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   EuG, 19.01.2005 - T-387/03   

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https://dejure.org/2005,14096
EuG, 19.01.2005 - T-387/03 (https://dejure.org/2005,14096)
EuG, Entscheidung vom 19.01.2005 - T-387/03 (https://dejure.org/2005,14096)
EuG, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - T-387/03 (https://dejure.org/2005,14096)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke BIOKNOWLEDGE - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Beschreibendes Zeichen

  • Europäischer Gerichtshof

    Proteome / HABM (BIOKNOWLEDGE)

  • EU-Kommission PDF

    Proteome Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke BIOKNOWLEDGE - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Beschreibendes Zeichen

  • EU-Kommission

    Proteome Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Ablehnung der Eintragung des Wortes BIOKNOWLEDGE als Gemeinschaftsmarke für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16 und 42 wegen ihres beschreibenden Charakters und mangelnder Unterscheidungskraft; Freihaltebedürfnis für Merkmale der Waren oder ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke in ihrer geänderten Fassung Art. 7 Abs. 1 Buchst. c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Proteome / HABM (BIOKNOWLEDGE)

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke BIOKNOWLEDGE - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Beschreibendes Zeichen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Proteome, Inc. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), eingereicht am 25. November 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 0707/2002-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 25. August 2003, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen worden ist, der die Eintragung der ...

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 682 (Ls.)
  • GRUR Int. 2005, 486
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 19.01.2005 - T-387/03
    17 Das HABM vertritt unter Berufung auf das Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-34/00 (Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], Slg. 2002, II-683, Randnr. 38) die Ansicht, dass der beschreibende Charakter einer Marke erstens nur im Hinblick auf die betreffenden Waren und Dienstleistungen und zweitens nur im Hinblick auf das Verständnis der relevanten Verkehrskreise zu beurteilen sei.
  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES

    Auszug aus EuG, 19.01.2005 - T-387/03
    Ob ein Zeichen beschreibend ist, kann daher nur im Hinblick auf die betreffenden Waren oder Dienstleistungen und nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise beurteilt werden (vgl. Urteil des Gerichts vom 3. Dezember 2003 in der Rechtssache T-16/02, Audi/HABM [TDI], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).
  • EuG, 26.10.2000 - T-345/99

    Harbinger / HABM (TRUSTEDLINK)

    Auszug aus EuG, 19.01.2005 - T-387/03
    Der Umstand, dass das Wort als solches - zusammen oder getrennt geschrieben - nicht in den Wörterbüchern aufgeführt ist, ändert nichts an dieser Beurteilung (vgl. Urteile des Gerichts vom 12. Januar 2000 in der Rechtssache T-19/99, DKV/HABM [COMPANYLINE], Slg. 2000, II-1, Randnr. 26, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-345/99, Harbinger/HABM [TRUSTEDLINK], Slg. 2000, II-3525, Randnr. 37).
  • EuG, 05.12.2002 - T-91/01

    BioID / HABM (BioID)

    Auszug aus EuG, 19.01.2005 - T-387/03
    33 Das Gericht hat im Übrigen bereits hinsichtlich eines Begriffes mit dem Bestandteil "bio" erläutert, dass "das Wortzeichen BioID, das aus zum Wortschatz der Bezugssprache [d. h. der englischen Sprache] gehörenden Abkürzungen besteht, nicht von den lexikalischen Regeln dieser Sprache ab[weicht] und ... keine ungewöhnliche Struktur [hat]" (Urteil vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-91/01, BioID/HABM [BioID], Slg. 2002, II-5159, Randnr. 28).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 19.01.2005 - T-387/03
    24 Unter diesem Blickwinkel fallen unter Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 solche Zeichen und Angaben, die bei normalem Gebrauch aus der Sicht des Verbrauchers Waren oder Dienstleistungen wie die, für die die Eintragung beantragt wird, entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-383/99 P, Procter & Gamble/HABM, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39).
  • EuG, 05.04.2001 - T-87/00

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)

    Auszug aus EuG, 19.01.2005 - T-387/03
    14 Die Klägerin meint, dass die Beschwerdekammer einen ähnlichen Irrtum begangen habe, wie er im Urteil des Gerichts zum Wort EASYBANK festgestellt worden sei (Urteil vom 5. April 2001 in der Rechtssache T-87/00, Bank für Arbeit und Wirtschaft/HABM [EASYBANK], Slg. 2001, II-1259, Randnrn.
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 19.01.2005 - T-387/03
    52 Da der erste Klagegrund zurückgewiesen worden ist und ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der in Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 40/94 genannten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-104/00 P, DKV/HABM, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 29), braucht der zweite Klagegrund der Klägerin, der aus einem Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 hergeleitet wird, nicht mehr geprüft zu werden.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 19.01.2005 - T-387/03
    Die Bestimmung schließt es daher aus, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache C-191/01 P, HABM/Wrigley, Slg. 2003, I-12447, Randnrn.
  • EuG, 12.01.2000 - T-19/99

    DKV / OHMI (COMPANYLINE)

    Auszug aus EuG, 19.01.2005 - T-387/03
    Der Umstand, dass das Wort als solches - zusammen oder getrennt geschrieben - nicht in den Wörterbüchern aufgeführt ist, ändert nichts an dieser Beurteilung (vgl. Urteile des Gerichts vom 12. Januar 2000 in der Rechtssache T-19/99, DKV/HABM [COMPANYLINE], Slg. 2000, II-1, Randnr. 26, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-345/99, Harbinger/HABM [TRUSTEDLINK], Slg. 2000, II-3525, Randnr. 37).
  • EuG, 12.10.2010 - T-230/08

    Asenbaum / HABM (WIENER WERKSTÄTTE) - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Sodann ist zu dem Vorbringen des Klägers, dass es irrelevant sei, ob eine angemeldete Wortmarke im Wörterbuch aufgeführt sei, zu bemerken, dass er sich dabei auf das Urteil des Gerichts vom 19. Januar 2005, Proteome/HABM (BIOKNOWLEDGE) (T-387/03, Slg. 2005, II-191, Randnr. 39), stützt.
  • EuG, 09.07.2009 - T-257/08

    Biotronik / HABM (BioMonitor) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Dieses Präfix, das auf das griechische "bios" zurückgeht, das "Leben" bedeutet, ist außerdem Bestandteil vieler zusammengesetzter Wörter, die einen Zusammenhang mit dem "Leben" aufweisen (Urteil des Gerichts vom 19. Januar 2005, Proteome/HABM [BIOKNOWLEDGE], T-387/03, Slg. 2005, II-191, Randnr. 30).
  • EuG, 25.03.2009 - T-343/07

    allsafe Jungfalk / HABM (ALLSAFE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auch die von der Klägerin geltend gemachte Tatsache, dass das Wort "allsafe" im Englischen nicht existiert, ändert an der oben in Randnr. 27 vorgenommenen Beurteilung nichts und ist im vorliegenden Fall daher unerheblich (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 26. Oktober 2000, Harbinger/HABM [TRUSTEDLINK], T-345/99, Slg. 2000, II-3525, Randnr. 37, und vom 19. Januar 2005, Proteome/HABM [BIOKNOWLEDGE], T-387/03, Slg. 2005, II-191, Randnr. 39).
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