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   EuG, 20.01.2014 - T-614/13 R   

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https://dejure.org/2014,2434
EuG, 20.01.2014 - T-614/13 R (https://dejure.org/2014,2434)
EuG, Entscheidung vom 20.01.2014 - T-614/13 R (https://dejure.org/2014,2434)
EuG, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - T-614/13 R (https://dejure.org/2014,2434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Romonta / Kommission

    Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten ab 2013 - Antrag auf Anerkennung eines Härtefalls - Fehlende Dringlichkeit

  • EU-Kommission

    Romonta GmbH gegen Europäische Kommission.

    [fremdsprachig] Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase - Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten ab 2013 - Antrag auf Anerkennung eines Härtefalls - Fehlende Dringlichkeit.

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    Der Eilrichter kann somit die Aussetzung des Vollzugs anordnen und einstweilige Anordnungen treffen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass diese Anordnungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht notwendig ( Fumus boni iuris ) und dringlich in dem Sinne sind, dass es zur Verhinderung eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens für die Interessen des Antragstellers erforderlich ist, sie bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache zu erlassen und wirksam werden zu lassen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Juli 1995, Kommission/Atlantic Container Line u. a., C-149/95 P[R], Slg. 1995, I-2165, Randnr. 22).

    Im Übrigen verfügt der Eilrichter im Rahmen dieser Gesamtprüfung über ein weites Ermessen; er kann im Einzelfall die Art und Weise, in der diese verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge dieser Prüfung frei bestimmen, da keine Vorschrift des Unionsrechts ihm ein fest-stehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer Eil-entscheidung vorschreibt (Beschluss Kommission/Atlantic Container Line u. a., Randnr. 23, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. April 2007, Vischim/Kommission, C-459/06 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröf-fentlicht, Randnr. 25).

  • EuGH, 25.07.2000 - C-377/98

    Niederlande / Parlament und Rat

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    Der Eilrichter kann mithin nur ausnahmsweise die Durchführung der vor dem Gericht angefochtenen Handlung aussetzen oder einstweilige Anordnungen treffen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 25. Juli 2000, Niederlande/Parlament und Rat, C-377/98 R, Slg. 2000, I-6229, Randnr. 44, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 2009, Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht/Kommission, T-396/09 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42).
  • EuGH, 03.04.2007 - C-459/06

    Vischim / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    Im Übrigen verfügt der Eilrichter im Rahmen dieser Gesamtprüfung über ein weites Ermessen; er kann im Einzelfall die Art und Weise, in der diese verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge dieser Prüfung frei bestimmen, da keine Vorschrift des Unionsrechts ihm ein fest-stehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer Eil-entscheidung vorschreibt (Beschluss Kommission/Atlantic Container Line u. a., Randnr. 23, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. April 2007, Vischim/Kommission, C-459/06 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröf-fentlicht, Randnr. 25).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-329/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    Im Hinblick darauf ist die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dringlich, wenn dem Antragsteller andernfalls ein schwerer und irreparabler Schaden entstünde (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Pfizer Animal Health/Rat, C-329/99 P[R], Slg. 1999, I-8343, Randnr. 94).
  • EuGH, 14.12.1999 - C-335/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    50 und 51, und des Präsidenten des Gerichtshofs vom 24. März 2009, Cheminova u. a./Kommission, C-60/08 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35), und dass zum anderen der Eintritt des behaupteten Schadens mit Sicherheit oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Dezember 1999, HFB u. a./Kommission, C-335/99 P[R], Slg. 1999, I-8705, Randnr. 67).
  • EuG, 04.12.2007 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG -

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    Der Antragsteller ist dafür beweispflichtig, dass er zum einen die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen solchen Schaden persönlich zu erleiden (vgl. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 4. Dezember 2007, Cheminova u. a./Kommission, T-326/07 R, Slg. 2007, II-4877, Randnrn.
  • EuGH, 03.05.1996 - C-399/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    Dazu ist festzustellen, dass das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den Zweck verfolgt, die volle Wirksamkeit der künftigen Entscheidung zur Hauptsache sicherzustellen und so die Lückenlosigkeit des vom Unionsrichter gewährten Rechtsschutzes zu gewährleisten (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. Mai 1996, Deutschland/Kommission, C-399/95 R, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46).
  • EuG, 23.11.2005 - T-178/05

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DER

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    In diesem Zusammenhang hat die Kommission zu Recht hervorgehoben, dass in der Rechtssache T-178/05, Vereinigtes Königreich/Kommission, die ebenfalls das Emissionshandelssystem betraf, eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren nach 6, 5 Monaten ergangen ist, während in den drei vom Gericht im Jahr 2012 im beschleunigten Verfahren entschiedenen Rechtssachen, T-63/12, Oil Turbo Compressor/Rat, T-53/12, CF Sharp Shipping Agencies/Rat, und T-12/12, Laboratoires CTRS/Kommission, die Verfahrensdauer zwischen 6 und 8, 5 Monaten betragen hat.
  • EuGH, 24.03.2009 - C-60/08

    Cheminova u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    50 und 51, und des Präsidenten des Gerichtshofs vom 24. März 2009, Cheminova u. a./Kommission, C-60/08 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35), und dass zum anderen der Eintritt des behaupteten Schadens mit Sicherheit oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Dezember 1999, HFB u. a./Kommission, C-335/99 P[R], Slg. 1999, I-8705, Randnr. 67).
  • EuG, 26.10.2012 - T-63/12

    Oil Turbo Compressor / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    In diesem Zusammenhang hat die Kommission zu Recht hervorgehoben, dass in der Rechtssache T-178/05, Vereinigtes Königreich/Kommission, die ebenfalls das Emissionshandelssystem betraf, eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren nach 6, 5 Monaten ergangen ist, während in den drei vom Gericht im Jahr 2012 im beschleunigten Verfahren entschiedenen Rechtssachen, T-63/12, Oil Turbo Compressor/Rat, T-53/12, CF Sharp Shipping Agencies/Rat, und T-12/12, Laboratoires CTRS/Kommission, die Verfahrensdauer zwischen 6 und 8, 5 Monaten betragen hat.
  • EuG, 26.10.2012 - T-53/12

    CF Sharp Shipping Agencies / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

  • EuG, 17.12.2009 - T-396/09

    Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht /

  • EuG, 11.03.2013 - T-110/12

    Iranian Offshore Engineering & Construction / Rat - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • EuGH, 02.02.2015 - C-565/14

    Romonta / Kommission - Beschleunigtes Verfahren

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Romonta GmbH, das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Romonta/Kommission (T-614/13, EU:T:2014:16) aufzuheben, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2013/448/EU der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 240, S. 27, im Folgenden: streitiger Beschluss), soweit darin in Art. 1 Abs. 1 für die Rechtsmittelführerin eine Härtefallzuteilung für die dritte Handelsperiode des Emissionshandels 2013 bis 2020 nach § 9 Abs. 5 des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen vom 21. Juli 2011 abgelehnt wird, abgewiesen hat.

    Mit dem Urteil Romonta/Kommission (EU:T:2014:16) hat das Gericht die von der Rechtsmittelführerin erhobene Klage auf Nichtigerklärung dieses Beschlusses abgewiesen.

  • EuG, 26.09.2014 - T-614/13

    Romonta / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit

    Mit Beschluss vom 20. Januar 2014, Romonta/Kommission (T-614/13 R, EU:T:2014:16), ist der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten worden.
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