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   EuG, 18.05.2017 - T-163/16   

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https://dejure.org/2017,15567
EuG, 18.05.2017 - T-163/16 (https://dejure.org/2017,15567)
EuG, Entscheidung vom 18.05.2017 - T-163/16 (https://dejure.org/2017,15567)
EuG, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - T-163/16 (https://dejure.org/2017,15567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Reisswolf / EUIPO (secret. service.)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke secret.service. - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen - Art. 76 der Verordnung Nr. 207/2009 - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke secret.service. - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen - Art. 76 der Verordnung Nr. 207/2009 - ...

  • rechtsportal.de

    Beschreibendes Wortzeichen "secret.service." für Bürodienstleistungen im Bereich Archivierung und Vernichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Reisswolf/ EUIPO (secret.service.)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Reisswolf/ EUIPO (secret.service.)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke secret.service. - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen - Art. 76 der Verordnung Nr. 207/2009 - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Reisswolf/ EUIPO (secret.service.)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 18.05.2017 - T-163/16
    In jedem Fall kann ein Wortzeichen nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 dann von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32).

    Es genügt, wie sich schon aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt, dass die Zeichen oder Angaben zu diesem Zweck verwendet werden können (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32).

  • EuG, 10.09.2015 - T-321/14

    Volkswagen / HABM (STREET) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 18.05.2017 - T-163/16
    Ein Zeichen fällt unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 aufgestellte Verbot, wenn es mit den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang aufweist, der es dem betreffenden Publikum ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung dieser Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (Urteile vom 3. Juni 2015, Bora Creations/HABM - Beauté prestige international [essence], T-448/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:357, Rn. 21, und vom 10. September 2015, Volkswagen/HABM [Street], T-321/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:619, Rn. 12).

    Der beschreibende Charakter einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung des Zeichens beantragt wird, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise, die aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehen, zu beurteilen (Urteile vom 14. Juni 2007, Europig/HABM [EUROPIG], T-207/06, EU:T:2007:179, Rn. 30, und vom 10. September 2015, STREET, T-321/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:619, Rn. 13).

  • EuG, 28.11.2016 - T-225/16

    Matratzen Concord / EUIPO (Ganz schön ausgeschlafen) - Unionsmarke - Anmeldung

    Auszug aus EuG, 18.05.2017 - T-163/16
    Dies setzt voraus, dass die Neuschöpfung bzw. das Wort aufgrund der Ungewöhnlichkeit der Kombination in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen einen Eindruck erweckt, der hinreichend stark von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der ihren Bestandteilen zu entnehmenden Angaben entsteht, und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (Beschluss vom 28. November 2016, Matratzen Concord/EUIPO [Ganz schön ausgeschlafen], T-225/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:703, Rn. 21).
  • EuG, 28.06.2016 - T-134/15

    salesforce.com / EUIPO (SOCIAL.COM)

    Auszug aus EuG, 18.05.2017 - T-163/16
    Wie aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 hervorgeht, ist das streitige Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen, wenn nur eines der absoluten Eintragungshindernisse eingreift (vgl. Urteil vom 28. Juni 2016, salesforce.com/EUIPO [SOCIAL.COM], T-134/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:366, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.10.2015 - T-656/13

    The Smiley Company / HABM (Forme d'un smiley avec des yeux en coeur)

    Auszug aus EuG, 18.05.2017 - T-163/16
    Folglich kann sich derjenige, der ein Zeichen als Unionsmarke anmeldet, nicht auf eine etwaige fehlerhafte Rechtsanwendung zu seinen Gunsten oder zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. Urteil vom 7. Oktober 2015, The Smiley Company/HABM [Form eines Smileys mit Augen aus Herzen], T-656/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:758, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.05.2013 - T-218/10

    DHL International / OHMI - Service Point Solutions (SERVICEPOINT) -

    Auszug aus EuG, 18.05.2017 - T-163/16
    Sechstens ist auch das Vorbringen der Klägerin, das Urteil vom 30. Mai 2013, DHL International/HABM - Service Point Solutions (SERVICEPOINT) (T-218/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:281), bestätige ihre Auffassung, zu verwerfen.
  • EuG, 07.07.2011 - T-208/10

    Cree / HABM (TRUEWHITE)

    Auszug aus EuG, 18.05.2017 - T-163/16
    Würde in einem solchen Fall das fragliche Zeichen für die genannte Kategorie als Unionsmarke eingetragen, wäre sein Inhaber nämlich durch nichts gehindert, es auch für die Waren oder Dienstleistungen dieser Kategorie zu verwenden, für die es beschreibend ist (Urteil vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 27).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 18.05.2017 - T-163/16
    Zu den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der guten Verwaltung ist allerdings entschieden worden, dass das EUIPO im Rahmen der Prüfung der Unionsmarkenanmeldung die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und ein besonderes Augenmerk auf die Frage richten muss, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 74).
  • EuG, 14.06.2007 - T-207/06

    Europig / HABM (EUROPIG) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 18.05.2017 - T-163/16
    Der beschreibende Charakter einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung des Zeichens beantragt wird, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise, die aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehen, zu beurteilen (Urteile vom 14. Juni 2007, Europig/HABM [EUROPIG], T-207/06, EU:T:2007:179, Rn. 30, und vom 10. September 2015, STREET, T-321/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:619, Rn. 13).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuG, 18.05.2017 - T-163/16
    Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern ist daher allein auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen (Urteil vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, EU:C:2005:547, Rn. 47).
  • EuG, 27.02.2002 - T-79/00

    REWE-Zentral / HABM (LITE)

  • EuG, 13.09.2016 - T-563/15

    Paglieri Sell System / EUIPO (APOTEKE)

  • EuG, 25.09.2015 - T-707/14

    Grundig Multimedia / HABM (DetergentOptimiser)

  • EuG, 23.09.2015 - T-633/13

    Reed Exhibitions / HABM (INFOSECURITY)

  • EuG, 03.06.2015 - T-448/13

    Bora Creations / OHMI - Beauté Prestige International (essence)

  • EuG, 28.04.2015 - T-137/13

    Saferoad RRS / HABM (MEGARAIL) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 23.01.2014 - T-68/13

    Novartis / HABM (CARE TO CARE)

  • EuG, 12.09.2013 - T-320/10

    'Fürstlich Castell''sches Domänenamt / OHMI - Castel Frères (CASTEL)'

  • EuG, 21.02.2013 - T-427/11

    Laboratoire Bioderma / OHMI - Cabinet Continental (BIODERMA)

  • EuG, 15.11.2011 - T-363/10

    Abbott Laboratories / HABM (RESTORE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 12.06.2007 - T-339/05

    MacLean-Fogg / HABM (LOKTHREAD)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

  • EuG, 13.12.2018 - T-830/16

    Monolith Frost / EUIPO - Dovgan (PLOMBIR) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

    Da die Frage, ob die Beschwerdekammer bestimmte Tatsachen, Argumente oder Beweismittel richtig beurteilt hat, die Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung betrifft und nicht die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens, das zu ihrem Erlass geführt hat, geht dieses Vorbringen der Klägerin im Rahmen des zweiten Klagegrundes, mit dem ein Verstoß gegen den in Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 aufgestellten Grundsatz der Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen belegt werden soll, ins Leere (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 2017, Reisswolf/EUIPO [secret.service.], T-163/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:350, Rn. 21).
  • EuG, 25.01.2018 - T-866/16

    SilverTours / EUIPO (billiger-mietwagen.de) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Prüfer des EUIPO und gegebenenfalls dessen Beschwerdekammern gemäß Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 bei der Prüfung absoluter Eintragungshindernisse von Amts wegen den Sachverhalt zu ermitteln haben, um festzustellen, ob die angemeldete Marke unter eines der Eintragungshindernisse nach Art. 7 der Verordnung fällt (Urteil vom 18. Mai 2017, Reisswolf/EUIPO [secret.service.], T-163/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:350, Rn. 18).
  • EuG, 04.05.2018 - T-187/17

    Bernard Krone Holding/ EUIPO (Mega Liner) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Unterscheidungskraft und der beschreibende Charakter einer Marke zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung des Zeichens beantragt wird, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. Urteile vom 31. Januar 2017, Coesia/EUIPO [Darstellung von zwei schrägen roten Kurven], T-130/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:44, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 18. Mai 2017, Reisswolf/EUIPO [secret.service.], T-163/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:350, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.05.2018 - T-188/17

    Bernard Krone Holding/ EUIPO (Coil Liner) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Unterscheidungskraft und der beschreibende Charakter einer Marke zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung des Zeichens beantragt wird, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. Urteile vom 31. Januar 2017, Coesia/EUIPO [Darstellung von zwei schrägen roten Kurven], T-130/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:44, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 18. Mai 2017, Reisswolf/EUIPO [secret.service.], T-163/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:350, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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