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   EuG, 18.09.1995 - T-548/93   

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EuG, 18.09.1995 - T-548/93 (https://dejure.org/1995,7690)
EuG, Entscheidung vom 18.09.1995 - T-548/93 (https://dejure.org/1995,7690)
EuG, Entscheidung vom 18. September 1995 - T-548/93 (https://dejure.org/1995,7690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Organisation und Bereitstellung von Wettdiensten bei Pferderennen; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Gewährung staatlicher Beihilfen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 90 Abs. 1; ; VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuG, 27.10.1994 - T-32/93

    Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-548/93
    Diese Rechtssache wurde sodann an das Gericht verwiesen, wo sie als Rechtssache T-32/93 in das Register der Kanzlei eingetragen wurde.

    Auf die von der Kommission gegen diese Klage erhobene Einrede der Unzulässigkeit hat das Gericht entschieden, daß die Kommission infolge einer Aufforderung im Sinne von Artikel 175 nicht verpflichtet ist, eine Entscheidung an einen Mitgliedstaat zu richten, und daß die Untätigkeitsklage, die die Klägerin gegen die Kommission mit der Begründung erhoben hatte, sie habe es unterlassen, von ihren Befugnissen aus Artikel 90 Absatz 3 des Vertrages Gebrauch zu machen, daher unzulässig war (Urteil vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1994, II-1015, Randnr. 37).

  • EuG, 11.07.1991 - T-19/90

    Detlef von Hoessle gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-548/93
    54 Das Gericht erinnert daran, daß nach ständiger Rechtsprechung der Gemeinschaftsrichter nicht befugt ist, im Rahmen der von ihm ausgeuebten Rechtmässigkeitskontrolle gegenüber den Organen Anordnungen zu treffen oder sich an deren Stelle zu setzen (vgl. Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache T-19/90, von Hößle/Rechnungshof, Slg. 1991, II-615, Randnr. 30), und daß es Sache des betreffenden Organs ist, gemäß Artikel 176 des Vertrages die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus einem auf eine Nichtigkeitsklage ergangenen Urteil ergeben (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85, Akzo/Kommission, Slg. 1986, 1965, Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop/Kommission, Slg. 1994, II-441, Randnr. 181, und vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93, T-433/93 und T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-0000, Randnr. 54).
  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-548/93
    54 Das Gericht erinnert daran, daß nach ständiger Rechtsprechung der Gemeinschaftsrichter nicht befugt ist, im Rahmen der von ihm ausgeuebten Rechtmässigkeitskontrolle gegenüber den Organen Anordnungen zu treffen oder sich an deren Stelle zu setzen (vgl. Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache T-19/90, von Hößle/Rechnungshof, Slg. 1991, II-615, Randnr. 30), und daß es Sache des betreffenden Organs ist, gemäß Artikel 176 des Vertrages die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus einem auf eine Nichtigkeitsklage ergangenen Urteil ergeben (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85, Akzo/Kommission, Slg. 1986, 1965, Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop/Kommission, Slg. 1994, II-441, Randnr. 181, und vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93, T-433/93 und T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-0000, Randnr. 54).
  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-548/93
    54 Das Gericht erinnert daran, daß nach ständiger Rechtsprechung der Gemeinschaftsrichter nicht befugt ist, im Rahmen der von ihm ausgeuebten Rechtmässigkeitskontrolle gegenüber den Organen Anordnungen zu treffen oder sich an deren Stelle zu setzen (vgl. Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache T-19/90, von Hößle/Rechnungshof, Slg. 1991, II-615, Randnr. 30), und daß es Sache des betreffenden Organs ist, gemäß Artikel 176 des Vertrages die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus einem auf eine Nichtigkeitsklage ergangenen Urteil ergeben (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85, Akzo/Kommission, Slg. 1986, 1965, Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop/Kommission, Slg. 1994, II-441, Randnr. 181, und vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93, T-433/93 und T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-0000, Randnr. 54).
  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-548/93
    54 Das Gericht erinnert daran, daß nach ständiger Rechtsprechung der Gemeinschaftsrichter nicht befugt ist, im Rahmen der von ihm ausgeuebten Rechtmässigkeitskontrolle gegenüber den Organen Anordnungen zu treffen oder sich an deren Stelle zu setzen (vgl. Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache T-19/90, von Hößle/Rechnungshof, Slg. 1991, II-615, Randnr. 30), und daß es Sache des betreffenden Organs ist, gemäß Artikel 176 des Vertrages die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus einem auf eine Nichtigkeitsklage ergangenen Urteil ergeben (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85, Akzo/Kommission, Slg. 1986, 1965, Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop/Kommission, Slg. 1994, II-441, Randnr. 181, und vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93, T-433/93 und T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-0000, Randnr. 54).
  • EuG, 24.01.1992 - T-44/90

    La Cinq SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-548/93
    50 Daher kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Kommission, als sie die Entscheidung über die endgültige Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin gemäß den Artikeln 85 und 86 des Vertrages erließ, ohne zuvor ihre Prüfung der Vereinbarkeit der nationalen französischen Rechtsvorschriften mit den Bestimmungen des Vertrages abgeschlossen zu haben, ihre Verpflichtung, die ihr von den Beschwerdeführern vorgetragenen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam zu prüfen, erfuellt hat (vgl. Urteil Automec/Kommission, a. a. O., Randnr. 79), um dem Erfordernis der Gewißheit genügen zu können, das eine endgültige Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Zuwiderhandlung kennzeichnen muß (vgl. Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1992 in der Rechtssache T-44/90, La Cinq/Kommission, Slg. 1992, II-1, Randnr. 61).
  • EuGH, 03.12.1987 - 136/86

    BNIC / Aubert

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-548/93
    21 bis 23, vom 3. Dezember 1987 in der Rechtssache 136/86, BNIC, Slg. 1987, 4789, und insbesondere Schlussanträge des Generalanwalts Sir Gordon Slynn, 4805, sowie vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86, Van Eycke, Slg. 1988, 4769, Randnr. 16).
  • EuG, 24.01.1995 - T-74/92

    Ladbroke Racing Deutschland GmbH gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-548/93
    44 Insoweit ist erstens daran zu erinnern, daß die Kommission, wenn sie mit einer Beschwerde nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 befasst wird, die Möglichkeit hat, unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses den Prioritätsgrad zu bestimmen, der dieser Beschwerde beizumessen ist (vgl. Urteile des Gerichts Automec/Kommission, a. a. O., Randnr. 85, und vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-74/92, Ladbroke/Kommission, Slg. 1995, II-115, Randnr. 58), und das Recht hat, zu beschließen, daß die Untersuchung der Angelegenheit auf der Grundlage der verschiedenen Vertragsbestimmungen, die in einer Beschwerde angeführt werden, eingeleitet und durchgeführt wird, sofern das Gemeinschaftsinteresse ihrer Ansicht nach eine solche Behandlung der Beschwerde gebietet (vgl. Urteil vom 24. Januar 1995, Ladbroke/Kommission, a. a. O., Randnr. 60).
  • EuG, 29.06.1993 - T-7/92

    Asia Motor France SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-548/93
    30 Die Klägerin trägt vor, die Kommission habe gegen ihre Verpflichtung verstossen, die in ihrer Beschwerde vorgebrachten Tatsachen und Argumente mit der erforderlichen Sorgfalt, Ernsthaftigkeit und Umsicht zu prüfen (vgl. Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache T-7/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1993, II-669, Randnrn. 34 bis 36), wie der Umstand beweise, daß die Kommission unter Berufung auf die Komplexität und Schwierigkeit der Sache mehr als dreieinhalb Jahre gebraucht habe, um hinsichtlich der Beschwerde zu einem Ergebnis zu kommen, wobei sie sie letztlich aufgrund weniger, sehr einfacher Gesichtspunkte zurückgewiesen habe.
  • EuGH, 21.09.1988 - 267/86

    Van Eycke / ASPA

    Auszug aus EuG, 18.09.1995 - T-548/93
    21 bis 23, vom 3. Dezember 1987 in der Rechtssache 136/86, BNIC, Slg. 1987, 4789, und insbesondere Schlussanträge des Generalanwalts Sir Gordon Slynn, 4805, sowie vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86, Van Eycke, Slg. 1988, 4769, Randnr. 16).
  • EuGH, 01.10.1987 - 311/85

    VVR / Sociale Dienst van de Plaatselijke en Gewestelijke Overheidsdiensten

  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 18.11.1992 - T-16/91

    Rendo NV u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 17.07.1998 - T-111/96

    ITT Promedia / Kommission

    Dieser Grundsatz sei vom Gericht in seinem Urteil vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-548/93 (Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1995, II-2565, Randnr. 50) angewandt worden, in dem entschieden worden sei, daß die Frage der Vereinbarkeit eines nationalen Rechtsetzungsakts mit dem Gemeinschaftsrecht für eine Rechtssache entscheidungserheblich sein könne.
  • EuG, 30.10.2003 - T-125/03

    Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals / Kommission

    Sollte die Kommission hingegen nicht befugt sein, die fraglichen Schriftstücke als Indizien zu verwenden, so wäre sie im Falle der Nichtigerklärung im Verfahren zur Hauptsache verpflichtet, die sich aus dem Urteil des Gerichts ergebenden Maßnahmen zu treffen (vgl. insbesondere Urteil des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-548/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1995, II-2565, Randnr. 54), und folglich die zuvor ergriffenen Maßnahmen zu beenden, so dass der von den Antragstellerinnen angeführte Schaden vermieden werden könnte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1997 - C-359/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Französische Republik gegen

    Mit Urteil vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-548/93(8) gab das Gericht der Klage von Ladbroke statt und erklärte die Entscheidung der Kommission vom 29. Juli 1993 für nichtig.

    (1) - Rechtssache T-548/93 (Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1995, II-2565).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1996 - C-91/95

    Roger Tremblay, Harry Kestenberg und Syndicat des exploitants de lieux de loisirs

    B. Urteile vom 24. Juni 1986 .n der Rechtssache 53/85 (Akzo/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 23), vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-548/93 (Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1995, II-2565, Randnr. 54) und vom 9. Januar 1996 in der Rechtssache T-575/93 (Koelman/Kommission, Slg. 1996, II-1, Randnr. 29).
  • EuG, 27.01.2000 - T-256/97

    BEUC / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es nämlich Sache des betreffenden Organs, gemäß Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG) die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus einem auf eine Nichtigkeitsklage ergangenen Urteil ergeben (Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop Slazenger/Kommission, Slg. 1994, II-441, Randnr. 18, und vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-548/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1995, II-2565, Randnr. 54).
  • EuG, 22.10.1996 - T-79/95

    Société nationale des chemins de fer français und British Railways Board gegen

    Da es jedoch nicht Sache des Gerichts ist, im Rahmen einer Nichtigkeitsklage seine Würdigung an die Stelle derjenigen der Kommission zu setzen (vgl. insbesondere Urteile des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121, Randnr. 113, und vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-548/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1995, II-2565, Randnr. 54), ist Artikel 2 Buchstabe A der streitigen Entscheidung, der den Klägerinnen die streitigen Bedingungen auferlegt, für nichtig zu erklären.
  • EuG, 24.09.1996 - T-57/91

    National Association of Licensed Opencast Operators gegen Kommission der

    Außerdem ist es allein Sache des betreffenden Organs, die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus einem auf eine Nichtigkeitsklage ergangenen Urteil ergeben (Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-102/92, Viho/Kommission, Slg. 1995, II-17, Randnr. 28, vom 7. März 1995 in den Rechtssachen T-432/93, T-433/93 und T-434/93, Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 54, und vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-548/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1995, II-2565, Randnr. 54).
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