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   EuG, 20.05.2003 - T-80/01   

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https://dejure.org/2003,23317
EuG, 20.05.2003 - T-80/01 (https://dejure.org/2003,23317)
EuG, Entscheidung vom 20.05.2003 - T-80/01 (https://dejure.org/2003,23317)
EuG, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - T-80/01 (https://dejure.org/2003,23317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Diehl-Leistner / Kommission

  • EU-Kommission

    Barbara Diehl-Leistner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Mündliche Prüfung - Nichtaufnahme in die Eignungsliste - Sprachkenntnisse der Mitglieder des Prüfungsausschusses - Gleichbehandlung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahlverfahren in den Bereichen Recht sowie europäische öffentliche Verwaltung; Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Rahmen eines Auswahlverfahrens; Zusammensetzung des Prüfungsausschusses für ein Auswahlverfahren zur Gewährleistung einer objektiven ...

  • Judicialis

    VerfO Art. 48 § 2

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Mündliche Prüfung - Nichtaufnahme in die Eignungsliste - Sprachkenntnisse der Mitglieder des Prüfungsausschusses - Gleichbehandlung.

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 14.07.1983 - 144/82

    Detti / Gerichtshof

    Auszug aus EuG, 20.05.2003 - T-80/01
    Die Einhaltung objektiver und für alle Bewerber gleicher Bewertungskriterien sei strikt zu beachten (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421).
  • EuG, 09.11.1999 - T-102/98

    Papadeas / Ausschuss der Regionen

    Auszug aus EuG, 20.05.2003 - T-80/01
    Eine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung könne nicht damit gerechtfertigt werden, dass die Prüfung die Bedingungen des Arbeitsalltags widerspiegeln solle (Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache T-102/98, Papadeas/Ausschuss der Regionen, Slg. ÖD 1999, I-A-211 und II-1091, Randnr. 72).
  • EuG, 11.02.1999 - T-200/97

    Jimenez / HABM

    Auszug aus EuG, 20.05.2003 - T-80/01
    Die Klägerin meint, sie müsse weder nachweisen, dass ihresubjektiven Rechte verletzt worden seien, noch, dass das Ergebnis des Auswahlverfahrens anders hätte ausfallen können, wenn der Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet worden wäre (Urteile Gogos/Kommission, Randnrn. 53 und 54, und Papadeas/Ausschuss der Regionen, Randnr. 70, sowie Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache T-200/97, Jiménez/HABM, Slg. ÖD 1999, I-A-19 und II-73, Randnr. 42).
  • EuG, 15.07.1993 - T-17/90

    E. Camara Alloisio und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 20.05.2003 - T-80/01
    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt der Prüfungsausschuss für ein Auswahlverfahren über ein weites Ermessen; die Berechtigung seiner Werturteile kann vom Gemeinschaftsrichter nur im Fall eines Verstoßes gegen die für die Arbeiten des Prüfungsausschusses maßgebenden Regeln überprüft werden (Urteile vom 15. Juli 1993 in den Rechtssachen T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Camara Alloisio u. a./Kommission, Slg. 1993, II-841, Randnr. 90, und vom 17. Dezember 1997 in der Rechtssache T-225/95, Chiou/Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-423 und II-1135, Randnr. 93).
  • EuG, 17.12.1997 - T-225/95

    Fotini Chiou gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 20.05.2003 - T-80/01
    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt der Prüfungsausschuss für ein Auswahlverfahren über ein weites Ermessen; die Berechtigung seiner Werturteile kann vom Gemeinschaftsrichter nur im Fall eines Verstoßes gegen die für die Arbeiten des Prüfungsausschusses maßgebenden Regeln überprüft werden (Urteile vom 15. Juli 1993 in den Rechtssachen T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Camara Alloisio u. a./Kommission, Slg. 1993, II-841, Randnr. 90, und vom 17. Dezember 1997 in der Rechtssache T-225/95, Chiou/Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-423 und II-1135, Randnr. 93).
  • EuG, 17.12.1997 - T-159/95

    Luigia Dricot und 29 weitere Kläger gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 20.05.2003 - T-80/01
    Was im Übrigen das Vorbringen der Klägerin zu den Vorauswahltests und der schriftlichen Prüfung angeht, so ist, ohne dass die Zulässigkeit dieses Vorbringens geprüft zu werden braucht, festzustellen, dass die Klägerin diese Prüfungen bestanden hat; daher können deren Ergebnisse allein, wie sie auch immer ausgefallen sein mögen, keinen offensichtlichen Fehler bei der Bewertung ihrer Leistungen in der mündlichen Prüfung belegen (in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 1997 in der Rechtssache T-159/95, Dricot u. a./Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-385 und II-1035, Randnr. 74).
  • EuG, 16.05.1994 - T-37/93
    Auszug aus EuG, 20.05.2003 - T-80/01
    Da die Klage eines Bewerbers in einem allgemeinen Auswahlverfahren, die sich gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses richtet, den Bewerber nicht in die Eignungsliste dieses Auswahlverfahrens aufzunehmen, dem Betroffenen Zugang zum öffentlichen Dienst der Gemeinschaften verschaffen soll, sind im Fall der Abweisung der Klage die Bestimmungen der Verfahrensordnung anzuwenden, nach denen bei Klagen von Bediensteten der Gemeinschaften die Organe ihre Kosten selbst tragen (in diesem Sinne Beschluss vom 16. Mai 1994 in der Rechtssache T-37/93, Stagakis/Parlament, Slg. ÖD 1994, I-A-137 und II-451, Randnr. 24).
  • EuGH, 16.10.1975 - 90/74

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.05.2003 - T-80/01
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verlangt Artikel 3 des Anhangs III des Statuts nicht, dass die Mitglieder oder der Vorsitzende eines Prüfungsausschusses zwangsläufig Beamte im aktiven Dienst sind (in diesem Sinne Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deboeck/Kommission, Slg. 1975, 1123, Randnr. 35, und vom 8. März 1988 in den Rechtssachen 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, Sergio u. a./Kommission, Slg. 1988, 1399, Randnr. 17).
  • EuGH, 01.04.1982 - 11/81

    Dürbeck / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.05.2003 - T-80/01
    Dieses Urteil bestätigt jedoch nur eine Rechtslage, die der Klägerin grundsätzlich bereits zum Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt war; es kann nicht als neuer Grund angesehen werden, auf den ein neues Vorbringen gestützt werden könnte (vgl. analog dazu Urteile des Gerichtshofes vom 1. April 1982 in der Rechtssache 11/81, Dürbeck/Kommission, Slg. 1982, 1251, Randnr. 17, und des Gerichts vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache T-106/95, FFSA u. a./Kommission, Slg. 1997, II-229, Randnr. 57).
  • EuGH, 08.03.1988 - 64/86

    Sergio / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.05.2003 - T-80/01
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verlangt Artikel 3 des Anhangs III des Statuts nicht, dass die Mitglieder oder der Vorsitzende eines Prüfungsausschusses zwangsläufig Beamte im aktiven Dienst sind (in diesem Sinne Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deboeck/Kommission, Slg. 1975, 1123, Randnr. 35, und vom 8. März 1988 in den Rechtssachen 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, Sergio u. a./Kommission, Slg. 1988, 1399, Randnr. 17).
  • EuG, 07.02.2002 - T-193/00

    Felix / Kommission

  • EuG, 13.09.2001 - T-160/99

    Svantesson u.a. / Rat

  • EuG, 23.03.2000 - T-95/98

    Christos Gogos gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

  • EuG, 22.06.1990 - T-32/89

    Georges Marcopoulos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

  • EuG, 17.12.1997 - T-166/95

    Mary Karagiozopoulou gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 17.03.1994 - T-44/91

    Carine Smets gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Bedienstete auf

  • EuG, 17.03.1994 - T-43/91

    Paul Edwin Hoyer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Bedienstete

  • EuG - T-113/01

    Sabbag / Kommission

  • EuGöD, 25.05.2011 - F-74/07

    Meierhofer / Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Allgemeines

    So ist z. B. im Fall eines allgemeinen Auswahlverfahrens zur Einstellung von Verwaltungsräten u. a. im Bereich der europäischen öffentlichen Verwaltung, bei dem in der mündlichen Prüfung nicht die Sprachkenntnisse des Bewerbers in seiner Hauptsprache geprüft werden sollten, sondern seine Fähigkeit, in dieser Sprache in einem multikulturellen Umfeld zu kommunizieren, entschieden worden, dass dem Prüfungsausschuss bei der mündlichen Prüfung nicht unbedingt ein Mitglied oder ein Beisitzer mit der Hauptsprache der Bewerber anzugehören brauchte, da eventuelle Verständigungsprobleme mit Hilfe von Dolmetschern vollständig gelöst werden konnten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts erster Instanz vom 20. Mai 2003, Diehl-Leistner/Kommission, T-80/01, Randnrn. 28 bis 31).
  • EuGöD, 10.11.2011 - F-18/09

    Merhzaoui / Rat

    Certes, l'arrêt Noël, à l'occasion duquel le Tribunal a constaté que l'article 10, paragraphe 3, de l'annexe XIII du statut s'appliquait aux agents locaux, n'avait pas encore été rendu lorsque le requérant a introduit son recours, mais il est constant que le prononcé d'un arrêt, à l'occasion duquel le Tribunal explicite l'interprétation à donner à une règle de droit ne fait que révéler une situation juridique préexistante de sorte qu'il ne saurait être considéré comme un élément nouveau (voir, en ce sens, arrêt du Tribunal de première instance du 20 mai 2003, Diehl-Leistner/Commission, T-80/01, point 38).
  • EuG, 13.09.2005 - T-290/03

    Pantoulis / Kommission

    35 Or, selon une jurisprudence constante, l'interprétation, permettant à tous les candidats de s'exprimer dans leur langue maternelle, assure d'une façon satisfaisante le traitement égal des candidats (arrêts Κaragiozopoulou/Commission, précité, point 37, et du 20 mai 2003, Diehl-Leistner/Commission, T-80/01, RecFP p. I-A-145 et II709, point 35).
  • LG Bochum, 27.07.2007 - 10 T 55/07

    Eigeninsolvenzantrag als Voraussetzung nach § 287 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO)

    Unter dem 22.03.2001 verwarf das Landgericht Bochum, Az.: 7 a T 80/01, seine Beschwerde und führte aus, dass die Entscheidung des Insolvenzgerichts, ein Sachverständigengutachten einzuholen, nicht beschwerdefähig sei.
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