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   EuG, 17.12.2003 - T-219/99   

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EuG, 17.12.2003 - T-219/99 (https://dejure.org/2003,2391)
EuG, Entscheidung vom 17.12.2003 - T-219/99 (https://dejure.org/2003,2391)
EuG, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - T-219/99 (https://dejure.org/2003,2391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Zuständigkeit der Kommission - Diskriminierung zwischen Fluggesellschaften - Sektoriell und räumlich relevanter Markt - Zusammenhang zwischen den angeblich beeinträchtigten sektoriellen Märkten - Rechtsgrundlage der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    British Airways / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    British Airways plc gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    1. Kommission - Individuelle freiwillige und gleichzeitige Rücktritte aller Kommissionsmitglieder - Unanwendbarkeit des Artikels 201 EG - Anwendbarkeit des Artikels 215 EG - Ausscheidende Kommissionsmitglieder, die bis zur Neubesetzung mit allen ihren Befugnissen im Amt ...

  • EU-Kommission

    British Airways plc gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Beherrschende Stellung , Vorschriften über die Organe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit von Marketingvereinbarungen der British Airways mit von der International Air Transport Association (IATA) anerkannten Reisevermittlern ; Räumlich relevanter Markt für die Feststellung einer beherrschenden Stellung im Luftverkehr ; Werbung von ...

  • Judicialis

    Entscheidung 2000/74/EG der Kommission vom 14. Juli 1999 Art. 1; ; Entscheidung 2000/74/EG der Kommission vom 14. Juli 1999 Art. 2; ; EGV Art. 201; ; EGV Art. 215; ; Verordnung (EW... G) Nr. 3975/87 des Rates vom 14. Dezember 1987 über die Einzelheiten der Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Luftfahrtunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE VERURTEILUNG VON BRITISH AIRWAYS WEGEN MISSBRAUCHS EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    British Airways / Kommission

  • wettbewerbszentrale.de (Zusammenfassung)

    British Airways hat seine marktbeherrschende Stellung in Großbritannien missbraucht

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.3.2007)

    Millionenbuße gegen British Airways bestätigt // Rabattsystem für Reisebüros war rechtswidrig

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    British Airways / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 1999 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG (IV/D-2/34.780 - Virgin/British Airways) über zwischen British Airways und Reisebüros geschlossene Vereinbarungen zur Festlegung von Systemen für Provisionen und andere ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.2003 - T-219/99
    Wenn man das Kriterium der Stabilität der Marktanteile oder das Kriterium der Spürbarkeit des Wettbewerbs anwende (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461), ließen die Anteile von BA am britischen "Markt" für Luftverkehrsvermittlerdienste nicht den Schluss zu, dass BA dort eine jederzeit herausragende beherrschende Stellung innehabe.

    Im Gegensatz zu den Händlern auf den Märkten in der Rechtssache, die zum Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnummer 182, und in der Rechtssache, die zu dem Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnummer 91, geführt habe, unterhielten Reisevermittler normalerweise keinen Vorrat und brauchten BA-Flugscheine auch nicht wirklich zu verkaufen.

    Insoweit ist das sehr bedeutsame Indiz der sehr großen Marktanteile des fraglichen Unternehmens und des Verhältnisses zwischen diesen Marktanteilen und denen seiner Wettbewerber zu berücksichtigen (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 182, Randnrn. 39 und 48), und zwar um so mehr, als die unmittelbaren Wettbewerber nur geringfügige Marktanteile halten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 111).

    Das Gericht weist zunächst darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung der Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung ein objektiver Begriff ist, der solche Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung betrifft, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Präsenz des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die zur Folge haben, dass die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindert wird, die sich von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistung der Marktbürger unterscheiden (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 182, Randnr. 91, und Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 91, Randnr. 70, Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 69, Urteil des Gerichts vom 7. Oktober 1999 in der Rechtssache T-228/97, Irish Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-2969, Randnr. 111).

    Folglich verstößt eine Rabattregelung, bei der sich die Höhe des Nachlasses gemäß der Abgabemenge erhöht, nicht gegen Artikel 82 EG, es sei denn, die Kriterien und Modalitäten, nach denen der Rabatt gewährt wird, lassen erkennen, dass das System nicht auf einer wirtschaftlich gerechtfertigten Gegenleistung beruht, sondern wie ein Treue- und Zielrabatt die Kunden vom Bezug bei konkurrierenden Herstellern abhalten soll (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 182, Randnr. 90, Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 91, Randnr. 73, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 241, Randnr. 114).

    BA trägt vor, dass sich die Kommission im Gegensatz zu dem, was das Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnummer 182, verlange, auf die Annahme beschränkt habe, dass seine Verhaltensweisen eine Ausschlusswirkung hätten.

    Nach Auffassung der Kommission und von Virgin stellen die Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnummer 182, und Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnummer 91, den Grundsatz auf, dass ein Lieferant in beherrschender Stellung Rabatte als Gegenleistung für Effizienzsteigerungen gewähren kann, unter Ausschluss von Nachlässen oder Prämien, die ihm die Treue der Kundschaft sichern sollen (Randnr. 101 der angefochtenen Entscheidung).

    Wenn, wie im vorliegenden Fall, alle Merkmale vorlägen, die der Gerichtshof im Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnummer 91, als dafür bestimmend angesehen habe, ob eine Nachlassregelung einen Missbrauch darstelle, sei es nicht erforderlich, auch das Vorliegen der Merkmale und Wirkungen einer Regelung wie derjenigen darzulegen, die der Gerichtshof im Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnummer 182, missbilligt habe.

    Um festzustellen, ob BA seine beherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt hat, indem es auf die Reisevermittler im Vereinigten Königreich seine Ergebniszuschlagsregelungen angewandt hat, sind die Kriterien und Modalitäten der Gewährung zu beurteilen und ist zu prüfen, ob die betreffenden Prämien darauf abzielten, durch einen Vorteil, der nicht auf einer ihn rechtfertigenden wirtschaftlichen Leistung beruhe, es den Reisevermittlern unmöglich zu machen oder zu erschweren, ihre Dienste den Fluggesellschaften ihrer Wahl zu verkaufen, und so den mit BA konkurrierenden Fluggesellschaften den Zugang zum britischen Markt der Luftverkehrsvermittlerdienste zu verwehren (vgl. in diesem Sinne Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 182, Randnr. 90, Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 91, Randnr. 89, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 241, Randnrn. 114 und 197).

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.2003 - T-219/99
    Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 37; Urteil des Gerichts vom 30. März 2000 in der Rechtssache T-65/96, Kish Glass/Kommission, Slg. 2000, II-1885, Randnr. 62, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofes vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-241/00 P, Kish Glass/Kommission, Slg. 2001, I-7759) bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen auf einem bestimmten sektoriellen Markt eine beherrschende Stellung einnimmt, die Wettbewerbsmöglichkeiten im Rahmen eines Marktes zu beurteilen sind, in dem sämtliche Erzeugnisse oder Dienstleistungen zusammengefasst sind, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders eignen und die mit anderen Erzeugnissen oder Dienstleistungen nur wenig austauschbar sind.

    Im Gegensatz zu den Händlern auf den Märkten in der Rechtssache, die zum Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnummer 182, und in der Rechtssache, die zu dem Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnummer 91, geführt habe, unterhielten Reisevermittler normalerweise keinen Vorrat und brauchten BA-Flugscheine auch nicht wirklich zu verkaufen.

    Folglich trägt, auch wenn die Feststellung einer beherrschenden Stellung für sich allein keinen Vorwurf gegenüber dem betreffenden Unternehmen enthält, dieses Unternehmen unabhängig von den Ursachen dieser Stellung eine besondere Verantwortung dafür, dass es durch sein Verhalten einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt nicht beeinträchtigt (Urteile Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 91, Randnr. 57, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 241, Randnr. 112).

    Aus diesem Grund hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Rabatt, der an die Verwirklichung eines Abnahmeziels anknüpft, ebenfalls gegen Artikel 82 EG verstößt (Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 91, Randnr. 86).

    In der Rechtssache, die zu dem Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnummer 91, geführt hat, hat der Gerichtshof, obwohl er nicht dem Vorwurf der Kommission zustimmte, dass die von Michelin angewandte Rabattregelung diskriminierend sei, gleichwohl entschieden, dass eine solche Regelung gegen Artikel 82 EG verstieß, weil sie für die Wiederverkäufer ein Abhängigkeitsverhältnis zu Michelin schuf.

    Wenn, wie im vorliegenden Fall, alle Merkmale vorlägen, die der Gerichtshof im Urteil Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnummer 91, als dafür bestimmend angesehen habe, ob eine Nachlassregelung einen Missbrauch darstelle, sei es nicht erforderlich, auch das Vorliegen der Merkmale und Wirkungen einer Regelung wie derjenigen darzulegen, die der Gerichtshof im Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnummer 182, missbilligt habe.

    Im vorliegenden Fall ist festzustellen, ob die Marketingvereinbarungen und die neue Ergebniszuschlagsregelung eine Treue fördernde Wirkung gegenüber den Reisevermittlern im Vereinigten Königreich hatten und ob sie gegebenenfalls auf einer wirtschaftlich gerechtfertigen Gegenleistung beruhten (vgl. in diesem Sinne Urteile Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 91, Randnr. 73, Portugal/Kommission, zitiert oben in Randnr. 246, Randnr. 52, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 241, Randnr. 114).

  • EuG, 12.12.2000 - T-128/98

    Aéroports de Paris / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.2003 - T-219/99
    Wie sich aus der dritten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 141 ergibt, rechtfertigen die Besonderheiten des Verkehrs die Nichtanwendung der Verordnung Nr. 17 nur für Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, "die unmittelbar die Erbringung von Verkehrsleistungen betreffen" (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 2002 in der Rechtssache C-82/01 P, Aéroports de Paris/Kommission, Slg. 2002, I-9297, Randnr. 18).

    So schließt Artikel 1 der Verordnung Nr. 141 die Anwendung der Verordnung Nr. 17 nur für die Absprachen aus, die "die Festsetzung von Beförderungsentgelten und -bedingungen, die Beschränkung oder die Überwachung des Angebots von Verkehrsleistungen oder die Aufteilung der Verkehrsmärkte bezwecken oder bewirken" (Urteil Aéroports de Paris/Kommission, zitiert oben in Randnr. 158, Randnr. 18), und für "beherrschende Stellungen auf dem Verkehrsmarkt im Sinne des Artikels [82 EG]".

    Dieser Unterschied im Wortlaut bestätigt, dass eine Tätigkeit nur dann unter die Verordnung Nr. 3975/87 fällt, wenn sie mit der Erbringung von Luftverkehrsleistungen unmittelbar zusammenhängt (vgl. in diesem Sinne Urteil Aéroports de Paris/Kommission, zitiert oben in Randnr. 158, Randnr. 22).

    Im Übrigen erinnert die erste Begründungserwägung der Verordnung (EWG) Nr. 3976/87 des Rates vom 14. Dezember 1987 zur Anwendung von Artikel [81] Absatz 3 [EG] auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Luftverkehr (ABl. L 374, S. 9), die am selben Tag wie die Verordnung Nr. 3975/87 erlassen wurde, daran, dass die Verordnung Nr. 17 die Einzelheiten der Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen regelt, "die sich nicht direkt auf Flugdienste beziehen" (Urteil Aéroports de Paris/Kommission, zitiert oben in Randnr. 158, Randnr. 24).

    Ebenso bezieht sich der durch die Verordnung (EWG) Nr. 1284/91 des Rates vom 14. Mai 1991 (ABl. L 122, S. 2) eingefügte Artikel 4a Absatz 1 der Verordnung Nr. 3975/87 nur auf Verhaltensweisen, die darauf abzielen oder hinauslaufen, "den Fortbestand eines Flugdienstes unmittelbar zu bedrohen", was einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Erbringung von Luftverkehrsleistungen voraussetzt (Urteil Aéroports de Paris/Kommission, zitiert oben in Randnr. 158, Randnr. 23).

    Eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 82 EG ist eine wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens, die es in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Konkurrenten, seinen Kunden und letztlich den Verbrauchern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-128/98, Aéroports de Paris/Kommission, Slg. 2000, II-3929, Randnr. 147).

  • EuG, 07.10.1999 - T-228/97

    Irish Sugar / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.2003 - T-219/99
    Das Gericht weist zunächst darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung der Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung ein objektiver Begriff ist, der solche Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung betrifft, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Präsenz des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die zur Folge haben, dass die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindert wird, die sich von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistung der Marktbürger unterscheiden (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 182, Randnr. 91, und Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 91, Randnr. 70, Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 69, Urteil des Gerichts vom 7. Oktober 1999 in der Rechtssache T-228/97, Irish Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-2969, Randnr. 111).

    Eine Rabattgewährung seitens eines Unternehmens in beherrschender Stellung bei Erhöhung der Umsätze innerhalb eines bestimmten Zeitraums, ohne dass der betreffende Rabatt als normaler Mengenrabatt bewertet werden könne, stelle eine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung dar, weil ein solches Gebaren nur den Zweck haben könne, die Kunden, denen dieser Rabatt eingeräumt werde, an sich zu binden und die Konkurrenten in eine abträgliche Wettbewerbsposition zu bringen (Urteil Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 214, Randnr. 213).

    Zweitens ist zu der Frage, ob die von BA angewandten Ergebniszuschlagsregelungen auf einer gerechtfertigten wirtschaftlichen Gegenleistung beruhten, darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass ein Unternehmen eine beherrschende Stellung innehat, diesem zwar nicht die Möglichkeit nimmt, in angemessenem Umfang so vorzugehen, wie es dies für richtig hält, um seine eigenen geschäftlichen Interessen zu wahren, wenn sie bedroht sind (Urteil Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 241, Randnr. 112).

    Doch kann der Schutz der Wettbewerbsstellung eines Unternehmens, das wie BA eine beherrschende Stellung innehat, nur dann rechtmäßig sein, wenn er auf Kriterien wirtschaftlicher Effizienz beruht (Urteil Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 214, Randnr. 189).

    Die Dauer des Verwaltungsverfahrens, deren Angemessenheit nach den Umständen jedes einzelnen Falles gewürdigt werde (Urteil Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 241 , Randnr. 278), sei nicht übermäßig gewesen und erkläre die Dauer der festgestellten Verstöße nicht.

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.2003 - T-219/99
    Insoweit ist das sehr bedeutsame Indiz der sehr großen Marktanteile des fraglichen Unternehmens und des Verhältnisses zwischen diesen Marktanteilen und denen seiner Wettbewerber zu berücksichtigen (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 182, Randnrn. 39 und 48), und zwar um so mehr, als die unmittelbaren Wettbewerber nur geringfügige Marktanteile halten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 111).

    Zwar nimmt der Umstand, dass ein Unternehmen eine beherrschende Stellung innehat, diesem nicht das Recht, seine eigenen geschäftlichen Interessen zu wahren, wenn sie bedroht sind, und es darf auch in angemessenem Umfang so vorgehen, wie es dies zum Schutz seiner Interessen für richtig hält; doch ist ein solches Verhalten nicht zulässig, wenn es auf eine Verstärkung dieser beherrschenden Stellung und ihren Missbrauch abzielt (Urteil United Brands/Kommission, zitiert oben in Randnr. 210, Randnr. 189, Urteile des Gerichts vom 1. April 1993 in der Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnr. 69, vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Compagnie maritime belge u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 107, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 241, Randnr. 112).

  • EuGH, 29.03.2001 - C-163/99

    Portugal / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.2003 - T-219/99
    Bei Mengenrabattregelungen, die ausschließlich an den Umfang der bei einem beherrschenden Hersteller getätigten Käufe anknüpfen, wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass sie keine gegen Artikel 82 EG verstoßende Behinderung des Bezugs der Kunden bei Konkurrenten bewirken (Urteile des Gerichtshofes Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 91, Randnr. 71, und vom 29. März 2001 in der Rechtssache C-163/99, Portugal/Kommission, Slg. 2001, I-2613, Randnr. 50).

    Wenn die Erhöhung der Liefermenge zu geringeren Kosten für den Lieferanten führt, darf dieser die Kostensenkung nämlich durch einen günstigeren Preis an seinen Kunden weitergeben (Schlussanträge von Generalanwalt Mischo zum Urteil Portugal/Kommission, Slg. 2001, I-2618, Nr. 106).

  • EuG, 13.12.1999 - T-189/95

    SGA / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.2003 - T-219/99
    Insoweit hat sich die Kommission in jedem Fall ein Urteil über die Schwere der geltend gemachten Wettbewerbsbeschränkungen zu bilden (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-189/95, T-39/96 und T-123/96, SGA/Kommission, Slg. 1999, II-3587, Randnr. 53) und, wie im vorliegenden Fall, auch über den früheren Zeitpunkt der Beschwerde, mit der sie befasst ist.

    Wenn wie in diesem Fall zahlreiche Anhaltspunkte für die Annahme wettbewerbswidriger Verhaltensweisen mehrerer großer Unternehmen sprechen, die demselben Wirtschaftszweig angehören, ist die Kommission befugt, ihre Bemühungen auf eines der betroffenen Unternehmen zu konzentrieren und zugleich die Wirtschaftsteilnehmer, die durch die möglicherweise verbotene Verhaltensweise der anderen Unternehmen angeblich Schäden erlitten haben, dazu aufzufordern, sich an die nationalen Stellen zu wenden (vgl. in diesem Sinne Urteil SGA/Kommission, zitiert oben in Randnr. 69, Randnr. 59).

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 17.12.2003 - T-219/99
    Zum zu berücksichtigenden räumlichen Markt ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass er als das Gebiet definiert werden kann, in dem für alle Wirtschaftsteilnehmer in Bezug auf die betreffenden Produkte oder Dienstleistungen Wettbewerbsbedingungen gelten, die einander gleichen oder hinreichend homogen sind, ohne dass es erforderlich ist, dass diese Bedingungen vollkommen homogen sind (Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 91, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 14. November 1996 in der Rechtssache C-333/94 P, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1996, I-5951).
  • EuG, 08.10.1996 - T-24/93

    Compagnie maritime belge transports SA und Compagnie maritime belge SA,

    Auszug aus EuG, 17.12.2003 - T-219/99
    Zwar nimmt der Umstand, dass ein Unternehmen eine beherrschende Stellung innehat, diesem nicht das Recht, seine eigenen geschäftlichen Interessen zu wahren, wenn sie bedroht sind, und es darf auch in angemessenem Umfang so vorgehen, wie es dies zum Schutz seiner Interessen für richtig hält; doch ist ein solches Verhalten nicht zulässig, wenn es auf eine Verstärkung dieser beherrschenden Stellung und ihren Missbrauch abzielt (Urteil United Brands/Kommission, zitiert oben in Randnr. 210, Randnr. 189, Urteile des Gerichts vom 1. April 1993 in der Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnr. 69, vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Compagnie maritime belge u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 107, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 241, Randnr. 112).
  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 17.12.2003 - T-219/99
    Zwar nimmt der Umstand, dass ein Unternehmen eine beherrschende Stellung innehat, diesem nicht das Recht, seine eigenen geschäftlichen Interessen zu wahren, wenn sie bedroht sind, und es darf auch in angemessenem Umfang so vorgehen, wie es dies zum Schutz seiner Interessen für richtig hält; doch ist ein solches Verhalten nicht zulässig, wenn es auf eine Verstärkung dieser beherrschenden Stellung und ihren Missbrauch abzielt (Urteil United Brands/Kommission, zitiert oben in Randnr. 210, Randnr. 189, Urteile des Gerichts vom 1. April 1993 in der Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnr. 69, vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Compagnie maritime belge u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 107, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 241, Randnr. 112).
  • EuG, 06.06.1995 - T-14/93

    Union internationale des chemins de fer gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 08.11.2001 - T-65/96

    Kish Glass / Kommission

  • EuGH, 18.10.2001 - C-241/00

    Kish Glass / Kommission

  • EuGH, 24.10.2002 - C-82/01

    Aéroports de Paris / Kommission

  • EuGH, 11.03.1997 - C-264/95

    Kommission / Union internationale des chemins de fer

  • EuGH, 14.11.1996 - C-333/94

    Tetra Pak / Kommission

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

  • EuGH, 03.10.1985 - 311/84

    CBEM / CLT und IPB

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 04.03.1999 - C-119/97

    Ufex u.a. / Kommission

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

  • EuGH, 01.10.1987 - 311/85

    VVR / Sociale Dienst van de Plaatselijke en Gewestelijke Overheidsdiensten

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuG, 07.07.1999 - T-106/96

    Wirtschaftsvereinigung Stahl / Kommission

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Nachdem Google sich über die Bedenken der Kommission in Bezug auf ihren Preisvergleichsdienst hinweggesetzt hatte, konnte sie umso weniger behaupten, von der Vereinbarkeit ihrer Praktiken mit den Bestimmungen des Art. 102 AEUV überzeugt gewesen zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission, T-219/99, EU:T:2003:343, Rn. 314).
  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Praktiziert ein Unternehmen in beherrschender Stellung tatsächlich ein Verhalten, das geeignet ist, den Wettbewerb zu beschränken, ist die Anwendung von Art. 82 EG nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil sich diese Eignung nicht in konkreten Auswirkungen niedergeschlagen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission, T-219/99, Slg. 2003, II-5917, Rn. 297, im Folgenden: Urteil British Airways des Gerichts).
  • EuGH, 15.03.2007 - C-95/04

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON BRITISH AIRWAYS ZURÜCK

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die British Airways plc (im Folgenden: BA) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission (T-219/99, Slg. 2003, II-5917, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2000/74/EG der Kommission vom 14. Juli 1999 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (IV/D-2/34.780 - Virgin/British Airways, ABl. 2000, L 30, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Vielmehr müssen auch die Wettbewerbsbedingungen sowie die Struktur der Nachfrage und des Angebots auf dem Markt in Betracht gezogen werden, um zu beurteilen, ob das betreffende Unternehmen in der Lage ist, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs zu verhindern und sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und den Verbrauchern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten (Urteile vom 9. November 1983, Nederlandsche Banden-Industrie Michelin/Kommission, 322/81, EU:C:1983:313, Rn. 37, und vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission, T-219/99, EU:T:2003:343, Rn. 91).
  • EuG, 09.09.2009 - T-301/04

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE KOMMISSIONSENTSCHEIDUNG AB, DER ZUFOLGE

    Da durch die Abgrenzung des relevanten Marktes ermittelt werden soll, ob das betreffende Unternehmen in der Lage ist, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs zu behindern und sich gegenüber seinen Wettbewerbern und seinen Kunden in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten, kann sich die Prüfung dabei ferner nicht auf die objektiven Merkmale der in Rede stehenden Dienstleistungen beschränken, sondern es müssen auch die Wettbewerbsbedingungen sowie die Nachfrage- und Angebotsstruktur auf dem Markt in Betracht gezogen werden (Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 1983, Michelin/Kommission, 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnr. 37; Urteile des Gerichts vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, Slg. 2000, II-1885, Randnr. 62, und vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission, T-219/99, Slg. 2003, II-5917, Randnr. 91).

    Indem sie für die Parteien des Wertpapiergeschäfts tätig werden, üben die Zwischenverwahrer eine selbständige Dienstleistungstätigkeit aus (vgl. in diesem Sinn Urteil British Airways/Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 93).

    In einer solchen Situation kann nicht verlangt werden, dass zusätzlich der Beweis einer tatsächlichen, quantifizierbaren Verschlechterung der Wettbewerbsstellung einzelner Handelspartner erbracht wird (Urteil vom 15. März 2007, British Airways/Kommission, oben in Randnr. 192 angeführt, Randnr. 145).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - U (Kart) 7/13

    Ansprüche eines regionalen Telekommunikationsfestnetzbetreibers gegen die

    Wohl aber muss das missbräuchliche Verhalten auf Grund seiner Art oder Eignung eine solche Wirkung haben können (EuGH, Rz. 254; vgl. hierzu auch EuG, Urteil v. 17.12.2003 -T-219/99, Slg. II-05971, Rzn. 293 f., 297 bei juris- British Airways/Kommission ).
  • EuG, 01.07.2010 - T-321/05

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen möglicherweise eine beherrschende Stellung einnimmt, die Wettbewerbsmöglichkeiten im Rahmen eines Marktes zu beurteilen, in dem sämtliche Erzeugnisse zusammengefasst sind, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders eignen und die mit anderen Erzeugnissen nur in geringem Maße austauschbar sind, wobei diese Möglichkeiten auch in Anbetracht der Wettbewerbsbedingungen sowie der Struktur der Nachfrage und des Angebots zu beurteilen sind (Urteil Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, oben in Randnr. 30 angeführt, Randnr. 37; Urteile des Gerichts vom 21. Oktober 1997, Deutsche Bahn/Kommission, T-229/94, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 54, und vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission, T-219/99, Slg. 2003, II-5917, Randnr. 91).
  • EuG, 30.01.2007 - T-340/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN FRANCE TÉLÉCOM WEGEN DES MISSBRAUCHS EINER

    Nach ständiger Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 1983, Michelin/Kommission, 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnr. 37; Urteile des Gerichts vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, Slg. 2000, II-1885, Randnr. 62, und vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission, T-219/99, Slg. 2003, II-5917, Randnr. 91) sind bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen auf einem bestimmten sektoriellen Markt eine möglicherweise beherrschende Stellung einnimmt, die Wettbewerbsmöglichkeiten im Rahmen des Markts für sämtliche Erzeugnisse oder Dienstleistungen zu beurteilen, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders eignen und mit anderen Erzeugnissen oder Dienstleistungen nur wenig austauschbar sind.
  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07

    Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs

    Für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 82 EG genügt der Nachweis, dass das missbräuchliche Verhalten des Unternehmens in beherrschender Stellung darauf gerichtet ist, den Wettbewerb zu beschränken, oder anders ausgedrückt, dass das Verhalten eine solche Wirkung haben kann (Urteile des Gerichts vom 30. September 2003, Michelin/Kommission, T-203/01, Slg. 2003, II-4071, Randnr. 239, vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission, T-219/99, Slg. 2003, II-5917, Randnr. 293, und Microsoft/Kommission, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnr. 867).
  • EuG, 15.12.2010 - T-427/08

    CEAHR / Kommission - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Die Austauschbarkeit oder Ersetzbarkeit beurteilt sich nicht allein mit Blick auf die objektiven Eigenschaften der fraglichen Erzeugnisse und Dienstleistungen, sondern es müssen auch die Wettbewerbsbedingungen sowie die Struktur der Nachfrage und des Angebots auf dem Markt in Betracht gezogen werden (Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 1983, Michelin/Kommission, 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnr. 37, und Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2003, British Airways/Kommission, T-219/99, Slg. 2003, II-5917, Randnr. 91).
  • EuG, 10.05.2023 - T-34/21

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

  • EuG, 11.07.2007 - T-351/03

    DER SCHNEIDER AUFGRUND DER RECHTSWIDRIGEN UNTERSAGUNG IHRES ZUSAMMENSCHLUSSES MIT

  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF

  • EuG, 09.09.2010 - T-155/06

    Tomra Systems u.a. / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden

  • EuG, 23.10.2017 - T-712/14

    CEAHR / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-95/04

    British Airways / Kommission - Rechtsmittel - Missbrauch einer

  • OLG Frankfurt, 17.11.2020 - 11 U 60/18

    Schadensersatzanspruch wegen missbräuchlicher Entgeltfestsetzung im

  • EuG, 14.04.2011 - T-461/07

    Das Gericht bestätigt die Geldbuße in Höhe von 10,2 Millionen Euro, die gegen

  • EuG, 29.02.2016 - T-254/12

    Kühne + Nagel International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08

    Deutsche Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG (jetzt

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung -

  • EuG, 09.09.2008 - T-212/03

    DAS GERICHT WEIST DIE VON MYTRAVEL ERHOBENE KLAGE AUF SCHADENSERSATZ AB

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-52/09

    TeliaSonera Sverige - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Art. 102 AEUV

  • EuG, 25.03.2015 - T-556/08

    Slovenská posta / Kommission

  • EuG, 29.02.2016 - T-267/12

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission

  • EuG, 29.02.2016 - T-251/12

    Das Gericht erhält die Geldbußen aufrecht, die die Kommission gegen mehrere

  • EuG, 29.03.2012 - T-398/07

    Spanien / Kommission

  • EuG, 04.11.2009 - T-212/03

    MyTravel Group plc gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-477/06

    Kokkoris D. Tsánas K. E.P.E. u.a. - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-476/06

    K. P. Marinopoulos-Emporias kai Dianomis Pharmakeftikon Proïónton - Missbrauch

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-473/06

    Ionas Stroumsas - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - Parallelhandel

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-472/06

    Ionas Stroumsas - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - Parallelhandel

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-471/06

    Farmakemporiki Emporias kai Dianomis Farmakeftikon Proïonton - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-474/06

    Pharmakapothiki Pharma-Group Messinias - Missbrauch einer marktbeherrschenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-475/06

    K. P. Marinopoulos-Emporias kai Dianomis Pharmakeftikon Proïónton - Missbrauch

  • EuG, 12.07.2019 - T-94/15

    Binca Seafoods / Kommission - Produktion und Kennzeichnung

  • EuG, 29.02.2016 - T-270/12

    Panalpina World Transport (Holding) u.a. / Kommission

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