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   EuG, 19.04.2023 - T-749/21   

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https://dejure.org/2023,7742
EuG, 19.04.2023 - T-749/21 (https://dejure.org/2023,7742)
EuG, Entscheidung vom 19.04.2023 - T-749/21 (https://dejure.org/2023,7742)
EuG, Entscheidung vom 19. April 2023 - T-749/21 (https://dejure.org/2023,7742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gerhard Grund Gerüste/ EUIPO - Josef Grund Gerüstbau (Josef Grund Gerüstbau)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke Josef Grund Gerüstbau - Ältere nationale Bildmarke grund - Relativer Nichtigkeitsgrund - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

  • Europäischer Gerichtshof

    Gerhard Grund Gerüste/ EUIPO - Josef-Grund-Gerüstbau (Josef Grund Gerüstbau)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke Josef Grund Gerüstbau - Ältere nationale Bildmarke grund - Relativer Nichtigkeitsgrund - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke Josef Grund Gerüstbau - Ältere nationale Bildmarke grund - Relativer Nichtigkeitsgrund - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus EuG, 19.04.2023 - T-749/21
    Im Übrigen hat die Beschwerdekammer entgegen dem Vorbringen des Klägers nicht die sich aus Rn. 37 des Urteils vom 6. Oktober 2005, Medion (C-120/04, EU:C:2005:594), ergebende Rechtsprechung verkannt, wonach bei identischen Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen kann, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und Letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält.

    Insbesondere weist er nicht nach, dass die ältere Marke eine gewisse Bekanntheit erlangt hätte, so dass der Gesamteindruck von der bekannten Marke oder dem bekannten Handelsnamen als Bestandteil des zusammengesetzten Zeichens geprägt würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2005, Medion, C-120/04, EU:C:2005:594, Rn. 34).

  • EuG, 08.05.2019 - T-358/18

    J. García Carrión/ EUIPO - Codorníu (JAUME CODORNÍU)

    Auszug aus EuG, 19.04.2023 - T-749/21
    Nach dieser Rechtsprechung ist das Vorliegen von Verwechslungsgefahr umfassend, anhand der Wahrnehmung der betreffenden Zeichen und Waren oder Dienstleistungen durch die maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, J. García Carrión/EUIPO - Codorníu (JAUME CODORNÍU), T-358/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:304, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es handelt sich hierbei um kumulative Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, JAUME CODORNÍU, T-358/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:304, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 19.04.2023 - T-749/21
    Vielmehr sind die fraglichen Marken jeweils als Ganzes miteinander zu vergleichen, was nicht ausschließt, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein könnten (vgl. Urteil vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, EU:C:2007:333, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es kann nur dann für die Beurteilung der Ähnlichkeit allein auf den dominierenden Bestandteil ankommen, wenn alle anderen Markenbestandteile zu vernachlässigen sind (Urteil vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, EU:C:2007:333, Rn. 42).

  • EuG, 03.06.2015 - T-559/13

    Giovanni Cosmetics / OHMI - Vasconcelos & Gonçalves (GIOVANNI GALLI)

    Auszug aus EuG, 19.04.2023 - T-749/21
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt dabei eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf ihre verschiedenen Einzelheiten (vgl. Urteil vom 3. Juni 2015, Giovanni Cosmetics/HABM - Vasconcelos & Gonçalves [GIOVANNI GALLI], T-559/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:353, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dagegen ist mangels konkreter Nachweise in Bezug auf die Wahrnehmung der Verkehrskreise in der gesamten Union der Anwendungsbereich der Rechtsprechung, wonach in bestimmten Mitgliedstaaten einem Nachnamen im Allgemeinen größere Unterscheidungskraft als einem Vornamen zukommt, nicht auf das gesamte Gebiet der Union auszudehnen (Urteil vom 3. Juni 2015, GIOVANNI GALLI, T-559/13, EU:T:2015:353, Rn. 52).

  • EuGH, 08.05.2014 - C-591/12

    Bimbo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

    Auszug aus EuG, 19.04.2023 - T-749/21
    Insbesondere hat sie zutreffend festgestellt, dass die Kombination der Bestandteile "Josef" und "Grund" u. a. eine logische Einheit schafft, nämlich den Vor- und Nachnamen einer natürlichen Person, so dass der letztgenannte Bestandteil keine selbständig kennzeichnende Stellung in der angegriffenen Marke behält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2014, Bimbo/HABM, C-591/12 P, EU:C:2014:305, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.04.2021 - T-284/20

    Klaus Berthold/ EUIPO - Thomann (HB Harley Benton) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 19.04.2023 - T-749/21
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die beiden Marken als Teil einer Markenserie erscheinen, die aus einem gemeinsamen Stammbestandteil gebildet wurde, oder wenn die ältere Marke zugleich der Name des Unternehmens ist, dem die Marke gehört (vgl. Urteil vom 28. April 2021, Klaus Berthold/EUIPO - Thomann [HB Harley Benton], T-284/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:218, Rn. 125 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.06.2019 - T-268/18

    Luciano Sandrone/ EUIPO - J. García Carrión (Luciano Sandrone)

    Auszug aus EuG, 19.04.2023 - T-749/21
    Dennoch sind stets die Gegebenheiten des Einzelfalls und insbesondere der Umstand zu berücksichtigen, dass der fragliche Nachname etwa wenig gängig oder, im Gegenteil, sehr verbreitet ist, was Auswirkungen auf die Unterscheidungskraft haben kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Mai 2019, Andrea Incontri/EUIPO - Higicol [ANDREA INCONTRI], T-197/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:347, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Juni 2019, Sandrone/EUIPO - J. García Carrión [Luciano Sandrone], T-268/18, EU:T:2019:452, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.09.2017 - T-86/16

    Codorníu / EUIPO - Bodegas Altun (ANA DE ALTUN)

    Auszug aus EuG, 19.04.2023 - T-749/21
    Das Gericht habe aber in verschiedenen Rechtssachen bestätigt, dass der Nachname prägend sei (Urteile vom 13. Juli 2005, Murúa Entrena/HABM - Bodegas Murúa [Julián Murúa Entrena], T-40/03, EU:T:2005:285, Rn. 66, vom 8. Mai 2014, Pedro Group/HABM - Cortefiel [PEDRO], T-38/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:241, Rn. 70, und vom 18. September 2017, Codorníu/EUIPO - Bodegas Altun (ANA DE ALTUN), T-86/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:627, Rn. 53).
  • EuGH, 20.09.2007 - C-193/06

    Nestlé / HABM

    Auszug aus EuG, 19.04.2023 - T-749/21
    Das könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn dieser Bestandteil allein schon geeignet ist, das Bild dieser Marke, das die maßgeblichen Verkehrskreise im Gedächtnis behalten, so zu prägen, dass alle übrigen Bestandteile der Marke in dem durch diese hervorgerufenen Gesamteindruck zu vernachlässigen sind (Urteil vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:539, Rn. 43).
  • EuG, 08.05.2014 - T-38/13

    Pedro Group / OHMI - Cortefiel (PEDRO)

    Auszug aus EuG, 19.04.2023 - T-749/21
    Das Gericht habe aber in verschiedenen Rechtssachen bestätigt, dass der Nachname prägend sei (Urteile vom 13. Juli 2005, Murúa Entrena/HABM - Bodegas Murúa [Julián Murúa Entrena], T-40/03, EU:T:2005:285, Rn. 66, vom 8. Mai 2014, Pedro Group/HABM - Cortefiel [PEDRO], T-38/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:241, Rn. 70, und vom 18. September 2017, Codorníu/EUIPO - Bodegas Altun (ANA DE ALTUN), T-86/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:627, Rn. 53).
  • EuG, 22.05.2019 - T-197/16

    Andrea Incontri / EUIPO - Higicol (ANDREA INCONTRI)

  • EuG, 06.10.2021 - T-43/20

    AV und AW/ Parlament

  • EuG, 13.07.2005 - T-40/03

    Murúa Entrena / OHMI - Bodegas Murúa (Julián Murúa Entrena) - Gemeinschaftsmarke

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