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   EuG, 18.12.1997 - T-178/94   

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EuG, 18.12.1997 - T-178/94 (https://dejure.org/1997,3927)
EuG, Entscheidung vom 18.12.1997 - T-178/94 (https://dejure.org/1997,3927)
EuG, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - T-178/94 (https://dejure.org/1997,3927)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Senkung der Sozialbeiträge - Einstellung des Beschwerdeverfahrens - Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    ATM / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Asociación Telefónica de Mutualistas (ATM) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 4
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Entscheidung über die Einstellung eines Verfahrens, das aufgrund der Beschwerde eingeleitet wurde, die von einer Vereinigung der Mitglieder einer ...

  • EU-Kommission

    Asociación Telefónica de Mutualistas (ATM) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Verringerung der Soziallasten - Einstellung der Beschwerde - Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung staatlicher Beihilfen an die Aktiengesellschaft CompaÄnía Telefónica de EspaÄna durch die Gestattung der Senkung der Sozialbeiträge; Gewährung staatlicher Beihilfen an die Aktiengesellschaft CompaÄnía Telefónica de EspaÄna durch die Gestattung der Aufhebung ...

  • Judicialis

    EGV Art. 173 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 15. Februar 1994, mit der eine Beschwerde wegen öffentlicher Beihilfen für die Telefónica de España SA zurückgewiesen wurde - Unternehmen, das mit Dienstleistungen von allgemeinem Interesse betraut ist - Weigerung, das ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-178/94
    Desgleichen habe das Gericht im Urteil vom 6. Juli 1995 in den Rechtssachen T-447/93, T-448/93 und T-449/93 (AITEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1971) zwar festgestellt, daß ein Berufsverband als individuell betroffen angesehen werden könne, wenn er dartun könne, daß die Wettbewerbssituation einiger seiner Mitglieder durch die fraglichen Beihilfen spürbar beeinträchtigt worden sei und eine eventuelle Klage dieser Mitglieder im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84 (Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391) zulässig gewesen wäre; dies sei jedoch hier nicht der Fall.

    Dieser Umstand verleihe ihr das Recht, die am Ende dieses Verfahrens getroffene Entscheidung anzufechten (Urteil Cofaz u. a./Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-178/94
    Dies wird nach Auffassung der Kommission klar durch die Urteile des Gerichtshofes vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90 (CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125) und vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-198/91 (Cook/Kommission, Slg. 1993, I-2487) bestätigt; eine Zusammenfassung finde sich in den Schlußanträgen des Generalanwalts Tesauro in der vorgenannten Rechtssache Cook/Kommission (Slg. 1993, I-2502).

    Die Klägerin nimmt in diesem Zusammenhang auf das oben erwähnte Urteil Cook/Kommission Bezug, wonach die durch die Gewährung der Beihilfe eventuell in ihren Interessen verletzten Personen, Unternehmen oder Vereinigungen, d. h. insbesondere die konkurrierenden Unternehmen und die Berufsverbände, beteiligt im Sinne des Artikels 93 Absatz 2 des Vertrages seien.

  • EuG, 06.07.1995 - T-447/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-178/94
    Desgleichen habe das Gericht im Urteil vom 6. Juli 1995 in den Rechtssachen T-447/93, T-448/93 und T-449/93 (AITEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1971) zwar festgestellt, daß ein Berufsverband als individuell betroffen angesehen werden könne, wenn er dartun könne, daß die Wettbewerbssituation einiger seiner Mitglieder durch die fraglichen Beihilfen spürbar beeinträchtigt worden sei und eine eventuelle Klage dieser Mitglieder im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84 (Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391) zulässig gewesen wäre; dies sei jedoch hier nicht der Fall.
  • EuG, 06.07.1995 - T-449/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-178/94
    Desgleichen habe das Gericht im Urteil vom 6. Juli 1995 in den Rechtssachen T-447/93, T-448/93 und T-449/93 (AITEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1971) zwar festgestellt, daß ein Berufsverband als individuell betroffen angesehen werden könne, wenn er dartun könne, daß die Wettbewerbssituation einiger seiner Mitglieder durch die fraglichen Beihilfen spürbar beeinträchtigt worden sei und eine eventuelle Klage dieser Mitglieder im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84 (Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391) zulässig gewesen wäre; dies sei jedoch hier nicht der Fall.
  • EuG, 27.04.1995 - T-435/93

    Kriterium der unmittelbaren und individuellen Betroffenheit bei Entscheidungen

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-178/94
    Darüber hinaus steht die Klägerin, die in Wirklichkeit eine Vereinigung von Beschäftigten des Unternehmens ist, das angeblich eine staatliche Beihilfe erhalten hat, keineswegs im Wettbewerb mit diesem Unternehmen und kann auch kein Rechtsschutzinteresse aufgrund von Wettbewerbswirkungen geltend machen (siehe hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Wettbewerbswirkungen und Zulässigkeit z. B. den Beschluß in der Rechtssache Landbouwschap/Kommission, a. a. O., Randnr. 12, und das Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, Randnr. 63).
  • EuG, 06.07.1995 - T-448/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-178/94
    Desgleichen habe das Gericht im Urteil vom 6. Juli 1995 in den Rechtssachen T-447/93, T-448/93 und T-449/93 (AITEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1971) zwar festgestellt, daß ein Berufsverband als individuell betroffen angesehen werden könne, wenn er dartun könne, daß die Wettbewerbssituation einiger seiner Mitglieder durch die fraglichen Beihilfen spürbar beeinträchtigt worden sei und eine eventuelle Klage dieser Mitglieder im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84 (Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391) zulässig gewesen wäre; dies sei jedoch hier nicht der Fall.
  • EuGH, 30.09.1992 - C-295/92

    Landbouwschap / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-178/94
    Die Beklagte beruft sich insoweit auf die Beschlüsse des Gerichtshofes vom 30. September 1992 in der Rechtssache C-295/92 (Landbouwschap/Kommission, Slg. 1992, I-5003) und vom 8. April 1981 in den Rechtssachen 197/80, 198/80, 199/80, 200/80, 243/80, 245/80 und 247/80 (Ludwigshafener Walzmühle Erling KG u. a./EWG, Slg. 1981, 1041) und führt aus, die Prüfung der Wettbewerbsverhältnisse zum Zweck der Feststellung eines Rechtsschutzinteresses müsse im Hinblick auf die Klägerin vorgenommen werden und nicht im Hinblick auf Personen oder Unternehmen, die gegebenenfalls tatsächlich oder potentiell durch die angefochtene Handlung beeinträchtigt sein könnten.
  • EuGH, 16.06.1994 - C-39/93

    S.F.E.I. u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-178/94
    Die Klägerin verweist außerdem auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-39/93 P (SFEI u. a./Kommission, Slg. 1994, I-2681, Randnrn.
  • EuGH, 15.12.1988 - 166/86

    Irish Cement Ltd / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-178/94
    Sie verweist weiter auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1988 in den Rechtssachen 166/86 und 220/86 (Irish Cement/Kommission, Slg. 1988, 6473, Randnr. 11), in dem der Gerichtshof die Weigerung, ein Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 einzuleiten, als rechtliche Wirkungen entfaltende Maßnahme eingestuft habe.
  • EuGH, 16.06.1993 - C-325/91

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-178/94
    Die Klägerin nimmt insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 9) Bezug und trägt vor, das Vorliegen einer anfechtbaren Handlung im Sinne des Artikels 173 des Vertrages hänge davon ab, ob diese rechtliche Wirkungen hervorrufe.
  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuGH, 08.04.1981 - 197/80

    Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission

  • EuGH, 09.07.2009 - C-319/07

    3F / Kommission - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute

    Es ist auch entschieden worden, dass ein Kläger, bei dem es sich nicht um ein Unternehmen handelt, dessen Stellung im Wettbewerb von staatlichen Maßnahmen, die als Beihilfen angezeigt wurden, beeinträchtigt worden wäre, kein persönliches Rechtsschutzinteresse aufgrund der angeblich den Wettbewerb behindernden Wirkungen dieser Maßnahmen im Rahmen einer Klage gegen die Entscheidung der Kommission, keine Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG zu eröffnen, geltend machen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 1997, ATM/Kommission, T-178/94, Slg. 1997, II-2529, Randnr. 63, und Beschluss [des Gerichts vom 25. Juni 2003,] Pérez Escolar/Kommission [T-41/01, Slg. 2003, II-2157], Randnr. 46).

    Erstens steht nach der Rechtsprechung eine Vereinigung von Beschäftigten des Unternehmens, das eine staatliche Beihilfe erhalten haben soll, keineswegs im Wettbewerb mit diesem Unternehmen (Urteil ATM/Kommission, Randnr. 63).

    Sie macht geltend, dass die vom Gericht im ersten Teil der Randnr. 32 des angefochtenen Beschlusses angeführte Rechtsprechung, nämlich das Urteil ATM/Kommission, als solche ausreiche, um ihren Antrag zu stützen, diesen Teil des Rechtsmittels in Bezug auf die Wettbewerbsposition der Rechtsmittelführerin für unzulässig zu erklären.

    Dem Vorbringen der Kommission, das Urteil ATM/Kommission reiche als solches aus, um die Argumente der Rechtsmittelführerin zu ihrer Wettbewerbsposition zu verwerfen, ist nicht zu folgen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2017 - C-596/15

    Bionorica / Kommission - Rechtsmittel - Gesundheit der Bevölkerung -

    23 Urteil vom 18. Dezember 1997, ATM/Kommission (T-178/94, EU:T:1997:210, Rn. 59 bis 62), in dem entschieden wurde, dass die Aufrechterhaltung oder Nichtigerklärung der Entscheidung die Interessen der Klägerin in keiner Weise berühren und dass daher kein Rechtsschutzinteresse besteht.
  • EuG, 30.04.2003 - T-167/01

    Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung können natürliche oder juristische Personen nach Artikel 230 Absatz 4 EG nur solche Handlungen anfechten, die bindende rechtliche Wirkungen entfalten, so dass sie ihre Interessen beeinträchtigen, indem sie ihre rechtliche Situation spürbar verändern (Urteil IBM/Kommission, Randnr. 9; Urteile des Gerichts vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache T-37/92, BEUC und NCC/Kommission, Slg. 1994, II-285, Randnr. 27, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache T-178/94, ATM/Kommission, Slg. 1997, II-2529, Randnr. 53).

    Nur wenn dies der Fall ist, hat die Klägerin ein Rechtsschutzinteresse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung (in diesem Sinne Urteil ATM/Kommission, Randnr. 54).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-367/04

    Deutsche Post und DHL Express (früher DHL International) / Kommission -

    Ihrer Ansicht nach folgt aus dem Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache T-178/94 (ATM/Kommission, Slg. 1997, II-2529, Randnr. 63), dass das Rechtsschutzinteresse eines Klägers für die Anfechtung einer Entscheidung der Kommission auf dem Gebiet staatlicher Beihilfen unmittelbar mit seiner individuellen Betroffenheit verknüpft sei.
  • EuGH, 19.01.2006 - C-547/03

    AIT / Kommission - Rechtsmittel - Programm Asia-Invest - Aufforderung zur

    "27 Nach ständiger Rechtsprechung können natürliche oder juristische Personen nach Artikel 230 Absatz 4 EG nur Handlungen anfechten, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, welche ihre Interessen dadurch beeinträchtigen können, dass sie ihre Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9; Urteile des Gerichts vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache T-37/92, BEUC und NCC/Kommission, Slg. 1994, II-285, Randnr. 27, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache T-178/94, ATM/Kommission, Slg. 1997, II-2529, Randnr. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-319/07

    3F / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Steuerliche Entlastung -

    11 - An dieser Stelle verweist das Gericht auf sein Urteil vom 18. Dezember 1997, ATM/Kommission (T-178/94, Slg. 1997, II-2529, Randnr. 63).
  • EuG, 16.03.1998 - T-235/95

    Goldstein / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Rechtsakte oder Entscheidungen, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 des Vertrages sein können, solche Maßnahmen, die zwingende Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers dadurch beeinträchtigen können, daß sie seine Rechtsstellung in kennzeichnender Weise ändern (vgl. insbesondere Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache T-178/94, ATM, Slg. 1997, II-0000, Randnr. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-268/16

    Binca Seafoods / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 834/2007 -

    17 Urteil vom 18. Dezember 1997, ATM/Kommission (T-178/94, EU:T:1997:210, Rn. 59 bis 62).
  • EuG, 16.10.2014 - T-129/13

    Alpiq RomIndustries und Alpiq RomEnergie / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Nach der Rechtsprechung setzt nämlich ein Interesse an der Nichtigerklärung einer Handlung voraus, dass sie verbindliche Rechtswirkungen entfaltet, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1997, ATM/Kommission, T-178/94, Slg. 1997, II-2529, Rn. 53 und 54, und Beschluss des Gerichts vom 30. April 2003, Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke/Kommission, T-167/01, Slg. 2003, II-1873, Rn. 46 und 47).
  • EuG, 27.09.2000 - T-184/97

    BP Chemicals / Kommission

    Natürliche oder juristischer Personen können nach Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag nur solche Handlungen anfechten, die bindende rechtliche Wirkungen entfalten, so dass sie ihre Interessen dadurch beeinträchtigen, dass sie ihre Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern (vgl. Urteile des Gerichts vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache T-117/95, Corman/Kommission, Slg. 1997, II-95, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache T-178/94, ATM/Kommission, Slg. 1997, II-2529, Randnr. 53).
  • EuG, 25.06.2003 - T-41/01

    Pérez Escolar / Kommission

  • EuG, 11.07.2000 - T-35/00

    Goldstein / Kommission

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