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   EuG, 19.03.1998 - T-83/96   

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https://dejure.org/1998,4428
EuG, 19.03.1998 - T-83/96 (https://dejure.org/1998,4428)
EuG, Entscheidung vom 19.03.1998 - T-83/96 (https://dejure.org/1998,4428)
EuG, Entscheidung vom 19. März 1998 - T-83/96 (https://dejure.org/1998,4428)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Zugang zu Informationen - Beschluß der Kommission 94/90/EGKS, EG, Euratom - Verweigerung des Zugangs - Tragweite der Ausnahme zum Schutz des öffentlichen Interesses - Rechtspflege - Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention

  • Europäischer Gerichtshof

    Van der Wal / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Gerard van der Wal gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beschluß der Kommission 94/90; Bekanntmachung der Kommission 93/C 39/05
    1 Kommission - Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Kommissionsdokumenten - Beschluß 94/90 - Ausnahmen vom Grundsatz des Zugangs zu den Dokumenten - Schutz des öffentlichen Interesses - Rechtspflege - Tragweite - Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den ...

  • EU-Kommission

    Gerard van der Wal gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Zugang zur Information - Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission - Verweigerung des Zugangs - Tragweite der Ausnahme betreffend den Schutz des öffentlichen Interesses - Rechtspflege - Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zugang zu den im Besitz der Kommission befindlichen Dokumenten; Zugang zu Antworten der Kommission auf von nationalen Gerichten gestellte Fragen; Abwägung des Rechts auf Zugang zu Informationen gegen den Schutz des öffentlichen Interesses; ...

  • Judicialis

    Beschluss der Kommission 94/90/EGKS, EG, Euratom; ; Europäische Menschenrechtskonvention Art. 6; ; EGV Art. 85; ; EGV Art. 86; ; EGV Art. 190

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Schutz besonderer Verfahren

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Schutz besonderer Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 29. März 1996, mit der es abgelehnt wurde, dem Kläger die Antworten auf Rechtshilfeersuchen zur Verfügung zu stellen, die verschiedene nationale Gerichte (Oberlandesgericht Düsseldorf, Tribunal d'instance Saint-Brieuc ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 26.09.2005 - C-156/05

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuG, 19.03.1998 - T-83/96
    Die Kommission veröffentlichte aufgrund dieser Erklärung die Mitteilung 93/C 156/05 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die sich im Besitz der Gemeinschaftsorgane befinden, die sie am 5. Mai 1993 an den Rat, das Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß gerichtet hatte (ABl. C 156, S. 5).

    Nach seinem Sinn und Zweck ist er allgemein auf die Anträge auf Zugang zu Dokumenten anwendbar, und jeder kann ohne Angabe von Gründen den Zugang zu jedem beliebigen Dokument der Kommission beantragen (siehe dazu die oben in Randnr. 2 genannte Mitteilung 93/C 156/05).

  • EuGH - 123/85 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    La Pieve

    Auszug aus EuG, 19.03.1998 - T-83/96
    Der Kläger erbat mit Schreiben vom 23. Januar 1996 als Rechtsanwalt und Teilhaber einer Firma, die Rechtssachen bearbeitet, in denen es um Wettbewerbsfragen auf Gemeinschaftsebene geht, Kopien folgender Antwortschreiben der Kommission auf derartige Fragen: 1. des Schreibens des Generaldirektors der Generaldirektion Wettbewerb (GD IV) vom 2. August 1993 an das Oberlandesgericht Düsseldorf betreffend die Vereinbarkeit einer Vertriebsvereinbarung mit der Verordnung (EWG) Nr. 1983/83 der Kommission vom 22. Juni 1983 über die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Alleinvertriebsvereinbarungen (ABl. L 173, S. 1); 2. des Schreibens des Kommissionsmitglieds Van Miert vom 13. September 1994 an das Tribunal d'instance St. Brieuc betreffend die Auslegung der Verordnung Nr. 26 des Rates vom 4. April 1962 zur Anwendung bestimmter Wettbewerbsregeln auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen Erzeugnissen (ABl. 1962, Nr. 30, S. 993); 3. des Schreibens, das die Kommission im ersten Quartal 1995 an die Cour d'appel Paris gesandt hatte, die sie um Stellungnahme zu Vertragsklauseln über die Verkaufsziele von Vertriebshändlern für Kraftfahrzeuge im Hinblick auf Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages sowie die Verordnung (EWG) Nr. 123/85 der Kommission vom 12. Dezember 1984 über die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge (ABl. 1985, L 15, S. 16) ersucht hatte.

    Das erste Schreiben bezog sich auf die Vereinbarkeit einer Vertriebsvereinbarung mit der Verordnung Nr. 1983/83, das zweite auf die Anwendung der Verordnung Nr. 26 und das dritte auf die Auslegung der Verordnung Nr. 123/85 (siehe oben, Randnr. 11).

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus EuG, 19.03.1998 - T-83/96
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, deren Wahrung der Gemeinschaftsrichter sicherzustellen hat (siehe insbesondere Gutachten 2/94 des Gerichtshofes vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 33, und Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T 18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 53).
  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

    Auszug aus EuG, 19.03.1998 - T-83/96
    Was das zweite Argument angehe, das sich auf den Schutz des öffentlichen Interesses beziehe, brauchten die in Rede stehenden Interessen nicht geprüft zu werden, da eine solche Prüfung nur notwendig sei, wenn die Kommission den Zugang zu einem Dokument zum Schutz ihres Interesses an der Geheimhaltung ihrer Beratungen verweigere (Urteil des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 59).
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuG, 19.03.1998 - T-83/96
    Insoweit kommt der EMRK besondere Bedeutung zu (siehe insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.03.1998 - T-83/96
    Mit der Verpflichtung zur Begründung von Einzelfallentscheidungen wird ein doppeltes Ziel verfolgt: Zum einen soll den Betroffenen ermöglicht werden, die tragenden Gründe für die getroffene Maßnahme zu erkennen, und zum anderen soll der Gemeinschaftsrichter in die Lage versetzt werden, die Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, und das vorgenannte Urteil WWF UK/Kommission, Randnr. 66).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-122/94

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuG, 19.03.1998 - T-83/96
    Die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung diesen Erfordernissen genügt, ist nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (Urteil des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 29).
  • EuGH, 10.11.1993 - C-60/92

    Otto / Postbank

    Auszug aus EuG, 19.03.1998 - T-83/96
    Wenn ein nationales Gericht die Artikel 85 Absatz 1 und 86 des Vertrages anwende, tue es dies aufgrund einer eigenständigen Zuständigkeit und nach Modalitäten, die grundsätzlich durch die Vorschriften des nationalen Verfahrensrechts festgelegt würden (Urteile des Gerichtshofes vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-60/92, Otto, Slg. 1993, I-5683, Randnr. 14, und vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89, Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnr. 53).
  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.03.1998 - T-83/96
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, deren Wahrung der Gemeinschaftsrichter sicherzustellen hat (siehe insbesondere Gutachten 2/94 des Gerichtshofes vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 33, und Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T 18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 53).
  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus EuG, 19.03.1998 - T-83/96
    Wenn ein nationales Gericht die Artikel 85 Absatz 1 und 86 des Vertrages anwende, tue es dies aufgrund einer eigenständigen Zuständigkeit und nach Modalitäten, die grundsätzlich durch die Vorschriften des nationalen Verfahrensrechts festgelegt würden (Urteile des Gerichtshofes vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-60/92, Otto, Slg. 1993, I-5683, Randnr. 14, und vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89, Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnr. 53).
  • EuGH, 27.10.2005 - C-166/04

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 18.02.1992 - C-54/90

    Weddel / Kommission

  • EuGH, 11.01.2000 - C-174/98

    Niederlande / Kommission

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96 (Van der Wal/Kommission) wird aufgehoben.

    Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten als Streithelfer im Verfahren vor dem Gericht (Rechtssache T-83/96) und als Streithelfer im vorliegenden Verfahren (Rechtssache C-189/98 P).

    In den verbundenen Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P Königreich der Niederlande, vertreten durch M. A. Fierstra und C. Wissels, beigeordnete Rechtsberater im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift: Niederländische Botschaft, 5, rue C. M. Spoo, Luxemburg, Rechtsmittelführer in der Rechtssache C-174/98 P und Streithelfer im ersten Rechtszug, Gerard van der Wal, wohnhaft in Kraainem (Belgien), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Y. J. M. Parret, Zustellungsanschrift: Kanzlei des Rechtsanwalts A. May, 31, Grand-Rue, Luxemburg, Rechtsmittelführer in der Rechtssache C-189/98 P und Kläger im ersten Rechtszug, betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96 (Van der Wal/Kommission, Slg. 1998, II-545) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch W. Wils und U. Wölker, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug, erläßt DER GERICHTSHOF unter Mitwirkung des Präsidenten G. C. Rodríguez Iglesias, der Kammerpräsidenten J. C. Moitinho de Almeida (Berichterstatter), D. A. O. Edward und L. Sevón sowie der Richter P. J. G. Kapteyn, C. Gulmann, G. Hirsch, H. Ragnemalm und M. Wathelet, Generalanwalt: G. Cosmas Kanzler: H. von Holstein, Hilfskanzler aufgrund des Sitzungsberichts, nach Anhörung der Parteien in der Sitzung vom 11. Mai 1999, nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 6. Juli 1999, folgendes Urteil (1):.

    Das Königreich der Niederlande (Rechtssache C-174/98 P) und Gerard van der Wal (Rechtssache C-189/98 P) haben mit Rechtsmittelschriften, die am 11. bzw. 19. Mai 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96 (Van der Wal/Kommission, Slg. 1998, II-545; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht den Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 29. März 1996, den Zugang zu bestimmten Dokumenten zu verweigern (im folgenden: streitige Entscheidung), zurückgewiesen hat.

    Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten als Streithelfer im Verfahren vor dem Gericht (Rechtssache T-83/96) und als Streithelfer im vorliegenden Verfahren (Rechtssache C-189/98 P).

  • EuG, 07.12.1999 - T-92/98

    Interporc / Kommission

    Dies habe das Gericht in seinem Urteil vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96 (Van der Wal/Kommission, Slg. 1998, II-545, Randnr. 50; im folgenden: Urteil Van der Wal) bestätigt, das mehr als einen Monat vor Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangen sei.

    Die Kommission macht geltend, sie habe mit der angefochtenen Entscheidung das Urteil Van der Wal nicht nur respektiert, sondern sich durch dieses Urteil in ihrem Vorgehen geradezu ermutigt gefühlt.

    In anderen Situationen, über die das Urteil Van der Wal nichts aussage, rechtfertige es sich, Dokumente, die zwar nicht für ein bestimmtes Gerichtsverfahren erstellt worden seien, aber dennoch mit einem solchen Verfahren "zusammenhingen", anders zu behandeln.

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN

    Die Feststellung in Randnr. 40 des Urteils Interporc II, oben in Randnr. 15 angeführt, sei später vom Gerichtshof bestätigt worden, der entschieden habe, das Gericht habe im Urteil vom 19. März 1998, van der Wal/Kommission (T-83/96, Slg. 1998, II-545, Randnr. 50), die Ausnahme rechtsirrig dahin ausgelegt, dass sie die Kommission verpflichte, den Zugang zu den von ihr allein für ein Gerichtsverfahren erstellten Dokumenten zu verweigern (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Januar 2000, Niederlande und van der Wal/Kommission, C-174/98 P und C-189/98 P, Slg. 2000, I-1, Randnr. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2002 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Mythe ou principe juridique? , LGDJ, 1998, S. 121 ff. 54: - Urteile vom 11. Januar 2000 in den Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P (Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, Randnr. 27) und Urteil Rat/Hautala (Randnr. 25).

    In diesem Sinne auch Urteile vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96 (Van der Wal/Kommission, Slg. 1998, II-545, Randnr. 43), vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95 (Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 112), vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98 (Kuijer/Rat, Slg. 2000, II-1959, Randnrn. 36 ff.) und vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache T-123/99 (JT's Corporation/Kommission, Slg. 2000, II-3269, Randnrn. 63 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1999 - C-174/98

    Niederlande / Kommission

    VIII - Ergebnis 103. Aufgrund all dieser Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, 1. das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. März 1998 in der Rechtssache Van der Wal/Kommission (T-83/96) aufzuheben; 2. die Rechtssache zur erneuten Sachentscheidung an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen; 3. die Entscheidung über die Kosten vorzubehalten.

    2: - Rechtssache T-83/96 (Slg. 1998, II-545).

  • EuG, 17.06.1998 - T-174/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG

    Ist dies der Fall, muß der Rat den Antrag auf Zugang zu dem betreffenden Dokument ablehnen (Urteil Interporc/Kommission, Randnr. 52, und Urteil des Gerichts vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96, Van der Wal/Kommission, Slg. 1998, II-0000, Randnr. 43).
  • EuG, 19.07.1999 - T-14/98

    Hautala / Rat

    Die Ausnahme des Schutzes der internationalen Beziehungen sei eng auszulegen und anzuwenden (Urteile des Gerichts vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96, Van der Wal/Kommission, Slg. 1998, II-545, gegen das gegenwärtig ein Rechtsmittel beim Gerichtshof [Rechtssache C-189/89 P] anhängig ist, und Journalistförbundet).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-70/97

    Kruidvat / Kommission

    (Zwartveld u. a., Slg. 1990, I-3365, Randnr. 18) und Urteil vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96 (Van der Wal/Kommission, Slg. 1998, II-545).
  • EuG, 14.10.1999 - T-309/97

    Bavarian Lager / Kommission

    Der Beschluß 94/90 ist ein Rechtsakt, der den Bürgern einen Anspruch auf Zugang zu den Dokumenten im Besitz der Kommission gewährt (Urteil WWF, Randnr. 55; Urteile des Gerichts vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96, Van derWal/Kommission, Slg. 1998, II-545, Randnr. 41, und vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 46).
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