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   EuG, 17.09.2019 - T-399/18   

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https://dejure.org/2019,29559
EuG, 17.09.2019 - T-399/18 (https://dejure.org/2019,29559)
EuG, Entscheidung vom 17.09.2019 - T-399/18 (https://dejure.org/2019,29559)
EuG, Entscheidung vom 17. September 2019 - T-399/18 (https://dejure.org/2019,29559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    TrekStor/ EUIPO (Theatre)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Theatre - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EU) 2017/1001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    TrekStor/ EUIPO (Theatre)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    TrekStor/ EUIPO (Theatre)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Theatre - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EU) 2017/1001

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 12.06.2007 - T-339/05

    MacLean-Fogg / HABM (LOKTHREAD)

    Auszug aus EuG, 17.09.2019 - T-399/18
    Nach ständiger Rechtsprechung wird mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass Angaben oder Zeichen, die für die Merkmale von Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, beschreibend sind, von jedermann frei verwendet werden können (vgl. Urteil vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:172, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der angemeldeten Ware oder Dienstleistung dienen können, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (vgl. Urteil vom 12. Juni 2007, LOKTHREAD, T-339/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:172, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich fällt ein Zeichen unter das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den fraglichen Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es dem betreffenden Publikum ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteil vom 12. Juni 2007, LOKTHREAD, T-339/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:172, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Schließlich ist zu beachten, dass sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur danach beurteilen lässt, wie die angesprochenen Verkehrskreise es verstehen, und anhand der betreffenden Waren oder Dienstleistungen (vgl. Urteil vom 12. Juni 2007, LOKTHREAD, T-339/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:172, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 07.10.2015 - T-292/14

    Das Gericht der EU weist die von der Republik Zypern gegen die Zurückweisung der

    Auszug aus EuG, 17.09.2019 - T-399/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29, und vom 7. Oktober 2015, Zypern/HABM [XAΛΛOYMI und HALLOUMI], T-292/14 und T-293/14, EU:T:2015:752, Rn. 74).
  • EuG, 21.11.2013 - T-313/11

    Heede / HABM (Matrix-Energetics) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 17.09.2019 - T-399/18
    Insbesondere hat die Klägerin nichts vorgebracht, das die Bewertung der Beschwerdekammer in Bezug auf den beschreibenden Charakter des Zeichens Theatre für diese Dienstleistungen in Frage stellen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:603, Rn. 66).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 17.09.2019 - T-399/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29, und vom 7. Oktober 2015, Zypern/HABM [XAΛΛOYMI und HALLOUMI], T-292/14 und T-293/14, EU:T:2015:752, Rn. 74).
  • EuGH, 13.02.2008 - C-212/07

    Indorata-Serviços e Gestão / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 17.09.2019 - T-399/18
    Da die angemeldete Marke für die in Rede stehenden Waren beschreibenden Charakter im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 hat und dies für sich genommen den angefochtenen Ausschluss von der Eintragung rechtfertigt, braucht nicht geprüft zu werden, ob der Klagegrund, mit dem ein Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung gerügt wird, begründet ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM, C-212/07 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:83, Rn. 28).
  • EuG, 10.09.2015 - T-608/14

    Laverana / HABM (ORGANIC WITH PLANT FLUID FROM OUR OWN PRODUCTION) -

    Auszug aus EuG, 17.09.2019 - T-399/18
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Entscheidung über die Zurückweisung der Eintragung einer Marke zwar grundsätzlich für jede einzelne betroffene Ware oder Dienstleistung begründet werden muss; die zuständige Behörde kann sich jedoch auf eine pauschale Begründung beschränken, wenn dasselbe Eintragungshindernis einer Kategorie oder einer Gruppe von Waren oder Dienstleistungen entgegengehalten wird, zwischen denen ein so enger direkter und konkreter Zusammenhang besteht, dass sie eine hinreichend homogene Kategorie oder Gruppe von Waren oder Dienstleistungen bilden (vgl. Urteil vom 10. September 2015, Laverana/HABM [ORGANIC WITH PLANT FLUID FROM OUR OWN PRODUCTION], T-608/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:621, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.09.2015 - T-321/14

    Volkswagen / HABM (STREET) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 17.09.2019 - T-399/18
    Da oben in Rn. 38 festgestellt worden ist, dass die angemeldete Marke in Bezug auf alle diese Waren beschreibenden Charakter hat, ist insoweit davon auszugehen, dass der Begriff für die maßgeblichen Verkehrskreise, die zum Zeitpunkt der Entscheidung für den Kauf dieser Waren mit der offenkundigen Bedeutung des Zeichens konfrontiert werden, in Bezug auf die Tätigkeit ihres Verkaufs - sei es im Einzelhandel oder im Internet - ebenfalls beschreibend wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, Volkswagen/HABM [STREET], T-321/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:619, Rn. 19).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 17.09.2019 - T-399/18
    Hinzuzufügen ist, dass ein Wortzeichen nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2017/1001 von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 17.09.2019 - T-399/18
    Auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 kann die Eintragung eines Zeichens daher nur dann verweigert werden, wenn bei vernünftiger Betrachtung davon auszugehen ist, dass es von den beteiligten Verkehrskreisen tatsächlich als Beschreibung eines dieser Merkmale erkannt werden wird (vgl. Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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