Rechtsprechung
EuG, 19.05.2009 - T-251/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Meyer-Falk / Kommission
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Justizreform in Bulgarien - Verweigerung des Zugangs - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung der Hauptsache
Verfahrensgang
- EuG, 21.01.2008 - T-251/06
- EuG, 19.05.2009 - T-251/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuG, 23.11.2004 - T-84/03
Turco / Rat - Transparenz - Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Rates - …
Auszug aus EuG, 19.05.2009 - T-251/06
Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass angesichts dessen, dass den Schriftsätzen der Parteien zufolge der Kläger Zugang zu den beantragten Dokumenten hatte, eine Nichtigerklärung der Entscheidung vom 6. November 2006, mit der dem Kläger der Zugang zu den genannten Dokumenten verweigert wurde, gegenüber der vollständigen Verbreitung der Dokumente keine zusätzliche Auswirkung haben würde (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 23. November 2004, Turco/Rat, T-84/03, Slg. 2004, II-4061, Randnrn. 28 bis 30). - EuGH, 12.07.2001 - C-302/99
Kommission / TF1
Auszug aus EuG, 19.05.2009 - T-251/06
Außerdem braucht nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Zulässigkeit einer Klage nicht geprüft zu werden, wenn der Gerichtshof die Hauptsache für erledigt erklärt, weil die Klage gegenstandslos geworden ist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 2001, Kommission und Frankreich/TF1, C-302/99 P und C-308/99 P, Slg. 2001, I-5603, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).