Rechtsprechung
   EuG, 17.12.1996 - T-164/96 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9283
EuG, 17.12.1996 - T-164/96 R (https://dejure.org/1996,9283)
EuG, Entscheidung vom 17.12.1996 - T-164/96 R (https://dejure.org/1996,9283)
EuG, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - T-164/96 R (https://dejure.org/1996,9283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,9283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Moccia Irme SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS - Staatliche Beihilfen - Einzelfallentscheidung, mit der die Genehmigung der Gewährung einer staatlichen Beihilfe an ein Stahlunternehmen versagt wird - Aussetzung des Vollzugs - Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung - Interesse an den beantragten ...

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Interesse des Antragstellers an der beantragten Anordnung - Anordnungen, die der Entscheidung zur Hauptsache nicht vorgreifen - Aussetzung einer Entscheidung, mit der die ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • EuG, 02.10.1997 - T-213/97

    Eurocoton u.a. / Rat

    Eine Aussetzung der Wirkungen der angeblichen Entscheidung sei außerdem ohne Interesse für die Antragsteller (vgl. hierzu z. B. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996 in der Rechtssache T-164/96 R, Moccia Irme/Kommission, Slg. 1996, II-2261, Randnrn.
  • EuG, 07.05.2002 - T-306/01

    Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist im Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Anordnung zu beurteilen, ob der Antragsteller ein Interesse an der beantragten Anordnung nachgewiesen hat (u. a. Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996 in der Rechtssache T-164/96 R, Moccia Irme/Kommission, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26).
  • EuG, 15.07.1998 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist beim Erlaß einstweiliger Anordnungen zu beurteilen, ob der Antragsteller ein Interesse an den beantragten Anordnungen nachgewiesen hat (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996 in der Rechtssache T-164/96 R, Moccia Irme/Kommission, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26).
  • EuG, 02.04.1998 - T-86/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd / Kommission

    Jedenfalls würde sich der Richter der einstweiligen Anordnung durch eine an die Kommission gerichtete Anordnung, die Anwendung des § 82f EStDV vorläufig zu genehmigen - dem einzigen Mittel, das von den Antragstellerinnen verfolgte Ziel zu erreichen (siehe oben, Randnr. 25) -, unzulässigerweise an die Stelle der Kommission setzen und den Antragstellerinnen etwas gewähren, was sie im Hauptverfahren nicht erreichen könnten (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996 in der Rechtssache T-164/96 R, Moccia Irme/Kommission, Slg 1996, II-2261, Randnr. 29).
  • EuG, 15.09.2011 - T-381/11

    Eurofer / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Kostenlose Zuteilung

    Angesichts dieses Vorbringens ist zunächst die Zulässigkeit des Eilantrags zu prüfen und zu untersuchen, ob der Antragsteller ein Rechtsschutzinteresse an der beantragten einstweiligen Anordnung nachweist (vgl. u. a. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996, Moccia Irme/Kommission, T-164/96 R, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26, und vom 7. Mai 2002, Aden u. a./Rat und Kommission, T-306/01 R, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 57).
  • EuG, 02.07.2004 - T-76/04

    Bactria / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 -

    52 Der Erlass einstweiliger Anordnungen setzt voraus, dass der Antragsteller ein Interesse an den beantragten Maßnahmen nachweist (in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 19. Mai 1989 in der Rechtssache 107/89 R, Caturla-Poch/Parlament, Slg. 1989, 1357, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996 in der Rechtssache T-164/96 R, Moccia Irme/Kommission, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26).
  • EuG, 02.07.2004 - T-78/04

    Sumitomo Chemical / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Verordnung (EG) Nr.

    52 Der Erlass einstweiliger Anordnungen setzt voraus, dass der Antragsteller ein Interesse an den beantragten Maßnahmen nachweist (in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 19. Mai 1989 in der Rechtssache 107/89 R, Caturla-Poch/Parlament, Slg. 1989, 1357, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996 in der Rechtssache T-164/96 R, Moccia Irme/Kommission, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26).
  • EuG, 15.09.2011 - T-379/11

    Hüttenwerke Krupp Mannesmann u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Angesichts dieses Vorbringens ist zunächst die Zulässigkeit des Eilantrags zu prüfen und zu untersuchen, ob die Antragstellerinnen ein Rechtsschutzinteresse an der beantragten einstweiligen Anordnung nachweisen (vgl. u. a. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996, Moccia Irme/Kommission, T-164/96 R, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26, und vom 7. Mai 2002, Aden u. a./Rat und Kommission, T-306/01 R, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 57).
  • EuG, 02.03.2011 - T-22/11

    Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission

    Der Antragsteller muss daher ein Rechtsschutzinteresse an der beantragten Anordnung nachweisen (vgl. u. a. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996, Moccia Irme/Kommission, T-164/96 R, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26, und Aden u. a./Rat und Kommission, Randnr. 57).
  • EuG, 26.09.1997 - T-183/97

    Micheli u.a. / Kommission

    Folglich liegen im vorliegenden Fall die Voraussetzungen nicht vor, von denen nach ständiger Rechtsprechung der Erlaß einer einstweiligen Anordnung abhängt (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996 in der Rechtssache T-164/96 R, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26).
  • EuG, 03.03.1998 - T-610/97

    DER PRÄSIDENT ÄUSSERT SICH IN EINEM VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG ZUR

  • EuG, 26.06.2018 - T-784/17

    Strabag Belgium/ Parlament

  • EuG, 15.04.2010 - T-22/09

    'Katjes Fassin / HABM (Représentation d''une tête de panda)' - Vorläufiger

  • EuG, 02.04.1998 - 4 T 86/96

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit der Entscheidung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht