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EuG, 20.07.1999 - T-59/99 R |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Ventouris / Kommission
- EU-Kommission
Ventouris Group Enterprises SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Wettbewerb - Zahlung einer Geldbuße - Bankbürgschaft - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Aussetzung des Vollzugs.
- Judicialis
Verfahrensgang
- EuG, 20.07.1999 - T-59/99 R
- EuG, 11.12.2003 - T-59/99
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 14.12.2000 - T-5/00
Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied …
Folglich ist zu prüfen, ob die Antragstellerin den Beweis für das Vorliegen solcher außergewöhnlicher Umstände erbracht hat, d. h. dafür, dass es ihr unmöglich ist, die verlangte Bürgschaft zu stellen, ohne ihre Existenz zu gefährden (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. Juli 1999 in der Rechtssache T-59/99 R, Vetouris/Kommission, Slg. 1999, II-2519, Randnrn. - EuG, 27.03.2003 - T-398/02
Linea GIG / Kommission
Auch wenn man davon ausgehe, dass die Antragstellerin angesichts ihrer schwierigen finanziellen Lage durch die Stellung der Bankbürgschaft einen Schaden erleiden könne, so könne dieser Schaden nicht als irreparabel angesehen werden, da die Antragstellerin in keiner Weise, insbesondere nicht anhand überzeugender finanzieller Daten, belegt habe, dass die Stellung der Bankbürgschaft ihre Existenz gefährden würde (vgl. dazu Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. Dezember 2000 in der Rechtssache C-361/00 P[R], Cho Yang Shipping/Kommission, Slg. 2000, I-11657, Randnr. 89, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. Juli 1999 in der Rechtssache T-59/99 R, Ventouris/Kommission, Slg. 1999, II-2519, Randnrn.