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   EuG, 18.09.1992 - T-28/90   

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EuG, 18.09.1992 - T-28/90 (https://dejure.org/1992,2904)
EuG, Entscheidung vom 18.09.1992 - T-28/90 (https://dejure.org/1992,2904)
EuG, Entscheidung vom 18. September 1992 - T-28/90 (https://dejure.org/1992,2904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Asia Motor France SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Untätigkeitsklage - Zulässigkeit - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage - Kostenfestsetzung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Import und Handel mit Fahrzeugen japanischer Marken ; Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache ; Anspruch auf Schadensersatz

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 175; ; EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 178; ; EWG-Vertrag Art. 215

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 10.06.1982 - 246/81

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuG, 18.09.1992 - T-28/90
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist "die Klage nur zulässig ..., wenn der Kläger nachweisen kann, daß die Kommission an ihn einen Akt gerichtet hat, der ihm gegenüber bestimmte Rechtswirkungen erzeugt und als solcher aufgehoben werden kann, oder daß die Kommission, nachdem sie gemäß Artikel 175 Absatz 2 ordnungsgemäß aufgefordert worden ist, es unterlassen hat, dem Kläger gegenüber einen Akt zu erlassen, auf den er nach den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts einen Anspruch hatte" (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juni 1982 in der Rechtssache 246/81, Lord Bethell/Kommission, Slg. 1982, 2277, Randnr. 13).

    Sie berufen sich insoweit auf die Ausführungen im GEMA-Urteil, a. a. O., da der Gerichtshof ihres Erachtens dort nicht ausgeschlossen habe, daß eine Stellungnahme nach Artikel 6 der Verordnung Nr. 99/63 Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein könne, sowie auf die Schlussanträge des Generalanwalts Sir Gordon Slynn in der Rechtssache Lord Bethell/Kommission (Urteil vom 10. Juni 1982, a. a. O.).

  • EuGH, 12.07.1988 - 377/87

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuG, 18.09.1992 - T-28/90
    Wie nämlich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 1988 in der Rechtssache 377/87 (Parlament/Rat, Slg. 1988, 4017, Randnr. 9) entschieden hat, beruht die in Artikel 175 eröffnete Klagemöglichkeit auf der Vorstellung, daß die rechtswidrige Untätigkeit der Kommission den anderen Organen und den Mitgliedstaaten sowie in Fällen wie dem vorliegenden einzelnen die Befassung des Gerichtshofes oder des Gerichts ermöglicht, um die Feststellung zu erwirken, daß die Unterlassung ° soweit das betroffene Organ sie nicht abgestellt hat ° gegen den EWG-Vertrag verstösst.
  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.1992 - T-28/90
    Die Klägerinnen leiten daraus ab, ihr auf Untätigkeit gestützter Antrag müsse im Interesse einer geordneten Rechtspflege und bei Meidung einer Rechtsverweigerung in einen Antrag auf Aufhebung des Schreibens der Kommission vom 8. Mai 1990 geändert werden können, und berufen sich insoweit auf die Schlussanträge des Generalanwalts Mayras in den verbundenen Rechtssachen 109/75 und 114/75 (Beschluß des Gerichtshofes vom 2. März 1977, National Carbonising Co. Ltd, Slg. 1977, 382) sowie auf das Urteil des Gerichtshofes vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749).
  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 18.09.1992 - T-28/90
    Erstens sind nach gefestigter Rechtsprechung Mitteilungen, mit denen sich die Kommission vorläufig unter den Voraussetzungen des Artikels 6 der Verordnung Nr. 99/63 zu einer Beschwerde äussert, mit der sie gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 befasst worden ist, ihrer Natur nach keine Entscheidungen, die im Sinne des Artikels 189 EWG-Vertrag verbindliche Rechtswirkungen entfalten können, und können daher auch nicht auf der Grundlage des Artikels 173 EWG-Vertrag mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden (GEMA-Urteil des Gerichtshofs, a. a. O., Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367).
  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.1992 - T-28/90
    Zweitens lassen zwar Artikel 42 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes in der für das Verfahren vor dem Gericht bei Klageerhebung entsprechend geltenden Fassung sowie die entsprechenden Bestimmungen des Artikels 48 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts das Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens zu, sie dürfen aber auf keinen Fall so ausgelegt werden, daß sie den klagenden Parteien die Möglichkeit einräumen, den Gemeinschaftsrichter mit neuen Anträgen zu befassen und damit den Streitgegenstand selbst zu ändern (Urteile des Gerichtshofes vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Slg. 1979, 2729; vom 18. Oktober 1979, GEMA, a. a. O.; vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 203; vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, sowie vom 14. Oktober 1987 in der Rechtssache 278/85, Kommission/Dänemark, Slg. 1987, 4069).
  • EuGH, 08.02.1983 - 124/81

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuG, 18.09.1992 - T-28/90
    Zweitens lassen zwar Artikel 42 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes in der für das Verfahren vor dem Gericht bei Klageerhebung entsprechend geltenden Fassung sowie die entsprechenden Bestimmungen des Artikels 48 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts das Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens zu, sie dürfen aber auf keinen Fall so ausgelegt werden, daß sie den klagenden Parteien die Möglichkeit einräumen, den Gemeinschaftsrichter mit neuen Anträgen zu befassen und damit den Streitgegenstand selbst zu ändern (Urteile des Gerichtshofes vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Slg. 1979, 2729; vom 18. Oktober 1979, GEMA, a. a. O.; vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 203; vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, sowie vom 14. Oktober 1987 in der Rechtssache 278/85, Kommission/Dänemark, Slg. 1987, 4069).
  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuG, 18.09.1992 - T-28/90
    Zweitens lassen zwar Artikel 42 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes in der für das Verfahren vor dem Gericht bei Klageerhebung entsprechend geltenden Fassung sowie die entsprechenden Bestimmungen des Artikels 48 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts das Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens zu, sie dürfen aber auf keinen Fall so ausgelegt werden, daß sie den klagenden Parteien die Möglichkeit einräumen, den Gemeinschaftsrichter mit neuen Anträgen zu befassen und damit den Streitgegenstand selbst zu ändern (Urteile des Gerichtshofes vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Slg. 1979, 2729; vom 18. Oktober 1979, GEMA, a. a. O.; vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 203; vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, sowie vom 14. Oktober 1987 in der Rechtssache 278/85, Kommission/Dänemark, Slg. 1987, 4069).
  • EuGH, 14.10.1987 - 278/85

    Josef Buckl & Söhne OHG und andere gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 18.09.1992 - T-28/90
    Zweitens lassen zwar Artikel 42 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes in der für das Verfahren vor dem Gericht bei Klageerhebung entsprechend geltenden Fassung sowie die entsprechenden Bestimmungen des Artikels 48 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts das Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens zu, sie dürfen aber auf keinen Fall so ausgelegt werden, daß sie den klagenden Parteien die Möglichkeit einräumen, den Gemeinschaftsrichter mit neuen Anträgen zu befassen und damit den Streitgegenstand selbst zu ändern (Urteile des Gerichtshofes vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Slg. 1979, 2729; vom 18. Oktober 1979, GEMA, a. a. O.; vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 203; vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, sowie vom 14. Oktober 1987 in der Rechtssache 278/85, Kommission/Dänemark, Slg. 1987, 4069).
  • EuGH, 27.09.1988 - 302/87

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuG, 18.09.1992 - T-28/90
    Sie verweisen insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87 (Parlament/Rat, Slg. 1988, 5641, Randnr. 17).
  • EuGH, 18.10.1979 - 125/78

    GEMA / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.1992 - T-28/90
    Sie beruft sich insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 125/78 (GEMA/Kommission, Slg. 1979, 3190, Randnr. 21), in dem entschieden worden sei, daß ein Schreiben an den Beschwerdeführer gemäß Artikel 6 der Verordnung Nr. 99/63 eine Stellungnahme im Sinne des Artikels 175 Absatz 2 EWG-Vertrag darstelle.
  • EuG, 29.06.1993 - T-7/92

    Lord Bethell / Kommission

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuG, 18.09.1996 - T-387/94

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin Automobiles SA, Europe Auto

    9 Mit Urteil vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90 (Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285) entschied das Gericht, daß die Hauptsache erledigt sei, soweit der Klageantrag auf Artikel 175 EWG-Vertrag gestützt sei.
  • EuG, 22.05.1996 - T-277/94

    Associazione Italiana Tecnico Economica del Cemento (AITEC) gegen Kommission der

    Es ergibt sich schon aus dem Wortlaut dieser Bestimmung, daß die Klage einer natürlichen oder juristischen Person nur zulässig ist, wenn diese nachweisen kann, daß sie der potentielle Adressat einer Handlung ist, die die Kommission an sie zu richten hat (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285, Randnr. 29).
  • EuG, 16.12.2015 - T-48/11

    British Airways / Kommission

    Si l'article 48, paragraphe 2, du même règlement permet, dans certaines circonstances, la production de moyens nouveaux en cours d'instance, cette disposition ne peut, en aucun cas, être interprétée comme autorisant la partie requérante à saisir le Tribunal de conclusions nouvelles et à modifier ainsi l'objet du litige (arrêt du 18 septembre 1992, Asia Motor France e.a./Commission, T-28/90, Rec, EU:T:1992:98, point 43).
  • EuG, 26.02.2003 - T-344/00

    CEVA / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung beendet eine derartige Stellungnahme, wenn sie nach Erhebung einer Untätigkeitsklage ergeht, die Untätigkeit der Kommission und macht diese Klage gegenstandslos (Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, I-1503, Randnr. 31; Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285, Randnrn.
  • EuG, 11.12.2013 - T-116/11

    EMA / Kommission - Schiedsklausel - Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der

    Darüber hinaus geht aus der Rechtsprechung hervor, dass, auch wenn Art. 48 § 2 der Verfahrensordnung unter bestimmten Umständen das Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens zulässt, diese Vorschrift auf keinen Fall so ausgelegt werden darf, dass sie einer Partei die Möglichkeit einräumt, den Gegenstand des Rechtsstreits während des Verfahrens zu ändern (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 14. Oktober 1987, Kommission/Dänemark, 278/85, Slg. 1987, 4069, Randnrn. 37 und 38, und Urteil des Gerichts vom 18. September 1992, Asia Motor France u. a./Kommission, T-28/90, Slg. 1992, II-2285, Randnr. 43).
  • EuG, 20.05.2009 - T-89/07

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES PARLAMENTS, EINEN AUFTRAG FÜR DIE

    Zwar lässt Art. 48 § 2 der Verfahrensordnung unter bestimmten Umständen das Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens zu, er darf aber auf keinen Fall so ausgelegt werden, dass er dem Kläger die Möglichkeit einräumt, das Gericht mit neuen Anträgen zu befassen und damit den Streitgegenstand zu ändern (Urteile des Gerichts vom 18. September 1992, Asia Motor France u. a./Kommission, T-28/90, Slg. 1992, II-2285, Randnr. 43, und vom 12. Juli 2001, T. Port/Rat, T-2/99, Slg. 2001, II-2093, Randnr. 34; vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 25. September 1979, Kommission/Frankreich, 232/78, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3).
  • EuG, 17.02.1998 - T-105/96

    Pharos / Kommission

    Diese Feststellung hat nach Artikel 176 EG-Vertrag zur Folge, daß das beklagte Organ die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes oder des Gerichts ergebenden Maßnahmen treffen muß; daneben kann sie zu Klagen aus außervertraglicher Haftung Anlaß geben (Urteil des Gerichtshofes vom 24. November 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-15/91 und C-108/91, Buckl u. a./Kommission, Slg. 1992, I-6061, Randnr. 14, und Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285, Randnr. 36).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-1/01

    Asia Motor France u.a. / Kommission

    Eine erste von den Klägern beim Gericht eingereichte Klage, insbesondere auf Feststellung der Untätigkeit der Kommission, da sie es unterlassen habe, ihnen gegenüber eine Entscheidung auf der Grundlage des Artikels 85 EG-Vertrag zu erlassen, wurde mit Urteil vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90 (Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285) mit der Begründung abgewiesen, dass die Hauptsache erledigt sei, da die Kommission den Klägern mit Schreiben vom 5. Dezember 1991 bekannt gegeben habe, dass ihre Beschwerden zurückgewiesen worden seien.
  • EuG, 26.10.2000 - T-154/98

    Asia Motor France u.a. / Kommission

    Mit Urteil vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90 (Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285; im Folgenden: Urteil Asia Motor France I) entschied das Gericht, dass die Hauptsache erledigt sei, soweit der Klageantrag auf Artikel 175 EG-Vertrag (jetzt Artikel 232 EG) gestützt sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    30 - Urteil des Gerichts vom 18. September 1992, Asia Motor France u. a./Kommission (T-28/90, Slg. 1992, II-2285, Randnr. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-282/95

    Guérin automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 27.06.1995 - T-186/94

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 09.07.1997 - T-4/96

    S / Gerichtshof

  • EuG, 14.11.2006 - T-494/04

    Neirinck / Kommission

  • EuG, 13.07.1993 - T-20/92

    Andrew Macrae Moat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 29.06.1993 - T-7/92

    Asia Motor France SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 23.10.2015 - T-552/13

    Oil Turbo Compressor / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und

  • EuG, 29.11.1993 - T-56/92

    Casper Koelman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Klage -

  • EuG, 27.10.1994 - T-32/93

    Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel

  • EuG, 24.01.1995 - T-74/92

    Ladbroke Racing Deutschland GmbH gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 28.04.1994 - T-452/93

    Gemeinschaftszuschuss der Europäischen Kommission für den Bau von

  • EuG, 12.07.2001 - T-3/99

    Banatrading / Rat

  • EuG, 12.07.2001 - T-2/99

    T. Port / Rat

  • EuG, 17.02.1998 - T-107/96

    Pantochim / Kommission

  • EuG, 10.07.1997 - T-38/96

    Guérin Automobiles / Kommission

  • EuG, 07.03.2002 - T-212/99

    Intervet International / Kommission

  • EuG, 21.10.1996 - T-107/96

    Pantochim SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche

  • EuG, 11.03.1993 - T-87/91

    Michael Boessen gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen

  • EuG, 18.09.1996 - T-22/96

    J. Langdon Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 25.10.1993 - T-41/93

    B. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Erledigung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-15/91
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