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   EuG, 17.09.2019 - T-119/07   

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https://dejure.org/2019,29561
EuG, 17.09.2019 - T-119/07 (https://dejure.org/2019,29561)
EuG, Entscheidung vom 17.09.2019 - T-119/07 (https://dejure.org/2019,29561)
EuG, Entscheidung vom 17. September 2019 - T-119/07 (https://dejure.org/2019,29561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 16. April 2007 - Italien / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2007) 286 def der Kommission vom 7. Februar 2007 über die seit 1. Januar 2004 jeweils von Frankreich, Irland und Italien durchgeführte Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die bei der Herstellung von Tonerde in der Region ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 10.06.2011 - T-207/07

    Eurallumina / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.09.2019 - T-119/07
    Die Eurallumina SpA trägt die Kosten in der Rechtssache T-207/07.
  • EuGH, 20.09.2007 - C-74/06

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 90 EG

    Auszug aus EuG, 17.09.2019 - T-119/07
    (Art. 87 Abs. 3 Buchst. a EG; Mitteilung 98/C 74/06 der Kommission, Nrn. 4.15 bis 4.17).
  • EuG, 10.11.2021 - T-678/20

    Solar Electric u.a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - Markt für aus

    Zudem würden, wenn dem Empfänger einer rechtswidrig gezahlten Beihilfe die Möglichkeit eingeräumt würde, die Kommission zu befassen, um die Vereinbarkeit dieser Beihilfe mit dem Binnenmarkt feststellen zu lassen, der grundlegende und zwingende Charakter der Verpflichtung zur Anmeldung von Beihilfemaßnahmen und des Verbots ihrer Durchführung gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV, wie in der Rechtsprechung festgestellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2019, 1talien und Eurallumina/Kommission, T-119/07 und T-207/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:613, Rn. 113), sowie die grundsätzlich gebotene Sanktion in Frage gestellt, die mit dem Verstoß eines Mitgliedstaats namentlich gegen diese Verpflichtung zur vorherigen Anmeldung verbunden ist, nämlich die Rückforderung dieser Beihilfe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 1996, SFEI u. a., C-39/94, EU:C:1996:285, Rn. 70).
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