Rechtsprechung
EuG, 20.03.2019 - T-237/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Spanien / Kommission
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Spanien / Kommission
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Spanien / Kommission
EGLF und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Von Spanien getätigte Ausgaben - Kriterium der Anerkennung einer Erzeugerorganisation - Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 - Finanzielle Berichtigung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- EuG, 20.03.2019 - T-237/17
- EuGH, 02.04.2020 - C-406/19
Wird zitiert von ...
- EuGH, 02.04.2020 - C-406/19
Kommission/ Spanien
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 20. März 2019, Spanien/Kommission (T-237/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:172), wird aufgehoben, soweit das Gericht damit den Durchführungsbeschluss (EU) 2017/264 der Kommission vom 14. Februar 2017 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union für nichtig erklärt hat, soweit mit diesem Beschluss eine pauschale Berichtigung in Höhe von 10 % auf bestimmte vom Königreich Spanien getätigte Ausgaben angewandt wird.Das Königreich Spanien trägt neben seinen eigenen Kosten, die ihm im Verfahren des ersten Rechtszugs in der Rechtssache T-237/17 und im Rechtsmittelverfahren entstanden sind, die Kosten, die der Europäischen Kommission in diesen beiden Verfahren entstanden sind.