Rechtsprechung
EuG, 18.07.2007 - T-189/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Ente per le Ville Vesuviane / Kommission
- EU-Kommission
Ente per le Ville Vesuviane / Kommission
Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 37-53)
- EU-Kommission
Ente per le Ville Vesuviane / Kommission
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Ente per le Ville Vesuviane / Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung D(2002)810111 der Kommission vom 13. März 2002, mit der die finanzielle Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für bestimmte vor dem 31. Dezember 1989 genehmigte Vorhaben beendet wurde, soweit diese ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 10.09.2009 - C-445/07
Kommission / Ente per le Ville vesuviane - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für …
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 18. Juli 2007, Ente per le Ville Vesuviane/Kommission (T-189/02, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die von der Kommission geltend gemachte Unzulässigkeitseinrede verworfen hat.- der Kommission die Kosten beider Rechtssachen in der Rechtsmittelinstanz und des erstinstanzlichen Verfahrens T-189/02 aufzuerlegen.
- der Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens und die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens in der Rechtssache T-189/02 aufzuerlegen.
Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 18. Juli 2007, Ente per le Ville Vesuviane/Kommission (T-189/02), wird aufgehoben, soweit es die vom Ente per le Ville Vesuviane erhobene Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung D(2002) 810111 der Kommission vom 13. März 2002 über die Beendigung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Form einer Infrastrukturinvestition in Kampanien (Italien) in Bezug auf ein integriertes System zur Aufwertung von drei vesuvianischen Villen zu touristischen Zwecken für zulässig erklärt hat.
- EuGH, 10.09.2009 - C-455/07
Ente per le Ville vesuviane / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für …
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 18. Juli 2007, Ente per le Ville Vesuviane/Kommission (T-189/02, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die von der Kommission geltend gemachte Unzulässigkeitseinrede verworfen hat.- der Kommission die Kosten beider Rechtssachen in der Rechtsmittelinstanz und des erstinstanzlichen Verfahrens T-189/02 aufzuerlegen.
- der Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens und die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens in der Rechtssache T-189/02 aufzuerlegen.
Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 18. Juli 2007, Ente per le Ville Vesuviane/Kommission (T-189/02), wird aufgehoben, soweit es die vom Ente per le Ville Vesuviane erhobene Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung D(2002) 810111 der Kommission vom 13. März 2002 über die Beendigung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Form einer Infrastrukturinvestition in Kampanien (Italien) in Bezug auf ein integriertes System zur Aufwertung von drei vesuvianischen Villen zu touristischen Zwecken für zulässig erklärt hat.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-445/07
Kommission / Ente per le Ville vesuviane - Rechtsmittel - Europäischer Fond für …
1) Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 18. Juli 2007, Ente per le Ville vesuviane/Kommission (T-189/02), wird aufgehoben.2 - Urteil des Gerichts vom 18. Juli 2007, Ente per le Ville vesuviane (T-189/02, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Leitsätze abgedruckt in Slg. 2007, II-89).