Rechtsprechung
   EuG, 18.12.2008 - T-99/07 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,81909
EuG, 18.12.2008 - T-99/07 P (https://dejure.org/2008,81909)
EuG, Entscheidung vom 18.12.2008 - T-99/07 P (https://dejure.org/2008,81909)
EuG, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - T-99/07 P (https://dejure.org/2008,81909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,81909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Genette

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Versorgungsbezüge - Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche - Entscheidung, die Rücknahme eines Übertragungsantrags und die Stellung eines neuen Übertragungsantrags nicht zuzulassen - Zuständigkeit des Gerichts für den ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 26. März 2007 von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 16. Januar 2007 in der Rechtssache F-92/05, Genette/Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuG, 18.12.2008 - T-90/07

    Belgien / Genette - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-99/07
    In den verbundenen Rechtssachen T-90/07 P und T-99/07 P,.

    Mit am 26. und am 29. März 2007 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Rechtsmittelschriften haben das Königreich Belgien, in der Rechtssache T-90/07 P, und die Kommission, in der Rechtssache T-99/07 P, die vorliegenden Rechtsmittel eingelegt.

    Herr Genette hat am 30. Juni 2007 seine Rechtsmittelbeantwortung in der Rechtssache T-90/07 P und am 3. Juli 2007 seine Rechtsmittelbeantwortung in der Rechtssache T-99/07 P eingereicht.

    Das Königreich Belgien und die Kommission haben mit Schreiben vom 3. Mai 2007 in der Rechtssache T-90/07 P und mit Schreiben vom 8. Mai 2007 in der Rechtssache T-99/07 P jeweils auf die Einreichung einer Rechtsmittelbeantwortung verzichtet.

    Mit Schreiben, die in der Rechtssache T-99/07 P am 13. Juli 2007 und in der Rechtssache T-90/07 P am 17. Juli 2007 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen sind, haben die Kommission und das Königreich Belgien jeweils gemäß Art. 143 der Verfahrensordnung beantragt, ihnen die Einreichung einer Erwiderung zu gestatten.

    Das schriftliche Verfahren ist in der Rechtssache T-99/07 P am 27. Dezember 2007 und in der Rechtssache T-90/07 P am 28. Januar 2008 geschlossen worden.

    Mit am 29. Januar 2008 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenem Schreiben hat die Kommission gemäß Art. 146 der Verfahrensordnung beantragt, vom Gericht gehört zu werden, damit sie in der Rechtssache T-99/07 P mündlich Stellung nehmen könne.

    Mit am 19. Februar 2008 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenem Schreiben hat das Königreich Belgien einen entsprechenden Antrag in den Rechtssachen T-99/07 P und T-90/07 P gestellt.

    In diesen Schreiben hat das Königreich Belgien außerdem beantragt, die Rechtssachen T-99/07 P und T-90/07 P nach den Art. 50 und 144 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung zu verbinden.

    Das Gericht (Rechtsmittelkammer) hat auf Bericht der Berichterstatterin beschlossen, das mündliche Verfahren in den Rechtssachen T- 99/07 P und T-90/07 P zu eröffnen.

    In der Rechtssache T-90/07 P weist Herr Genette darauf hin, dass sich das Königreich Belgien darauf beschränkt habe, die Aufhebung des angefochtenen Urteils zu beantragen.

    Diese Auslassung lasse sich zudem nicht mit einer Bezugnahme auf die Anträge der Kommission in der Rechtssache T-99/07 P beheben, wie es das Königreich Belgien vorschlage.

    In der Rechtssache T-99/07 P macht Herr Genette geltend, dass die Kommission nicht ordnungsgemäß beantragt habe, was zu geschehen habe, falls das Gericht das angefochtene Urteil aufhebe.

    In der Rechtssache T-90/07 P macht das Königreich Belgien zur Stützung seines Antrags auf Aufhebung des angefochtenen Urteils vier Rechtsmittelgründe geltend.

    In der Rechtssache T-99/07 P stützt die Kommission ihren Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Urteils auf vier Rechtsmittelgründe.

    Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigt eine geordnete Rechtspflege es im vorliegenden Fall, zunächst den ersten Rechtsmittelgrund des Königreichs Belgien in der Rechtssache T-90/07 P zu prüfen, mit dem in erster Linie geltend gemacht wird, dass das Gericht für den öffentlichen Dienst nicht dafür zuständig gewesen sei, die Zulässigkeit des Übertragungsantrags vom 31. Oktober 2004 nach belgischem Recht zu beurteilen, hilfsweise, dass die im angefochtenen Urteil vorgenommene Auslegung des belgischen Rechts rechtsfehlerhaft sei, und den ersten Rechtsmittelgrund der Kommission in der Rechtssache T-99/07 P, mit dem beanstandet wird, dass das Gericht für den öffentlichen Dienst ultra petita entschieden und dadurch den Streitgegenstand verändert habe.

    Zum ersten Rechtsmittelgrund des Königreichs Belgien in der Rechtssache T-90/07 P: Unzuständigkeit des Gerichts für den öffentlichen Dienst für die Beurteilung der Zulässigkeit des Antrags vom 31. Oktober 2004 nach belgischem Recht, hilfsweise rechtsfehlerhafte Auslegung des belgischen Rechts im angefochtenen Urteil.

    Der erste Rechtsmittelgrund des Königreichs Belgien in der Rechtssache T-90/07 P greift folglich durch.

    Zum ersten Rechtsmittelgrund der Kommission in der Rechtssache T-99/07 P: Entscheidung ultra petita des Gerichts für den öffentlichen Dienst durch Änderung des Streitgegenstands.

    Der erste Rechtsmittelgrund der Kommission in der Rechtssache T-99/07 P greift folglich durch.

    In der Rechtssache T-99/07 P stellt die Kommission für den Fall, dass das Gericht das angefochtene Urteil aufheben und beschließen sollte, den Rechtsstreit selbst zu entscheiden, den Antrag, die Klage für unzulässig zu erklären, weil der Antrag vom 31. Oktober 2004, da er darauf abziele, es Herrn Genette zu gestatten, seinen Übertragungsantrag vom 13. Juli 2001 zurückzunehmen, mangels einer Rechtsgrundlage im Statut für die Erteilung einer solchen Erlaubnis gegenstandslos sei.

  • EuGöD, 16.01.2007 - F-92/05

    Genette / Kommission - Beamte - Ruhegehälter - Vor Eintritt in den Dienst der

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-99/07
    betreffend zwei Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 16. Januar 2007, Genette/Kommission (F-92/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000), wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    Das Königreich Belgien und die Kommission beantragen mit ihren nach Art. 9 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs eingelegten Rechtsmitteln die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 16. Januar 2007, Genette/Kommission (F-92/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses die ablehnende Entscheidung der Kommission vom 25. Januar 2005 über den Antrag von Herrn Genette vom 31. Oktober 2004 aufgehoben hat.

    Die Klage wurde in das Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst unter dem Aktenzeichen F-92/05 eingetragen.

    Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 16. Januar 2007, Genette/Kommission (F-92/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000), wird aufgehoben.

    Die von Herrn Genette beim Gericht für den öffentlichen Dienst erhobene Klage in der Rechtssache F-92/05 wird als unzulässig abgewiesen.

  • EuGH, 09.11.1989 - 75/88

    Bonazzi-Bertottilli, u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-99/07
    22 Darüber hinaus hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Urteil vom 9. November 1989 in den verbundenen Rechtssachen 75/88, 146/88 und 147/88 eine klare Unterscheidung zwischen zwei verschiedenen Rechtsordnungen getroffen, in denen jeweils die Entscheidungen über die Berechnung des übertragbaren Betrags einerseits bzw. die Umrechnung dieses Aktivpostens in ruhegehaltsfähige Dienstjahre andererseits angesiedelt sind, wobei jede dieser Entscheidungen der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, die diesen Rechtsordnungen eigen ist.

    Für die Berechnung des Betrags der übertragbaren Ruhegehaltsansprüche hingegen sind allein die von der Übertragung betroffenen Träger der nationalen Ruhegehaltssysteme zuständig (Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 1989, Bonazzi-Bertottilli u. a./Kommission, 75/88, 146/88 und 147/88, Slg. 1989, 3599, Randnr. 17).

    Die Entscheidungen über die Berechnung des Betrags der zu übertragenden Ruhegehaltsansprüche einerseits und über die Umrechnung dieser Ansprüche in ruhegehaltsfähige Dienstjahre im Sinne des Versorgungssystems der Gemeinschaften andererseits ergehen jedoch in verschiedenen Rechtsordnungen und unterliegen jeweils den in diesen Rechtsordnungen vorgesehenen gerichtlichen Kontrollen (in Randnr. 56 angeführtes Urteil Bonazzi-Bertottilli u. a./Kommission, Randnr. 19; Urteile des Gerichts vom 15. Dezember 1998, Bang-Hansen/Kommission, T-233/97, Slg. ÖD 1998, I-A-625 und II-1889, Randnr. 39, und vom 18. März 2004, Radauer/Rat, T-67/02, Slg. ÖD 2004, I-A-89 und II-395, Randnr. 31).

  • EuG, 29.01.1998 - T-157/96

    Paolo Salvatore Affatato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-99/07
    Da die Voraussetzungen der Art. 90 und 91 des Statuts für die Zulässigkeit einer Klage zwingendes Recht sind, muss sie der Gemeinschaftsrichter erforderlichenfalls von Amts wegen prüfen (Urteile des Gerichts vom 11. Juli 1996, 0rtega Urretavizcaya/Kommission, T-587/93, Slg. ÖD 1996, I-A-349 und II-1027, Randnr. 25, und vom 29. Januar 1998, Affatato/Kommission, T-157/96, Slg. ÖD 1998, I-A-41 und II-97, Randnr. 21; Beschlüsse des Gerichts vom 20. August 1998, Collins/Ausschuss der Regionen, T-132/97, Slg. ÖD 1998, I-A-469 und II-1379, Randnr. 12, und vom 15. Dezember 1998, de Compte/Parlament, T-25/98, Slg. ÖD 1998, I-A-629 und II-1903, Randnr. 38).

    Als beschwerend können nur solche Maßnahmen angesehen werden, die die Rechtsstellung der Betroffenen unmittelbar und sofort berühren (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 1987, Stroghili/Rechnungshof, 204/85, Slg. 1987, 389, Randnr. 6; in Randnr. 86 angeführtes Urteil Affatato/Kommission, Randnr. 21).

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-99/07
    Wenn das Gericht dem Rechtsmittel stattgibt und dieses Urteil vollständig oder teilweise aufhebt, hat das Rechtsprechungsorgan, das abschließend über den Rechtsstreit zu entscheiden hat, folglich die Anträge zu berücksichtigen, die die Kommission im ersten Rechtszug gestellt hat, wobei es allerdings die Angriffs- oder Verteidigungsmittel außer Acht zu lassen hat, die im Rahmen des Rechtsmittels erstmalig zur Stützung dieser Anträge vorgebracht worden sind (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 1. Juni 1994, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., C-136/92 P, Slg. 1994, I-1981, Randnr. 59).
  • EuG, 20.06.1990 - T-82/89

    Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ; Veröffentlichung eines Verzeichnisses der

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-99/07
    Eine vor Abschluss dieses Vorverfahrens eingereichte Klage ist verfrüht und daher nach Art. 91 Abs. 2 des Statuts unzulässig (Beschluss des Gerichtshofs vom 23. September 1986, Du Besset/Rat, 130/86, Slg. 1986, 2619, Randnr. 7; Urteil des Gerichts vom 20. Juni 1990, Marcato/Kommission, T-47/89 und T-82/89, Slg. 1990, II-231, Randnr. 32, und Beschluss des Gerichts vom 4. Dezember 1991, Moat und TAO/AFI/Kommission, T-78/91, Slg. 1991, II-1387, Randnr. 3).
  • EuG, 08.01.2003 - T-94/01

    Hirsch / EZB

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-99/07
    Seine Prüfung ist nicht auf die von den Beteiligten erhobenen Unzulässigkeitseinreden beschränkt (vgl. Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1996, Stott/Kommission, T-99/95, Slg. 1996, II-2227, Randnr. 22, und vom 8. Januar 2003, Hirsch u. a./EZB, T-94/01, T-152/01 und T-286/01, Slg. ÖD 2003, I-A-1 und II-27, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.01.1987 - 204/85

    Stroghili / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-99/07
    Als beschwerend können nur solche Maßnahmen angesehen werden, die die Rechtsstellung der Betroffenen unmittelbar und sofort berühren (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 1987, Stroghili/Rechnungshof, 204/85, Slg. 1987, 389, Randnr. 6; in Randnr. 86 angeführtes Urteil Affatato/Kommission, Randnr. 21).
  • EuG, 20.06.1990 - T-47/89

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-99/07
    Eine vor Abschluss dieses Vorverfahrens eingereichte Klage ist verfrüht und daher nach Art. 91 Abs. 2 des Statuts unzulässig (Beschluss des Gerichtshofs vom 23. September 1986, Du Besset/Rat, 130/86, Slg. 1986, 2619, Randnr. 7; Urteil des Gerichts vom 20. Juni 1990, Marcato/Kommission, T-47/89 und T-82/89, Slg. 1990, II-231, Randnr. 32, und Beschluss des Gerichts vom 4. Dezember 1991, Moat und TAO/AFI/Kommission, T-78/91, Slg. 1991, II-1387, Randnr. 3).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-242/07

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Klagefrist - Art. 43 § 6 der

    Auszug aus EuG, 18.12.2008 - T-99/07
    Die Klageschrift ist somit das verfahrenseinleitende Schriftstück, in dem der Kläger den Streitgegenstand anzugeben hat (vgl. entsprechend Urteile vom 25. September 1979, Kommission/Frankreich, 232/78, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3, und vom 6. April 2000, Kommission/Frankreich, C-256/98, Slg. 2000, I-2487, Randnr. 31; Beschluss des Gerichtshofs vom 8. November 2007, Belgien/Kommission, C-242/07 P, Slg. 2007, I-9757, Randnr. 41).
  • EuGH, 29.11.2007 - C-176/06

    Stadtwerke Schwäbisch Hall u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe, die die

  • EuGH, 14.12.2006 - C-12/05

    Meister / HABM

  • EuG, 12.03.2008 - T-107/07

    Rossi Ferreras / Kommission

  • EuGH, 06.04.2000 - C-256/98

    Kommission / Frankreich

  • EuG, 10.03.2008 - T-233/07

    Lebedef-Caponi / Kommission

  • EuGH, 20.10.1981 - 137/80

    Kommission / Belgien

  • EuG, 20.08.1998 - T-132/97

    Collins / Ausschuss der Regionen

  • EuG, 04.12.1991 - T-78/91

    Andrew Macrae Moat und Association des Fonctionnaires indépendants pour la

  • EuG, 12.12.1996 - T-99/95

    Peter Esmond Stott gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 15.12.1998 - T-233/97

    Bang-Hansen / Kommission

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

  • EuG, 10.02.1999 - T-35/98

    André Hecq und Syndicat des fonctionnaires internationaux et européens (SFIE)

  • EuG, 11.07.1996 - T-587/93
  • EuG, 15.12.1998 - T-25/98

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Klage auf

  • EuGH, 12.06.1986 - 229/84

    Sommerlatte / Kommission

  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 23.09.1986 - 130/86

    Du Besset / Rat

  • EuG, 18.03.2004 - T-67/02

    Radauer / Rat

  • EuG - T-361/05

    Genette / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht