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   EuG, 17.12.1991 - T-8/89   

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EuG, 17.12.1991 - T-8/89 (https://dejure.org/1991,2075)
EuG, Entscheidung vom 17.12.1991 - T-8/89 (https://dejure.org/1991,2075)
EuG, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - T-8/89 (https://dejure.org/1991,2075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Begriff der Vereinbarung und der abgestimmten Verhaltensweise - Kollektive Verantwortlichkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-8/89
    209 Der Gerichtshof habe im Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663) festgestellt, daß die in seiner Rechtsprechung niedergelegten Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die keineswegs die Ausarbeitung eines eigentlichen Plans voraussetzten, im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages zu verstehen seien, wonach jeder Unternehmer selbständig zu bestimmen habe, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt zu betreiben gedenke.

    219 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnrn. 173 und 174) gehe es darum, jede unmittelbare oder mittelbare Fühlungnahme zwischen Unternehmen zu verhindern, die bezwecke oder bewirke, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen sei oder in Erwägung ziehe.

    Ausserdem stehe die Auffassung der Klägerin nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise (Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66; Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnr. 26; Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Zuechner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 14).

    Dieses Selbständigkeitspostulat beseitigt zwar nicht das Recht der Unternehmen, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten mit wachem Sinn anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die bezweckt oder bewirkt, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Konkurrenten zu beeinflussen oder einen solchen Konkurrenten über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht (Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnrn. 173 und 174).

    Die Auffassung der Kommission, daß sie bei der Bemessung der Geldbussen nicht verpflichtet sei, den Auswirkungen der rechtswidrigen Absprachen Rechnung zu tragen, finde weder in der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, a. a. O.; vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., und vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, a. a. O.) noch in der Praxis der Kommission bezueglich der Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag eine Stütze.

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-8/89
    227 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (siehe Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Heintz van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).

    248 Für die Kommission sind der zwischenstaatliche Handel und die Wettbewerbsstruktur beeinträchtigt worden, weil das Kartell zwangsläufig die Handelsströme aus der Richtung abgelenkt habe, die sie andernfalls genommen hätten (Urteil des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 172).

    Insoweit ist festzustellen, daß die beobachteten Wettbewerbsbeschränkungen geeignet waren, die Handelsströme aus der Richtung abzulenken, die sie andernfalls genommen hätten (Urteil des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 172).

    257 Das Gericht verweist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteile vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 66, und vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Stichting Sigarettenindustrie/Kommission, Slg. 1985, 3831, Randnr. 88), wonach die Kommission gemäß Artikel 190 EWG-Vertrag zwar ihre Entscheidungen mit Gründen zu versehen und dabei die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmässigkeit der Maßnahme abhängt, sowie die Erwägungen aufzuführen hat, die sie zum Erlaß ihrer Entscheidung veranlasst haben, jedoch nicht auf alle tatsächlichen und rechtlichen Fragen einzugehen braucht, die von den Beteiligten während des Verwaltungsverfahrens vorgebracht wurden.

  • EuGH, 10.12.1985 - 240/82

    Stichting Sigarettenindustrie / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-8/89
    Dagegen sei sie nicht verpflichtet, in der Entscheidung zu allen Argumenten und Schriftstücken der Klägerin Stellung zu nehmen (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Stichting Sigarettenindustrie/Kommission, Slg. 1985, 3831).

    257 Das Gericht verweist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteile vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 66, und vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Stichting Sigarettenindustrie/Kommission, Slg. 1985, 3831, Randnr. 88), wonach die Kommission gemäß Artikel 190 EWG-Vertrag zwar ihre Entscheidungen mit Gründen zu versehen und dabei die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmässigkeit der Maßnahme abhängt, sowie die Erwägungen aufzuführen hat, die sie zum Erlaß ihrer Entscheidung veranlasst haben, jedoch nicht auf alle tatsächlichen und rechtlichen Fragen einzugehen braucht, die von den Beteiligten während des Verwaltungsverfahrens vorgebracht wurden.

    Die globale Betrachtungsweise der Kommission, die sich weigere, die den Unternehmen zur Last gelegten Zuwiderhandlungen einzeln festzustellen, sei mit der Systematik des EWG-Vertrags, der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ/Kommission, Slg. 1983, 3369, und vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, a. a. O.), der Praxis der Kommission bei ihren früheren Entscheidungen sowie mit dem verfügenden Teil der angefochtenen Entscheidung unvereinbar.

    Die Auffassung der Kommission, daß sie bei der Bemessung der Geldbussen nicht verpflichtet sei, den Auswirkungen der rechtswidrigen Absprachen Rechnung zu tragen, finde weder in der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, a. a. O.; vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., und vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, a. a. O.) noch in der Praxis der Kommission bezueglich der Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag eine Stütze.

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-8/89
    208 In Randnummer 87 Absatz 1 der Entscheidung heisst es, das durch den Vertrag geschaffene getrennte Konzept der aufeinander abgestimmten Verhaltensweise solle verhindern, daß Unternehmen sich der Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 entzögen, indem sie in einer wettbewerbswidrigen Weise ohne eine endgültige Vereinbarung absprächen, sich z. B. gegenseitig im voraus über ihr künftiges Verhalten in Kenntnis zu setzen, so daß jeder seine Geschäftspolitik in der Gewißheit regele, daß sich die Wettbewerber entsprechend verhielten (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619).

    Der mit der Aufnahme des Begriffs "abgestimmte Verhaltensweise" in Artikel 85 verfolgte Gesetzeszweck sei nämlich, neben den Vereinbarungen Arten der Absprachen zu erfassen, die lediglich als tatsächliche Koordinierung oder als praktische Zusammenarbeit in Erscheinung träten, aber dennoch geeignet seien, den Wettbewerb zu verfälschen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnrn. 64 bis 66).

    Ausserdem stehe die Auffassung der Klägerin nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise (Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66; Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnr. 26; Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Zuechner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 14).

  • EuGH, 14.07.1981 - 172/80

    Züchner / Bayerische Vereinsbank

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-8/89
    Ausserdem stehe die Auffassung der Klägerin nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise (Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66; Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnr. 26; Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Zuechner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 14).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64, a. a. O., und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, a. a. O.) müsse dieser Punkt bei der Beurteilung der Wettbewerbsbeschränkungen berücksichtigt werden.

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-8/89
    Die globale Betrachtungsweise der Kommission, die sich weigere, die den Unternehmen zur Last gelegten Zuwiderhandlungen einzeln festzustellen, sei mit der Systematik des EWG-Vertrags, der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ/Kommission, Slg. 1983, 3369, und vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, a. a. O.), der Praxis der Kommission bei ihren früheren Entscheidungen sowie mit dem verfügenden Teil der angefochtenen Entscheidung unvereinbar.

    Der Gerichtshof habe dieser Praxis zugestimmt (Urteile vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Pioneer/Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnrn. 106 und 109) und auch wiederholt anerkannt, daß die Festsetzung von Geldbussen die Würdigung eines komplexen Sachverhalts voraussetze (Urteil vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, a. a. O., Randnr. 120, und vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, a. a. O., Randnr. 52).

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-8/89
    Der Gerichtshof habe ebenfalls bestätigt, daß die Kommission die von ihr für notwendig gehaltenen Sanktionen von Fall zu Fall unterschiedlich bemessen könne, selbst wenn die betreffenden Fälle ähnliche Gegebenheiten aufwiesen (Urteile vom 12. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 32/78, 36/78 bis 82/78, BMW Belgium/Kommission, Slg. 1979, 2435, Randnr. 53, und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 111 ff.).

    304 Das Gericht stellt fest, daß die Kommission in Randnummer 108 letzter Gedankenstrich der Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß sie dem Umstand Rechnung getragen habe, daß die Unternehmen für einen grossen Zeitraum erhebliche Verluste im Polypropylensektor hätten hinnehmen müssen; dies zeigt, daß die Kommission nicht nur den Verlusten, sondern damit auch den ungünstigen wirtschaftlichen Bedingungen des Sektors Rechnung getragen hat (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, a. a. O., Randnrn. 111 ff.), um bei gleichzeitiger Berücksichtigung der anderen in Randnummer 108 aufgeführten Kriterien das allgemeine Niveau der Geldbussen festzusetzen.

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-8/89
    227 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (siehe Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Heintz van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).

    Die Auffassung der Kommission, daß sie bei der Bemessung der Geldbussen nicht verpflichtet sei, den Auswirkungen der rechtswidrigen Absprachen Rechnung zu tragen, finde weder in der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, a. a. O.; vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., und vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, a. a. O.) noch in der Praxis der Kommission bezueglich der Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag eine Stütze.

  • EuG, 15.11.1990 - T-15/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-8/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89, T-7/89 und T-9/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 15.11.1990 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 17.12.1991 - T-8/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89, T-7/89 und T-9/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 15.11.1990 - T-4/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 03.07.1985 - 243/83

    Binon / AMP

  • EuGH, 12.07.1979 - 32/78

    BMW Belgium / Kommission

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-12/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 15.11.1990 - T-3/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-2/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-11/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-13/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

    DSM könnte sich somit nicht auf eine eventuelle Nichtigerklärung berufen, da sie selbst das sie betreffende Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-8/89 (DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833) nicht beim Gerichtshof angefochten habe.

    Die einzigen Ausnahmen ergäben sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399); doch hätten sich selbst in diesen Rechtssachen die Antragstellerinnen nicht auf das PVC-Urteil des Gerichts als neue Tatsache, sondern auf andere Tatsachen berufen.

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    DSM könne sich somit nicht auf eine eventuelle Nichtigerklärung berufen, da sie selbst das sie betreffende Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-8/89 (DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833) nicht beim Gerichtshof angefochten habe.

    Die einzigen Ausnahmen ergäben sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399); doch hätten sich selbst in diesen Rechtssachen die Antragstellerinnen nicht auf das PVC-Urteil des Gerichts als neue Tatsache, sondern auf andere Tatsachen berufen.

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

    Zu Lasten eines Unternehmens kann erschwerend berücksichtigt werden, daß die Kommission in der Vergangenheit bereits Verstöße dieses Unternehmens gegen die Wettbewerbsregeln festgestellt und insoweit gegebenenfalls eine Strafe verhängt hat; demgegenüber stellt das Fehlen einer früheren Zuwiderhandlung den Normalfall dar, den die Kommission nicht als mildernden Umstand zu berücksichtigen braucht, zumal es sich im vorliegenden Fall um einen besonders offenkundigen Verstoß gegen Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages handelt (vgl. Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-8/89, DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833, Randnr. 317).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Zwar räumen die Klägerinnen ein, daß das Gericht die Möglichkeit einer doppeltenQualifizierung zuläßt (namentlich Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 inder Rechtssache T-8/89, DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833, Randnrn.
  • EuG, 19.05.1994 - T-2/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

    92 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts hat die Kommission nach Artikel 190 EG-Vertrag zwar ihre Entscheidungen mit Gründen zu versehen und dabei die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmässigkeit der Maßnahme abhängt, sowie die Erwägungen aufzuführen, die sie zum Erlaß ihrer Entscheidung veranlasst haben; sie braucht jedoch nicht auf alle tatsächlichen und rechtlichen Fragen einzugehen, die von den einzelnen Beteiligten im Verwaltungsverfahren vorgebracht worden sind (u. a. Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-8/89, DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833, Randnr. 257).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-245/92

    Chemie Linz / Kommission

    DSM könnte sich somit nicht auf eine eventuelle Nichtigerklärung berufen, da sie selbst das sie betreffende Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-8/89 (DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833) nicht beim Gerichtshof angefochten habe.

    Die einzige Ausnahme ergebe sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399).

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

    II-1022, gemeinsame Schlussanträge zu den "Polypropylen-Urteilen" vom 24. Oktober 1991 in den Rechtssachen T-2/89 und T-3/89, Slg. 1991, II-1087 bzw. II-1177, vom 17. Dezember 1991 in den Rechtssachen T-4/89, T-6/89 bis T-8/89, Slg. 1991, II-1523 bzw. II-1623, II-1711 und II-1833, und vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89, Slg. 1992, II-499 bzw. II-629, II-757, II-907, II-1021, II-1155 und II-1275); dies gilt vor allem, wenn es sich dem Wesen nach um schwere Zuwiderhandlungen wie die Preisfestsetzung handelt (Urteil Thyssen Stahl/Kommission, Randnr. 636, und Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-157/94, Ensidesa/Kommission, Slg. 1999, II-707, Randnr. 508).
  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Bevor die in den Randnummern 80 bis 121 und 223 bis 237 der Entscheidung beanstandeten Vereinbarungen und verabredeten Praktiken im einzelnen untersucht werden, ist einleitend festzustellen, daß die Beweise in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung aller einschlägigen tatsächlichen Gegebenheiten zu würdigen sind (vgl. die Schlußanträge des zum Generalanwalt bestellten Richters Vesterdorf zum Urteil vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, Slg. 1991, II-867, II-869 gemeinsame Schlußanträge zu den "Polypropylen-Urteilen" vom 24. Oktober 1991 in den Rechtssachen T-2/89 und T-3/89, Slg. 1991, II-1087 und II-1177, vom 17. Dezember 1991 in den Rechtssachen T-4/89, T-6/89, T-7/89 und T-8/89, Slg. 1991, II-1523, II-1623, II-1711 und II-1833, und vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89, Slg. 1992, II-499, II-629, II-757, II-907, II-1021, II-1155 und II-1275).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-227/92

    Hoechst / Kommission

    DSM könnte sich somit nicht auf eine eventuelle Nichtigerklärung berufen, da sie selbst das sie betreffende Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-8/89 (DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833) nicht beim Gerichtshof angefochten habe.

    Die einzige Ausnahme ergebe sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-200/92

    ICI / Kommission

    Die Streithelferin könne sich somit nicht auf eine eventuelle Nichtigerklärung berufen, da sie selbst das sie betreffende Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-8/89 (DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833) nicht beim Gerichtshof angefochten habe.

    Die einzigen Ausnahmen ergäben sich aus den Beschlüssen BASF/Kommission und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399); doch hätten sich selbst in diesen Rechtssachen die Antragstellerinnen nicht auf das PVC-Urteil des Gerichts als neue Tatsache, sondern auf andere Tatsachen berufen.

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-234/92

    Shell / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-134/94

    NMH Stahlwerke / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 29.06.2012 - T-370/09

    GDF Suez / Kommission

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