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   EuG, 18.09.2015 - T-121/13   

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https://dejure.org/2015,25169
EuG, 18.09.2015 - T-121/13 (https://dejure.org/2015,25169)
EuG, Entscheidung vom 18.09.2015 - T-121/13 (https://dejure.org/2015,25169)
EuG, Entscheidung vom 18. September 2015 - T-121/13 (https://dejure.org/2015,25169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Oil Pension Fund Investment Company / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern - Begründungspflicht - Verteidigungsrechte - Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz - Offensichtlicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation; Nichtigkeitsklage eines iranischen Finanzunternehmens gegen den Rat der Europäischen Union bei unzureichendem Nachweis der in den Rechtsakten zur Aufnahme in die Listen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation; Nichtigkeitsklage eines iranischen Finanzunternehmens gegen den Rat der Europäischen Union bei unzureichendem Nachweis der in den Rechtsakten zur Aufnahme in die Listen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Oil Pension Fund Investment Company / Rat

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/829/GASP des Rates vom 21. Dezember 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 356, S. 71) sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1264/2012 des Rates vom 21. Dezember ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-121/13
    Dies setzt eine Überprüfung der tatsächlichen Umstände voraus, die in der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Begründung angeführt werden, so dass sich die gerichtliche Kontrolle nicht auf die Beurteilung der abstrakten Wahrscheinlichkeit der angeführten Gründe beschränkt, sondern auf die Frage erstreckt, ob diese Gründe - oder zumindest einer von ihnen, der für sich genommen als ausreichend angesehen wird, um diese Entscheidung zu stützen - erwiesen sind (Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, Slg, EU:C:2013:518, Rn. 119).

    Lässt sich die Stichhaltigkeit eines Grundes anhand dieser Angaben nicht feststellen, schließt der Unionsrichter ihn als Grundlage der fraglichen Entscheidung über die Aufnahme in die Liste oder die Belassung auf ihr aus (Urteil Kommission u. a./Kadi, oben in Rn. 32 angeführt, EU:C:2013:518, Rn. 121 bis 123).

  • EuG, 16.07.2014 - T-578/12

    National Iranian Oil Company / Rat

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-121/13
    Mit Beschluss des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 3. September 2013 wurde das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zur Verkündung des Urteils des Gerichts in der Rechtssache T-578/12, National Iranian Oil Company/Rat, ausgesetzt.

    Nach der Verkündung des Urteils National Iranian Oil Company/Rat (T-578/12, EU:T:2014:678) am 16. Juli 2014 ist das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache wieder aufgenommen worden.

  • EuGH, 21.12.2011 - C-27/09

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel Frankreichs gegen

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-121/13
    Die Anpassung der zeitlichen Wirkungen der Nichtigerklärung einer restriktiven Maßnahme kann sich somit durch die Notwendigkeit rechtfertigen, die Wirksamkeit der restriktiven Maßnahmen zu gewährleisten, und letztlich durch zwingende Gründe der Sicherheit oder der Gestaltung der internationalen Beziehungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten, wie dies entsprechend bei der Rechtfertigung für die fehlende Verpflichtung zur vorherigen Information des Betroffenen über die Gründe für die erstmalige Aufnahme seines Namens in die Listen von Personen und Organisationen, auf die restriktive Maßnahmen Anwendung finden, der Fall sein konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Frankreich/People's Mojahedin Organization of Iran, C-27/09 P, Slg, EU:C:2011:853, Rn. 67).
  • EuG, 26.10.2012 - T-63/12

    Oil Turbo Compressor / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-121/13
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Rechtsakts nur anhand der Sach- und Rechtslage beurteilt werden kann, auf deren Grundlage er erlassen wurde, und nicht anhand von Umständen, die dem Rat nach Erlass dieses Rechtsakts zur Kenntnis gebracht worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2012, 0il Turbo Compressor/Rat, T-63/12, Slg, EU:T:2012:579, Rn. 29).
  • EuG, 12.11.2013 - T-552/12

    North Drilling / Rat

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-121/13
    Das Gericht kann daher nicht die Gründe austauschen, auf die diese Rechtsakte gestützt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2013, North Drilling/Rat, T-552/12, EU:T:2013:590, Rn. 25).
  • EuG, 12.12.2013 - T-58/12

    Nabipour u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 18.09.2015 - T-121/13
    Nach der Rechtsprechung ermöglicht es diese Bestimmung dem Unionsrichter, über den Zeitpunkt des Wirksamwerdens seiner Nichtigkeitsurteile zu entscheiden (Urteil vom 12. Dezember 2013, Nabipour u. a./Rat, T-58/12, EU:T:2013:640, Rn. 250 und 251).
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