Rechtsprechung
EuG, 19.03.2015 - T-413/13 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
City Cycle Industries / Rat
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilweise Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 501/2013 des Rates vom 29. Mai 2013 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 990/2011 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5)
- EuGH, 26.01.2017 - C-248/15
Maxcom / City Cycle Industries - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung …
Mit ihren Rechtsmitteln beantragen die Maxcom Ltd, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 19. März 2015, City Cycle Industries/Rat (T-413/13, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2015:164), mit dem das Gericht Art. 1 Abs. 1 und 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 501/2013 des Rates vom 29. Mai 2013 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 990/2011 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China auf aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien versandte Einfuhren von Fahrrädern, ob als Ursprungserzeugnisse Indonesiens, Malaysias, Sri Lankas oder Tunesiens angemeldet oder nicht (…ABl. 2013, L 153, S. 1, im Folgenden: streitige Verordnung) für nichtig erklärt hat, soweit er die City Cycle Industries (im Folgenden: City Cycle) betrifft.Da Maxcom, der Rat und die Kommission mit ihrem Vorbringen unterlegen sind und City Cycle beantragt hat, ihnen die Kosten aufzuerlegen, sind ihnen sowohl die Kosten, die durch das Verfahren im ersten Rechtszug in der Rechtssache T-413/13 entstanden sind, als auch die Kosten der Rechtsmittelverfahren aufzuerlegen.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.04.2019 - C-251/18
Trace Sport - Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Antidumpingzölle - …
Weder das Urteil des Gerichts vom 19. März 2015, City Cycle Industries/Rat (T-413/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:164), noch das Urteil des Gerichtshofs vom 26. Januar 2017, Maxcom/City Cycle Industries (verbundene Rechtssachen C-248/15 P, C-254/15 P und C-260/15 P, EU:C:2017:62), haben die Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 501/2013 des Rates vom 29. Mai 2013 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 990/2011 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China auf aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien versandte Einfuhren von Fahrrädern, ob als Ursprungserzeugnisse Indonesiens, Malaysias, Sri Lankas oder Tunesiens angemeldet oder nicht, in Frage gestellt, soweit diese Verordnung die Unternehmen Kelani Cycles (PVT) Ltd und Creative Cycles (PVT) Ltd betrifft,.3 Urteil vom 19. März 2015, City Cycle Industries/Rat (T-413/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:164).
11 T-413/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:164.
- EuGH - C-254/15 (anhängig)
Kommission / City Cycle Industries
das der Kommission am 23. März 2015 zugestellte Urteil des Gerichts vom 19. März 2015, City Cycle Industries/Rat der Europäischen Union (T-413/13), aufzuheben, die im ersten Rechtszug erhobene Klage abzuweisen und der Klägerin die Kosten aufzuerlegen;.Das von der Kommission eingelegte Rechtsmittel betrifft das Urteil des Gerichts vom 19. März 2015 in der Rechtssache T-413/13.
- EuGH - C-260/15 (anhängig)
Rat / City Cycle Industries
das dem Rat am 23. März 2015 zugestellte Urteil des Gerichts vom 19. März 2015, City Cycle Industries/Rat der Europäischen Union (T-413/13), aufzuheben;. - Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2016 - C-248/15
Maxcom / City Cycle Industries - Rechtsmittel - Handelspolitik - Dumping - …
2 - T-413/13, EU:T:2015:164.