Rechtsprechung
   EuG, 17.09.1992 - T-138/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1093
EuG, 17.09.1992 - T-138/89 (https://dejure.org/1992,1093)
EuG, Entscheidung vom 17.09.1992 - T-138/89 (https://dejure.org/1992,1093)
EuG, Entscheidung vom 17. September 1992 - T-138/89 (https://dejure.org/1992,1093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Nederlandse Bankiersvereniging und Nederlandse Vereniging van Banken gegen Kommission der Europäisch

    Wettbewerb - Negativattest - Durch den Begünstigten nicht anfechtbare Handlung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Negativattest - Durch den Begünstigten nicht anfechtbare Handlung.

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.09.1992 - T-138/89
    31 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die Klage gemäß Artikel 173 EWG-Vertrag nur gegen eine beschwerende Maßnahme ° eine Maßnahme, die eine bestimmte Rechtslage beeinträchtigen kann ° gegeben (vgl. z. B. das Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639).
  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus EuG, 17.09.1992 - T-138/89
    Zudem könnten diese Gerichte bei Zweifeln über die Tragweite der Entscheidung der Kommission den Gerichtshof gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag anrufen, so daß den Klägerinnen im Falle eines Rechtsstreits jedenfalls nicht die Möglichkeit genommen wäre, ihre Rechte unter den im Urteil des Gerichtshofes vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935) angegebenen Voraussetzungen vor dem nationalen Gericht geltend zu machen.
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Diese Beurteilungen können der Rechtmäßigkeitskontrolle durch den Unionsrichter nur unterliegen, soweit sie als Begründung einer beschwerenden Maßnahme die tragenden Gründe für den verfügenden Teil dieser Maßnahme darstellen (Beschluss vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission, C-164/02, EU:C:2004:54, Rn. 21, und Urteil vom 17. September 1992, NBV und NVB/Kommission, T-138/89, EU:T:1992:95, Rn. 31) und wenn diese Begründung insbesondere geeignet ist, den materiellen Gehalt des verfügenden Teils der fraglichen Maßnahme zu ändern (vgl. Urteil vom 12. Oktober 2007, Pergan Hilfsstoffe für industrielle Prozesse/Kommission, T-474/04, EU:T:2007:306, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.09.2001 - T-112/99

    M6 u.a. / Kommission

    Ferner könne, wie sich aus den Urteilen des Gerichts vom 17. September 1992 in der Rechtssache T-138/89 (NBV und NVB/Kommission, Slg. 1992, II-2181, Randnr. 31) und vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97 (Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 79) ergebe, nur der Tenor der Maßnahme Rechtswirkungen erzeugen und damit eine Beschwer darstellen.
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Jedoch ist die genaue Tragweite der angefochtenen Entscheidung in diesem Punkt anhand des verfügenden Teils und der tragenden Gründe der Entscheidung zu bestimmen (Urteil des Gerichts vom 17. September 1992 in der Rechtssache T-138/89, NBV und NVB/Kommission, Slg. 1992, II-2181, Randnr. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht