Rechtsprechung
EuG, 19.06.2003 - T-78/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Voigt / EZB
- EU-Kommission
Stephan-Harald Voigt gegen Europäische Zentralbank.
Beamte - Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank - Verweis.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Disziplinarverfahren gegen einen Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank wegen Kompetenzüberschreitung; Pflicht der Verwaltung zur Zustellung von Disziplinarentscheidungen gegen ihre Mitarbeiter; Treuepflicht der Gemeinschaftsbediensteten gegenüber ihrem Dienstgeber
- Judicialis
ESZB-Satzung Art. 39; ; Beschäftigungsbedingungen EZB Art. 4 Buchst. a; ; Beamtenstatut Art. 11 Abs. 1; ; EG Art. 286 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Voigt / EZB
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank - Verweis.
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- EuG, 18.12.1997 - T-12/94
Frédéric Daffix gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Auszug aus EuG, 19.06.2003 - T-78/02
In Übereinstimmung mit einer ständigen Rechtsprechung zum Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Statut), die auf den vorliegenden Fall übertragen werden kann, ist nämlich bei Mitarbeitern der Gemeinschaftsorgane die Kenntnis der auf sie anwendbaren Vorschriften vorauszusetzen (Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache T-12/94, Daffix/Commission, Slg. ÖD 1997, I-A-453 und II-1197, Randnr. 116). - EuG, 15.05.1997 - T-273/94
N gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Treuepflicht - …
Auszug aus EuG, 19.06.2003 - T-78/02
Er ist damit nicht seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen, die in Artikel 4 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen in weitgehender Anlehnung an Artikel 11 Absatz 1 des Statuts vorgesehen ist (vgl. insbesondere Urteil des Gerichts vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache T-273/94, N/Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-97 und II-289, Randnr. 132) und die sich im Übrigen insbesondere auch aus der allgemeinen Treuepflicht der Gemeinschaftsbediensteten gegenüber ihrem Dienstgeber ergibt. - EuG, 19.07.1999 - T-74/98
Luciano Mammarella gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Auszug aus EuG, 19.06.2003 - T-78/02
Zur Begründetheit dieses Klagegrundes ist daran zu erinnern, dass die Fürsorgepflicht der Verwaltung gegenüber ihren Bediensteten das Gleichgewicht zwischen den wechselseitigen Rechten und Pflichten widerspiegelt, das die jeweils anwendbaren Beschäftigungsbedingungen geschaffen haben (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 16. März 1993 in den Rechtssachen T-33/89 und T-74/98, Blackman/Parlament, Slg. 1993, II-249, Randnr. 96).
- EuG, 17.10.1991 - T-26/89
Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Disziplinarordnung - …
Auszug aus EuG, 19.06.2003 - T-78/02
Wie jedoch das Gericht bereits mehrmals beispielsweise zum Statut entschieden hat und wie es auch auf den vorliegenden Fall zutrifft, muss eine Verjährungsfrist, um ihre Aufgabe, die Rechtssicherheit zu gewährleisten, erfüllen zu können, vom Gemeinschaftsgesetzgeber im Voraus festgelegt werden (Urteile des Gerichts vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache T-26/89, De Compte/Parlament, Slg. 1991, II-781, Randnr. 68, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache T-197/00, Onidi/Kommission, Slg. ÖD 2002, IA-69, II-325, Randnr. 88). - EuG, 16.03.1993 - T-33/89
David Blackman gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Kosten für ärztliche …
Auszug aus EuG, 19.06.2003 - T-78/02
Zur Begründetheit dieses Klagegrundes ist daran zu erinnern, dass die Fürsorgepflicht der Verwaltung gegenüber ihren Bediensteten das Gleichgewicht zwischen den wechselseitigen Rechten und Pflichten widerspiegelt, das die jeweils anwendbaren Beschäftigungsbedingungen geschaffen haben (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 16. März 1993 in den Rechtssachen T-33/89 und T-74/98, Blackman/Parlament, Slg. 1993, II-249, Randnr. 96). - EuG, 30.05.2002 - T-197/00
Onidi / Kommission
Auszug aus EuG, 19.06.2003 - T-78/02
Wie jedoch das Gericht bereits mehrmals beispielsweise zum Statut entschieden hat und wie es auch auf den vorliegenden Fall zutrifft, muss eine Verjährungsfrist, um ihre Aufgabe, die Rechtssicherheit zu gewährleisten, erfüllen zu können, vom Gemeinschaftsgesetzgeber im Voraus festgelegt werden (Urteile des Gerichts vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache T-26/89, De Compte/Parlament, Slg. 1991, II-781, Randnr. 68, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache T-197/00, Onidi/Kommission, Slg. ÖD 2002, IA-69, II-325, Randnr. 88).
- EuG, 10.06.2004 - T-307/01
François / Kommission
Auch wenn nämlich keine Frist vorgesehen ist, sind die Disziplinarbehörden doch verpflichtet, so vorzugehen, dass die Einleitung des Disziplinarverfahrens innerhalb angemessener Frist erfolgt (Urteil des Gerichts vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache T-78/02, Voigt/BCE, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 64). - EuG, 18.02.2004 - T-320/02
Esch-Leonhardt u.a. / EZB
Seit ihrem Inkrafttreten am 2. Februar 2001 erfasst somit die Verordnung Nr. 45/2001 die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der EZB (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache T-78/02, Voigt/EZB, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 71).