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   EuG, 20.03.2019 - T-310/16   

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EuG, 20.03.2019 - T-310/16 (https://dejure.org/2019,5890)
EuG, Entscheidung vom 20.03.2019 - T-310/16 (https://dejure.org/2019,5890)
EuG, Entscheidung vom 20. März 2019 - T-310/16 (https://dejure.org/2019,5890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Foshan Lihua Ceramic / Kommission

    Dumping - Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in China - Art. 11 Abs. 4 und 5 sowie Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 (jetzt Art. 11 Abs. 4 und 5 sowie Art. 17 der Verordnung [EU] 2016/1036) - Weigerung, die Behandlung als neuer ausführender Hersteller im ...

  • Wolters Kluwer

    Dumping; Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in China; Art. 11 Abs. 4 und 5 sowie Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 (jetzt Art. 11 Abs. 4 und 5 sowie Art. 17 der Verordnung [EU] 2016/1036); Weigerung, die Behandlung als neuer ausführender Hersteller im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuG, 11.09.2018 - T-654/16

    Foshan Lihua Ceramic / Kommission - Dumping - Einfuhren von Keramikfliesen mit

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-310/16
    Außerdem lehnte die Kommission mit Beschluss vom 11. Juli 2016 den Antrag der Klägerin auf Interimsüberprüfung nach Art. 11 Abs. 3 der Grundverordnung ab; diese Ablehnung ist Gegenstand der Rechtssache, in der das Urteil vom 11. September 2018, Foshan Lihua Ceramic/Kommission (T-654/16, EU:T:2018:525), ergangen ist.

    Am 7. Dezember 2016 hat die Klägerin in der Erwiderung beantragt, die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache, in der in der Zwischenzeit das Urteil vom 11. September 2018, Foshan Lihua Ceramic/Kommission (T-654/16, EU:T:2018:525), ergangen ist, zu verbinden.

    Am 16. Dezember 2016 hat sich die Kommission gegen die Verbindung der vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache, in der in der Zwischenzeit das Urteil vom 11. September 2018, Foshan Lihua Ceramic/Kommission (T-654/16, EU:T:2018:525), ergangen ist, ausgesprochen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1983 - 86/82

    Hasselblad (GB) Limited gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-310/16
    Unter Bezugnahme insbesondere auf den Beschluss vom 18. Juni 1986, British American Tobacco und Reynolds Industries/Kommission (142/84, nicht veröffentlicht, EU:C:1986:250, Rn. 13), auf die Urteile vom 17. November 1987, British American Tobacco und Reynolds Industries/Kommission (142/84 und 156/84, EU:C:1987:490), und vom 1. Oktober 2009, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat (C-141/08 P, EU:C:2009:598, Rn. 83), sowie auf die Schlussanträge von Generalanwalt Slynn in der Rechtssache Hasselblad/Kommission (86/82, EU:C:1983:204), trägt die Klägerin zunächst vor, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör ein Grundrecht sei, das jeder Person die Möglichkeit garantiere, im Verwaltungsverfahren, sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen, bevor ihr gegenüber eine für ihre Interessen nachteilige Entscheidung erlassen werde.

    Mit den Hauptparteien ist auf die Schlussanträge von Generalanwalt Slynn in der Rechtssache Hasselblad/Kommission (86/82, EU:C:1983:204) hinzuweisen, wonach dieser Umstand vielmehr darauf hindeutet, dass die von der Klägerin vorgebrachten Argumente und Beweise die Kommission nicht überzeugen konnten, und sie sie daher zurückwies.

  • EuGH, 05.11.2014 - C-166/13

    Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-310/16
    Nach ständiger Rechtsprechung gehört der Anspruch auf rechtliches Gehör zur Wahrung der Verteidigungsrechte und dieser Anspruch garantiert jeder Person die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren, bevor ihr gegenüber eine für ihre Interessen nachteilige Entscheidung erlassen wird, sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen (Urteile vom 5. November 2014, Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 46, und vom 9. Februar 2017, M, C-560/14, EU:C:2017:101, Rn. 25).

    Die Regel, wonach der Adressat einer beschwerenden Entscheidung in die Lage versetzt werden muss, seinen Standpunkt vorzutragen, bevor die Entscheidung getroffen wird, soll insbesondere der betroffenen Person ermöglichen, einen Fehler zu berichtigen oder individuelle Umstände vorzutragen, die für oder gegen den Erlass oder für oder gegen einen bestimmten Inhalt der Entscheidung sprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. November 2014, Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 47, und vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.10.2017 - T-316/16

    Moravia Consulting / EUIPO - Citizen Systems Europe (SDC-554S) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-310/16
    Da der Grundsatz iura novit curia nicht für das Recht der Mitgliedstaaten und erst recht nicht für das Recht von Drittländern gilt, handelt es sich um eine Sachverhaltsfrage, die gegebenenfalls von demjenigen nachzuweisen ist, der sich auf sie beruft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2017, Moravia Consulting/EUIPO - Citizen Systems Europe [SDC-444S], T-318/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:719, Rn. 72).

    Drittens genügt zum 19. Erwägungsgrund des angefochtenen Beschlusses die Feststellung, dass die Klägerin das Bestehen der chinesischen Rechtsvorschrift im Bereich der Mehrwertsteuer, auf die sie sich beruft, nicht nachweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2017, Moravia Consulting/EUIPO - Citizen Systems Europe [SDC-444S], T-318/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:719, Rn. 72).

  • EuG, 28.02.2017 - T-160/14

    Yingli Energy (China) u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-310/16
    Zu diesen Garantien gehören insbesondere die Verpflichtung des zuständigen Organs, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen, das Recht des Bürgers, seinen Standpunkt zu Gehör zu bringen, und das Recht auf eine ausreichende Begründung der Entscheidung (vgl. Urteil vom 28. Februar 2017, Yingli Energy [China] u. a./Rat, T-160/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:125, Rn. 203 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zwar übermittelte die Kommission ihr diese Informationen nicht unaufgefordert, doch stand es der Klägerin völlig frei, ihre Übermittlung zu verlangen, um dazu Stellung zu nehmen, was sie nicht tat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2017, Yingli Energy [China] u. a./Rat, T-160/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:125, Rn. 252).

  • EuG, 14.01.2004 - T-109/01

    Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-310/16
    Ebenso ist die Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsentscheidung aufgrund der Informationen zu beurteilen, über die die Einrichtung der Union, von der die Entscheidung stammt, bei deren Erlass verfügte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, EU:C:2002:524, Rn. 168, und vom 14. Januar 2004, Fleuren Compost/Kommission, T-109/01, EU:T:2004:4, Rn. 49).
  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-310/16
    Unter Bezugnahme insbesondere auf den Beschluss vom 18. Juni 1986, British American Tobacco und Reynolds Industries/Kommission (142/84, nicht veröffentlicht, EU:C:1986:250, Rn. 13), auf die Urteile vom 17. November 1987, British American Tobacco und Reynolds Industries/Kommission (142/84 und 156/84, EU:C:1987:490), und vom 1. Oktober 2009, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat (C-141/08 P, EU:C:2009:598, Rn. 83), sowie auf die Schlussanträge von Generalanwalt Slynn in der Rechtssache Hasselblad/Kommission (86/82, EU:C:1983:204), trägt die Klägerin zunächst vor, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör ein Grundrecht sei, das jeder Person die Möglichkeit garantiere, im Verwaltungsverfahren, sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen, bevor ihr gegenüber eine für ihre Interessen nachteilige Entscheidung erlassen werde.
  • EuGH, 18.06.1986 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-310/16
    Unter Bezugnahme insbesondere auf den Beschluss vom 18. Juni 1986, British American Tobacco und Reynolds Industries/Kommission (142/84, nicht veröffentlicht, EU:C:1986:250, Rn. 13), auf die Urteile vom 17. November 1987, British American Tobacco und Reynolds Industries/Kommission (142/84 und 156/84, EU:C:1987:490), und vom 1. Oktober 2009, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat (C-141/08 P, EU:C:2009:598, Rn. 83), sowie auf die Schlussanträge von Generalanwalt Slynn in der Rechtssache Hasselblad/Kommission (86/82, EU:C:1983:204), trägt die Klägerin zunächst vor, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör ein Grundrecht sei, das jeder Person die Möglichkeit garantiere, im Verwaltungsverfahren, sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen, bevor ihr gegenüber eine für ihre Interessen nachteilige Entscheidung erlassen werde.
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-310/16
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteil vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, EU:C:1990:391, Rn. 24; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 15. Juli 1994, Matra Hachette/Kommission, T-17/93, EU:T:1994:89, Rn. 173).
  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-310/16
    Ebenso ist die Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsentscheidung aufgrund der Informationen zu beurteilen, über die die Einrichtung der Union, von der die Entscheidung stammt, bei deren Erlass verfügte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, EU:C:2002:524, Rn. 168, und vom 14. Januar 2004, Fleuren Compost/Kommission, T-109/01, EU:T:2004:4, Rn. 49).
  • EuG, 15.07.1994 - T-17/93

    Matra Hachette SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 01.10.2009 - C-141/08

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat - Rechtsmittel -

  • EuGH, 22.03.2012 - C-338/10

    GLS - Dumping - Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter zubereiteter oder

  • EuG, 22.05.2014 - T-633/11

    Guangdong Kito Ceramics u.a. / Rat

  • EuGH, 11.12.2014 - C-249/13

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör von

  • EuGH, 09.02.2017 - C-560/14

    M - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 13.12.2007 - C-372/06

    Asda Stores - Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsmaßnahmen - Verordnung

  • EuGH, 24.09.2007 - C-405/06

    Torres / HABM und Bodegas Muga

  • EuG, 06.02.2013 - T-263/11

    'Bopp / HABM (Représentation d''un cadre octogonal vert)' - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 16.07.2015 - C-21/14

    Kommission / Rusal Armenal - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter Folien

  • EuGH, 06.09.2017 - C-413/14

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die von der Kommission

  • EuG, 01.03.2023 - T-324/21

    Harley-Davidson Europe und Neovia Logistics Services International/ Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (vgl. Urteil vom 20. März 2019, Foshan Lihua Ceramic/Kommission, T-310/16, EU:T:2019:170, Rn. 176 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.09.2018 - T-654/16
    Dieser Beschluss wurde von der Klägerin in der Rechtssache Foshan Lihua Ceramic/Kommission (T-310/16) angefochten.

    Am 7. Dezember 2016 hat sie in der Erwiderung zur Rechtssache Foshan Lihua Ceramic/Kommission (T-310/16) beantragt, diese mit der vorliegenden Rechtssache zu verbinden.

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