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   EuG, 18.09.2014 - T-168/12   

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https://dejure.org/2014,25540
EuG, 18.09.2014 - T-168/12 (https://dejure.org/2014,25540)
EuG, Entscheidung vom 18.09.2014 - T-168/12 (https://dejure.org/2014,25540)
EuG, Entscheidung vom 18. September 2014 - T-168/12 (https://dejure.org/2014,25540)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Georgias u.a. / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Einrichtungen im Hinblick auf die Situation in Simbabwe - Einfrieren von Geldern - Außervertragliche Haftung - Kausalzusammenhang - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Auswärtige Beziehungen - Das Gericht weist die Schadensersatzklage von Herrn Georgias, Vizeminister der Regierung von Simbabwe, ab

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Restriktive Maßnahmen gegen den Vizeminister der Regierung von Simbabwe

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Georgias u.a. / Rat und Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Ersatz des Schadens, der den Klägern infolge des Erlasses der Verordnung (EG) Nr. 412/2007 der Kommission vom 16. April 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe (ABl. L 101, S. 6) ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuG, 14.10.2009 - T-390/08

    Bank Melli Iran / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

    Auszug aus EuG, 18.09.2014 - T-168/12
    Das Gericht hat bereits in seinem Urteil vom 14. Oktober 2009, Bank Melli Iran/Rat (T-390/08, Slg. 2009, II-3967, Rn. 36), entschieden, dass, was die allgemeinen Regeln über die Einzelheiten der restriktiven Maßnahmen betraf, der Rat bei der Beurteilung der Umstände, die bei der Verhängung von wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen auf der Grundlage der Art. 60 EG und 301 EG in Übereinstimmung mit einem im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) angenommenen Gemeinsamen Standpunkt zu berücksichtigen sind, über ein weites Ermessen verfügt.

    Das Gericht muss sich auch von der Wahrung der Verteidigungsrechte und der Erfüllung des insoweit bestehenden Begründungserfordernisses sowie gegebenenfalls von der Berechtigung der zwingenden Erwägungen überzeugen, auf die sich der Rat ausnahmsweise beruft, um hiervon abweichen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil Bank Melli Iran/Rat, oben in Rn. 72 angeführt, Rn. 37).

    Insbesondere ist - was den Vorwurf des Ermessensmissbrauchs betrifft - darauf hinzuweisen, dass eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das speziell vorgesehen ist, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (vgl. Urteil Bank Melli Iran/Rat, oben in Rn. 72 angeführt, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Ermessensmissbrauch (vgl. in diesem Sinne Urteil Bank Melli Iran/Rat, oben in Rn. 72 angeführt, Rn. 50).

  • EuGH, 13.03.2012 - C-376/10

    und Sicherheitspolitik - Sanktionen, die der Rat gegen ein Drittland erlassen

    Auszug aus EuG, 18.09.2014 - T-168/12
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs betreffen die Art. 60 EG und 301 EG im Hinblick auf ihren Wortlaut, insbesondere die Wendungen "mit den betroffenen dritten Ländern" und "zu einem oder mehreren dritten Ländern", den Erlass von Maßnahmen gegenüber Drittländern, wobei der zuletzt genannte Begriff die Machthaber eines solchen Landes sowie die mit diesen Machthabern verbundenen oder unmittelbar oder mittelbar von ihnen kontrollierten Personen oder Organisationen einschließen kann (Urteile des Gerichtshofs vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Rn. 166, und vom 13. März 2012, Tay Za/Rat, C-376/10 P, Rn. 53).

    Danach kann der Rat, wenn er beabsichtigt, auf der Grundlage dieser Artikel restriktive Maßnahmen gegen die Machthaber eines solchen Landes und gegen Einzelpersonen oder Einrichtungen, die mit diesen Machthabern verbunden sind oder unmittelbar oder mittelbar von ihnen kontrolliert werden, zu erlassen, bei der Ausübung seines weiten Ermessens in dem Bereich zwar den Kreis der Machthaber und der mit ihnen verbundenen Personen, gegen die die zu erlassenden Maßnahmen gerichtet werden, mehr oder weniger weit ziehen, er kann aber den Anwendungsbereich dieser Maßnahmen nicht auf Personen oder Einrichtungen ausdehnen, die weder zu der einen noch zu der anderen der oben erwähnten Kategorien gehören (vgl. in diesem Sinne Urteil Tay Za/Rat, oben in Rn. 52 angeführt, Rn. 63).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass solche Sanktionen gegen die Machthaber eines Drittlands sowie die mit ihnen verbundenen Personen gerichtet werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Tay Za/Rat, oben in Rn. 52 angeführt, Rn. 68).

  • EuGH, 09.11.2006 - C-344/05

    Kommission / De Bry - Rechtsmittel - Beamter - Beurteilung der beruflichen

    Auszug aus EuG, 18.09.2014 - T-168/12
    Da die Kläger sich auf eine Verletzung der Verteidigungsrechte des ersten Klägers im Zusammenhang mit der regelmäßigen Überprüfung der streitigen Maßnahmen berufen, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Wahrung der Verteidigungsrechte in einem Verfahren, das zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen kann, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist und auch dann sichergestellt werden muss, wenn es keine einschlägigen Verfahrensregeln gibt (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 10. Juli 1986, Belgien/Kommission, 234/84, Slg. 1986, 2263, Rn. 27, und vom 9. November 2006, Kommission/De Bry, C-344/05 P, Slg. 2006, I-10915, Rn. 37).

    Dieser Grundsatz gebietet es, dass der Betroffene in die Lage versetzt wird, zu den Umständen sachgerecht Stellung zu nehmen, auf die in der zu erlassenden Maßnahme zu seinen Lasten abgestellt werden könnte (Urteil Kommission/De Bry, Rn. 38).

  • KAG Mainz, 12.01.2012 - M 28/11

    "Einkehrtag" als beteiligungspflichtige Veranstaltung

    Auszug aus EuG, 18.09.2014 - T-168/12
    Sie berufen sich außerdem auf Auszüge aus dem Dokument GASP/00028/11 des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 18. Januar 2011, die sie auf einen Antrag auf Akteneinsicht erhalten hätten.

    Die sich aus dem Dokument GASP/00028/11 des Europäischen Auswärtigen Dienstes (siehe oben, Rn. 114) ergebende Wertung, der zufolge der erste Kläger zu den "gemäßigten" Politikern gehöre und nicht "unmittelbar" mit den Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang gestanden habe, reicht nicht aus, um einen solchen Irrtum nachzuweisen.

  • EuG, 21.06.2006 - T-47/02

    Danzer / Rat - Gesellschaftsrecht - Richtlinien 68/151/EWG und 78/660/EWG -

    Auszug aus EuG, 18.09.2014 - T-168/12
    Sie unterscheidet sich dadurch von der Nichtigkeitsklage, dass sie nicht die Beseitigung einer bestimmten Maßnahme zum Ziel hat, sondern den Ersatz des Schadens, den ein Unionsorgan verursacht (vgl. Urteil des Gerichts vom 21. Juni 2006, Danzer/Rat, T-47/02, Slg. 2006, II-1779, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So wurde entschieden, dass selbst das Vorhandensein einer bestandskräftig gewordenen Einzelfallentscheidung der Zulässigkeit einer Schadensersatzklage nicht entgegenstehen kann, mit Ausnahme des Sonderfalls, dass eine solche Klage in Wirklichkeit auf die Aufhebung dieser Einzelfallentscheidung gerichtet ist, wie das der Fall ist, wenn die Schadensersatzklage auf Zahlung eines Betrags an den Kläger gerichtet ist, der genau dem Betrag der Abgaben entspricht, die dieser in Ausführung der genannten Entscheidung gezahlt hat (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Februar 1986, Krohn Import-Export/Kommission, 175/84, Slg. 1986, 753, Rn. 32 und 33; vgl. auch Urteil Danzer/Rat, oben in Rn. 32 angeführt, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.2014 - T-168/12
    Die Frage, ob der Rat zu Recht davon ausgegangen ist, dass diese Eigenschaft des ersten Klägers ausreichend war, um für sich allein das Einfrieren seiner Vermögenswerte zu rechtfertigen, betrifft nicht die Beachtung der Begründungspflicht, sondern die Stichhaltigkeit dieser Begründung, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (Urteile des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Rn. 67, und vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg. 2001, I-2481, Rn. 35).
  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Auszug aus EuG, 18.09.2014 - T-168/12
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs betreffen die Art. 60 EG und 301 EG im Hinblick auf ihren Wortlaut, insbesondere die Wendungen "mit den betroffenen dritten Ländern" und "zu einem oder mehreren dritten Ländern", den Erlass von Maßnahmen gegenüber Drittländern, wobei der zuletzt genannte Begriff die Machthaber eines solchen Landes sowie die mit diesen Machthabern verbundenen oder unmittelbar oder mittelbar von ihnen kontrollierten Personen oder Organisationen einschließen kann (Urteile des Gerichtshofs vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Rn. 166, und vom 13. März 2012, Tay Za/Rat, C-376/10 P, Rn. 53).
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.2014 - T-168/12
    Jedoch ergibt sich im Zusammenhang mit einer Nichtigkeitsklage aus einer ebenfalls ständigen Rechtsprechung, dass eine solche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann zu einer Nichtigerklärung führt, wenn das Verfahren ohne diese Verletzung zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteil des Gerichtshofs vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, C-142/87, Slg. 1990, I-959, Rn. 48, und Beschluss des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2001, Kish Glass/Kommission, C-241/00 P, Slg. 2001, I-7759, Rn. 36).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 18.09.2014 - T-168/12
    Die Frage, ob der Rat zu Recht davon ausgegangen ist, dass diese Eigenschaft des ersten Klägers ausreichend war, um für sich allein das Einfrieren seiner Vermögenswerte zu rechtfertigen, betrifft nicht die Beachtung der Begründungspflicht, sondern die Stichhaltigkeit dieser Begründung, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (Urteile des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Rn. 67, und vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg. 2001, I-2481, Rn. 35).
  • EuGH, 18.10.2001 - C-241/00

    Kish Glass / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.09.2014 - T-168/12
    Jedoch ergibt sich im Zusammenhang mit einer Nichtigkeitsklage aus einer ebenfalls ständigen Rechtsprechung, dass eine solche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann zu einer Nichtigerklärung führt, wenn das Verfahren ohne diese Verletzung zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteil des Gerichtshofs vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, C-142/87, Slg. 1990, I-959, Rn. 48, und Beschluss des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2001, Kish Glass/Kommission, C-241/00 P, Slg. 2001, I-7759, Rn. 36).
  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 26.02.1986 - 175/84

    Krohn / Kommission

  • EuG, 28.05.2013 - T-187/11

    Trabelsi u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • EuG, 10.05.2006 - T-279/03

    Galileo International Technology u.a. / Kommission - Schadensersatzklage -

  • EuGH, 17.07.2008 - C-51/05

    Kommission / Cantina sociale di Dolianova u.a. - Rechtsmittel - Gemeinsame

  • EuGH, 30.01.1992 - 363/88

    Finsider u.a. / Kommission

  • EuG, 11.07.1996 - T-175/94

    International Procurement Services SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuGH, 27.02.2007 - C-354/04

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF WEIST DIE RECHTSMITTEL VON GESTORAS PRO

  • EuGH, 27.02.2007 - C-355/04

    Segi u.a. / Rat - Rechtsmittel - Europäische Union - Polizeiliche und justizielle

  • EuGH, 10.12.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

  • EuGH, 15.09.1994 - C-146/91

    KYDEP / Rat und Kommission

  • EuGH, 23.04.2013 - C-478/11

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel zurück, die Herr

  • EuGH, 04.10.1979 - 64/76

    Dumortier / Rat

  • EuGH, 15.01.1987 - 253/84

    GAEC de la Ségaude / Rat und Kommission

  • EuGH, 29.09.1982 - 26/81

    Oleifici Mediterranei / EEC

  • EuGH, 04.10.1979 - 167/78

    Anspruch auf Erstattungszahlungen für die Bauindustrie ; Anspruch auf

  • EuGH, 04.10.1979 - 27/79

    Anspruch auf Erstattungszahlungen für die Bauindustrie ; Anspruch auf

  • EuGH, 04.10.1979 - 239/78

    Anspruch auf Erstattungszahlungen für die Bauindustrie ; Anspruch auf

  • EuGH, 04.10.1979 - 28/79

    Anspruch auf Erstattungszahlungen für die Bauindustrie ; Anspruch auf

  • EuGH, 04.10.1979 - 113/76

    Anspruch auf Erstattungszahlungen für die Bauindustrie ; Anspruch auf

  • EuG, 13.07.2018 - T-680/13

    Das Gericht weist die Schadensersatzklagen mehrerer Einzelpersonen und

    Während die Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV die Beseitigung einer bestimmten Maßnahme zum Ziel hat, hat die auf Art. 340 AEUV gestützte Schadensersatzklage den Ersatz des Schadens zum Gegenstand, den ein Unionsorgan verursacht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Dezember 1971, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, 5/71, EU:C:1971:116, Rn. 3, und vom 18. September 2014, Georgias u. a./Rat und Kommission, T-168/12, EU:T:2014:781, Rn. 32).
  • EuG, 25.01.2017 - T-255/15

    Russland-Sanktionen: Klage von Waffenbauer Almaz Antey abgewiesen

    En l'espèce, la requérante n'a pas expliqué quels sont les arguments et les éléments qu'elle aurait pu faire valoir si elle avait reçu les documents en cause plus tôt et n'a pas non plus démontré que ces arguments et éléments auraient pu conduire à un résultat différent dans son cas, c'est-à-dire au non-renouvellement à son égard des mesures restrictives en cause (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 18 septembre 2014, Georgias e.a./Conseil et Commission, T-168/12, EU:T:2014:781, points 106 à 108 et jurisprudence citée).
  • EuG, 13.12.2017 - T-692/15

    HTTS / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

    Bei der auf Art. 340 Abs. 2 AEUV gestützten Schadensersatzklage handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um einen eigenständigen Rechtsbehelf, der sich dadurch von der Nichtigkeitsklage unterscheidet, dass er nicht die Beseitigung eines bestimmten Rechtsakts zum Ziel hat, sondern den Ersatz des Schadens, den ein Unionsorgan einem Dritten verursacht (Urteile vom 2. Dezember 1971, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, 5/71, EU:C:1971:116, Rn. 3, und vom 18. September 2014, Georgias u. a./Rat und Kommission, T-168/12, EU:T:2014:781, Rn. 32).
  • EuG, 13.07.2018 - T-786/14

    Bourdouvali u.a. / Rat u.a.

    Alors que le recours en annulation prévu à l'article 263 TFUE tend à la suppression d'une mesure déterminée, le recours en indemnité fondé sur l'article 340 TFUE a pour objet la réparation du préjudice causé par une institution (voir, en ce sens, arrêts du 2 décembre 1971, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Conseil, 5/71, EU:C:1971:116, point 3, et du 18 septembre 2014, Georgias e.a./Conseil et Commission, T-168/12, EU:T:2014:781, point 32).
  • EuG, 15.06.2017 - T-262/15

    Kiselev / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

    Im vorliegenden Fall hat der Kläger nicht erläutert, welche Argumente und Beweise er hätte geltend machen können, wenn er die betreffenden Dokumente früher erhalten hätte, und auch nicht dargetan, dass diese Argumente und Beweise zu einem anderen Ergebnis hätten führen können, d. h. dazu, dass die ihn betreffenden restriktiven Maßnahmen nicht verlängert worden wären (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 18. September 2014, Georgias u. a./Rat und Kommission, T-168/12, EU:T:2014:781, Rn. 106 bis 108 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.03.2018 - T-533/15

    Kim u.a./ Rat und Kommission

    Schließlich ist es in einem Fall, in dem der Rat die Kriterien abstrakt festlegt, die die Aufnahme einer Person oder einer Einrichtung in die Liste der Personen oder Einrichtungen rechtfertigen können, gegen die restriktive Maßnahmen auf der Grundlage der Art. 75 und 215 AEUV erlassen werden, Sache des Gerichts, auf der Grundlage der geltend gemachten oder von Amts wegen festgestellten Gründe zu prüfen, ob der betreffende Fall den vom Rat festgelegten abstrakten Kriterien entspricht (Urteil vom 18. September 2014, Georgias u. a./Rat und Kommission, T-168/12, EU:T:2014:781, Rn. 74).
  • EuG, 10.12.2018 - T-552/15

    Bank Refah Kargaran / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

    Dès lors que l'une de ces conditions n'est pas remplie, le recours doit être rejeté dans son ensemble sans qu'il soit nécessaire d'examiner les autres conditions (voir arrêt du 18 septembre 2014, Georgias e.a./Conseil et Commission, T-168/12, EU:T:2014:781, point 24 et jurisprudence citée).
  • EuG, 13.09.2018 - T-798/14

    DenizBank / Rat

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führt nämlich nur dann zur Nichtigerklärung einer Handlung, wenn das Verfahren ohne diese Verletzung zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2014, Georgias u. a./Rat und Kommission, T-168/12, EU:T:2014:781, Rn. 106 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 15. Juni 2017, Kiselev/Rat, T-262/15, EU:T:2017:392, Rn. 153).
  • EuG, 13.09.2018 - T-732/14

    Sberbank of Russia / Rat

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führt nämlich nur dann zur Nichtigerklärung einer Handlung, wenn das Verfahren ohne diese Verletzung zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2014, Georgias u. a./Rat und Kommission, T-168/12, EU:T:2014:781, Rn. 106, und vom 15. Juni 2017, Kiselev/Rat, T-262/15, EU:T:2017:392, Rn. 153).
  • EuG, 08.11.2017 - T-245/15

    Klymenko / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

    À supposer qu'il puisse être considéré que la mention, dans ladite lettre, de l'appel introduit [ confidentiel ] contre la décision [ confidentiel ] soit un élément nouveau déclenchant l'obligation pour le Conseil d'entendre le requérant avant de maintenir les mesures restrictives le concernant, il y a lieu de rappeler que, pour qu'une violation des droits de la défense entraîne l'annulation d'un acte, il faut que, en l'absence de cette irrégularité, la procédure ait pu aboutir à un résultat différent (voir, en ce sens, arrêt du 18 septembre 2014, Georgias e.a./Conseil et Commission, T-168/12, EU:T:2014:781, point 106).
  • EuG, 18.09.2017 - T-107/15

    Uganda Commercial Impex / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • EuG, 14.07.2021 - T-246/18

    Moreno Pérez/ Rat

  • EuG, 14.07.2021 - T-247/18

    Lucena Ramírez/ Rat

  • EuG, 14.07.2021 - T-249/18

    Saab Halabi/ Rat

  • EuG, 08.05.2019 - T-553/15

    Export Development Bank of Iran / Rat

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