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   EuG, 18.09.1996 - T-22/96   

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https://dejure.org/1996,15024
EuG, 18.09.1996 - T-22/96 (https://dejure.org/1996,15024)
EuG, Entscheidung vom 18.09.1996 - T-22/96 (https://dejure.org/1996,15024)
EuG, Entscheidung vom 18. September 1996 - T-22/96 (https://dejure.org/1996,15024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    J. Langdon Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Streitige Entscheidung, die im Laufe des Verfahrens zurückgenommen wird - Erledigung der Hauptsache.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache ; Einfuhr von Waren nach Irland ; Zahlung von Zollabgaben

  • Judicialis

    VO (EWG) 1430/79 Art. 13 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Streitige Entscheidung, die im Laufe des Verfahrens zurückgenommen wird - Erledigung der Hauptsache.

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.1996 - T-22/96
    16 Zwar ist es nicht ausgeschlossen, daß neue Anträge ausnahmsweise zulässig sind, wenn sie auf die Nichtigerklärung einer zweiten Entscheidung gerichtet sind, durch die im Laufe des Verfahrens eine Entscheidung mit gleichem Gegenstand ersetzt wird (Urteil des Gerichtshofes vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 8), doch kann sich daraus nicht ergeben, daß die Vorabkontrolle der Rechtmässigkeit einer noch nicht erlassenen hypothetischen zweiten Entscheidung gestattet wäre.
  • EuGH, 06.07.1993 - C-121/91

    CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.1996 - T-22/96
    Was speziell den neuen Antrag zu c anbelangt, so ist der Gemeinschaftsrichter im Rahmen einer Klage nach Artikel 173 EG-Vertrag nicht befugt, sich über mögliche Verpflichtungen innerstaatlicher Behörden auszusprechen, selbst wenn eine Entscheidung der Kommission für nichtig erklärt wurde (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 1993 in den Rechtssachen C-121/91 und C-122/91, CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux/Kommission, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 57).
  • EuG, 18.09.1992 - T-28/90

    Asia Motor France SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 18.09.1996 - T-22/96
    Folglich sind die neuen Anträge der Klägerin unzulässig, da sie den Klagegegenstand ändern (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285, Randnr. 43, sowie die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.11.1995 - T-346/94

    France-aviation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Erstattung

    Auszug aus EuG, 18.09.1996 - T-22/96
    Neben anderen Klagegründen macht sie geltend, daß ihr Recht auf Anhörung verletzt worden sei (Urteil des Gerichts vom 9. November 1995 in der Rechtssache T-346/94, France-aviation/Kommission, Slg. 1995, II-2841).
  • EuGH, 08.03.1993 - C-123/92

    Lezzi Pietro / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.1996 - T-22/96
    14 Folglich ist die vorliegende Klage gegenstandslos geworden (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 8. März 1993 in der Rechtssache C-123/92, Lezzi Pietro/Kommission, Slg. 1993, I-809, Randnrn. 8 bis 11).
  • EuG, 09.06.1994 - T-94/92

    X gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Einstellung -

    Auszug aus EuG, 18.09.1996 - T-22/96
    17 Ausserdem ist das Gericht im Rahmen einer Klage nach Artikel 173 EG-Vertrag nicht befugt, Erklärungen der dort beantragten Art abzugeben (vgl. Urteile des Gerichts vom 9. Juni 1994 in der Rechtssache T-94/92, X/Kommission, Slg. ÖD 1994, II-481, Randnr. 33, und vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-583/93, P/Kommission, Slg. ÖD 1995, II-433, Randnr. 17).
  • EuG, 08.06.1995 - T-583/93
    Auszug aus EuG, 18.09.1996 - T-22/96
    17 Ausserdem ist das Gericht im Rahmen einer Klage nach Artikel 173 EG-Vertrag nicht befugt, Erklärungen der dort beantragten Art abzugeben (vgl. Urteile des Gerichts vom 9. Juni 1994 in der Rechtssache T-94/92, X/Kommission, Slg. ÖD 1994, II-481, Randnr. 33, und vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-583/93, P/Kommission, Slg. ÖD 1995, II-433, Randnr. 17).
  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    Zwar kann der Klägerin somit gestattet werden, wie oben in Randnummer 30 festgestellt, ihre Anträge dahin umzuformulieren, dass sie auf die Nichtigerklärung der Rechtsakte gerichtet sind, die im Laufe des Verfahrens die ursprünglich angefochtenen Rechtsakte ersetzt haben, doch kann sich daraus nicht ergeben, dass die Vorabkontrolle der Rechtmäßigkeit noch nicht erlassener hypothetischer Rechtsakte gestattet wäre (vgl. Beschluss des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-22/96, Langdon/Kommission, Slg. 1996, II-1009, Randnr. 16 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.01.2000 - T-290/97

    Mehibas Dordtselaan / Kommission

    Vorab ist darauf hinzuweisen, daß die Kommission angesichts des Urteils France-aviation zu Recht die Rücknahme ihrer Entscheidung vom 14. November 1994 beschlossen hat (vgl. Beschluß des Gerichts vom 16. September 1996 in der Rechtssache T-22/96, Langdon/Kommission, Slg. 1996, II-1009, Randnr. 12); diese Rücknahme entspricht in vollem Umfang den Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung ergeben.
  • EuG, 27.01.2000 - T-49/97

    TAT European Airlines / Kommission

    Darüber hinaus kann die bloße Bekundung der Absicht, einen bestimmten Rechtsakt anzufechten, ebenso wie sie eine Artikel 44 der Verfahrensordnung entsprechende Klageschrift nicht ersetzen kann, auch nicht einer Anpassung der Klageanträgewährend des Verfahrens, die ein Kläger unter besonderen Umständen ausnahmsweise vornehmen darf, gleichgestellt werden (vgl. Beschluß des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-22/96, Langdon/Kommission, Slg. 1996, II-1009, Randnr. 16).
  • EuG, 06.09.2013 - T-24/11

    Bank Refah Kargaran / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Zwar kann der Klägerin somit gestattet werden, unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. unten, Randnr. 49) ihre Anträge dahin umzuformulieren, dass sie auf die Nichtigerklärung der Rechtsakte gerichtet sind, die im Laufe des Verfahrens die ursprünglich angefochtenen Rechtsakte ersetzt haben, doch kann sich daraus nicht ergeben, dass die Vorabkontrolle der Rechtmäßigkeit noch nicht erlassener hypothetischer Rechtsakte gestattet wäre (Beschluss des Gerichts vom 18. September 1996, Langdon/Kommission, T-22/96, Slg. 1996, II-1009, Randnr. 16, und Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2006, 0rganisation des Modjahedines du peuple d'Iran/Rat, T-228/02, Slg. 2006, II-4665, Randnr. 32).
  • EuGöD, 01.02.2008 - F-77/07

    Labate / Kommission

    Gericht erster Instanz: 18. September 1996, Langdon/Kommission, T-22/96, Slg. 1996, II-1009, Randnrn.
  • EuG, 14.09.2011 - T-239/10

    Italien / Kommission

    En outre, ce retrait est intervenu après l'introduction du présent recours dans lequel la République italienne a fait valoir que la note de débit attaquée était illégale, notamment et précisément pour cette raison (voir, en ce sens, ordonnance du Tribunal du 18 septembre 1996, Langdon/Commission, T-22/96, Rec. p. II-1009, point 12).
  • EuG, 26.02.2015 - T-652/11

    Sabbagh / Rat

    Dès lors, le juge de l'Union ne saurait procéder à un contrôle spéculatif de la légalité d'actes hypothétiques non encore adoptés (voir, en ce sens, ordonnance du Tribunal du 18 septembre 1996, Langdon/Commission, T-22/96, Rec. p. II-1009, point 16).
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