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   EuG, 17.12.2009 - T-58/01   

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EuG, 17.12.2009 - T-58/01 (https://dejure.org/2009,31561)
EuG, Entscheidung vom 17.12.2009 - T-58/01 (https://dejure.org/2009,31561)
EuG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - T-58/01 (https://dejure.org/2009,31561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Solvay / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Vereinbarung, mit der einem Unternehmen eine Mindestabsatzmenge in einem Mitgliedstaat und der Aufkauf der Fehlmengen garantiert werden - ...

  • EU-Kommission PDF

    Solvay / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Vereinbarung, mit der einem Unternehmen eine Mindestabsatzmenge in einem Mitgliedstaat und der Aufkauf der Fehlmengen garantiert werden - ...

  • EU-Kommission

    Solvay SA gegen Europäische Kommission.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Solvay / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Vereinbarung, mit der einem Unternehmen eine Mindestabsatzmenge in einem Mitgliedstaat und der Aufkauf der Fehlmengen garantiert werden - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Solvay / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG (COMP/33.133-B: Soda - Solvay und CFK) oder hilfsweise Nichtigerklärung oder Herabsetzung der gegen die Klägerin festgesetzten Geldbuße - Nach Nichtigerklärung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (52)

  • EuGH - 99/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Reynier / Kommission der EWG

    Auszug aus EuG, 17.12.2009 - T-58/01
    Nach Ansicht der Klägerin ergibt sich die Verpflichtung, den Beratenden Ausschuss anzuhören, entgegen der Entscheidung des Gerichts in diesem Urteil nicht aus Art. 1 der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze (1) und (2) der Verordnung Nr. 17 (ABl. 127, S. 2268), der nur die zeitliche Abfolge des einzuhaltenden Verfahrens regle, sondern aus Art. 10 der Verordnung Nr. 17 in der zur maßgeblichen Zeit geltenden Fassung.

    Außerdem bestimmt Art. 1 der Verordnung Nr. 99/63:.

    Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus Art. 1 der Verordnung Nr. 99/63, dass die Anhörung der betroffenen Unternehmen und die des Beratenden Ausschusses in denselben Fällen erforderlich ist (Urteil des Gerichtshofs vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, Slg. 1989, 2859, Randnr. 54, und Urteil PVC II des Gerichtshofs, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 115).

    Die Verordnung Nr. 99/63 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2842/98 der Kommission vom 22. Dezember 1998 über die Anhörung in bestimmten Verfahren nach Artikel [81 EG] und [82 EG] (ABl. L 354, S. 18) ersetzt, die zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung in Kraft war und deren Art. 2 Abs. 1 einen Wortlaut hat, der dem von Art. 1 der Verordnung Nr. 99/63 nahe kommt.

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuG, 17.12.2009 - T-58/01
    Die Kommission sei deshalb mit der Einlegung eines Rechtsmittels das Risiko der Verjährung ihres Handelns eingegangen, obwohl sie das Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a. (C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555), gekannt habe, in dem über das Fehlen einer Feststellung von Handlungen, die vom Kollegium der Kommissionsmitglieder erlassen worden seien, entschieden worden sei.

    Dies gilt insbesondere für die ausdrücklich als Entscheidungen gekennzeichneten Rechtsakte, die die Kommission gegenüber Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen im Interesse der Einhaltung der Wettbewerbsregeln erlässt und mit denen eine Zuwiderhandlung gegen diese Regeln festgestellt, Anordnungen gegenüber diesen Unternehmen erlassen und ihnen finanzielle Sanktionen auferlegt werden können (Urteil Kommission/BASF u. a., oben in Randnr. 65 angeführt, Randnrn.

    Nach Darstellung der Klägerin haben die in der zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung geltenden Geschäftsordnung der Kommission (ABl. 1999, L 252, S. 41) festgelegten Feststellungsförmlichkeiten nicht den Vorgaben der Urteile Kommission/BASF u. a. (oben in Randnr. 65 angeführt, Randnrn. 73 bis 76) und Kommission/Solvay (oben in Randnr. 19 angeführt, Randnrn. 44 bis 49) entsprochen.

  • EuG, 29.06.1995 - T-31/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 17.12.2009 - T-58/01
    Mit Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-31/91, Slg. 1995, II-1821, im Folgenden: Urteil Solvay II), erklärte das Gericht die Entscheidung 91/298, soweit sie die Klägerin betrifft, mit der Begründung für nichtig, dass die Feststellung dieser Entscheidung nach der Zustellung erfolgt war, was die Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift im Sinne von Art. 230 EG darstellte.

    Am selben Tag erklärte das Gericht wegen nicht ordnungsgemäßer Feststellung der angefochtenen Entscheidungen auch die Entscheidung 91/299 (Urteil Solvay/Kommission, T-32/91, Slg. 1995, II-1825, im Folgenden: Urteil Solvay III) sowie die Entscheidung 91/300 (Urteil ICI/Kommission, T-37/91, Slg. 1995, II-1901, im Folgenden: Urteil ICI II) für nichtig.

    Außerdem erklärte das Gericht die Entscheidung 91/297 wegen Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht für nichtig (Urteile Solvay/Kommission, T-30/91, Slg. 1995, II-1775, im Folgenden: Urteil Solvay I, und ICI/Kommission, T-36/91, Slg. 1995, II-1847, im Folgenden: Urteil ICI I), soweit sie die Klägerinnen dieser beiden Rechtssachen betraf.

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.2009 - T-58/01
    Vorab ist festzustellen, dass durch die Verordnung Nr. 2988/74 eine vollständige Regelung eingeführt worden ist, die im Einzelnen die Fristen festgelegt hat, innerhalb deren die Kommission ohne einen Verstoß gegen das grundlegende Gebot der Rechtssicherheit Geldbußen gegen Unternehmen festsetzen kann, gegen die Verfahren nach den Wettbewerbsvorschriften der Gemeinschaft anhängig sind (Urteile des Gerichts vom 19. März 2003, CMA CGM u. a./Kommission, T-213/00, Slg. 2003, II-913, Randnr. 324, und vom 18. Juni 2008, Hoechst/Kommission, T-410/03, Slg. 2008, II-881, Randnr. 223).

    12 und 17, und Urteil CMA CGM u. a./Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 207).

  • EuGH, 02.10.2003 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.2009 - T-58/01
    Wurde darüber hinaus die Akteneinsicht im Stadium des Gerichtsverfahrens gewährt, so braucht das betroffene Unternehmen nicht zu beweisen, dass die Entscheidung der Kommission anders gelautet hätte, wenn es Einsicht in die nicht übermittelten Unterlagen erhalten hätte, sondern lediglich, dass es die fraglichen Schriftstücke zu seiner Verteidigung hätte einsetzen können (Urteil des Gerichtshofs vom 2. Oktober 2003, Corus UK/Kommission, C-199/99 P, Slg. 2003, I-11177, Randnr. 128, und Urteil PVC II des Gerichtshofs, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 318).

    Nach der Rechtsprechung gehört die Akteneinsicht nämlich zu den Verfahrensgarantien, die die Verteidigungsrechte schützen sollen (Urteil Solvay I, oben in Randnr. 17 angeführt, Randnr. 59), und die Verletzung des Rechts auf Einsicht in die Akten der Kommission im Verfahren vor dem Erlass der Entscheidung kann grundsätzlich deren Nichtigerklärung nach sich ziehen, wenn die Verteidigungsrechte des betroffenen Unternehmens beeinträchtigt worden sind (Urteil Corus UK/Kommission, oben in Randnr. 251 angeführt, Randnr. 127).

  • EuG, 16.11.2006 - T-120/04

    Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide -

    Auszug aus EuG, 17.12.2009 - T-58/01
    Soweit es an Beweisen fehlt, mit denen die Dauer der Zuwiderhandlung direkt belegt werden kann, muss die Kommission nach der Rechtsprechung zumindest Beweise beibringen, die sich auf Fakten beziehen, die zeitlich so nahe beieinander liegen, dass sie vernünftigerweise den Schluss zulassen, dass die Zuwiderhandlung zwischen zwei konkreten Zeitpunkten ohne Unterbrechung erfolgt ist (Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994, Dunlop Slazenger/Kommission, T-43/92, Slg. 1994, II-441, Randnr. 79, und vom 16. November 2006, Peróxidos Orgánicos/Kommission, T-120/04, Slg. 2006, II-4441, Randnr. 51).

    Diese Beweislastverteilung kann jedoch Änderungen unterliegen, soweit die tatsächlichen Gesichtspunkte, auf die sich eine Partei beruft, die andere Partei zu einer Erläuterung oder Rechtfertigung zwingen können, weil sonst der Schluss zulässig ist, dass der Beweis erbracht wurde (Urteil Peróxidos Orgánicos/Kommission, oben in Randnr. 294 angeführt, Randnr. 53; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 224 angeführt, Randnr. 79).

  • EuG, 27.07.2005 - T-49/02

    Brasserie nationale / Kommission - Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt -

    Auszug aus EuG, 17.12.2009 - T-58/01
    Sie sind nämlich in der Rechtsprechung als offenkundige Beschränkungen des Wettbewerbs angesehen worden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 15. September 1998, European Night Services u. a./Kommission, T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, Slg.1998, II-3141, Randnr. 136, und vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, Slg. 2005, II-3033, Randnr. 173).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es für eine vorsätzlich begangene Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags nicht erforderlich, dass sich das Unternehmen der Beschränkung des Wettbewerbs bewusst gewesen ist, sondern es genügt, dass es sich nicht in Unkenntnis darüber befinden konnte, dass das beanstandete Verhalten eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckte, und es kommt nicht darauf an, ob das Unternehmen sich der Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG bewusst war oder nicht (vgl. Urteil Brasserie nationale u. a./Kommission, oben in Randnr. 280 angeführt, Randnr. 155 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

    Auszug aus EuG, 17.12.2009 - T-58/01
    Vorab ist festzustellen, dass durch die Verordnung Nr. 2988/74 eine vollständige Regelung eingeführt worden ist, die im Einzelnen die Fristen festgelegt hat, innerhalb deren die Kommission ohne einen Verstoß gegen das grundlegende Gebot der Rechtssicherheit Geldbußen gegen Unternehmen festsetzen kann, gegen die Verfahren nach den Wettbewerbsvorschriften der Gemeinschaft anhängig sind (Urteile des Gerichts vom 19. März 2003, CMA CGM u. a./Kommission, T-213/00, Slg. 2003, II-913, Randnr. 324, und vom 18. Juni 2008, Hoechst/Kommission, T-410/03, Slg. 2008, II-881, Randnr. 223).

    Zu ihnen gehören sowohl belastende als auch entlastende Schriftstücke mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen anderer Unternehmen, internen Schriftstücken der Kommission und anderen vertraulichen Informationen (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 68, und Urteil vom 18. Juni 2008, Hoechst/Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 145).

  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.12.2009 - T-58/01
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus Art. 1 der Verordnung Nr. 99/63, dass die Anhörung der betroffenen Unternehmen und die des Beratenden Ausschusses in denselben Fällen erforderlich ist (Urteil des Gerichtshofs vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, Slg. 1989, 2859, Randnr. 54, und Urteil PVC II des Gerichtshofs, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 115).
  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt -

    Auszug aus EuG, 17.12.2009 - T-58/01
    341 und 342, und vom 18. Juli 2005, Scandinavian Airlines System/Kommission, T-241/01, Slg. 2005, II-2917, Randnr. 218).
  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 13.12.2006 - T-217/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN

  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 09.07.2003 - T-230/00

    Daesang und Sewon Europe / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 15.12.1994 - C-250/92

    Gøttrup-Klim und others Grovvareforeninger / Dansk Landbrugs Grovvareselskab

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-314/01

    Avebe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG -

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 21.01.1999 - C-215/96

    Bagnasco u.a.

  • EuG, 18.12.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 17.10.1972 - 8/72

    Vereeniging van Cementhandelaren / Kommission

  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    Remia / Kommission

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

  • EuGH, 28.04.1998 - C-306/96

    Javico

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

  • EuGH, 13.12.2001 - C-1/00

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

  • EuGH, 29.04.2004 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

  • EuGH, 29.10.1980 - 218/78
  • EuGH, 29.10.1980 - 215/78
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 29.06.1995 - T-32/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 06.04.2000 - C-287/95

    Kommission / Solvay

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 29.06.1995 - T-37/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 06.04.2000 - C-286/95

    Kommission / ICI

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell (Art. 81 EG) -

    März 2001: Nichtigkeitsklage Solvays vor dem Gericht (T-58/01).

    Dezember 2009: Angefochtenes Urteil des Gerichts (T-58/01).

    - Erst im zweiten Verfahren vor dem Gericht (Rechtssache T-58/01) legte die Kommission einen Teil der Verfahrensakte aus dem Verwaltungsverfahren vor, wozu sie vom Gericht durch prozessleitende Maßnahmen mehrfach aufgefordert worden war(31).

    In der Tat erwähnt das Gericht die Dauer des von ihm selbst geführten Verfahrensabschnitts (Verfahren in der Rechtssache T-58/01) mit keinem Wort.

    Das Gericht hat vernachlässigt, in seine Überlegungen auch die gegenwärtigen Verteidigungsmöglichkeiten des Unternehmens im zweiten Gerichtsverfahren - dem Gerichtsverfahren T-58/01 über die hier streitige Entscheidung 2003/5 - einzubeziehen.

    Eine Berücksichtigung der Verteidigungsmöglichkeiten vor Gericht im Verfahren T-58/01 hätte sich im vorliegenden Fall aus zwei Gründen aufdrängen müssen: zum einen wegen der ausdrücklichen Aufforderung Solvays, die Dauer des seinerzeitigen Gerichtsverfahrens mit zu berücksichtigen, und zum anderen wegen des Umstands, dass Solvay erst während dieses Gerichtsverfahrens - genauer gesagt im Jahr 2005 - überhaupt Akteneinsicht gewährt wurde.

    Von den einzelnen Verfahrensabschnitten sind vor allem zwei im Hinblick auf den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer problematisch: der Zeitraum der völligen Untätigkeit der Kommission während des ersten Rechtsmittelverfahrens (Verfahren in den verbundenen Rechtssachen C-287/95 P und C-288/95 P) sowie das zweite Verfahren vor dem Gericht (Verfahren in der Rechtssache T-58/01)(152).

    Was das zweite Verfahren vor dem Gericht (Rechtssache T-58/01) anbelangt, so wirkt dessen Dauer mit acht Jahren und neun Monaten schon auf den ersten Blick unerträglich lang.

    1) Das Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2009 in der Rechtssache T-58/01, Solvay/Kommission, wird aufgehoben.

    5 bis 42 des Urteils des Gerichts vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-58/01, Slg. 2009, II-4781, im Folgenden auch: angefochtenes Urteil), sowie ergänzend Randnr. 22 des im Parallelverfahren ergangenen Urteils des Gerichts vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-57/01, Slg. 2009, II-4621).

    Grundlage für diese Nachprüfungen war die Nachprüfungsentscheidung der Kommission vom 5. April 1989, aus der im Urteil Solvay/Kommission (T-57/01, oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 19) zitiert wird.

    20 - Urteil Solvay/Kommission (T-58/01, zitiert in Fn. 8).

    75 - Urteile Solvay/Kommission (T-30/91, zitiert in Fn. 38, insbesondere Randnrn. 99, 103 und 104) und ICI/Kommission (T-36/91, zitiert in Fn. 38, insbesondere Randnrn. 109, 113 und 118).

    130 - Zur Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens vor dem Gericht in der Rechtssache T-58/01 und zur Gesamtwürdigung der Verfahrensdauer vgl. unten, Nrn. 176 bis 189 dieser Schlussanträge.

  • EuGH, 25.10.2011 - C-110/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Solvay SA (im Folgenden: Solvay) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-58/01, Slg. 2009, II-4781, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/5/EG der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (COMP/33.133 - B: Natriumkarbonat - Solvay, CFK) (ABl. 2003, L 10, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat; hilfsweise beantragt die Rechtsmittelführerin die Aufhebung oder Herabsetzung der gegen sie verhängten Geldbuße.

    Gegen die Möglichkeit einer Heilung des Mangels des Verwaltungsverfahrens im Gerichtsverfahren führte das Gericht insbesondere in Randnr. 98 des Urteils Solvay/Kommission Folgendes an: "Wenn die Klägerin im Verwaltungsverfahren sich auf möglicherweise entlastende Schriftstücke hätte berufen können, hätte sie ... eventuell die Feststellungen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder zumindest insoweit beeinflussen können, als es um den Beweiswert des ihr vorgeworfenen passiven und parallelen Verhaltens seit Beginn und somit für die Dauer der Zuwiderhandlung ging." Sowohl im Urteil Solvay/Kommission als auch im Urteil ICI/Kommission befand das Gericht, dass die Kommission zumindest ein Verzeichnis der von den anderen Unternehmen stammenden Unterlagen hätte übermitteln müssen, um eine Überprüfung ihres genauen Inhalts und ihres Nutzens für die Verteidigung zu ermöglichen.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-58/01), wird aufgehoben.

  • EuG, 16.09.2013 - T-364/10

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen verschiedene Gesellschaften

    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Änderung in der Zusammensetzung eines Organs die Kontinuität des Organs selbst unberührt lässt, dessen endgültige oder vorbereitende Handlungen grundsätzlich alle ihre Wirkungen beibehalten (vgl. Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission, T-58/01, Slg. 2009, II-4781, Randnr. 188 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen gibt es im Unionsrecht keinen allgemeinen Grundsatz, der die Kontinuität in der Zusammensetzung des mit einer Sache, die zur Verhängung einer Geldbuße führen kann, befassten Verwaltungsorgans gebietet (vgl. Urteil Solvay/Kommission, oben in Randnr. 348 angeführt, Randnr. 189 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.10.2011 - C-109/10

    Der Gerichtshof hebt die Urteile des Gerichts auf und erklärt die Entscheidungen

    Mit Urteil vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-58/01, Slg. 2009, II-4781), und dem angefochtenen Urteil hat das Gericht diese Klagen abgewiesen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Zwar bestand eine Konnexität zu dem parallel anhängigen Verfahren in der Rechtssache T-58/01, doch dürfte die Identität zahlreicher Klagegründe in beiden Rechtssachen bei deren Bearbeitung für Synergieeffekte gesorgt und somit das Verfahren eher beschleunigt als verzögert haben.

    Am selben Tag erging auch das Urteil des Gerichts im Parallelverfahren Solvay/Kommission (T-58/01, Slg. 2009, II-4781); letzteres Urteil ist Gegenstand des ebenfalls beim Gerichtshof anhängigen Rechtsmittelverfahrens Solvay/Kommission (C-110/10 P).

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