019 - T-138/18

    De Esteban Alonso / Kommission

  • EuG, 19.03.2012 - T-273/09

    Associazione "Giùlemanidallajuve" / Kommission

  • EuG, 12.12.2007 - T-60/06

    Italien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-160/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST DIE AUSSCHREIBUNG VON EUROJUST

  • EuG, 21.12.2021 - T-721/18

    Apostolopoulou und Apostolopoulou-Chrysanthaki/ Kommission

  • LG Düsseldorf, 16.02.2017 - 37 O 79/16
  • EuG, 17.06.2003 - T-52/00

    Coe Clerici Logistics / Kommission

  • EuG, 28.09.1999 - T-48/97

    Frederiksen / Parlament

  • EuG, 04.04.2019 - T-61/18

    Rodriguez Prieto/ Kommission

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