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   EuG, 19.03.2015 - T-412/13   

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https://dejure.org/2015,4612
EuG, 19.03.2015 - T-412/13 (https://dejure.org/2015,4612)
EuG, Entscheidung vom 19.03.2015 - T-412/13 (https://dejure.org/2015,4612)
EuG, Entscheidung vom 19. März 2015 - T-412/13 (https://dejure.org/2015,4612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Chin Haur Indonesia / Rat

    Dumping - Aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien versandte Einfuhren von Fahrrädern - Ausweitung des auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf diese Einfuhren - Umgehung - Mangelnde Bereitschaft zur ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Chin Haur Indonesia / Rat

    Dumping - Aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien versandte Einfuhren von Fahrrädern - Ausweitung des auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf diese Einfuhren - Umgehung - Mangelnde Bereitschaft zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 501/2013 des Rates vom 29. Mai 2013 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 990/2011 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 26.01.2017 - C-247/15

    Maxcom / Chin Haur Indonesia

    Mit ihren Rechtsmitteln beantragen die Maxcom Ltd, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 19. März 2015, Chin Haur Indonesia/Rat (T-412/13, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2015:163), mit dem das Gericht Art. 1 Abs. 1 und 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 501/2013 des Rates vom 29. Mai 2013 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 990/2011 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China auf aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien versandte Einfuhren von Fahrrädern, ob als Ursprungserzeugnisse Indonesiens, Malaysias, Sri Lankas oder Tunesiens angemeldet oder nicht (ABl. 2013, L 153, S. 1, im Folgenden: streitige Verordnung) für nichtig erklärt hat, soweit er die Chin Haur Indonesia PT (im Folgenden: Chin Haur) betrifft.

    Da Maxcom, der Rat und die Kommission beantragt haben, Chin Haur die Kosten aufzuerlegen, und Chin Haur unterlegen ist, sind dieser sowohl die durch das Verfahren im ersten Rechtszug in der Rechtssache T-412/13 entstandenen Kosten als auch die Rechtsmittelkosten aufzuerlegen.

    Somit trägt die Kommission ihre eigenen in den Rechtsmittelverfahren in den Rechtssachen C-247/15 P und C-259/15 P sowie im Verfahren des ersten Rechtszugs in der Rechtssache T-412/13 entstandenen Kosten.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. März 2015, Chin Haur Indonesia/Rat (T-412/13, EU:T:2015:163), wird aufgehoben.

    Die von der Chin Haur Indonesia PT beim Gericht der Europäischen Union in der Rechtssache T-412/13 erhobene Nichtigkeitsklage wird abgewiesen.

    Die Chin Haur Indonesia PT trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die der Maxcom Ltd und dem Rat der Europäischen Union im Verfahren des ersten Rechtszugs in der Rechtssache T-412/13 und in den Rechtsmittelverfahren entstanden sind.

    Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen in den Rechtsmittelverfahren in den Rechtssachen C-247/15 P und C-259/15 P sowie im Verfahren des ersten Rechtszugs in der Rechtssache T-412/13 entstandenen Kosten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2016 - C-247/15

    Maxcom / Chin Haur Indonesia - Rechtsmittel - Handelspolitik - Dumping -

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. März 2015, Chin Haur Indonesia/Rat (T-412/13, EU:T:2015:163), wird aufgehoben.

    2 T-412/13, EU:T:2015:163.

  • EuGH - C-253/15 (anhängig)

    Kommission / Chin Haur Indonesia

    das Urteil des Gerichts vom 19. März 2015, der Kommission zugestellt am 23. März 2015, in der Rechtssache T-412/13, Chin Haur Indonesia, PT/Rat der Europäischen Union, aufzuheben, die erstinstanzliche Klage abzuweisen und der Klägerin die Kosten aufzuerlegen;.

    Das von der Kommission eingelegte Rechtsmittel betrifft das Urteil des Gerichts vom 19. März 2015 in der Rechtssache T-412/13.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2016 - C-248/15

    Maxcom / City Cycle Industries - Rechtsmittel - Handelspolitik - Dumping -

    4 - T-412/13, EU:T:2015:163.
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