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   EuG, 20.07.2016 - T-483/13   

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https://dejure.org/2016,20536
EuG, 20.07.2016 - T-483/13 (https://dejure.org/2016,20536)
EuG, Entscheidung vom 20.07.2016 - T-483/13 (https://dejure.org/2016,20536)
EuG, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - T-483/13 (https://dejure.org/2016,20536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Oikonomopoulos / Kommission

    Außervertragliche Haftung - Schäden, die von der Kommission im Rahmen einer Untersuchung des OLAF und von OLAF verursacht wurden - Schadensersatzklage - Antrag auf Feststellung der rechtlichen Inexistenz und der Unzulässigkeit von Handlungen des OLAF als Beweismittel vor ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Oikonomopoulos / Kommission

    Außervertragliche Haftung - Schäden, die von der Kommission im Rahmen einer Untersuchung des OLAF und vom OLAF verursacht wurden - Schadensersatzklage - Antrag auf Feststellung der rechtlichen Inexistenz und der Unzulässigkeit von Handlungen des OLAF als Beweismittel vor ...

  • ra.de

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Ersatz des Schadens, den der Kläger infolge bestimmter angeblich rechtswidriger Verhaltensweisen der Europäischen Kommission im Rahmen einer Untersuchung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Bezug auf seine Berufstätigkeit und seinen Ruf ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuG, 14.07.2021 - T-632/19

    DD / FRA

    Les institutions, organes et organismes de l'Union ne disposent en effet d'aucune marge d'appréciation pour appliquer le règlement n o 45/2001 (voir, en ce sens, arrêt du 20 juillet 2016, 0ikonomopoulos/Commission, T-483/13, EU:T:2016:421, point 101) et la réponse du CEPD aux arguments que le requérant développait devant lui étaient de nature à déterminer les conditions dans lesquelles une enquête administrative, préalable à toute sanction, pouvait être ouverte et conduite.
  • EuG, 21.06.2017 - T-289/16

    Inox Mare / Kommission

    Im Rahmen einer auf nationaler Ebene erhobenen Klage hat das angerufene Gericht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen sogar die Pflicht, den Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV um die Auslegung der Unionsrechtsbestimmungen zu ersuchen, die es für den Erlass seines Urteils für erforderlich hält (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. April 2005, Tillack/Kommission, C-521/04 P[R], EU:C:2005:240, Rn. 38 und 39, und Urteil vom 20. Juli 2016, 0ikonomopoulos/Kommission, T-483/13, EU:T:2016:421, Rn. 28 und 32).
  • EuG, 20.03.2019 - T-766/16

    Hércules Club de Fútbol / Kommission

    Daher muss der Kläger insbesondere genaue und sachdienliche Hinweise geben, anhand deren sich darlegen lässt, inwiefern die fraglichen Dokumente im Hinblick auf die Entscheidung des Rechtsstreits von Interesse sein könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juli 2016, 0ikonomopoulos/Kommission, T-483/13, EU:T:2016:421, Rn. 253).
  • EuG, 30.11.2022 - T-401/21

    KN/ Parlament

    Außerdem verfügen die Organe über einen gewissen Ermessensspielraum bei der Frage, inwieweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung einer den öffentlichen Stellen übertragenen Aufgabe erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juli 2016, 0ikonomopoulos/Kommission, T-483/13, EU:T:2016:421, Rn. 57, nicht veröffentlicht, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.04.2018 - T-468/16

    Verein Deutsche Sprache / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Was den Antrag des Klägers betrifft, als Zeugin die damalige Chef-Pressesprecherin der Kommission vorzuladen, ist darauf hinzuweisen, dass es Sache des Gerichts ist, zu prüfen, ob eine Beweisaufnahme oder prozessleitende Maßnahmen, die von einer Partei beantragt werden, zweckdienlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juli 2016, 0ikonomopoulos/Kommission, T-483/13, EU:T:2016:421, Rn. 249 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.12.2021 - T-152/21

    Union syndicale Solidaires des SDIS de France und DOM/TOM/ Kommission

    Lorsque cette institution, cet organe ou cet organisme ne dispose que d'une marge d'appréciation considérablement réduite, voire inexistante, la simple infraction au droit de l'Union peut suffire à établir l'existence d'une violation suffisamment caractérisée (voir arrêt du 20 juillet 2016, 0ikonomopoulos/Commission, T-483/13, EU:T:2016:421, point 41 et jurisprudence citée).
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