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   EuG, 20.03.2002 - T-9/99   

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https://dejure.org/2002,856
EuG, 20.03.2002 - T-9/99 (https://dejure.org/2002,856)
EuG, Entscheidung vom 20.03.2002 - T-9/99 (https://dejure.org/2002,856)
EuG, Entscheidung vom 20. März 2002 - T-9/99 (https://dejure.org/2002,856)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - Boykott - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Einrede der Rechtswidrigkeit - Rückwirkungsverbot - Verteidigungsrechte - Mitteilung über Zusammenarbeit

  • Europäischer Gerichtshof

    HFB u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    HFB Holding für Fernwärmetechnik Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1 [jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG]; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 65 und 66 § 1
    1. Verfahren - Beweisaufnahme - Antrag auf Vorlage von Schriftstücken - Interne Schriftstücke der Kommission - Übermittlung nur unter außergewöhnlichen Umständen - Beweislast des Antragstellers - Anwendung auf den Bericht des Anhörungsbeauftragten

  • EU-Kommission

    HFB Holding für Fernwärmetechnik Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und andere gegen Kommission d

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - Boykott - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Einrede der Rechtswidrigkeit - Rückwirkungsverbot - Verteidigungsrechte - Mitteilung über Zusammenarbeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fernwärmerohre als Gegenstand eines umfangreichen Handels zwischen den Mitgliedstaaten; Berücksichtigung des Bericht des Anhörungsbeauftragten, dessen Vorlage die Klägerinnen beantragt haben; Vorliegen einer einzigen, gemeinsame Interessen verfolgenden wirtschaftlichen ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 85 (jetzt EG Art. 81); ; EG-Vertrag Art. 86; ; Entscheidung 1999/60/EG; ; EMRK Art. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Erstens Nichtigerklärung der Entscheidung K(1998)3117 endg. der Kommission vom 21. Oktober 1998 (Sache IV/35.691/E-4, Fernwärmetechnik-Kartell) in der Fassung der Entscheidung K(1998)3415 endg. der Kommission vom 6. November 1998 (Sache IV/35.691 - Vorisolierte Rohre) ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (120)Neu Zitiert selbst (103)

  • EuGH - 99/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-9/99
    Nach Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung Nr. 99/63, durch den sichergestellt werden soll, dass den Adressaten der Beschwerdepunkte eine für die sachdienliche Ausübung ihrer Verteidigungsrechte ausreichende Frist gewährt wird, muss die Kommission bei der Festsetzung dieser Frist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, dem für die Äußerung erforderlichen Zeitaufwand und der Dringlichkeit des Falles Rechnung tragen.

    Zum Ablauf der Anhörung heißt es in Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung Nr. 99/63, dass die Sitzung nichtöffentlich ist, dass die Personen einzeln oder in Anwesenheit anderer geladener Personen gehört werden und dass im letzten Fall den berechtigten Interessen der Unternehmen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse Rechnung zu tragen ist.

    Die Klägerinnen werfen der Kommission vor, dadurch gegen Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung Nr. 99/63 und Artikel 19 der Verordnung Nr. 17 verstoßen zu haben, dass sie die beantragte Zeugenvernehmung nicht durchgeführt habe.

    Nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 99/63 könnten Unternehmen vorschlagen, dass die Kommission Personen höre, die die vorgetragenen Tatsachen bestätigen könnten.

    Mit Schreiben vom 16. September 1997 habe ihnen die Kommission jedoch geantwortet, dass es im Rahmen von Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung Nr. 99/63 Sache der Unternehmen selbst sei, die Anwesenheit der betreffenden Personen während der Anhörung sicherzustellen und sie als Zeugen aufzurufen, da die Kommission kein Gericht sei und nicht die Befugnis habe, Zeugen zur Teilnahme an einer Anhörung zu zwingen; außerdem könne sie keine Vereidigung vornehmen.

    Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung Nr. 99/63 stehe im Zusammenhang mit dem allgemeinen Anhörungsrecht sowie mit dem in Artikel 6 EMRK, insbesondere dessen Absatz 3 Buchstabe d, aufgestellten Grundsatz, der das Recht auf Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen sowie das Recht vorsehe, Fragen an Belastungszeugen stellen zu dürfen.

    Wenn betroffene Unternehmen in einem Verfahren nach der Verordnung Nr. 17 Anträge gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung Nr. 99/63 auf Ladung und Anhörung von Personen stellten, sei die Kommission grundsätzlich verpflichtet, diese Personen zu laden und zu vernehmen, auch wenn sie bei deren Nichterscheinen keine Sanktionen gegen sie verhängen könne.

    Die Beklagte führt aus, sie werde durch die Verordnung Nr. 99/63 nicht ermächtigt, "Zeugen" im Rechtssinne zu vernehmen.

    Nach Artikel 5 der Verordnung Nr. 99/63 gibt ihnen die Kommission Gelegenheit, sich schriftlich innerhalb einer von ihr bestimmten Frist zu äußern.

    Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 99/63 verpflichtet die Kommission, Personen, die dies in ihrer schriftlichen Äußerung beantragt haben, Gelegenheit zur mündlichen Erläuterung zu geben, wenn sie ein ausreichendes Interesse glaubhaft machen oder wenn die Kommission eine Geldbuße oder ein Zwangsgeld gegen sie festsetzen will.

    Gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 und den Artikeln 5 und 7 der Verordnung Nr. 99/63 ist die Kommission nur dann zur Anhörung von Personen oder Personenvereinigungen, die ein ausreichendes Interesse glaubhaft machen, verpflichtet, wenn diese tatsächlich ihre Anhörung beantragen (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 43/85, Ancides/Kommission, Slg. 1987, 3131, Randnr. 8).

    Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung Nr. 99/63 können die von einem Verfahren nach der Verordnung Nr. 17 betroffenen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen "auch vorschlagen, dass die Kommission Personen hört, die die vorgetragenen Tatsachen bestätigen können".

    Für einen solchen Fall ergibt sich aus Artikel 7 der Verordnung Nr. 99/63, dass die Kommission einen angemessenen Ermessensspielraum bei der Entscheidung darüber hat, ob eine Anhörung der Personen, deren Aussage für die Ermittlung des Sachverhalts wichtig sein kann, möglicherweise von Interesse ist (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 18).

    Nach alledem hat die Kommission, als sie den Vorschlägen zur Anhörung von Zeugen keine Folge leistete, Artikel 19 der Verordnung Nr. 17 und die Bestimmungen der Verordnung Nr. 99/63 korrekt angewandt.

    Sollte der pensionierte Anhörungsbeauftragte den fraglichen Bericht verfasst haben, wie die Kommission vortrage, so sei hilfsweise ebenfalls eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften des Beschlusses 94/810 und der Verordnung Nr. 99/63 geltend zu machen, da der Bericht vor Genehmigung des Protokolls der Anhörung und ohne Kenntnisnahme und Bearbeitung unmittelbarer weitererStellungnahmen von Isoplus Hohenberg, Isoplus Sondershausen und Isoplus Rosenheim verfasst worden sei.

    Ferner ergibt sich sowohl aus Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung Nr. 99/63 als auch aus Artikel 7 Absatz 4 des Beschlusses 94/810, dass die wesentlichen Erklärungen jeder gehörten Person aufgenommen und gegebenenfalls von ihr durchgelesen und genehmigt werden.

    Weder die Verordnung Nr. 99/63 noch der Beschluss 94/810 stehen dem entgegen, dass der Anhörungsbeauftragte den in Artikel 8 des Beschlusses 94/810 vorgesehenen Bericht vorlegt, bevor das Protokoll der Anhörung im Einklang mit Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung Nr. 99/63 und Artikel 7 Absatz 4 des Beschlusses 94/810 von jeder gehörten Person genehmigt wurde.

    Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung Nr. 99/63 soll den angehörten Personen die Gewähr bieten, dass das Protokoll mit ihren wesentlichen Erklärungen übereinstimmt (Urteil ICI/Kommission, Randnr. 29, und Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 51/69, Bayer/Kommission, Slg. 1972, 745, Randnr. 17).

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Hoche / BALM

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-9/99
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Anhänge der Mitteilung der Beschwerdepunkte, die nicht von der Kommission stammen, keine "Schriftstücke" im Sinne des Artikels 3 der Verordnung Nr. 1, sondern sind als Beweisstücke anzusehen, auf die sich die Kommission stützt und die daher dem Empfänger der Entscheidung so, wie sie sind, zu übermitteln sind, damit dieser ihre Auslegung durch die Kommission, auf die sie sowohl ihre Mitteilung der Beschwerdepunkte als auch ihre Entscheidung gestützt hat, in Erfahrung bringen kann (Urteil Tréfilunion/Kommission, Randnr. 21, und Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 53).

    Da Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 keine abschließende Aufzählung der Kriterien enthält, die die Kommission bei der Festsetzung der Geldbuße heranziehen kann, kann das Verhalten des Unternehmens im Verwaltungsverfahren zu den Gesichtspunkten gehören, die bei dieser Festsetzung zu berücksichtigen sind (Urteile des Gerichtshofes vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87, Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45, abgekürzteVeröffentlichung, und vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P, Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157, Randnr. 56).

    Glaubt die Kommission, eine diesem Unternehmen zuzurechnende Zuwiderhandlung nachgewiesen zu haben, so belegt sie es anhand der Kriterien, zu deren Heranziehung sie berechtigt ist und die der Nachprüfung durch das Gericht oder den Gerichtshof unterliegen, mit einer Sanktion (Urteil Finnboard/Kommission, Randnr. 58).

    Zudem kann der Kommission nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass sie Leitlinien für die Ausübung ihres Ermessens bei der Festsetzung von Geldbußen aufstellt, um die Gleichbehandlung der betroffenen Unternehmen besser zu gewährleisten (Urteil Finnboard/Kommission, Randnr. 57).

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-9/99
    Zur Anwendung von Artikel 15 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17, der die Kommission ermächtigt, gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen Geldbußen festzusetzen, wenn sie "vorsätzlich oder fahrlässig" Zuwiderhandlungen begangen haben, bedarf es keiner Handlung und nicht einmal einer Kenntnis der Inhaber oder Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens von der Zuwiderhandlung, sondern es genügt die Handlung einer Person, die berechtigt ist, für das Unternehmen tätig zu werden (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 97).

    Die Kommission darf den auf diese Weise angegebenen Zeitraum ausdehnen, wenn zusätzliche, im Lauf des Verwaltungsverfahrens gewonnene Informationen dies rechtfertigen, vorausgesetzt, die Unternehmen hatten Gelegenheit, sich dazu zu äußern (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 15).

    Damit macht sie gegenüber den Unternehmen die Angaben, die diese für ihre Verteidigung nicht nur gegen die Feststellung einer Zuwiderhandlung, sondern auch gegen die Festsetzung einer Geldbuße benötigen (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 21).

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-9/99
    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei der abgestimmten Verhaltensweise um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrages im eigentlichen Sinn gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73,113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnr. 26, und vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, Randnr. 158).

    Dieses Selbständigkeitspostulat nimmt den Wirtschaftsteilnehmern zwar nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten auf intelligente Weise anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbers beeinflusst oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem man selbst entschlossen ist oder das man in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn die Fühlungnahme bezweckt oder bewirkt, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder der erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht dessen normalen Bedingungen entsprechen (Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, Randnrn. 173 und 174, vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, Randnrn. 159 und 160, und Rhône-Poulenc/Kommission, Randnr. 121).

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist der verfügende Teil der Entscheidung im Licht ihrer Gründe zu verstehen (Urteil Suiker Unie u. a./Kommission, Randnrn. 122 bis 124).

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    WETTBEWERB

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-9/99
    Der Gewinn, den die Unternehmen aus ihrem Verhalten ziehen konnten, gehört nämlich zu den Faktoren, die für die Beurteilung der Schwere des Verstoßes eine Rolle spielen (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 129; Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94, Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 127).

    Nach der Rechtsprechung darf die Kommission im Übrigen das Niveau von Geldbußen anheben, um ihre abschreckende Wirkung zu verstärken, wenn die in Frage stehenden Praktiken wegen des Gewinns, den betroffene Unternehmen daraus ziehen können, immer noch verhältnismäßig häufig sind, obwohl ihre Rechtswidrigkeit von Beginn der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik an feststand (Urteile Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 108, Solvay/Kommission, Randnr. 309, und Deutsche Bahn/Kommission, Randnr. 127).

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen im Rahmen der Verordnung Nr. 17 über ein Ermessen, um die Unternehmen dazu anhalten zu können, die Wettbewerbsregeln einzuhalten (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 59, vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, Randnr. 53, und Deutsche Bahn/Kommission, Randnr. 127).

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-9/99
    Wie das Gericht entschieden hat, kann die Kommission, wenn sie den in nationaler Währung ausgedrückten Umsatz eines bestimmten Referenzjahrs als Grundlage für die Geldbuße gewählt hat, diesen Umsatz zum mittleren Wechselkurs des Referenzjahrs und nicht zu dem Wechselkurs, der am Tag des Erlasses der Entscheidung galt, in Ecu umrechnen (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-348/94, Enso Española/Kommission, Slg. 1998, II-1875, Randnrn. 336 bis 341).

    75 und 76; Urteil Enso Española/Kommission, Randnr. 316).

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-9/99
    Eine juristische Person könne nämlich für Zuwiderhandlungen einer Gesellschaft, deren Kontrolle sie übernommen habe, verantwortlich gemacht werden, auch wenn diese Zuwiderhandlungen vor Erlangung der Kontrolle stattgefunden hätten (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-308/94, Cascades/Kommission, Slg. 1998, II-925).

    Grundsätzlich muss die natürliche oder juristische Person, die das fragliche Unternehmen leitete, als die Zuwiderhandlung begangen wurde, für diese einstehen, auch wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung ergeht, mit der die Zuwiderhandlung festgestellt wird, eine andere Person für den Betrieb des Unternehmens verantwortlich ist (Urteile des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-279/98 P, Cascades/Kommission, Slg. 2000, I-9693, Randnr. 78, und in der Rechtssache C-297/98 P, SCA Holding/Kommission, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 27).

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-9/99
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung liegt nach ständiger Rechtsprechung nur dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleich behandelt werden, sofern eine Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 106/83, Sermide, Slg. 1984, 4209, Randnr. 28, und vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-174/89, Hoche, Slg. 1990, I-2681, Randnr. 25; Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-311/94, BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 309).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Herabsetzung der Geldbuße aufgrund einer Kooperation während des Verwaltungsverfahrens nämlich nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des fraglichen Unternehmens es der Kommission ermöglicht hat, eine Zuwiderhandlung leichter festzustellen und diese gegebenenfalls zu beenden (Urteile vom 16. November 2000, SCA Holding/Kommission, Randnr. 36, vom 10. März 1992, 1CI/Kommission, Randnr. 393, Gruber + Weber/Kommission, Randnr. 271, und BPB de Eendracht/Kommission, Randnr. 325).

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-9/99
    Für einen solchen Fall ergibt sich aus Artikel 7 der Verordnung Nr. 99/63, dass die Kommission einen angemessenen Ermessensspielraum bei der Entscheidung darüber hat, ob eine Anhörung der Personen, deren Aussage für die Ermittlung des Sachverhalts wichtig sein kann, möglicherweise von Interesse ist (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 18).

    Im vorliegenden Fall haben die Klägerinnen nichts vorgetragen, das dafür sprechen könnte, dass die Kommission durch die unterlassene Anhörung der benannten Personen die Untersuchung der Sache pflichtwidrig eingeschränkt und so die Möglichkeit für die Klägerinnen begrenzt hätte, die verschiedenen Aspekte der in den Beschwerdepunkten der Kommission aufgeworfenen Probleme erläutern zu lassen (vgl. Urteil VBVB und VBBB/Kommission, Randnr. 18).

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-9/99
    Angaben zur Höhe der beabsichtigten Geldbußen wären nämlich, solange den Unternehmen keine Gelegenheit gegeben wurde, zu den gegen sie in Betracht gezogenen Beschwerdepunkten Stellung zu nehmen, eine nicht sachgerechte Vorwegnahme der Entscheidung der Kommission (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 21, und Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 19).

    Zwar sind nach Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung Nr. 17 Entscheidungen der Kommission, mit denen wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht Geldbußen festgesetzt werden, nicht strafrechtlicher Art (Urteil Tetra Pak/Kommission, Randnr. 235); gleichwohl muss die Kommission in jedem Verwaltungsverfahren, das in Anwendung der Wettbewerbsregeln des Vertrages zu Sanktionen führen kann, die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts und insbesondere das Rückwirkungsverbot beachten (vgl. analog dazu Urteil Michelin/Kommission, Randnr. 7).

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 51/69

    Bayer AG / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuGH, 29.05.1997 - C-299/95

    Kremzow / Republik Österreich

  • EuG, 11.03.1999 - T-134/94

    DIE RECHTE DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEIT DER PROVINZ BOZEN IN ITALIEN MÜSSEN

  • EuGH, 24.11.1998 - C-274/96

    Europa Carton / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-310/94

    Finnboard / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-134/94
  • EuG, 26.10.1993 - T-6/92

    Andreas Hans Reinarz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

  • EuG, 06.04.1995 - T-141/89

    Tréfileurope Sales SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 08.03.1995 - T-34/93

    Société Générale gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-248/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuGH, 11.01.1990 - 277/87

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 09.07.1987 - 43/85

    Ancides / Kommission

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuGH, 13.12.1984 - 106/83

    Sermide

  • EuGH, 12.07.1984 - 170/83

    Hydrotherm

  • EuGH, 16.05.1984 - 9/83

    Eisen und Metall Aktiengesellschaft / Kommission

  • EuGH, 10.07.1984 - 63/83

    Kirk

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 44/69

    Buchler & Co. / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

  • EuGH, 13.07.1966 - 32/65

    Italien / Rat und Kommission EWG

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuGH, 31.03.1965 - 21/64

    Macchiorlati Dalmas e Figli / EGKS Hohe Behörde

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 06.04.1995 - C-310/93

    BPB Industries und British Gypsum / Kommission

  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-295/94

    Gruber & Weber / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Metsä-Serla / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-339/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

  • EuGH, 28.06.1990 - C-174/89

    NMH Stahlwerke / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94
  • EuGH, 08.11.1983 - 105/82
  • EuGH, 08.11.1983 - 104/82

    Reynier / Kommission der EWG

  • EuGH, 08.11.1983 - 108/82
  • EuGH, 08.11.1983 - 110/82
  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 10.12.1997 - T-157/94

    Ensidesa / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-148/94

    Preussag / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-151/94

    British Steel / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-147/94

    Krupp Hoesch / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-138/94

    Cockerill-Sambre / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-145/94

    Unimétal / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuG, 10.12.1997 - T-136/94

    Eurofer / Kommission

  • EuGH, 14.12.1999 - C-335/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuGH, 18.06.1986 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-15/99

    Brugg Rohrsysteme / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-16/99

    Lögstör Rör / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-21/99

    Dansk Rørindustri / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    ABB Asea Brown Boveri / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    Sigma Tecnologie / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-31/99

    Deutsche Bahn / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-28/99

    NMH Stahlwerke / Kommission

  • EuGH - 212/86 (anhängig)
  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    "57 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff des Unternehmens im Sinne von Art. 81 EG wirtschaftliche Einheiten umfasst, die jeweils in einer einheitlichen Organisation persönlicher, materieller und immaterieller Mittel bestehen, mit der dauerhaft ein bestimmter wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird; eine solche Organisation kann an einer Zuwiderhandlung im Sinne dieser Vorschrift beteiligt sein (vgl. Urteil des Gerichts vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg. 2002, II-1487, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    2 Mit ihren Rechtsmitteln haben diese Unternehmen jeweils die Aufhebung der sie betreffenden Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 20. März 2002 beantragt, d. h. der Urteile in der Rechtssache T-21/99 (Dansk Rørindustri/Kommission, Slg. 2002, II-1681), in der Rechtssache T-9/99 (HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487), in der Rechtssache T-17/99 (KE KELIT/Kommission, Slg. 2002, II-1647), in der Rechtssache T-23/99 (LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705), in der Rechtssache T-15/99 (Brugg Rohrsysteme/Kommission, Slg. 2002, II-1613), in der Rechtssache T-16/99 (Lögstör Rör/Kommission, Slg. 2002, II-1633) und in der Rechtssache T-31/99 (ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881) (im Folgenden bei Bezugnahmen auf eines dieser Urteile z. B.: angefochtenes Urteil Dansk Rørindustri/Kommission, bei Bezugnahmen auf sämtliche Urteile: angefochtene Urteile).

    32 Mit dem angefochtenen Urteil HFB u. a./Kommission hat das Gericht.

    - das angefochtene Urteil HFB u. a./Kommission mit Ausnahme von Punkt 1 des Tenors aufzuheben und die streitige Entscheidung für nichtig zu erklären;.

  • EuG, 29.11.2005 - T-52/02

    SNCZ / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

    27 Das Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-9/99 (HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487) biete keine Stütze für die Ansicht der Kommission, dass der Ausgangsbetrag über die Grenze von 10 % des Umsatzes des betroffenen Unternehmens hinaus festgesetzt werden könne.

    Diese Auslegung werde durch die Feststellung des Gerichts bestätigt, dass sich nur "bestimmte bei ihrer Berechnung berücksichtigte Faktoren nicht auf den Endbetrag der Geldbuße [auswirken]" (Urteil HFB u. a./Kommission, Randnr. 452).

    Im Übrigen sei zu beachten, dass das Urteil HFB u. a./Kommission ebenso wie die anderen von der Kommission im Rahmen dieses Klagegrundes genannten Urteile nur teilweise in der amtlichen Sammlung veröffentlicht worden sei, wobei die nicht veröffentlichten Stellen dieser Urteile mit Sicherheit nach Auffassung des Gemeinschaftsrichters keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung enthielten.

    30 Zu der Frage, ob das Urteil HFB u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 27, einschlägig sei, wenn es um die Berücksichtigung der Dauer einer Zuwiderhandlung gehe, trägt die Klägerin zunächst vor, dass das Gericht in diesem Urteil über eine Einrede der Rechtswidrigkeit der Leitlinien entschieden und daher Einwände allgemeiner Art gegen diese geprüft habe.

    34 Die Kommission macht unter Hinweis u. a. auf die Rechtsprechung des Gerichts in den so genannten Rechtssachen "Fernwärmerohre" (Urteile HFB u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 27, Dansk Rørindustri/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 30, Urteile des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-15/99, Brugg Rohrsysteme/Kommission, Slg. 2002, II-1613, Randnr. 150, und in der Rechtssache T-16/99, Lögstör Rör/Kommission, Slg. 2002, II-1633, Randnr. 292) geltend, dass die Klägerin Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 unzutreffend auslege und der erste Klagegrund daher zurückzuweisen sei.

    Somit gilt die Höchstgrenze von 10 % gemäß dieser Bestimmung nur für den von der Kommission festgesetzten Endbetrag der Geldbuße (Urteil HFB u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 27, Randnr. 451, Urteil des Gerichts vom 29. April 2004 in den Rechtssachen T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Tokai Carbon u. a./Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnrn.

    39 Entgegen der Ansicht der Klägerin umfassen die "Zwischenbeträge" im Sinne der vorstehend in Randnummer 38 genannten Rechtsprechung den Ausgangsbetrag (vgl. in diesem Sinne Urteile HFB u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 27, Randnr. 450, und Dansk Rørindustri/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 30, Randnrn. 183, 184 und 205; vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-230/00, Daesang und Sewon Europe/Kommission, Slg. 2003, II-2733, Randnr. 56).

    Dies ist nämlich die Folge des Verbots des Artikels 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17, die Höchstgrenze von 10 % des Umsatzes des betroffenen Unternehmens zu überschreiten (Urteil HFB u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 27, Randnr. 453).

    Zu den "Faktoren", die sich möglicherweise nicht auf den Endbetrag der Geldbuße auswirken, gehört die Dauer der Zuwiderhandlung (Urteile HFB u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 27, Randnrn. 450 bis 453, und Dansk Rørindustri/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 30, Randnr. 251).

    Die Leitlinien schlössen aber "nicht aus, dass diese Umsätze bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigt werden, damit allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts gewahrt bleiben und wenn die Umstände es erfordern" (Urteil HFB u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 27, Randnr. 447).

  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

    Der Bericht des Anhörungsbeauftragten ist jedoch ein rein internes Schriftstück der Kommission, das nicht dem Zweck dient, das Vorbringen der Unternehmen zu ergänzen oder zu berichtigen, und das deshalb kein entscheidender Faktor ist, den der Gemeinschaftsrichter bei seiner Prüfung zu berücksichtigen hätte (Urteile des Gerichts vom 20. April 1999, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Slg. 1999, II-931, im Folgenden: Urteil LVM/Kommission, Randnr. 375, sowie vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg. 2002, II-1487, Randnr. 40).

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 125 angeführt, Randnr. 199, vom 11. Dezember 2003, Adriatica di Navigazione/Kommission, T-61/99, Slg. 2003, II-5349, Randnr. 88, und vom 27 Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, Slg. 2005, II-3033, Randnr. 118).

    Unter diesen Umständen braucht nicht geprüft zu werden, ob sich die Unternehmen für - rechtlich, tatsächlich oder moralisch - verpflichtet hielten, sich absprachegemäß zu verhalten (Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 125 angeführt, Randnr. 200).

    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass, wenn ein Unternehmen, selbst ohne sich aktiv zu beteiligen, an Treffen von Unternehmen mit wettbewerbswidrigem Zweck teilnimmt und sich nicht offen vom Inhalt dieser Treffen distanziert, so dass es den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gibt, dass es dem Ergebnis der Treffen zustimmt und sich daran halten wird, der Nachweis als erbracht angesehen werden kann, dass es sich an der aus diesen Treffen resultierenden Absprache beteiligt hat (Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 125 angeführt, Randnr. 137).

    Dies gilt umso mehr, wenn die Abstimmung während eines langen Zeitraums regelmäßig stattfindet (Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 125 angeführt, Randnr. 216).

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    280 Der vorliegende Fall betrifft auch nicht die Fragen, die eine wirtschaftliche Nachfolge in der Kontrolle über ein Unternehmen aufwerfen kann, wenn zu klären ist, wer für die Handlungen des Unternehmens einzustehen hat, der Veräußerer oder der Übernehmer (Urteil des Gerichts nach Rechtsmittel und Zurückverweisung in der Rechtssache Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission, oben in Randnr. 113 angeführt, Randnrn. 60 und 70; Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-9/99, HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487, Randnrn.

    Zwar kann sich die Anwendung der in der Rechtsprechung aufgestellten Regel, wonach grundsätzlich "die natürliche oder juristische Person, die das fragliche Unternehmen leitete, als die Zuwiderhandlung begangen wurde, für diese einstehen [muss], auch wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung ergeht, mit der die Zuwiderhandlung festgestellt wird, eine andere Person für den Betrieb des Unternehmens verantwortlich ist" (Urteil HFB u. a./Kommission, Randnr. 103), unter bestimmten Umständen als schwierig erweisen, doch hat sich die Kommission im vorliegenden Fall damit begnügt, allein das Unternehmen UCAR mit einer Sanktion zu belegen; sie brauchte daher Fragen des Betriebes und der Kontrolle von UCAR nicht zu prüfen.

  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN

    62 Folglich durften die beiden Intech-Gesellschaften in Anwendung des Unternehmensbegriffs gesamtschuldnerisch für das ihnen zur Last gelegte Verhalten haftbar gemacht werden, wobei die Handlungen der einen Gesellschaft der anderen zuzurechnen waren (in diesem Sinn auch Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-9/99, HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487, Randnrn.

    85 und 86, sowie Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 137).

    Die Adressaten hätten sich daher gegen die Feststellung einer Zuwiderhandlung und gegen die Festsetzung von Geldbußen wehren können (Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnrn. 313 ff.).

    140 Folglich sind bei der Bemessung der Geldbußen die Verteidigungsrechte der betroffenen Unternehmen gegenüber der Kommission dadurch gewahrt, dass sie sich zu Dauer, Schwere und erkennbarer Wettbewerbswidrigkeit der Zuwiderhandlung äußern können (Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 235, Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 312, und Urteil LR AF 1998/Kommission, oben in Randnr. 139 angeführt, Randnr. 200).

  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg. 2002, II-1487, Randnr. 199, vom 11. Dezember 2003, Adriatica di Navigazione/Kommission, T-61/99, Slg. 2003, II-5349, Randnr. 88, und vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, Slg. 2005, II-3033, Randnr. 118).

    Unter diesen Umständen braucht nicht geprüft zu werden, ob sich die Unternehmen für - rechtlich, tatsächlich oder moralisch - verpflichtet hielten, sich absprachegemäß zu verhalten (Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 79 angeführt, Randnr. 200).

    Darüber hinaus ist daran zu erinnern, dass, wenn ein Unternehmen, selbst ohne sich aktiv zu beteiligen, an Treffen von Unternehmen mit wettbewerbswidrigem Zweck teilnimmt und sich nicht offen vom Inhalt dieser Treffen distanziert, so dass es den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gibt, dass es dem Ergebnis der Treffen zustimmt und sich daran halten wird, der Nachweis als erbracht angesehen werden kann, dass es sich an der aus diesen Treffen resultierenden Absprache beteiligt hat (Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 79 angeführt, Randnr. 137).

    Dies gilt umso mehr, wenn die Abstimmung während eines langen Zeitraums regelmäßig stattfindet (Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 79 angeführt, Randnr. 216).

  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN DIE DEUTSCHE TELEKOM WEGEN DER ZWISCHEN 1998 UND

    Die Klägerin trägt vor, dass die Kommission Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 17 betreffend das rechtliche Gehör verletzt habe, weil sie in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 2. Mai 2002 und in ihrem ergänzenden Schreiben vom 21. Februar 2003 weder tatsächliche noch rechtliche Feststellungen darüber getroffen habe, ob die angebliche Zuwiderhandlung "vorsätzlich oder fahrlässig" begangen worden sei (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion Française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 21, Beschluss des Gerichtshofs vom 25. März 1996, SPO u. a./Kommission, C-137/95 P, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 53; Urteil des Gerichts vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg. 2002, II-1487, Randnr. 311).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres

    Gleiches gelte für das Urteil des Gerichts vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission (T-9/99, Slg. 2002, II-1487), da in diesem Urteil das Bestehen einer wirtschaftlichen Einheit darauf gestützt werde, dass alle Anteile der verschiedenen Gesellschaften von derselben Person als Anteilseigner gehalten würden, während im vorliegenden Fall sowohl an der Rechtsmittelführerin als auch an GKV je 22 Personen jeweils minderheitlich beteiligt seien.

    Gleiches gilt für das Urteil HFB u. a./Kommission des Gerichts, da aus Randnr. 343 des angefochtenen Urteils hervorgeht, dass das Gericht dieses Urteil nur als Beispiel angeführt hat, um die Relevanz bestimmter tatsächlicher Umstände für die Beurteilung des Bestehens einer wirtschaftlichen Einheit zu verdeutlichen, wie insbesondere die Tatsache, dass dieselbe Person Schlüsselfunktionen in den Verwaltungsorganen der Gesellschaften der Gruppe innehatte, dass sie bei den Treffen des Geschäftsführer-Clubs die einzelnen Gesellschaften vertrat und dass diesen im Rahmen des Kartells eine einzige Quote zugeteilt wurde.

  • EuG, 16.06.2011 - T-191/06

    FMC Foret / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Perborat

    Eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG liegt schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg. 2002, II-1487, Randnr. 199).

    Vom Abschluss einer Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG kann ausgegangen werden, wenn hinsichtlich der Wettbewerbsbeschränkung als solcher ein übereinstimmender Wille vorliegt, selbst wenn die einzelnen Gesichtspunkte der beabsichtigten Beschränkung noch Gegenstand von Verhandlungen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 97 angeführt, Randnrn.

    131 f., und HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 97 angeführt, Randnr. 190).

    Die doppelte Qualifizierung der Zuwiderhandlung als Vereinbarung "und/oder" abgestimmte Verhaltensweise ist so zu verstehen, dass sie sich auf einen Komplex von Einzelakten bezieht, von denen einige als Vereinbarung und andere als abgestimmte Verhaltensweise im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG anzusehen sind, der für diesen Typ einer komplexen Zuwiderhandlung keine spezifische Qualifizierung vorschreibt (Urteile Hercules Chemicals/Kommission, oben in Randnr. 97 angeführt, Randnr. 264, und HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 97 angeführt, Randnr. 187).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt nämlich nicht, dass die Kommission von den Betroffenen benannte Zeugen anhört, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält (vgl. in diesem Sinne Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 97 angeführt, Randnrn.

    Die Kommission ist nämlich, auch wenn sie natürliche oder juristische Personen anhören kann, sofern sie dies für erforderlich hält, nicht berechtigt, Belastungszeugen ohne deren Einverständnis vorzuladen (Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 97 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -

  • EuG, 30.09.2009 - T-161/05

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRES WETTBEWERBSWIDRIGEN VERHALTENS

  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer

  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der

  • EuG, 03.03.2011 - T-122/07

    Siemens Österreich und VA Tech Transmission & Distribution / Kommission -

  • EuG, 12.12.2007 - T-101/05

    DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 04.07.2006 - T-304/02

    Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für

  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure -

  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07

    ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuG, 16.09.2013 - T-386/10

    Dornbracht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 12.12.2007 - T-112/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER GEGEN FÜNF

  • EuG, 27.09.2006 - T-43/02

    Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81

  • EuG, 03.03.2011 - T-123/07

    Siemens Transmission & Distribution / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07

    Areva u.a. / Kommission

  • EuG, 09.09.2011 - T-25/06

    Alliance One International / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer

  • EuG, 31.03.2009 - T-405/06

    ArcelorMittal Luxembourg u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt

  • EuG, 27.03.2014 - T-56/09

    Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen

  • EuG, 16.09.2013 - T-380/10

    Wabco Europe u.a. / Kommission

  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 16.06.2011 - T-186/06

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

  • EuG, 21.01.2004 - T-245/03

    FNSEA u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

  • EuG, 12.12.2018 - T-677/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem Kartelle

  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-314/01

    Avebe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG -

  • EuGH, 28.06.2005 - C-208/02

    LR af 1998 (Deutschland) / Kommission

  • EuG, 29.02.2016 - T-254/12

    Kühne + Nagel International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 28.06.2005 - C-206/02

    LR af 1998 / Kommission

  • EuGH, 28.06.2005 - C-205/02

    Ke Kelit / Kommission

  • EuG, 11.07.2014 - T-543/08

    RWE und RWE Dea / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 12.12.2014 - T-551/08

    H & R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 03.03.2011 - T-121/07

    Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich

  • EuG, 12.12.2014 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Wettbewerb - Kartelle

  • EuG, 12.12.2014 - T-544/08

    Hansen & Rosenthal und H & R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb -

  • EuG, 16.06.2011 - T-240/07

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

  • EuG, 12.07.2011 - T-132/07

    Fuji Electric / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-235/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen die Heineken NV und ihre

  • EuG, 17.05.2013 - T-154/09

    MRI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche

  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des

  • EuG, 05.12.2006 - T-303/02

    Westfalen Gassen Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-189/02

    Dansk Rørindustri / Kommission

  • EuG, 29.04.2004 - T-239/01

    Showa Denko / Kommission

  • EuG, 29.04.2004 - T-245/01

    Showa Denko / Kommission

  • EuG, 18.06.2013 - T-404/08

    Fluorsid und Minmet / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für

  • EuG, 18.06.2013 - T-406/08

    ICF / Kommission

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 17.12.2014 - T-72/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Beteiligung der

  • EuG, 27.10.2010 - T-24/05

    Alliance One International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer

  • EuG, 12.12.2014 - T-558/08

    Eni / Kommission

  • EuG, 23.01.2014 - T-384/09

    SKW Stahl-Metallurgie Holding und SKW Stahl-Metallurgie / Kommission - Wettbewerb

  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01

    Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel

  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 05.12.2013 - C-455/11

    Solvay / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-396/10

    Zucchetti Rubinetteria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuG, 09.09.2011 - T-12/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2007 - C-280/06

    ETI u.a. - Wettbewerb - Art. 81 EG - Absprache über den Verkaufspreis von

  • EuG, 16.11.2006 - T-120/04

    Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide -

  • EuG, 29.02.2016 - T-264/12

    UTi Worldwide u.a. / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-9/11

    Das Gericht erklärt den Beschluss für nichtig, mit dem die Kommission mehreren

  • EuG, 13.07.2011 - T-151/07

    Kone u.a. / Kommission

  • EuG, 13.07.2011 - T-39/07

    ENI / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-48/11

    British Airways / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts

  • EuG, 05.10.2011 - T-39/06

    Transcatab / Kommission

  • EuG, 04.02.2009 - T-145/06

    Omya / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Auskunftsverlangen - Art. 11

  • EuG, 09.12.2014 - T-90/10

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 13.07.2018 - T-58/14

    Stührk Delikatessen Import / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 09.12.2014 - T-92/10

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • EuG, 29.11.2005 - T-62/02

    Union Pigments / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell -

  • EuG, 23.01.2014 - T-395/09

    Gigaset / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2012 - C-553/10

    Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák sollte die Entscheidung der Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-128/21

    Lietuvos notarų rumai u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-434/13

    Kommission / Parker Hannifin Manufacturing (früher Parker ITR) und

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12

    YKK u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse,

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse

  • EuG, 12.10.2011 - T-38/05

    Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02

    Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

  • EuG, 29.11.2005 - T-64/02

    Heubach / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

  • EuG, 09.12.2014 - T-85/10

    Alfa Acciai / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    KE KELIT / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-192/06

    Caffaro / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-407/08

    Knauf Gips / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Gipsplattenmarkt

  • EuG, 16.12.2015 - T-46/11

    Deutsche Lufthansa u.a. / Kommission

  • EuG, 12.10.2011 - T-41/05

    Alliance One International / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-40/11

    Latam Airlines Group und Lan Cargo / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-63/11

    Air France / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-62/11

    Air France-KLM / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-489/09

    Leali / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-43/11

    Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo PTE / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-38/11

    Cathay Pacific Airways / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-28/11

    Koninklijke Luchtvaart Maatschappij / Kommission

  • EuG, 12.12.2014 - T-562/08

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-361/06

    Ballast Nedam / Kommission

  • EuG, 19.05.2010 - T-19/05

    Boliden u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 16.12.2015 - T-36/11

    Japan Airlines / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-56/11

    SAS Cargo Group u.a. / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-347/06

    Nynäs Petroleum und Nynas Belgium / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-39/11

    Cargolux Airlines / Kommission

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